Ehefrau unterzeichnet ein Dokument zur Namensänderung ihres Nachnamens. © Adobe Stock | fizkes

Namensrecht: Wie sind Vor- und Nachname in Deutschland rechtlich geregelt?

Das Namensrecht in Deutschland hat umfassende Regelungen: Was mit dem Namen bei einer Eheschließung oder Scheidung geschieht, wie die Namensführung bei Kindern geregelt ist und andere wichtige Fragen werden im folgenden Beitrag beantwortet.

Was besagt das Namensrecht?


‌Das Namensrecht in Deutschland umfasst alle Vorschriften, welche die Namensführung von Personen regeln. Dazu gehören auch alle Regelungen zur Namensänderung sowie das Recht einer Person auf Namensführung, als auch das Recht auf Ausschluss Unbefugter von der Verwendung des eigenen Namens.
Hinweis:
Das deutsche Namensrecht ist insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Und zwar an verschiedenen Stellen. Das Namensrecht für Eheleute z.B. in § 1355 BGB. Der Geburtsname etwa ab § 1616 BGB.
Auf das Namensrecht in Deutschland wirkten sich zuletzt maßgeblich folgende Ereignisse aus: 

‌1) Mit 1. Juli 1998 trat das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (KindRG) in Kraft. Dieses Gesetz regelte viele Teile im Familienrecht neu. Besonders die rechtlichen Bande zwischen Eltern und Kindern und das Recht auf Bestimmung des Familiennamens des Kindes. 

‌2) Mit 1. April 1994 trat das Familiennamensrechtsgesetz (FAmNamRG) in Kraft. Die Einführung dieses Gesetzes brachte eine Änderung des Namensrechts mit sich sowie namensrechtliche Veränderungen in anderen Gesetzen.

Vorname: Regelungen

Wann wird ein Vorname vergeben?


‌Ein Vorname bzw. mehrere Vornamen für das Kind muss bzw. müssen innerhalb einer Monatsfrist nach der Geburt bestimmt werden. Ausnahme: Das Kind bzw. eine erwachsene Person bekommt durch den Vornamen Probleme. Beispielsweise weil es von anderen Kindern ständig gehänselt wird. Dann kann der Vorname später geändert werden.

Welche Vornamen sind möglich?


‌Es gibt keine gesetzlichen Regelungen zur Frage, welche Vornamen an Kinder vergeben werden dürfen. Trotzdem: Es gibt einen bestimmten Rahmen für die Wahl des Namens. In der Vergangenheit bildeten sich gewisse Richtlinien heraus. 

‌Eine seit 2008 aufrechte Richtlinie ist, dass ein Vorname nicht mehr eindeutig „weiblich“ oder „männlich“ sein muss. Zudem darf ein Vorname nicht gegen das Kindeswohl sein. Zum Beispiel ein Name wie „Sau“. Auch muss ein Vorname als Vorname erkennbar sein, darf also nicht wie ein Nachname klingen, wie etwa „Schneider“.

Wie viele Vornamen sind möglich?


‌Es gibt keine genaue Regelung, wie viele Vornamen möglich sind. Grundsätzlich sind nur 5 Vornamen zugelassen. In Grenzfällen kann das Gericht entscheiden. Der aktuelle Trend geht klar in Richtung zwei oder mehrere Vornamen (Zweit- und Drittnamen). 

Interessant zu wissen: Eine Person kann frei zwischen seinen Vornamen als „Rufnamen“ wählen.

Wie ist die Namensführung bei Ehepartnern geregelt?

Bestimmung des Ehenamens


‌Heiraten zwei Personen, können sie sich aussuchen, ob sie einen gemeinsamen Ehenamen (=Familiennamen) wollen. Möglich ist auch, dass jeder seinen eigenen Nachnamen behält. Wichtig zu wissen ist auch, dass die Bestimmung des gemeinsamen Namens (Ehename) nicht unbedingt bei der Eheschließung erfolgen muss. 

‌Es ist möglich, zu einem anderen Zeitpunkt einen Ehenamen zu bestimmen. In aller Regel erfolgt die Bestimmung aber gleich bei der Heirat. Eine spätere Festlegung des Ehenamens muss öffentlich beglaubigt werden (§ 1355 BGB).

Doppelname


‌Den Ehegatten ist es möglich, die eigenen Nachnamen zu kombinieren. Es ist nicht gesetzlich geregelt, welcher Nachname vor- oder hintangestellt werden muss.
Beispiel:
Den Ehegatten ist es möglich, die eigenen Nachnamen zu kombinieren. Es ist nicht gesetzlich geregelt, welcher Nachname vor- oder hintangestellt werden muss.

Was ist nach Scheidung oder Tod des Ehepartners?


‌Ein geschiedener bzw. verwitweter Ehegatte behält den Namen, den er vor der Scheidung hatte. Möglich ist auch Folgendes: Man bzw. frau nimmt den Geburtsnamen oder den vor dem aktuellen Ehenamen geführten Nachnamen wieder an.
  • Beispiel:
    Frau Schmidt lässt sich von ihrem Ehemann Herrn Schmidt scheiden. Nach der Scheidung behält sie den Nachnamen „Schmidt“. Vor der Ehe mit Herrn Schmidt war sie mit Herrn Gruber verheiratet; diese Ehe wurde ebenfalls geschieden. Nach der Ehe mit Herrn Schmidt könnte sie auch den Nachnamen „Gruber“ wieder annehmen.

    Wie ist die Namensführung bei Kindern geregelt?


    ‌Ein Kind erhält bei seiner Geburt den Nachnamen seiner Eltern, wenn sie verheiratet sind und einen gemeinsamen Ehenamen haben. Wenn die Eltern unterschiedliche Nachnamen und gemeinsam das Sorgerecht haben, müssen sie sich auf einen Geburtsnamen des Kindes einigen.
  • Mehr über den Geburtsnamen lesen 
  • 1) Wenn die Eltern zusammen einen Ehenamen haben:


    ‌Haben die Eltern einen Ehenamen (gemeinsam), bekommen ihre Kinder den Ehenamen als Geburtsnamen.

    2) Wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen haben:


    ‌Haben die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen, entscheidet der Elternteil, der die elterliche Sorge innehat. Hier ergibt sich auch die Frage, wer entscheidet, wenn sie gemeinsam die elterliche Sorge haben:
  • Ein Elternteil hat die elterliche Sorge (alleiniges Sorgerecht): 
    ‌Das Kind erhält den Nachnamen des Elternteils, der das alleinige Sorgerecht zum Zeitpunkt der Kindesgeburt hat. 
  • Beide Eltern haben elterliche Sorge (gemeinsames Sorgerecht): 
    ‌Das Kind bekommt den Familiennamen eines der Elternteile. Die Eltern müssen sich darauf einigen. Ist eine Einigung unmöglich, muss das Gericht einem Elternteil die Bestimmung des Kindesnachnamens zuschreiben. 
  • Welcher Form bedürfen namensrechtliche Erklärungen?


    ‌Eine namensrechtliche Erklärung ist in Deutschland stets beim Standesamt abzugeben. Dies geschieht entweder bei der Eheschließung. Wenn nicht bei der Eheschließung, dann braucht die Namenserklärung stets eine öffentliche Beglaubigung.
    Hinweis:
    Eine öffentliche Beglaubigung bedeutet, dass die Richtigkeit der Unterschrift (oder Abschrift) von einem Notar oder einer ermächtigten Behörde bescheinigt wird.

    Namensrecht bei Auslandsbezug

    Deutsches oder ausländisches Recht für ein Kind?


    ‌Grundsätzlich gilt für ein deutsches Kind, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, deutsches Recht. Möglich ist allerdings auch, die Anwendung des Rechts des Elternteils mit ausländischer Staatsbürgerschaft.

    Wenn deutsche Staatsbürger im Ausland heiraten:


    ‌Beim Heiraten im Ausland gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Vor den ausländischen Standesbeamten kann in aller Regel keine gemeinsame Namenserklärung abgegeben werden. Jedoch kann die Namenserklärung gegenüber einem deutschen Standesbeamten (Konsularabteilung der deutschen Botschaft im Ausland) erklärt werden. 

    ‌Die Erklärung wird daraufhin an das deutsche Standesamt gesendet. Ein über 5-jähriges Kind erhält den Namen der Eltern nach Eheschließung. Ein Kind ab vollendetem 14. Lebensjahr kann nur selbst eine Erklärung abgeben.

    Bei Ehen zwischen deutschen und ausländischen Staatsangehörigen:


    ‌Wenn deutsche und ausländische Staatsbürger einander heiraten, kommt für die Namensführung das jeweilige Heimatrecht zum Zug. Aber: Wird die Ehe in Deutschland geschlossen, können sich die angehenden Ehegatten aussuchen, nach welchem Recht die Namensführung geregelt werden soll: entweder nach deutschem oder ausländischem.

    Wie funktioniert eine Namensänderung?


    ‌Wer in Deutschland seinen Namen ändern möchte, hat nur eingeschränkte Möglichkeiten. Ein Name kann nicht beliebig geändert werden: Es herrscht der Grundsatz „Namenskontinuität“. Nur wenn ein Ausnahmefall vorliegt, kann der Namen geändert werden. Zum Beispiel eine Eheschließung, eine Scheidung oder eine Adoption.
  • Mehr über Namensänderung lesen 
  • Wann kommt die Reform des Namensrechtes?


    ‌In Deutschland wurde eine Reform des Namensrechts ins Auge gefasst. Die bestehenden Regelungen seien zu kompliziert. Eine Novelle soll Namensänderungen zukünftig flexibler und einfacher machen. Auch das Tragen von Doppelnamen soll einfacher werden. Die vorgeschlagenen Eckpunkte zur Namensrechtsreform.

    Namensrecht – Recht einfach erklärt

    Wo ist das Namensrecht geregelt?

    Das Namensrecht ist an verschiedenen Stellen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Der Ehename ist in § 1355 BGB geregelt. Der Geburtsname beispielsweise ab § 1616 BGB. 

    ‌Weiterlesen: Was besagt das Namensrecht?

    Wie kurz darf ein Name sein?

    Wie kurz ein Vorname sein darf, dazu besteht keine gesetzliche Regelung. Wichtig ist jedoch, dass der Vorname nicht mit einem Nachnamen verwechselt wird, dass der Vorname dem Kind nicht schadet. 

    ‌Weiterlesen: Vorname: Regelungen

    Kann man drei Namen haben?

    Ja, drei oder mehr Vornamen sind möglich. Die Rechtsprechung begrenzt aber die Anzahl der Namen im Einzelfall. Der aktuelle Trend geht stark in Richtung zwei und drei Vornamen. 

    ‌Weiterlesen: Vorname: Regelungen

    Welche Möglichkeiten bietet das Namensrecht bei der Wahl eines Familiennamens?

    Bei einer Eheschließung können die Ehepartner einen gemeinsamen Ehenamen auswählen. Dabei können sie entweder einen ihrer Nachnamen verwenden, oder auch die zwei Nachnamen kombinieren. Wessen Nachname vor- oder nachgestellt wird, kann frei gewählt werden. 

    ‌Weiterlesen: Wie ist die Namensführung bei Ehepartnern geregelt?

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