Unter Nasciturus versteht man ein ungeborenes Baby. Ein anderer Begriff ist dafür ist die „Leibesfrucht“. Welche Rechte ungeborene Menschen in Deutschland haben, ob sie erben können und andere wichtige Fragen werden im folgenden Beitrag beantwortet.
Was ist ein Nasciturus?
Ein Nasciturus ist ein gezeugtes und ungeborenes Kind. Der Begriff ist lateinisch und bedeutet im Deutschen: „Einer, der geboren werden wird“. Schutzpflichtig wird ein Ungeborenes, sobald sich das befruchtete Ei in die Gebärmutter einnistet. Dieser Vorgang nennt sich auch „Nidation“.
Ab diesem Zeitpunkt entsteht ein „individuelles, genetisch einmaliges und nicht mehr teilbares Leben“ (vgl. Deutscher Bundestag, WD 7 - 3000 - 256/18). Das ungeborene menschliche Leben entwickelt sich nicht erst zum Menschen, „sondern entwickelt sich als solcher weiter“.
Die rechtlichen Regelungen in Deutschland sind insgesamt jedoch recht unübersichtlich und auch widersprüchlich. Der Schutz eines Ungeborenen besteht nur teilweise. Ob der verfassungsrechtliche Schutz eines ungeborenen Menschen bereits mit Verschmelzung von Samen- und Eizelle beginnt, lies das Bundesverfassungsgericht zum Beispiel offen.
Was bedeutet Leibesfrucht?
In diesem Zusammenhang ist auch der Begriff „Leibesfrucht“ von Bedeutung. Leibesfrucht meint dasselbe wie Nasciturus: Also einen ungeborenen Menschen, der bereits bestimmte Rechte trägt.
Wann beginnt die Rechtsfähigkeit eines Menschen?
Die zivilrechtliche Rechtsfähigkeit eines Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB). Rechtsfähig wird ein Mensch, wenn er bei der Geburt vollständig vom Mutterleib getrennt wurde. Das ist der Zeitpunkt, an dem die Geburt „vollendet“ ist.
Aber auch ein ungeborener Mensch hat Rechte:
Der Nasciturus kann zum Beispiel später Ersatzansprüche geltend machen, wenn etwa die Mutter versuchte, ihn oder sie während der Geburt zu töten.
Oder auch dann, wenn zum Beispiel eine Person, die gegenüber dem Ungeborenen unterhaltspflichtig ist, getötet wird.
Ein Vertragsverhältnis kann mit einem Ungeborenen ebenfalls bereits eingegangen werden.
Nasciturus und Erbrecht
Für den Nasciturus kann auch ein Erbrecht bestehen. Sobald das Kind lebend geboren wurde, ist es erbfähig. Verstirbt das Kind und wird es tot geboren, kommt es zu keinem Erbanfall.
Weitere Beispiele
Wurde ein ungeborener Mensch enterbt, kann er Pflichtteilsansprüche geltend machen, sobald er lebend geboren wurde.
Wird einem Ungeborenen ein Vermächtnis ausgesetzt, so hat er mit der Geburt Anspruch auf Herausgabe des Vermächtnisses.
Ist Alkoholmissbrauch der Mutter während der Schwangerschaft strafbar?
Das Bundessozialgericht hat im Jahre 2020 Folgendes entschieden: Der Alkoholkonsum einer Mutter in der Schwangerschaft stellt nur einen tätlichen Angriff auf das ungeborene Baby dar, wenn sie dadurch versucht, das ungeborene Kind zu töten.
Im betreffenden Fall klagte eine schwerbehinderte erwachsene Klägerin ihre Mutter auf „Beschädigtenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz“. Die Eltern hatten zwar einen schweren Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft zugegeben.
Die Klage wurde vom Gericht jedoch abgewiesen. Nur wenn der Alkoholmissbrauch gezielt stattgefunden hätte, um die Schwangerschaft abzubrechen (Tötung), dann hätte die Mutter das Kind „rechtswidrig angegriffen“, so das Bundessozialgericht.
Nasciturus – Recht einfach erklärt
Was bedeutet Nasciturus?
Unter Nasciturus versteht man einen ungeborenen Menschen, der bereits gezeugt wurde. Dieser ist bereits Träger der Menschwürde. Zudem entwickelt er sich nicht erst zum Menschen, sondern ist ein sich weiterentwickelnder Mensch.
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Ab wann ist ein Nasciturus rechtsfähig?
Ein Mensch ist erst mit seiner vollendeten Geburt rechtsfähig. Allerdings ist man bzw. frau auch dann schon Träger bestimmter Rechte. Zum Beispiel kann ein Ungeborener als Erbe oder Vermächtnisnehmer eingesetzt werden. Auch kann er bzw. sie später z.B. Schadenersatzansprüche geltend machen, wenn z.B. die Eltern versuchten, ihn bzw. sie als Ungeborene(n) zu töten.
Weiterlesen: Was ist das Kindschaftsrecht?
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Ist ein ungeborenes Kind geschäftsfähig?
Kann ein ungeborenes Kind erben?
Ja, ein ungeborenes Kind wird erbrechtlich berücksichtigt. BGB § 1923 hält fest, dass nur jemand erben kann, wenn er/sie zum Zeitpunkt des Erbfalls lebt. Allerdings wird fortgefahren und gesagt: „Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren“ (BGB § 1923).
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