Der private Autokauf ist eine beliebte Alternative zum Kauf beim Händler. Leider sind nicht alle Verkäufer und Käufer seriös. Erfahren Sie, mit welchen Betrugsmaschen Vorteile erschlichen werden, worauf man beim privaten Autokauf und -verkauf achten sollte und wie man sich gegen Betrüger wehrt.
Vorteile des Privatkaufs und -verkaufs von Autos
Wer seinen Gebrauchtwagen verkaufen möchte, kann sich an einen Händler wenden oder den Verkauf privat abwickeln. Obwohl der Verkauf beim Händler komfortabler ist, entscheiden sich viele Eigentümer für den Privatverkauf. Der Händler ist an einem möglichst niedrigen Einkaufspreis interessiert und möchte selbst am Verkauf verdienen. Wenn man sein Fahrzeug privat verkauft, kann man zumindest einen Teil dieser Gewinnmarge einstreichen. Damit der Privatverkauf reibungslos durchgeführt und dabei der erhoffte Gewinn erzielt wird, ist jedoch einiges zu beachten.
Gleiches gilt für Autokäufer, die aufgrund günstigerer Preise und der sofortigen Verfügbarkeit den privaten Autokauf dem Kauf beim Händler vorziehen. Oft versuchen Privatverkäufer unter Vortäuschung falscher Tatsachen einen ungerechtfertigt hohen Kaufpreis durchzusetzen. Im Folgenden werden typische Betrugsmaschen beim Privatkauf und -verkauf von Autos erläutert. Darüber hinaus erhalten Sie nützliche Tipps, wie man Betrüger von vornherein erkennt oder sich im Falle des Betrugs beim Autokauf effektiv zur Wehr setzen und den Schaden begrenzen kann.
Betrug ist ein Strafrechtstatbestand und in § 263 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt. Das Strafmaß beträgt in Abhängigkeit von der Schwere der Tat bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug. Alternativ ist die Verhängung einer Geldstrafe möglich. Der Gesetzgeber stellt bereits den Versuch des Betrugs unter Strafe.
Ein Betrugsfall liegt vor, wenn unwahre Tatsachen behauptet oder relevante Informationen bewusst verschwiegen werden. Des Weiteren besteht beim Betrug die Intention, sich oder Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen, wodurch einem Fremden ein Vermögensschaden entsteht.
Betrugsmaschen beim Privatkauf von Autos
Beim Privatkauf eines Autos ist es unverzichtbar, das Angebot genau zu überprüfen. Außerdem sollte man eine sichere Zahlungsmethode wählen, die eine Rückforderung ermöglicht, wenn nach dem Kauf Mängel festgestellt werden. Einer der wichtigsten Tipps für Privatkäufer lautet: Niemals vor Übergabe des Fahrzeugs den Kaufpreis bezahlen.
Darüber hinaus sollten Sie sich an einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, wenn Sie Opfer eines Betrugs geworden sind. Der Anwalt wird Ihnen helfen, berechtigte Interessen durchzusetzen.
Folgende Betrugsmaschen schädigen Privatkäufer von Autos:
Arglistiges Verschweigen von Mängeln
Tachomanipulation
Verkauf gestohlener Fahrzeuge
Unterschlagung des Geldes
Internetbetrug
Arglistiges Verschweigen von Mängeln
Private Autoverkäufer sind anders als gewerbliche Händler nicht verpflichtet, eine Gewährleistungsfrist einzuräumen. Wird im Kaufvertrag nicht ausdrücklich vereinbart, dass der Verkäufer für Mängel haftet, geht der Käufer leer aus. Es ist sogar möglich, im Kaufvertrag ausdrücklich den Ausschluss der Gewährleistung festzuhalten. Damit will der Gesetzgeber Verkäufer davor schützen, für Mängel belangt zu werden, von denen sie keine Kenntnis hatten.
Leider wird diese Möglichkeit von Betrügern genutzt, um einen überhöhten Kaufpreis zu fordern. Unfallschäden und technische Mängel werden verschwiegen. Bei diesen Machenschaften handelt es sich um ein arglistiges Verschweigen eines Mangels und somit um Betrug, gegen den sich der Käufer auch bei Ausschluss der Sachmängelhaftung wehren kann. Wenden Sie sich an einen Strafrechtsanwalt, der Ihre Interessen vertritt und Ihre Rechte durchsetzt:
1) Recht auf Nacherfüllung (Reparatur)
2) Recht auf Rücktritt vom Vertrag
3) Recht auf Kaufpreisminderung
4) Recht auf Schadenersatz
Tachomanipulation
Das betrügerische Verändern des Kilometerstandes ist besonders weit verbreitet. Nach Angaben der Polizei wird bei jedem dritten Gebrauchtwagen vor dem Verkauf der Tachostand manipuliert. Auf diese Weise steigern die Betrüger den Wert des Fahrzeugs durchschnittlich um 3.000 Euro. Wurde der falsche Tachostand im Kaufvertrag vermerkt, handelt es sich um Urkundenfälschung, einen Straftatbestand, der in § 267 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt ist. Urkundenfälschung wird mit Freiheitsstrafen von maximal zehn Jahren oder Geldstrafen geahndet.
Verkauf gestohlener Fahrzeuge
In diesem Fall werden gestohlene Fahrzeuge mit gefälschten Papieren verkauft. Dabei handelt es sich keinesfalls um Einzelfälle. Laut Schätzung von Experten werden jedes Jahr 15.000 Zulassungspapiere gestohlen. Da man nicht rechtmäßiger Eigentümer einer gestohlenen Sache werden kann, müssen Käufer das gestohlene Fahrzeug zurückgeben und das Geld ist ebenfalls weg. Werden Sie hellhörig, wenn ein hochwertiges Modell zu einem scheinbaren Schnäppchen-Preis angeboten wird oder die gesamte Kommunikation mit dem Verkäufer online abläuft. Weitere Indikatoren für diese Betrugsmasche sind ungewöhnliche Orte für die Übergabe des Fahrzeugs und das Bestehen des Verkäufers auf Barzahlung. Prüfen Sie in diesem Fall bei der Zulassungsbehörde, ob die Fahrzeug-Identifikationsnummer zu einem als gestohlen gemeldeten Auto gehört. Ein Verkäufer, der keine Betrugsabsicht hegt, wird vor dem Kauf die Fahrzeug-Identifikationsnummer nennen.
Unterschlagung des Geldes
Vorsicht ist stets geboten, wenn vor der Übergabe des Fahrzeugs der Verkaufspreis überwiesen werden soll. Diese Betrugsmasche wird häufig im Zusammenhang mit Online-Autokäufen angewendet. Privatkäufer sollten niemals eine Vorab-Bezahlung akzeptieren. Ein seriöser Verkäufer verlangt die Bezahlung des Kaufpreises erst bei Übergabe des Autos. Wurde Barzahlung vereinbart, besteht die Gefahr, mit Falschgeld bezahlt zu werden. Deshalb sollte man die Geldscheine in einer Bank überprüfen lassen, bevor man das Fahrzeug übergibt.
Internetbetrug
Der Privatkauf im Internet birgt verschiedene Risiken. Oft werden Importfahrzeuge angeboten, die sich nach Lieferung als nicht mehr straßentauglich erweisen. Eine andere Betrugsmasche besteht darin, dass der Verkäufer eine seriöse Verkaufsplattform nutzt, um mit gefälschten E-Mails eine sichere Transaktion vorzutäuschen und eine Vorab-Überweisung zu verlangen. Beim privaten Autokauf im Internet sollte man deshalb besonders vorsichtig sein. Neben dem Vermeiden von Vorab-Zahlungen ist ein unabhängiges Kfz-Gutachten eine Möglichkeit, sich vor dem Betrug beim Privatkauf zu schützen.
Betrugsmaschen beim Privatverkauf von Autos
Nicht nur private Autokäufer laufen Gefahr, Opfer betrügerischer Machenschaften zu werden. Auch Verkäufer sollten einiges beachten, wenn sie ihr Fahrzeug nicht an einen Händler verkaufen, sondern privat vermarkten möchten. Besondere Vorsicht ist beim Verkauf des Autos im Internet geboten. Im Internet erreicht Ihr Angebot sehr viele Interessenten, sodass es oft schwer ist, aus der Flut an Kaufanfragen die seriösen Käufer herauszufiltern.
Wenn Sie bereits ein Auto privat verkauft haben und im Nachhinein einen Betrug feststellen, ist die Mandatierung eines Anwalts für Strafrecht der beste Weg, sich vor finanziellen und rechtlichen Nachteilen zu schützen.
Private Autoverkäufer sollten folgende Betrugsmaschen kennen:
Unseriöse Sachverständige
Drücken des Preises
Betrug bei der Kfz-Versicherung
Mustervertrag mit benachteiligenden Klauseln
Unseriöse Sachverständige
Ein Kfz-Gutachten bietet eine sehr gute Möglichkeit, den Fahrzeugwert objektiv festzustellen. Dementsprechend ist es nicht verdächtig, wenn der Käufer ein solches Gutachten anfertigen lassen möchte. Achten Sie jedoch darauf, dass es sich tatsächlich um einen unabhängigen Gutachter handelt. Ansonsten besteht die Gefahr, Opfer eines Betrugs zu werden, weil der vermeintlich neutrale Gutachter Mängel feststellt, die gar nicht vorhanden sind. Um sich vor derartigen Gefälligkeitsgutachten zu schützen, sollte man selbst ein Fahrzeuggutachten in Auftrag geben. Auf diese Weise wird zudem die Festsetzung eines realistischen Kaufpreises erleichtert und die Gefahr abgewendet, nach dem Kauf des arglistigen Verschweigens von Mängeln bezichtigt zu werden.
Drücken des Preises
Diese Betrugsmasche wird besonders häufig von den sogenannten „Kärtchen-Händlern“ genutzt, die ihre Kärtchen mit dem Kaufangebot hinter den Scheibenwischer von älteren Autos klemmen. Auf dem Kärtchen wird ein Barankauf zu Höchstpreisen in Aussicht gestellt. Nimmt der Eigentümer Kontakt mit dem Kärtchen-Händler auf, versucht dieser den Preis aufgrund vermeintlicher Mängel zu drücken. Kennt sich der Verkäufer selbst wenig mit Autos aus, läuft er Gefahr, dem Druck nachzugeben und einen viel zu niedrigen Preis zu akzeptieren. Wenn der Händler Mängel erfindet, um den Preis zu drücken, ist der Straftatbestand des Betrugs erfüllt. Es ist jedoch schwer, den Betrug im Nachhinein zu beweisen. Deshalb sollten Sie sich beim privaten Verkauf eines Autos niemals unter Druck setzen, sondern vor dem Verkauf den Fahrzeugwert von einem Experten feststellen lassen. Beim TÜV, ADAC oder der DEKRA erhält man unabhängige Fahrzeuggutachten. Die Kosten für ein solches Gutachten sind eine lohnende Investition, denn das Gutachten schützt vor Verkäufen unter Wert und vor späteren Einwänden des Käufers.
Betrug bei der Kfz-Versicherung
Mit dieser Masche werden Verkäufer geschädigt, die ihr Fahrzeug anbieten, ohne das Kennzeichen auf den Fotos zu schwärzen. Betrüger nehmen mit dem Verkäufer Kontakt auf und bekunden ihr Kaufinteresse. Eigentlicher Grund des Anrufs oder der E-Mail ist jedoch, Namen und Anschrift sowie weitere Details zur Versicherung des Fahrzeugs zu erfahren. Mit diesen Informationen werden Schäden (beispielsweise an der Windschutzscheibe) bei der Kfz-Versicherung angemeldet. Für die Reparatur gibt der Betrüger die eigene Adresse an und die Versicherung überweist ihm das Geld für die vermeintliche Reparatur des Schadens. Erfolgt keine Hochstufung der Versicherung, fällt dieser Betrug nicht einmal auf.
Mustervertrag mit benachteiligenden Klauseln
Auf einen Kaufvertrag sollte auch beim Privatverkauf von Autos nicht verzichtet werden. Beachten Sie, dass eine mündliche Zusage bereits zu einem rechtmäßigen Kaufvertrag führt, an den Sie sich auch dann halten müssen, wenn ein anderer Interessent später einen höheren Kaufpreis bietet. Ein Kaufvertrag schützt den Verkäufer außerdem vor späteren ungerechtfertigten Ansprüchen. Bevor man einen Mustervertrag, den der Käufer mitbringt, akzeptiert, sollte man diesen auf Vollständigkeit überprüfen.
Folgende Informationen sollten im Kaufvertrag enthalten sein:
Daten des Verkäufers
Daten des Käufers (bei minderjährigen Käufern Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters)
Daten des Fahrzeugs (Fahrzeugtyp, Hersteller, TÜV-Termin, Kilometerstand, Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Zubehör, Sonderausstattung)
Mängel und Schäden (z. B. Unfallschäden, ausgetauschte Teile, gewerbliche Nutzung)
Verpflichtung zur Ummeldung bei der Versicherung
Gewährleistungsausschluss
Kaufpreis
Quittierung der übergebenen Dokumente und Schlüssel
Datum und Uhrzeit der Übergabe des Fahrzeugs
Unterschrift beider Vertragsparteien
Fehlt die ausdrückliche Erwähnung, dass der Haftungsausschluss nicht für grobes Verschulden sowie die Verletzung von Leben, Gesundheit und Körper gilt, kann dies dazu führen, dass ein Gericht den gesamten Haftungsausschluss für nichtig erklärt. In diesem Fall ist es möglich, dass der Käufer Gewährleistungsansprüche nach dem Kauf einklagt. Um sich davor zu schützen, sollte man den Kaufvertrag von einem Anwalt für Vertragsrecht überprüfen lassen.
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Probleme beim privaten Autokauf und -verkauf vermeiden
Sowohl für Käufer als auch für Verkäufer gilt, dass man ausschließlich seriöse Interessenten in Betracht ziehen sollte. Schnäppchen-Preise oder das Bieten eines sehr hohen Kaufpreises sind Signale für betrügerische Absichten. Mit einem unabhängigen Fahrzeuggutachten schützen sich beide Seiten vor Benachteiligungen und einem Vertragsabschluss unter falschen Voraussetzungen.
Rufen Sie niemals unbekannte Telefonnummern zurück, denn dabei könnte es sich um teure kostenpflichtige Telefonnummern handeln. Ein seriöser Interessent wird von sich aus zurückrufen. Vorsicht ist auch geboten, wenn ungewöhnliche Übergabeorte oder die Zahlung vor Übergabe des Fahrzeugs vereinbart werden.
Wird eine Probefahrt gewünscht, sollte man als Eigentümer mitfahren und außerdem schriftlich festlegen, dass der Kaufinteressent für von ihm verursachte Schäden haftet. Es ist des Weiteren wichtig, sich vor der Probefahrt den Ausweis und Führerschein zeigen zu lassen. Wenn der Verkäufer nicht bereit ist, eine Probefahrt zu gewähren, liegt der Verdacht nahe, dass etwas verborgen wird.
Ist man sich einig, werden die Kaufmodalitäten in einem Kaufvertrag festgelegt. Wer jegliches Risiko ausschließen möchte, lässt den Vertrag von einem Anwalt auf Vollständigkeit und unwirksame Klauseln überprüfen.
Die Übergabe des Fahrzeugs sowie der Fahrzeugpapiere erfolgt erst, wenn der volle Kaufpreis gezahlt wurde. Wer Barzahlung akzeptiert, sollte sich vergewissern, dass es sich nicht um Falschgeld handelt. Dies kann in jeder Bankfiliale erfolgen.
Die Mandatierung eines Anwalts für Strafrecht ist die wichtigste Maßnahme, wenn man trotz aller Vorsicht und Beherzigen der genannten Tipps Opfer eines Betrugs geworden ist.
Privater Autokauf – Recht einfach erklärt
Muss man Kaufinteressenten darüber informieren, dass man einmal einen kleinen Unfall mit dem Fahrzeug hatte?
Wer derartige Informationen verschweigt, macht sich des Betrugs schuldig und riskiert Geld- oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Sie müssen den Käufer in jedem Fall über einen Unfallschaden informieren, auch wenn der Schaden ordnungsgemäß repariert wurde.
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Kann man beim Privatverkauf eines Autos jegliche Gewährleistungsansprüche vermeiden?
Es ist lediglich möglich, die Haftung für Sachmängel auszuschließen. Ein Haftungsausschluss für grobes Verschulden oder die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ist unzulässig. Eine allgemeine Formulierung des Haftungsausschlusses führt dazu, dass dieser insgesamt ungültig ist.
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Ist es ratsam, gegen Quittung Vorkasse zu akzeptieren?
Die Bezahlung des Autos sollte erst bei oder nach Übergabe des Fahrzeugs erfolgen. Verlangt ein privater Verkäufer Vorkasse, liegt der Verdacht nahe, dass es sich um einen Betrugsversuch handelt. Leider ist dann in vielen Fällen das Geld weg, ohne dass der Käufer das Fahrzeug erhält.
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Wie kann man sich davor schützen, ein gestohlenes Auto zu kaufen?
Der Verkauf von gestohlenen Autos gehört zu den typischen Betrugsmaschen. Jährlich werden ungefähr 15.000 Fahrzeugpapiere gestohlen. Um sicherzugehen, sollte man sich vom Verkäufer die Fahrzeug-Identifizierungsnummer nennen und diese bei der Zulassungsbehörde überprüfen lassen.
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Was sollte man unternehmen, wenn man Opfer eines Betrugs geworden ist?
Trotz aller Vorsicht lässt sich nicht jeder Betrugsfall verhindern. Wenn Sie den Verdacht haben, beim privaten Kauf oder Verkauf betrogen worden zu sein, sollten Sie sich direkt an einen Strafrechtsanwalt wenden. Das ist der beste und oft der einzige Weg, um berechtigte Interessen durchzusetzen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
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