Wer mit dem Auto in die nachbarliche Alpenregion fährt, sollte ein paar Verkehrsregeln beachten. In Österreich gibt es keinen einheitlichen Bußgeldkatalog. Die Bußgelder werden von den einzelnen Behördensprengeln festgelegt und können in Österreich um einiges höher ausfallen. Welche Unterschiede es noch im Vergleich zu Deutschland gibt, erfahrt ihr hier.
Mit dem Auto nach Österreich: Reisevorbereitung
Das Nachbarland Österreich ist für viele Deutsche ein beliebtes Reise- und Ausflugsziel. Bevor man sich jedoch unbeschwert auf den Weg macht, sollte man ein paar Vorbereitungen treffen.
Welche Autobahnen führen nach Österreich?
Insgesamt führen 4 Autobahnen von Deutschland nach Österreich:
Die Deutsche Bundesautobahn 96 schließt an die A14 in Vorarlberg in Österreich an.
Deutschlands A93 führt an die deutsch-österreichische Grenze, von wo aus es auf der Inntalautobahn A12 in Österreich weitergeht.
Die A8 in Deutschland führt über die Grenze auf die A1 in Österreich welche von Salzburg nach Wien verläuft
Am Grenzübergang Suben fährt man von der A3 in Deutschland auf die Innkreisautobahn A8 in Oberösterreich
Mitzuführende Reisedokumente
Alle Reisende müssen einen Reisepass, Kinderreisepass, vorläufigen Reisepass, Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis mit sich führen.
Für mitreisende Haustiere muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Ein Musterausweis und weitere Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.
Nicht vergessen: die Mitführpflicht auf Österreichs Straßen
Fahrzeugschein:
Neben dem Führerschein ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. der Fahrzeugschein mitzuführen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Im Falle eines Unfalls wird dadurch die Schadensabwicklung erleichtert.
Neben dem Führerschein ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. der Fahrzeugschein mitzuführen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Im Falle eines Unfalls wird dadurch die Schadensabwicklung erleichtert.
Erste-Hilfe:
Ein Verbandskasten zur Wundversorgung muss mitgeführt werden. Der ÖAMTC empfiehlt eine ÖNORM V 5101 entsprechende Autoapotheke. Diese entspricht nicht nur den Mindestanforderungen, sondern wurde von Experten als praxistauglich zusammengestellt.
Ein Verbandskasten zur Wundversorgung muss mitgeführt werden. Der ÖAMTC empfiehlt eine ÖNORM V 5101 entsprechende Autoapotheke. Diese entspricht nicht nur den Mindestanforderungen, sondern wurde von Experten als praxistauglich zusammengestellt.
Unfall:
Neben dem Pannendreieck muss auch eine Warnweste dabei sein. Muss das Fahrzeug auf der Fahrbahn verlassen werden, ist das Tragen von Warnwesten verpflichtend. Es ist zwar nur eine Warnweste pro Auto vorgeschrieben, es empfiehlt sich dennoch, für jeden Reisende eine mitzuführen.
Neben dem Pannendreieck muss auch eine Warnweste dabei sein. Muss das Fahrzeug auf der Fahrbahn verlassen werden, ist das Tragen von Warnwesten verpflichtend. Es ist zwar nur eine Warnweste pro Auto vorgeschrieben, es empfiehlt sich dennoch, für jeden Reisende eine mitzuführen.
Vignettenpflicht in Österreich
Auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen gilt Großteils Vignettenpflicht. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht brauchen eine Vignette. Bei einem Verstoß ist eine Ersatzmaut von mindestens 120 Euro zu zahlen. Die Polizei, die Mautaufsicht und Kamerasysteme kontrollieren Fahrzeuge auf gültige Vignetten.
Zu kaufen gibt es diese bei ADAC Verkaufsstellen (Deutschland), in Österreich beim ÖAMTC oder bei der ASFiNAG. Zur Auswahl stehen 10 Tages Vignetten oder 2-Monatsvignetten, falls man öfter auf der österreichischen Autobahn unterwegs ist, empfiehlt sich eine Jahresvignette.
Die Vignette ist als Klebevignette sowie als digitale Vignette erhältlich. Die Klebevignette kann jederzeit käuflich erworben werden und muss gut sichtbar auf der Windschutzscheibe angebracht sein. Sie darf nicht vom Tönungsstreifen verdeckt werden. Kann aber hinter dem Rückspiegel oder am linken Rand der Windschutzscheibe aufgeklebt werden. Bei Motorrädern sollte sie sich auf einer glatten und fest verankerten Stelle befinden.
Die digitale Vignette muss im Voraus bestellt werden. Sie erhält Gültigkeit ab Kaufdatum. Eine Vignette, die über die ASFINAG erworben wird, ist frühestens 18 Tage nach dem Kauf gültig.
Für einige Strecken gibt es seit 2019 eine Ausnahmeregelung, hier gibt es keine Vignettenpflicht:
A1 Westautobahn, Grenzübergang Walserberg bis Salzburg-Nord
A12 Inntalautobahn, Grenzübergang Kiefersfelden bis Kufstein-Süd
A14 Grenzübergang Hörbranz bis Hohenems
A7 Mühlkreisautobahn, neue Donaubrücke in Linz
A26 Linzer Westring
Führt die Route nicht über Schnellstraßen oder Autobahnen, ist keine Vignette notwendig. Land- und Gemeindestraßen sind grundsätzlich mautfrei.
Verkehrsregeln Österreich
Österreich verfügt über ähnliche Verkehrsregeln wie Deutschland. Jedoch gibt es feine Unterschiede, wie zum Beispiel die Geschwindigkeitsbegrenzungen oder das Immissionsschutzgesetz-Luft.
Geschwindigkeitsbegrenzungen in Österreich
Wer über die deutsche Grenze nach Österreich kommt, sollte sein Tempo drosseln, denn im Nachbarland gelten andere Tempolimits.
Auf Autobahnen: 130 km/h
Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften: 100 km/h
Innerorts: 50 km/h
IGL – Immissionsschutzgesetz-Luft
Aus Umweltschutzgründen gilt in Österreich eine streckenweise Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h. Verstöße gegen diese Vorschrift führen zu deutlich höheren Bußgeldern als unter normalen Geschwindigkeitsbegrenzungen. Befreit hiervon sind in Österreich zugelassene E-Fahrzeuge mit einem Nummernschild in grüner Schrift. IGL-Zonen werden durch Schilder gekennzeichnet.
Vorfahrtsregelungen
Durch Anhalten verlieren Vorfahrtsberechtigte die Vorfahrt. Auf Bergstraßen muss bei fehlender Ausweichmöglichkeit das Fahrzeug zurücksetzen, dem es aufgrund der örtlichen Verhältnisse besser möglich ist.
Der Vorrang im Kreisverkehr wird meistens durch entsprechende Vorrangbeschilderung geregelt. Bei fehlender Beschilderung hat der Rechtskommende Vorrang.
Promillegrenze in Österreich
Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille. Bei Fahranfängern während der ersten beiden Jahre und Berufsfahrern liegt die Grenze bei 0,1 Promille.
Ab 0,8 Promille kann die Fahrerlaubnis für einen Monat entzogen werden, das Bußgeld beträgt hier um die 800 Euro. Bei mehr als 1,2 Promille beläuft sich das Bußgeld auf 1.200 bis 4.000 Euro. Das Fahrverbot dauert in diesem Fall mindestens 4 Monate, außerdem ist eine kostenpflichtige Nachschulung notwendig. Wird jemand mit 1,6 Promille beim Fahren erwischt, liegt eine Straftat vor. Das Bußgeld steigt auf 5.900 Euro. Eine Nachschulung und eine verkehrspsychologische Untersuchung werden angeordnet. Der Entzug der Fahrerlaubnis beträgt mindestens 6 Monate.
Winterreifenpflicht Österreich
In Österreich gilt im Zeitraum vom 1. November bis 15. April des Folgejahres eine Winterreifenpflicht. Auch „M+S“ Reifen sind im Winter zulässig. Reifen müssen eine Profiltiefe von mindestens 4 mm aufweisen. Alternativ können auf durchgängig schnee- oder eisbedeckten Fahrbahnen auch auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten angebracht werden.
Bei Missachtung der Winterreifenpflicht kann es beim Unfall zu einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro kommen. Ohne Unfall liegt das Bußgeld bei ca. 60 Euro.
Gesetzliche Verpflichtungen beim Autofahren
Alle Fahrzeuginsassen müssen angeschnallt sein.
Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren und einer Körpergröße von 1,35 m müssen in einem der Größe und Gewicht des Kindes angepassten Kindersitz sitzen.
Auf Autobahnen und Schnellstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren je Richtung gilt die Pflicht eine Rettungsgasse zu bilden. Auf zwei- oder mehrspurigen Fahrbahnen muss bereits bei stockendem Verkehr eine Rettungsgasse gebildet werden. Fahrzeuge auf der linken Spur ordnen sich so weit links wie möglich ein, alle auf der rechten Fahrbahn orientieren sich so weit wie möglich nach rechts.
Befindet sich eine Person unter 18 Jahre in einem Privatfahrzeug, gilt Rauchverbot. Beim Verstoß dagegen droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 100 Euro.
Bei entsprechender Beschilderung gilt Lichtpflicht.
Die Mitnahme eines Glühlampensets wird empfohlen.
Parken in Österreich
Wird im Parkverbot geparkt, wird das Fahrzeug ohne Kompromisse abgeschleppt. Dies kostet um die 200 Euro. Daher sollte die Parkplatzwahl sorgfältig getroffen werden. Häufig vorzufinden ist die so genannte Blaue Zone. Hier handelt es sich um Kurzparkzonen. Diese sind durch blaue Bodenmarkierungen oder durch eine Beschilderung am Anfang und Ende der Zone erkennbar.
Legale Parkplätze sind weiß markiert. In den Online-Services des ÖAMTC wie der ÖAMTC-App, ÖAMTC-Verkehrsauskunft und ÖAMTC-Routenplaner gibt es Auskunft darüber, wo sich Kurzpark- oder Anrainerzonen, Parkgaragen, -plätze und Park&Ride befinden. In gebührenfreien Parkzonen wird eine Parkscheibe benötigt.
Bußgelder, Strafverfahren und mehr – so werden Vergehen auf Österreichs Straßen geregelt
Blaulichtsteuer in Österreich
Nicht bei jedem Unfall sollte in Österreich sofort die Polizei gerufen werden. Handelt es sich bei den Unfallfolgen um reine Sachschäden, sollten die beiden Unfallparteien ihre Daten selbstständig austauschen. Wird dennoch die Polizei gerufen, wird eine so genannte Blaulichtsteuer in Höhe von ca. 35 Euro verlangt. Bei Unfällen mit Personenschaden gilt es in jedem Fall die Polizei zu verständigen.
Bei einem Wildunfall sollte die Polizei verständigt werden. Bei der Versicherung ist eine polizeiliche Bestätigung oft vorzuweisen. Außerdem melden die Beamten den Unfall beim zuständigen Jäger oder Tierarzt.
Bußgeld und Führerscheinentzug in Österreich
Ein Bußgeldbescheid aus Österreich kann ab einer Höhe von 25 Euro auch in Deutschland eingetrieben werden. Bei Führerscheinentzug in Österreich kann ein deutscher Führerschein an die zuständige Führerscheinstelle gesendet werden, welche eine Neuerteilung prüft. Solange der Führerschein nicht wieder beim Besitzer eingetroffen ist, darf dieser nicht mehr mit dem Auto fahren. Bei schweren Vergehen ist es ratsam, sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden.
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Geschwindigkeitsüberschreitungen in Österreich können zu folgenden Bußgeldern führen:
Anonymverfügung, Organverfügung und Strafverfügung
Geringfügige Verkehrswidrigkeiten führen zu einer Anonymverfügung. Diese werden von den zuständigen Bußgeld-Behörden verwaltet. Die Bußgeldgrenze einer Anonymverfügung liegt bei 365 Euro. Diese Strafen werden nicht ins Strafregister eingetragen und bleiben anonym. Organmandate sind in ganz Österreich in etwa gleich. Diese werden von der Polizei verhängt, beispielsweise bei einer Verkehrskontrolle. Die Höchstgrenze von Organstrafverfügungen liegt bei 90 Euro.
Bei schwereren Vergehen wird eine Strafverfügung verhängt. Dabei ist das Bußgeld um einiges höher und es wird ein Eintrag im Strafregister vorgenommen. Es kann jedoch, anders als bei der Anonymverfügung oder Organverfügung, Einspruch erhoben werden.
Vormerkungen in Österreich
In Österreich können Vormerkungen für Verstöße gegen StVo gesammelt werden. Diese Vergehen führen beispielsweise zu einer Vormerkung:
Missachtung der Promillegrenze von 0,5 Promille
Kinder wurden während der Fahrt nicht angeschnallt
Zu geringer Sicherheitsabstand
Gefährdung von Fußgängern, die einen Schutzweg vorschriftsmäßig benutzen
Inbetriebnahme eines Fahrzeugs mit schweren technischen Mängeln
Ungesicherte Ladung
Überfahren einer roten Ampel mit Gefährdung aufgrund einer Verletzung der Vorfahrt
Überfahren eines Stoppschildes mit Gefährdung aufgrund einer Verletzung der Vorfahrt
Vergehen, die mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer einhergehen
Hat ein Autofahrer zwei Vormerkungen erhalten, muss ein Aufbauseminar besucht werden. Kommt innerhalb von zwei Jahren eine neue Vormerkung hinzu, führt dies zu einem dauerhaften Führerscheinentzug.
Wie in Deutschland kann die Fahrerlaubnis bei schweren Vergehen wie Trunkenheit am Steuer auch ohne Vormerkung entzogen werden. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder begeht der Fahrer eine hohe Geschwindigkeitsüberschreitung, muss der Führerschein sofort abgegeben werden. Der Fahrerlaubnisentzug gilt dann dauerhaft oder zumindest für einige Monate.
Wie in Deutschland kann die Fahrerlaubnis bei schweren Vergehen wie Trunkenheit am Steuer auch ohne Vormerkung entzogen werden. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder begeht der Fahrer eine hohe Geschwindigkeitsüberschreitung, muss der Führerschein sofort abgegeben werden. Der Fahrerlaubnisentzug gilt dann dauerhaft oder zumindest für einige Monate.
Österreichische Notrufnummern auf einen Blick
Vorwahl: +43
Feuerwehr: 122
Polizei: 133
Rettung: 144
Autofahren in Österreich - Recht einfach erklärt
Was ist beim Autofahren in Österreich zu beachten?
Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind einzuhalten, Verstoße dagegen sind um einiges teurer als in Deutschland. Fährt man über die Autobahn oder eine Schnellstraße gilt Vignettenpflicht.
Weiterlesen: Verkehrsregeln im Nachbarland
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Kann man mit dem deutschen Führerschein auch in Österreich fahren?
Ja, der deutsche Führerschein ist auch in Österreich gültig.
Weiterlesen: Mit dem Auto ins Nachbarland: Reisevorbereitung
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Wann braucht man die Vignette in Österreich?
Führt die Route in Österreich über eine Autobahn oder Schnellstraße, gilt Großteils Vignettenpflicht. Diese Pflicht ist für Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen gültig. Auf manchen Streckenabschnitten gibt es keine Vignettenpflicht.
Weiterlesen: Vorsicht auf Autobahnen: Vignettenpflicht in Österreich
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Wo gibt es keine Vignettenpflicht in Österreich?
Land- und Gemeindestraßen sind grundsätzlich mautfrei. Auf gewissen Autobahnabschnitten braucht man ebenfalls keine Vignette: A1 Walserberg – Salzburg-Nord, A12 Grenzübergang Kiefersfelden – Kufstein-Süd, A14 Hörbranz – Hohenems, A7 neue Donaubrücke Linz, A26 Linzer Westring.
Weiterlesen: Vorsicht auf Autobahnen: Vignettenpflicht in Österreich
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Wird die Vignette in Österreich kontrolliert?
Ja, die Vignette wird von der Polizei, der Mautaufsicht und einem Kamerasystem kontrolliert.
Weiterlesen: Vorsicht auf Autobahnen: Vignettenpflicht in Österreich
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Braucht man für ein Motorrad auch eine Vignette?
Ja, auch für ein Motorrad wird eine Vignette benötigt. Diese muss gut sichtbar auf einer glatten, fest verankerten Stelle aufgebracht sein.
Weiterlesen: Vorsicht auf Autobahnen: Vignettenpflicht in Österreich
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Wo kann man die Vignette kaufen?
Erhältlich ist die Vignette beim ADAC, ÖAMTC oder bei der ASFiNAG.
Weiterlesen: Vorsicht auf Autobahnen: Vignettenpflicht in Österreich
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Wie muss man die Vignette aufkleben?
Die Klebevignette muss gut sichtbar auf der Windschutzscheibe aufgebracht sein. Sie darf nicht vom Tönungsstreifen verdeckt werden.
Weiterlesen: Vorsicht auf Autobahnen: Vignettenpflicht in Österreich
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Ab wann gilt die digitale Vignette?
Die digitale Vignette ist ab Kaufdatum gültig. Wird sie bei der ASFiNAG erworben, ist sie jedoch erst frühestens 18 Tage nach dem Kauf gültig.
Weiterlesen: Vorsicht auf Autobahnen: Vignettenpflicht in Österreich
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Braucht man einen Reisepass in Österreich?
Alle Reisende müssen einen Reisepass, Kinderreisepass, vorläufigen Reisepass, Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis mit sich führen. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit maximal einem Jahr abgelaufen sein.
Weiterlesen: Mitzuführende Reisedokumente
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Kann ich meinen Hund nach Österreich mitnehmen?
Heimtiere benötigen einen EU-Heimtierausweis, dieser muss bei der Reise nach Österreich mitgeführt werden.
Weiterlesen: Mitzuführende Reisedokumente
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Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt es in Österreich?
Auf Autobahnen: 130 km/h
Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften: 100 km/h
Innerorts: 50 km/h
Weiterlesen: Geschwindigkeitsbegrenzungen in Österreich
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Was ist IGL?
IGL ist das Immissionsschutzgesetz-Luft. An Streckenabschnitten, die mit IGL gekennzeichnet sind, gilt ein Tempolimit von 100 km/h.
Weiterlesen: IGL – Immissionsschutzgesetz-Luft
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Gilt IGL auch für Elektrofahrzeuge?
Grundsätzlich gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung für alle Fahrzeuge. Österreichische Elektrofahrzeuge mit Nummerntafel in grüner Schrift sind davon ausgenommen.
Weiterlesen: IGL – Immissionsschutzgesetz-Luft
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Muss man eine Warnweste in Österreich dabei haben?
Ja, pro Fahrzeug ist eine Warnweste vorgeschrieben. Empfohlen werden jedoch Warnwesten für jeden Fahrzeuginsassen mitzuführen.
Weiterlesen: Nicht vergessen: die Mitführpflichten auf Österreichs Straßen
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Welche Mitführpflichten gibt es in Österreich?
Warnweste, Warndreieck, Verbandkasten und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 müssen mitgeführt werden.
Weiterlesen: Nicht vergessen: die Mitführpflichten auf Österreichs Straßen
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Welche Promillegrenze gibt es in Österreich?
Es gilt eine Promillegrenze von 0,5 Promille. Für Fahranfänger während der ersten beiden Jahre und Berufsfahrer liegt die Grenze bei 0,1. Ein Verstoß gegen diese Grenzen ziehen hohe Bußgelder nach sich.
Weiterlesen: Promillegrenze in Österreich
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Können Bußgelder aus Österreich in Deutschland vollstreckt werden?
Ja, Bußgelder ab 25 Euro können Verkehrssünder bis nach Deutschland verfolgen.
Weiterlesen: Bußgeld und Führerscheinentzug in Österreich
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Was sind Anonymverfügung, Organverfügung und Strafverfügung?
Geringfügige Verkehrswidrigkeiten führen zu einer Anonym- oder Organverfügung. Die Obergrenze der Organstrafverfügung liegt bei 90 Euro, bei der Anonymverfügung bei 365 Euro. Die Vergehen werden nicht ins Strafregister aufgenommen. Bei schweren Vergehen wird eine Strafverfügung verhängt, dabei ist das Bußgeld um einiges höher und es kommt zu einem Eintrag ins Strafregister.
Weiterlesen: Anonymverfügung, Organverfügung und Strafverfügung
Weiterlesen: Anonymverfügung, Organverfügung und Strafverfügung
Was ist das Vormerksystem in Österreich?
Gewisse Vergehen führen zu Vormerkungen. Dazu zählen beispielsweise Verstöße gegen die Promillegrenze und zu geringer Sicherheitsabstand. Bei zwei Vormerkungen muss ein Aufbauseminar besucht werden. Kommt innerhalb von zwei Jahren eine dritte Vormerkung hinzu, wird der Führerschein dauerhaft entzogen.
Weiterlesen: Vormerkungen in Österreich
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Ist in Österreich Winterreifenpflicht?
Ja, im Zeitraum von 1. November bis 15. April des Folgejahres gilt die Winterreifenpflicht.
Weiterlesen: Winterreifenpflicht
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Was ist die Blaulichtsteuer in Österreich?
Wird die Polizei bei einem Unfall mit Sachschaden gerufen, muss eine Blaulichtsteuer in Höhe von 35 Euro bezahlt werden. Grund dafür ist, dass die Unfallparteien die Daten selbstständig hätten ausfüllen können.
Weiterlesen: Blaulichtsteuer in Österreich
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Müssen Kinder im Kindersitz sitzen in Österreich?
Ja, Kinder bis 14 Jahre und einer Körpergröße von 1,50m müssen im Kindersitz sitzen.
Weiterlesen: Gesetzliche Verpflichtungen
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