Autofahrer ärgert sich über Knöllchen an der Windschutzscheibe © Adobe Stock | Paolese

Knöllchen – Wie sollte man sich als Autofahrer verhalten?

Der verniedlichende Begriff „Knöllchen“ ist das Synonym für einen Strafzettel, den man als Autofahrer für weniger schwerwiegende Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung erhält. Das Knöllchen informiert über den zur Last gelegten Verstoß, die Höhe des Verwarngelds und die Zahlungsmodalitäten.

Warum werden Strafzettel als Knöllchen bezeichnet?


‌Wer bei der Rückkehr zum geparkten Auto einen Zettel hinter dem Scheibenwischer vorfindet, weiß genau, was ihn erwartet. Es handelt sich um einen Strafzettel, ein sogenanntes Knöllchen, mit dem die Polizei oder das Ordnungsamt geringfügige Ordnungswidrigkeiten ahndet. Üblicherweise enthält das Knöllchen die Aufforderung, ein Verwarngeld zu bezahlen, dass je nach Schwere des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung zwischen fünf und 55 Euro beträgt. Typische Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Knöllchen bestraft werden, sind Falschparken oder das leichte Überschreiten von Tempolimits. Wenn Polizeibeamten oder Mitarbeitern des Ordnungsamts bei einer Kontrolle eine abgelaufene TÜV-Plakette auffällt, wird dies ebenfalls mit einem Knöllchen bestraft. 

‌Doch woher kommt dieser sehr spezielle Begriff? Laut Duden entstand der Begriff Knöllchen wahrscheinlich aus einer Abwandlung des Wortes „Protoköllchen“, das im Rheinland verwendet wird und wiederum vom Begriff Protokoll abgeleitet wurde. Ordnungsbeamte erstellen ein Protokoll, wenn ein Verwarngeld angeordnet wird. Das „Protoköllchen“ wurde dann weiter verkürzt und in Anlehnung an das Wort Knolle zum eingängigen Begriff Knöllchen, der sich fest im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert hat. 

‌Bei Verkehrsverstößen im ruhenden Verkehr wird das Knöllchen von Ordnungsbeamten erteilt, wohingegen die Polizei Knöllchen beispielsweise für geringfügige Verstöße gegen das Tempolimit ausstellt. Im Gegensatz zum Bußgeldbescheid handelt es sich bei einem Knöllchen um ein Verwarngeldangebot, das rechtlich auf dem § 56 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) basiert.
Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde 

‌(1) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen. 

‌(2) Die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 ist nur wirksam, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entsprechend der Bestimmung der Verwaltungsbehörde entweder sofort zahlt oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll, bei der hierfür bezeichneten Stelle oder bei der Post zur Überweisung an diese Stelle einzahlt. Eine solche Frist soll bewilligt werden, wenn der Betroffene das Verwarnungsgeld nicht sofort zahlen kann oder wenn es höher ist als zehn Euro. 

‌(3) Über die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1, die Höhe des Verwarnungsgeldes und die Zahlung oder die etwa bestimmte Zahlungsfrist wird eine Bescheinigung erteilt. Kosten (Gebühren und Auslagen) werden nicht erhoben. 

‌(4) Ist die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 wirksam, so kann die Tat nicht mehr unter den tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten verfolgt werden, unter denen die Verwarnung erteilt worden ist.

Mit dem Strafzettel steht der Polizei und dem Ordnungsamt ein Instrument zur Verfügung, um geringfügige Ordnungswidrigkeiten ohne bürokratische Prozesse und somit schnell zu ahnden. Die nächste Stufe der Bestrafung von Verkehrsordnungswidrigkeiten ist der Bußgeldbescheid. Dafür bedarf es allerdings der Einleitung eines formellen Bußgeldverfahrens durch die entsprechende Behörde. Bußgelder sind meist höher und liegen gemäß § 17 Absatz 1 OWiG zwischen fünf und 1.000 Euro.

Wie hoch ist das Verwarngeld?


‌Strafzettel werden ausschließlich für weniger schwerwiegende Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung erteilt. In der folgenden Tabelle sind beispielhaft typische Verstöße aufgelistet, für die Sie ein Knöllchen erhalten könnten.

Falschparken – Wann droht statt eines Verwarngelds ein Bußgeld?


‌Falschparken ist ein typisches Vergehen, das meist mit einem Knöllchen und somit mit einem relativ geringen Verwarngeld geahndet wird. Wer aber beispielsweise mit dem falsch geparkten Fahrzeug die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge blockiert, Einsatzfahrzeuge behindert oder beim Parken auf einem Geh- oder Radweg eine Sachbeschädigung verursacht, wird mit einem Bußgeld von 100 Euro bestraft. Zusätzlich erhält man einen Punkt in Flensburg. Falschparken ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt, denn es führt oft zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Neben einem hohen Bußgeld und Punkten in Flensburg ist das Abschleppen des Fahrzeugs eine mögliche Form der Sanktionierung.

Wird das Knöllchen immer am Auto befestigt?


‌Mit dem Begriff Knöllchen verbinden die meisten Autofahrer die Vorstellung, dass der (oft in Klarsichtfolie verpackte) Strafzettel von einem Polizei- oder Ordnungsbeamten hinter die Scheibenwischer geklemmt wird. Auf dem Strafzettel befinden sich die Informationen, welcher Verstoß einem zur Last gelegt wird, wie hoch das Verwarngeld ist und auf welches Konto man den Betrag innerhalb einer bestimmten Zahlungsfrist überweisen muss. Manchmal ziehen die Behörden das Verwarngeld auch direkt vor Ort ein, wenn der Verkehrssünder auf frischer Tat ertappt wird. Es ist des Weiteren möglich, dass der Strafzettel postalisch zugestellt wird. Das geschieht oft, nachdem das Knöllchen am Auto angebracht wurde, denn es könnte weggeweht oder von einem Passanten entfernt worden sein. Ein Knöllchen wird mit einem einfachen Brief und nicht per Einschreiben verschickt.

Wie sollten Sie auf den Strafzettel reagieren?


‌Wenn Sie den auf dem Knöllchen vermerkten Verstoß anerkennen und das verhängte Verwarngeld innerhalb der gesetzten Frist (meist eine Woche) überweisen, ist der Fall erledigt und das Verwarnungsgeldverfahren abgeschlossen. Es ist kein Problem, wenn das Knöllchen verlorengeht, denn meist erhalten Sie die Zahlungsaufforderung zusätzlich per Post. 

‌Sie sind der Ansicht, dass Sie nicht gegen ein Parkverbot oder ein eingeschränktes Halteverbot verstoßen haben, wie man es Ihnen vorwirft? Vielleicht ist der Parkschein verrutscht und das Knöllchen ist deswegen tatsächlich unberechtigterweise ausgestellt worden. Anders als beim Bußgeldbescheid kann man gegen einen Strafzettel keinen Einspruch einlegen. Lassen Sie in diesem Fall die Zahlungsfrist verstreichen. Dann wird ein Bußgeldbescheid erlassen und somit ein Einspruch möglich. 

‌Wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht, wenn Sie gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Kompetente juristische Unterstützung erhöht die Chancen, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Ihr Anwalt berät sie, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat und wird gegebenenfalls innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen dem Bescheid widersprechen.

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Knöllchen nicht bezahlt – Welche Folgen erwarten Sie?


‌Nach dem Verstreichen der Zahlungsfrist wird Ihnen ein Bußgeldbescheid zugesendet. Dadurch erhöhen sich die Kosten erheblich, denn es wird ein offizielles Bußgeldverfahren eingeleitet. Sie müssen zusätzlich zum ursprünglichen Verwarngeld eine Verwaltungsgebühr von 25 Euro und die Gebühr für die postalische Übersendung des Bußgeldbescheids in Höhe von 3,50 Euro bezahlen. Es ist deshalb nicht sinnvoll, das Knöllchen zu ignorieren. Lassen Sie die Frist nur verstreichen, wenn Sie tatsächlich Einspruch gegen das Verwarngeld einlegen wollen und diesen schlüssig begründen können.

Verjährt ein Strafzettel?


‌Ein Knöllchen kann nicht verjähren, da es sich noch nicht um ein formelles Verfahren handelt. Erst wenn ein Bußgeldbescheid ergangen ist, beginnt die Verjährungsfrist zu laufen. Ordnungswidrigkeiten werden in der Regel nur drei Monate verfolgt. Wird der Bußgeldbescheid erst nach Ablauf der drei Monate zugestellt, kann man dagegen vorgehen. Haben Sie zwischenzeitlich einen Anhörungsbogen erhalten, beginnt zu diesem Zeitpunkt die dreimonatige Frist erneut.

Viele Strafzettel gesammelt – Drohen Punkte in Flensburg?


‌Manche Autofahrer scheinen Knöllchen regelrecht zu sammeln. Es stellt sich die Frage, ob die Anzahl der Strafzettel registriert wird und ab einer bestimmten Zahl Punkte in Flensburg drohen. In den allermeisten Fällen hat es keine Auswirkungen, wenn man viele Knöllchen erhält. Wer jedoch als extremer Falschparker auffällt und beispielsweise immer wieder rechtswidrig auf dem Behindertenparkplatz des Supermarkts parkt, riskiert sogar den Führerscheinentzug. Die Behörde kann aufgrund berechtigter Zweifel an der Fahreignung eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Zu diesem letzten Mittel greifen die Ordnungsbehörden erst, wenn ein Autofahrer mehr als 60 Knöllchen pro Jahr angesammelt hat. Es ist dabei unerheblich, ob die Verwarngelder stets fristgerecht bezahlt wurden.

Wer muss das Knöllchen bezahlen?


‌Im öffentlichen Verkehrsraum gilt im Zweifelsfall das Prinzip der Halterhaftung. Kann der Fahrer des Autos nicht oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand ermittelt werden, muss der Halter des Fahrzeugs das Verwarngeld und die Kosten des Verfahrens (mindestens 20 Euro) bezahlen.

Dürfen Supermarktbetreiber Knöllchen ausstellen?


‌Im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs dürfen Strafzettel ausschließlich von den Ordnungsbehörden, also der Polizei oder dem Ordnungsamt, ausgestellt werden. Auf privaten Parkplätzen ist es sogenannten Parkraumbewirtschaftern gestattet, eigenständig Vertragsstrafen zu verhängen. Private Parkplätze an Supermärkten werden häufig von Anwohnern als Dauerparkplatz missbraucht. Außerdem ist das Parken nur für die Zeit des Einkaufs erlaubt. Damit die Parkplätze für die Besucher des Supermarkts frei bleiben, beauftragen die Inhaber Wachdienste, die Strafzettel verteilen und unbefugt parkende Autos abschleppen lassen. 

Falschparken auf einem privaten Grundstück erfüllt den Tatbestand einer Besitzstörung, gegen die sich der Eigentümer zur Wehr setzen darf. Wurde das Fahrzeug abgeschleppt, haben die Überwachungsfirmen ein Zurückbehaltungsrecht. Sie erhalten Ihr Fahrzeug erst dann zurück, wenn die Abschleppgebühr bezahlt wurde. 

‌Die Verwarngelder der privaten Knöllchen betragen meist zwischen 15 und 60 Euro. Rechtlich betrachtet handelt es sich dabei um eine Vertragsstrafe. Jeder Autofahrer, der sein Fahrzeug auf dem Parkplatz des Supermarkts abstellt, schließt dadurch einen Vertrag mit dem Eigentümer oder dem von ihm beauftragten Wachdienst ab. Der Abschluss des Vertrages geht damit einher, die Vertragsbedingungen zu akzeptieren. Autofahrer müssen durch eine unmissverständliche Beschilderung darüber informiert werden, welche Parkregeln gelten und welche Strafen bei Verstößen drohen. Um Kunden nicht zu verärgern, reagieren viele Supermarktbetreiber jedoch kulant. Gegen Vorlage des Kassenbons wird der Strafzettel zurückgenommen. 

‌Oft entsteht bei den Autofahren der Eindruck, dass ungerechtfertigt hohe Strafen verhängt werden, um Gewinne zu erwirtschaften. Gegen unangemessen hohe Zahlungsaufforderungen sollten Sie sich wehren und einen Anwalt mandatieren. Das ist auch dann sinnvoll, wenn Ihnen extrem hohe Abschleppgebühren in Rechnung gestellt wurden. Der Bundesgerichtshof entschied 2014, dass die Abschleppkosten nicht mehr als 175 Euro betragen dürfen. Bei der Beurteilung, ob die Abschleppkosten zu hoch sind, orientieren sich Gerichte an den ortsüblichen Preisen für eine derartige Dienstleistung. 

‌Auf privaten Parkplätzen gelten hinsichtlich der Haftung andere Regeln als auf öffentlichem Grund. Während auf öffentlichen Parkplätzen im Zweifelsfall der Halter haftet, ist dies auf Privatparkplätzen nicht der Fall. Dort gilt die Fahrerhaftung, denn nur der Fahrer hat die Möglichkeit, einen faktischen Vertrag mit dem Eigentümer des Parkplatzes oder dem Überwachungsdienst einzugehen.

Knöllchen – Recht einfach erklärt

Wo wird der Strafzettel platziert?

Meist finden Sie das Knöllchen hinter dem Scheibenwischer an der Windschutzscheibe. Werden Sie auf frischer Tat ertappt, kann der Ordnungsbeamte oder Polizist das Verwarngeld direkt vor Ort kassieren. Eine postalische Zusendung des Strafzettels ist ebenfalls möglich. 

‌Weiterlesen: Wird das Knöllchen immer am Auto befestigt?

Woher kommt der Begriff „Knöllchen“?

Der Begriff leitet sich vom rheinischen Protoköllchen ab und wurde schließlich zum umgangssprachlichen Knöllchen. 

‌Weiterlesen: Warum werden Strafzettel als Knöllchen bezeichnet?

Wie hoch ist das Verwarngeld?

Die Höhe des Verwarngelds hängt davon ab, wie schwerwiegend der Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung war. Das Verwarngeld beträgt mindestens fünf und maximal 55 Euro. 

‌Weiterlesen: Wie hoch ist das Verwarngeld?

Lohnt es sich, Einspruch gegen den Strafzettel einzulegen?

Gegen ein Knöllchen können Sie keinen Einspruch einlegen, da es sich nicht um ein Verwaltungsverfahren handelt. Erst wenn die Zahlungsfrist verstrichen ist und ein Bußgeldbescheid ergeht, ist es möglich, Einspruch einzulegen. 

‌Weiterlesen: Wie sollten Sie auf den Strafzettel reagieren?

Dürfen Eigentümer von Privatparkplätzen Strafzettel ausstellen?

Privateigentümer sind befugt, sich gegen die Besitzstörung durch Falschparker zu wehren und kostenpflichtige Vertragsstrafen zu verhängen. Es ist außerdem erlaubt, widerrechtlich parkende Fahrzeuge abschleppen zu lassen und erst gegen Zahlung der Abschleppkosten freizugeben. Anders als im öffentlichen Verkehrsraum haftet auf Privatparkplätzen der Fahrer und nicht der Halter. 

‌Weiterlesen: Dürfen Supermarktbetreiber Knöllchen ausstellen?

Kann man seinen Führerschein verlieren, wenn man zu viele Knöllchen gesammelt hat?

Strafzettel sind lediglich mit einem Verwarngeld verbunden. Es erfolgt keine Registrierung und man muss auch nicht befürchten, dass das Punktekonto in Flensburg belastet wird. Wer allerdings auffällt, weil er mehr als 60 Knöllchen in einem Jahr kassiert hat, muss damit rechnen, dass seine Fahreignung angezweifelt wird. Dann wird eine MPU angeordnet, von deren Ergebnis abhängt, ob der Führerschein entzogen wird. 

‌Weiterlesen: Viele Strafzettel gesammelt – drohen Punkte in Flensburg?

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