Elternteil hält Baby in den Händen: Die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern bestimmen den Geburtsnamen. © Adobe Stock | Simon Dannhauer

Geburtsname: Welchen Nachnamen bekommt das Kind bei der Geburt?

Der Geburtsname kennzeichnet die Zugehörigkeit einer Person zur Herkunftsfamilie. Häufig wird der Geburtsname auch als „Mädchenname“ bezeichnet. Wer den Geburtsnamen bestimmen darf, wann eine Geburtsnamenänderung möglich ist, und andere wichtige Details lesen Sie in diesem Beitrag.

Was ist der Geburtsname?


‌Das Namensrecht regelt, welchen Vor- und Nachnamen ein Kind bei der Geburt erhält. Die Vergabe des Vor- und Nachnamens (auch einfach „Name“, Nachname, Zuname oder Familienname genannt) ist recht streng geregelt. Der gleich nach der Geburt vergebene Nachname wird auch als „Geburtsname“ bezeichnet. 

‌Der Geburtsname ist in aller Regel der Ehename der verheirateten Eltern oder der Nachname eines der beiden Elternteile. Ihn behält man grundsätzlich ein ganzes Leben lang.
Hinweis:
Der Geburtsname kann sich aber auch ändern. Und zwar durch Adoption, behördliche Namensänderung oder auch durch eine „Einbenennung“. Mehr zur Einbenennung im Beitrag „Namensänderung nach Scheidung“.


Bei einer Eheschließung ändert sich jedoch nicht der Geburtsname, sondern nur der Nachname. Man oder frau kann dann einen „Ehenamen“ erhalten.

Welche Rechtsgrundlagen gibt es?

  • Wann löst ein neuer Familienname den Geburtsnamen ab?


    ‌Der Geburtsname ist „nur“ der Name, den man bei der Geburt erhalten hat. Diesen trägt man dann automatisch als Nachnamen. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem ein neuer Nachname (z.B. Ehename) den Geburtsnamen sozusagen als Nachnamen „verdrängt“.
    Beispiel:
    Thomas Maier und Anja Pfeiffer heiraten. Anja (und Thomas) entscheiden sich dafür, dass „Maier“ ihr Ehename sein soll. Anjas Ehename (= Familienname) ist nun Maier. Ihr Geburtsname (= Mädchenname) ist aber weiterhin Pfeiffer. Der Geburtsname ändert sich nicht, er bleibt ihr Leben lang gleich. Anja unterschreibt also ab der Eheschließung immer mit „Anja Maier“.

    Welchen Geburtsnamen erhält ein Kind bei bzw. nach der Geburt?

    Hinweis:
    Den Geburtsnamen können Sie bis spätestens ein Monat nach der Geburt dem Standesamt bekanntgeben.

    1) Eltern haben denselben Familiennamen


    ‌Haben die Elternteile den gleichen Familiennamen, dann heißt das, sie sind verheiratet (=Ehename). Oder sie haben zufällig den gleichen Familiennamen. In diesem Fall ist die Sache eindeutig: Das Kind bekommt den Familiennamen der Eltern.
    Beispiel:
    Anne und Lukas sind ein Ehepaar. Sie haben Lukas‘ Geburtsnamen als ihren Ehenamen eintragen lassen: Nämlich „Weber“. Anne bekommt ein Kind. Das Kind erhält nun automatisch den Nachnamen „Weber“.

    2) Ein Elternteil hat Begleitnamen


    ‌Hat eine verheiratete Person einen Begleitnamen gewählt, so erhält das Kind nur den gemeinsamen Familiennamen, nicht aber den Begleitnamen.
    Beispiel:
    Hans und Nele heiraten. Nele behält ihren Geburtsnamen „Meyer“. Hans nimmt den Namen Meyer an und nimmt seinen Geburtsnamen „Schulz“ als Begleitnamen hinzu. Sie heißen nun: „Nele Meyer“ und „Hans Meyer-Schulz“. Die beiden bekommen ein Kind mit dem Vornamen Leo. Das Kind heißt dann „Leo Meyer“. Der Begleitname „Schulz“ ist nicht dabei.

    3) Eltern haben unterschiedliche Familiennamen


    ‌Haben die Elternteile das gemeinsame Sorgerecht und unterschiedliche Familiennamen, entscheiden sie gemeinsam, welchen Familiennamen das Kind erhält. Egal ist dabei, ob sie verheiratet sind. Also entweder erhält das Kind den Nachnamen der Mutter oder den des Vaters. 

    ‌Können sie sich nicht einigen, entscheidet das Gericht, welcher Elternteil den Nachnamen des Kindes wählen darf. Der nun festgelegte Nachname des Kindes gilt auch für alle anderen Kinder, die vielleicht in Zukunft noch kommen werden. 

    Unmöglich ist allerdings, dass die Eltern ihre unterschiedlichen Familiennamen zu einem Familiennamen (Doppelnamen) für das Kind zusammensetzen.
    Beispiel:
    Herr Richter und Frau Koch haben beide die elterliche Sorge für ihr gemeinsames Baby Karla. Sie müssen sich entscheiden, ob Karla mit Nachnamen Koch oder Richter heißen soll. Sie kommen zu keiner einvernehmlichen Lösung, weshalb das Familiengericht entscheidet, dass Frau Koch entscheiden darf, welchen der beiden Nachnamen das Baby bekommt.

    Nicht möglich wäre: Karla „Koch-Richter“. Dies geht nur, wenn die Eltern heiraten und den Ehenamen „Koch-Richter“ wählen.

    4) Ein Elternteil hat das Sorgerecht allein


    ‌In diesem Fall erhält das Baby den Nachnamen des alleinsorgeberechtigten Elternteils. Aber: Ist der nichtsorgeberechtigte Elternteil einverstanden, dann kann der alleinsorgeberechtigte Elternteil dem Kind auch den Nachnamen des nichtsorgeberechtigen Elternteils geben.

    Ist eine Namensänderung für das Kind nach der Geburt möglich?


    ‌Erklären die Eltern innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt das gemeinsame Sorgerecht oder heiraten sie, so wird der Nachname des Kindes neu bestimmt. Wird erst nach der Geburt ein gemeinsamer Ehename bestimmt, so gilt dieser auch als Nachname für das Kind. 

    ‌Ist das Kind älter als 5 Jahre, so muss es in eine Namensänderung auch selbst einwilligen.

    Was ist mit dem Namen nach einer Scheidung?


    ‌Lässt sich beispielsweise eine Frau scheiden, kann sie wieder ihren Geburtsnamen annehmen. Die Kinder jedoch nehmen diesen nicht an. Sie behalten ihren eigenen Geburtsnamen. Heiratet diese Frau später wieder, können die Kinder aber möglicherweise einen neuen Nachnamen bekommen.
  • Gibt es eine Änderung des Geburtsnamens?


    ‌Der Geburtsname bleibt grundsätzlich immer gleich. Allerdings gibt es Ausnahmen, in denen der Geburtsname geändert werden kann. 

    ‌Und zwar, wenn …
  • … das Kind adoptiert wird, 
  • … das Kind einbenannt wird, oder 
  • … eine behördliche Namensänderung durchgeführt wird. 
  • Beispiel:
    Theresa und Max Hofmann sind verheiratet. Theresa bringt ein Kind zur Welt: Lisa Hofmann. „Hofmann“ ist also der Geburtsname für Lisa. Das Ehepaar entscheidet sich, das Kind zur Adoption freizugeben.

    ‌Die annehmenden Eltern heißen mit Nachnamen „Wagner“. Bei der Adoption ändern nun die Adoptiveltern Lisas Geburtsnamen von Hofmann auf Wagner.

    Sollte Lisa irgendwann einmal heiraten, kann sie z.B. den Nachnamen des Ehepartners annehmen. Der Geburtsname bleibt aber fortan stets „Wagner“.

    Wie meldet man den Kindesnamen nach der Geburt beim Standesamt?


    ‌1) Zuständiges Standesamt: 
    ‌Nach der Geburt muss der Name des Kindes beim Standesamt gemeldet werden. Die Zuständigkeit liegt immer beim Geburtsstandesamt des Kindes. 

    ‌2) Ablauf: 
    ‌Die Einrichtung, die bei der Geburt behilflich ist (z.B. Geburtsklinik), leitet den gewählten Vor- und Nachnamen des Kindes automatisch an das Standesamt weiter. Wird das Kind im Zuge einer Hausgeburt geboren, müssen sich die Eltern selbstständig beim Standesamt melden, um Vor- und Nachnamen mitzuteilen. Daraufhin stellt das Standesamt eine Geburtsurkunde aus. 

    ‌3) Frist: 
    ‌Der Geburtsname kann innerhalb eines Monats dem Standesamt gemeldet werden. 

    ‌4) Wenn sich die Eltern nicht einigen können: 
    ‌Möglich ist, dass sich die Eltern nicht auf einen gemeinsamen Namen einigen können. In dem Falle, muss das Standesamt dies beim Gericht melden. Sodann erteilt das Gericht einem der beiden Elternteile das Recht, den Namen zu bestimmen („Namensbestimmungsrecht“). 

    ‌5) Kosten: 
    ‌Die Namenserklärung und die Geburtsurkunde sind kostenlos

    ‌6) Unterlagen: 
    ‌Die geforderten Unterlagen sind beim jeweiligen Standesamt zu erfragen.
    Hinweis:
    Zuständig ist jenes Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der dauerhafte Aufenthalt des Kindes befindet.

    Wer darf den Vornamen des Kindes bestimmen?


    ‌Von Bedeutung ist auch die Frage, wer über den Vornamen des Kindes entscheiden darf. Auch hier gilt wieder: Die Eltern des Kindes müssen sich darüber einig werden, wenn sie beide das Sorgerecht haben. Können sie sich nicht einigen, entscheidet das Gericht. Ist ein Elternteil allein sorgeberechtigt, liegt die Entscheidungsmacht allein bei ihm

    ‌Hinsichtlich der Namenswahl lässt das Gesetz recht viel Freiraum. Ein paar Einschränkungen durch das Gesetz gibt es aber dennoch.

    Diese Vorgaben sind zu beachten:

  • Das Kindeswohl darf nicht gefährdet sein, z.B. weil der Vorname lächerlich ist. 
  • Zugelassen sind maximal 5 Vornamen 
  • Der Vorname muss klar als Vorname erkennbar sein. 
  • Als Vorname darf kein Familienname oder Ortsname verwendet werden. 
  • Beispiel:
    Der Vorname des Kindes darf z.B. nicht „Müller“ sein, da dieser ein gängiger Nachname ist. Welche Vornamen akzeptiert werden, ist häufig eine Gratwanderung. Beispielsweise wurden bereits „Popo“ oder „Pepsi-Carola“ als Vorname akzeptiert, „Puppe“ oder „Whisky“ hingegen nicht.

    Wer bestimmt den Vor- und Nachnamen eines Adoptivkindes?

    Geburtsname des Adoptivkindes


    ‌Ein Adoptivkind bekommt als Geburtsnamen den Familiennamen seiner Adoptiveltern. Haben die annehmenden Eheleute keinen gemeinsamen Ehenamen, bestimmen sie gemeinsam gegenüber dem Standesamt, ob das Adoptivkind den Nachnamen des einen oder des anderen Ehegatten erhält. 

    ‌Der neue Nachname des Kindes ist also zugleich auch dessen Geburtsname. Der Geburtsname bleibt von da an immer gleich. Der Nachname kann sich später ändern, wenn das Kind z.B. als volljährige Person heiratet.

    Wenn das Adoptivkind verheiratet ist


    ‌Ist eine Person bei der Adoption bereits verheiratet (etwa bei einer Erwachsenenadoption), kann eine Geburtsnamenänderung nur dann erfolgen, wenn der Ehepartner der/des Adoptierten die Namensänderung mitträgt.

    Vorname des Adoptivkindes


    ‌Liegen schwerwiegende Gründe vor, dann kann sogar der Vorname des Adoptivkindes geändert werden. Dies muss jedoch eigens beantragt werden.
    Hinweis:
    Die Eltern, die das Kind zur Adoption freigeben, haben keinen Einfluss mehr auf den zukünftigen Nachnamen des Kindes. Sie geben mit der Freigabe zur Adoption ihre rechtliche Elternschaft ab.

    Geburtsname – Recht einfach erklärt

    Was genau ist der Geburtsname?

    Der Geburtsname bleibt ein ganzes Leben unverändert. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen der Geburtsname geändert werden kann: Adoption, behördliche Namensänderung oder Einbenennung. Heiratet eine Person, bleibt der Geburtsname bestehen. Er kann dann aber von einem Ehenamen „verdrängt“ werden. 

    ‌Weiterlesen: Was ist der Geburtsname?

    Was versteht man unter Nachname?

    Der Nachname wird nach dem Vornamen geführt und drückt die Zugehörigkeit zu einer Familie aus. Er wird auch als Familienname oder Zuname bezeichnet. Der Geburtsname einer Person ist auch deren Nachname. Aber nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie einen anderen Nachnamen annimmt (z.B. bei einer Eheschließung). 

    ‌Weiterlesen: Was ist der Geburtsname?

    Kann ein uneheliches Kind den Nachnamen des Vaters bekommen?

    Ja, das funktioniert. Es sind 3 Szenarien denkbar. 1) Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt. Hier müssen sie sich auf einen Nachnamen einigen. 2) Der Vater ist alleinsorgeberechtigt. In dem Fall kann er dem Kind seinen Nachnamen geben. 3) Die Mutter ist alleinsorgeberechtigt. Hier kann die Mutter mit Zustimmung des Vaters dem Kind den Nachnamen des Vaters geben. 

    ‌Weiterlesen: Welchen Geburtsnamen erhält ein Kind bei bzw. nach der Geburt?

    Wer entscheidet über Namen?

    Derjenige Elternteil, der das Sorgerecht hat, bestimmt den Vor- und Geburtsnamen des Kindes. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge, müssen sich die Elternteile einigen. Schaffen sie das nicht, muss das Standesamt das Gericht informieren. Dann überträgt das Gericht einem Elternteil das Namensbestimmungsrecht. 

    ‌Weiterlesen: Welchen Geburtsnamen erhält ein Kind bei bzw. nach der Geburt?

    Welchen Nachnamen bekommt das Kind wenn man nicht verheiratet ist?

    Hier bekommt das Kind den Nachnamen des sorgeberechtigten Elternteils. Sind beide sorgeberechtigt, entscheiden sie zusammen. Gelingt keine Einigung, entscheidet das Familiengericht, wer den Geburtsnamen bestimmen darf. 

    ‌Weiterlesen: Welchen Geburtsnamen erhält ein Kind bei bzw. nach der Geburt?

    Können Kinder beide Nachnamen haben?

    Kinder können nicht beide Nachnamen der Eltern bekommen. Heißt die Mutter Maier und der Vater Schmidt, können die Kinder nicht Maier-Schmidt oder Schmidt-Maier heißen. Die Kinder heißen entweder Maier oder Schmidt. Etwas anderes ist es, wenn die Eltern als Ehenamen „Maier-Schmidt“ oder „Schmidt-Maier“ gewählt haben. 

    ‌Weiterlesen: Welchen Geburtsnamen erhält ein Kind bei bzw. nach der Geburt?

    Können Kinder Doppelnamen haben?

    Ja, aber nur, wenn auch der Ehename der Eltern aus deren ursprünglichen Nachnamen zusammengesetzt ist. 

    ‌Weiterlesen: Welchen Geburtsnamen erhält ein Kind bei bzw. nach der Geburt?

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