Bei einem Raub wird ein Mann unter Drohung mit einer Waffe aufgefordert, den Safe zu öffnen und Geld auszuhändigen. © Adobe Stock | Natnan

Raub – alle unterschiedlichen Delikte mitsamt Strafen

Bei Raub wird ein Diebstahl in Zusammenhang mit einer Nötigung in Form von Gewalt oder einer Drohung begangen. Dabei gibt es mehrere Raubdelikte, die unterschiedlich lange Strafen nach sich ziehen. Welche das sind und wie man als Opfer eines Raubes vorgehen kann, zeigt Ihnen dieser Beitrag.

Definition von Raub nach § 249 StGB


‌Wird von Raub gesprochen, wird er umgangssprachlich oft als Diebstahl nach § 242 StGB bezeichnet. Bei Raub handelt es sich um ein Delikt im Strafrecht, bei dem das sogenannte Grunddelikt in § 249 StGB geregelt ist. Dabei handelt es sich um einen Diebstahl, der verbunden mit einer Nötigung erfolgt. Ein Raub liegt also vor, wenn einer Person unter Anwendung von Gewalt oder einer Drohung etwas weggenommen wird. Der größte Unterschied zwischen Raub und Diebstahl liegt darin, dass bei Raub Gewalt oder eine Drohung stattfindet, was bei Diebstahl nicht der Fall ist. 

‌Eine weitere Voraussetzung dafür, dass eine Tat als Raub nach § 249 StGB gewertet wird, ist die Absicht des Täters. Das ist der sogenannte subjektive Tatbestand. Der Täter muss also beabsichtigt haben, sich Gegenstände des Opfers anzueignen.
Beispiel:
Zu Raub zählen beispielsweise typische Raubüberfälle auf Personen oder Läden, bei denen der Täter einer Person Gegenstände wegnimmt. Dies geschieht unter Androhung oder Anwendung von Gewalt und gegen den Willen des Opfers. 

‌Wird einem dagegen die Handtasche aus der Hand gerissen, handelt es sich dabei zumeist um Diebstahl.
Es gibt mehrere Tatbestände, die als Raubdelikte gelten. Dazu gehören neben Raub die räuberische Erpressung, räuberischer Diebstahl und räuberische Erpressung. Sie können weitere Ausprägungen wie Raub mit Todesfolge oder schwerer Raub aufweisen. In den folgenden Kapiteln wird auf alle Raubdelikte eingegangen und welche Strafen jeweils dabei zu erwarten sind.

Strafen bei Raub


‌Die Strafen auf Raub können sehr hoch ausfallen. Bereits „einfacher“ Raub nach § 249 StGB wird mit Freiheitsstrafen von nicht unter einem Jahr bestraft:
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. 

‌(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Die Strafe auf Raub beträgt nicht unter einem Jahr, aber kann bis zu 15 Jahre lang sein. Eine Geldstrafe ist dabei nicht möglich. Es kommt dabei auf den Einzelfall an, ob die Strafe auch kürzer ausfallen kann. Bei der Länge der Haftstrafe spielt außerdem die Lebenssituation des Räubers sowie etwaige Vorstrafen eine Rolle.

Ist versuchter Raub strafbar?


‌Selbst wenn der Raub nicht zu dem vom Täter gewünschten Ergebnis führt, ist der versuchte Raub dennoch strafbar. Denn der Täter hat mit Absicht die Tat begonnen und der Erfolg oder Misserfolg hängt vom Zufall ab.

Regelungen im Jugendstrafrecht


‌Bei Verbrechenstatbeständen, worunter Raub fällt, gilt der Strafrahmen des Erwachsenenstrafrechts für Jugendliche nicht. Als Jugendlicher nach dem Jugendgerichtsgesetz (JFF) gilt, wer das 14. Lebensjahr vollendet und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Es kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Dadurch kann selbst bei einem solch schweren Delikt oftmals eine Bewährungsstrafe erreicht werden.

Schwerer Raub nach § 250 StGB


‌Kommen zum Tatbestand des Raubes nach § 249 StGB weitere Umstände hinzu, kann es sich um einen schweren Raub nach § 250 StGB handeln. Dazu kommt es, wenn der Täter oder eine am Raub beteiligte Person den Raub mit einer Waffe oder einem anderen gefährlichen Gegenstand begeht. 

‌Als Waffe oder gefährliches Werkzeug wird alles gewertet, mit dem eine erhebliche Körperverletzung zugefügt werden kann. Waffen können beispielsweise Schusswaffen, Schlagwaffen, Stichwaffen, Pfefferspray und Elektroschocker sein. Zu gefährlichen Werkzeugen kann alles zählen, womit Personen verletzt werden können. Dabei kann es sich z.B. um Kugelschreiber, Teppichmesser, große Hunde, Schraubenzieher oder brennende Zigaretten handeln. 

‌Liegt ein schwerer Raub vor, wird eine Freiheitsstrafe nicht unter drei bzw. fünf Jahren verhängt. Das hängt davon ab, ob der Täter die Waffe oder das gefährliche Werkzeug bei sich geführt oder gar verwendet hat. Denn sobald der Täter eine Waffe bei sich trägt, gilt dies nach § 250 Abs. 1 StGB als schwerer Raub, der mit mindestens drei Jahren bestraft wird. Der Gegenstand muss lediglich in Griffweite sein. § 250 Abs. 2 StGB ist erfüllt, wenn die Waffe oder der gefährliche Gegenstand zur Verwendung kommt. Von Verwenden spricht man, wenn der Täter den Gegenstand zur Drohung mit Gewalt oder zur Gewaltanwendung gebraucht, um Gegenstände zu stehlen. Ist dies erfüllt, drohen mindestens fünf Jahre Haft

‌Ebenfalls fünf Jahre Haft sind zu erwarten, wenn das Opfer des Raubes körperlich schwer misshandelt wird oder sein Leben gefährdet ist.

Räuberische Erpressung nach § 253, 255 StGB


‌Die räuberische Erpressung ist eine besondere Art der Erpressung nach § 253 StGB. Sie wird in § 255 StGB geregelt.
Wird die Erpressung durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen, so ist der Täter gleich einem Räuber zu bestrafen.

Es handelt sich um eine räuberische Erpressung, wenn der Täter eine Erpressung durch Drohung oder Anwendung von Gewalt begeht. Das Opfer wird also dazu gezwungen, dem Täter einen Gegenstand zu geben. Nimmt der Täter den Gegenstand selbst weg, handelt es sich um einen Raub. 

‌Die Strafe auf räuberische Erpressung ist dieselbe wie auf Raub. Der Täter muss mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe rechnen. Handelt es sich um einen Ersttäter, dem eine positive Sozialprognose gestellt wird, kann die Vollstreckung womöglich zur Bewährung ausgesetzt werden.

Räuberischer Diebstahl nach § 252 StGB


‌Räuberischer Diebstahl ist eine weitere Ausprägung des Raubes. Dieser wird in § 252 StGB geregelt.
Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, ist gleich einem Räuber zu bestrafen.

In diesem Fall muss der Diebstahl bereits geschehen sein – der Täter hat also bereits gestohlene Gegenstände bei sich. Dabei wird er ertappt und setzt erst jetzt Nötigungsmittel ein, um die Beute zu behalten. Als Nötigungsmittel gelten einerseits das Drohen mit Gewalt sowie der Einsatz von Gewalt (Körperverletzung). Wichtig ist dabei die Absicht des Täters, im Besitz der Beute zu bleiben. Hat er hingegen die Beute bereits versteckt, handelt es sich nicht mehr um einen räuberischen Diebstahl. 

‌Die Strafe auf räuberischen Diebstahl ist dieselbe wie für einen Raub. Dadurch ist mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zu rechnen.

Raub mit Todesfolge nach § 251 StGB


‌Bei einem Raub mit Todesfolge nach § 251 StGB wird eine Person bei einem Raub getötet. Der Tod der Person wurde vom Täter leichtfertig verursacht und durch den Raub ist bereits das Risiko entstanden, dass die Person sterben könnte. Die Person muss nicht zwingend gleichzeitig das Opfer des Raubes sein, sondern kann davon unbeteiligt sein.
Verursacht der Täter durch den Raub (§§ 249 und 250) wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

Auf einen Raub mit Todesfolge steht eine lebenslange Freiheitsstrafe oder von mindestens zehn Jahren. Generell kann eine lebenslange Freiheitsstrafe nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.

Wie kann man sich vor Raub schützen?


‌Nachfolgend finden Sie einige Tipps aufgelistet, damit Sie nicht Opfer eines Raubes werden. Denn die Täter gehen oftmals nach einem gewissen Schema vor, wie diese Punkte zeigen.
  • Ein selbstbewusstes Auftreten kann dabei helfen, nicht das Ziel eines Räubers zu werden. Denn diese suchen sich Opfer, mit denen sie leicht fertig werden. Gehen Sie dagegen zielstrebig und aufrecht, wirken Sie dadurch schon stärker. 
  • Konsumieren Sie keine großen Mengen an Alkohol oder Drogen. Diese machen Sie wehrlos und damit zu einem leichten Opfer. Vermeiden Sie es also, nachts alleine im betrunkenen Zustand nach Hause zu gehen. Denn viele Raubüberfälle passieren bei Nacht auf unbegleitete Menschen. 
  • Wägen Sie vor Verlassen des Zuhauses ab, was Sie unterwegs wirklich brauchen werden. Beispielsweise braucht man womöglich nicht alle Bankkarten, den teuersten Schmuck oder eine Menge Bargeld mitzunehmen.  
  • Achten Sie immer auf Ihre Umgebung, damit Sie Gefahren früh erkennen können. Ständiges Checken des Smartphones bringt Sie beispielsweise leicht aus dem Konzept und Sie können die Umgebung nicht mehr vollständig wahrnehmen. Das nutzen Täter gerne aus, indem Sie beispielsweise eine Person in einem unerwarteten Moment ansprechen und durcheinanderbringen. Seien Sie daher immer achtsam. 

  • ‌In dem Fall, dass Sie Opfer eines Raubes werden, empfehlen sich zwei Dinge. Zum einen ist Weglaufen mit Sicherheit eine der besten Möglichkeiten, der Situation zu entfliehen. Ist das jedoch nicht möglich, machen Sie so laut wie möglich auf sich aufmerksam. Werden Zeugen auf Sie aufmerksam, wird es dem Täter womöglich zu gefährlich und er flüchtet.

    Möglichkeiten als Opfer nach einem Raub


  • Sind Sie Opfer eines Raubes geworden, rufen Sie unmittelbar danach die Polizei. Danach sollten Sie eine Anzeige erstatten.  
  • Dafür ist es von Vorteil, wenn alle Erinnerungen an die Tat kurz darauf aufgeschrieben werden, damit nichts in Vergessenheit gerät. Das kann auch für das Ausfüllen des Fahndungsblatts hilfreich sein. Denn Erinnerungen können sich schnell verzerren, wenn man beispielsweise mit helfenden Passanten darüber spricht. 
  • Überprüfen Sie genau, was Ihnen entnommen wurde. Sind darunter Bankkarten, sollten Sie umgehend die Bank kontaktieren und die Karten sperren lassen. So sind sie für den Täter nicht mehr von Nutzen. Auch bei gestohlenen Schlüsseln ist Vorsicht geboten – lassen Sie die Türschlösser umgehend austauschen. 
  • Ist es bei der Tat zu einer Körperverletzung gekommen, können Sie außerdem Schmerzensgeld einfordern. 

  • Versicherungen gegen Raub


    ‌Schäden durch Raub werden prinzipiell von der Hausratsversicherung abgedeckt. Auch Raub und Diebstahl auf offener Straße sind in der Regel durch die Hausratsversicherung versichert. Dabei greift die Außenversicherung als Teil der Hausratsversicherung, allerdings oft nur mit geringen Leistungen durch enge Entschädigungsgrenzen. Werden Schmuck, Bargeld oder anderer Hausrat geraubt, zahlen viele Versicherer bis zu maximal 1.000 Euro. Auch im Ausland ist dies möglich, sofern sich die Hausratsversicherung nicht nur auf das eigene Haus bezieht. Wichtig ist, dass es sich tatsächlich um Raub handelt, denn Diebstahl ist prinzipiell ein nicht versicherungspflichtiger Schaden. 

    ‌Trägt man Sorge, dass das neue Smartphone gestohlen werden könnte, kann man eine Handyversicherung beispielsweise beim Netzanbieter abschließen. Dabei muss man jedoch achtsam sein, denn meist versichert diese nur gegen tatsächlichen Raub und nicht gegen Diebstahl. Das Handy muss einem also unter Drohung oder Gewalt entwendet werden. Ansonsten zahlen viele Versicherungen nicht. Beachten Sie daher die genauen Konditionen und Versicherungsfälle, bevor sie eine teure Handyversicherung abschließen.

    Raub – Recht einfach erklärt

    Wann ist es Raub?

    Raub setzt sich aus Diebstahl und einer Nötigung zusammen. Die Nötigung kann in Form von Gewalt oder einer Androhung von Gewalt erfolgen. Diese wird eingesetzt, um einen Gegenstand wegzunehmen. 

    ‌Weiterlesen: Wann ist es Raub?

    Was ist der Unterschied zwischen Raub und Diebstahl?

    Der größte Unterschied zwischen Raub und Diebstahl liegt in der Ausübung oder Androhung von Gewalt. Wird beispielsweise nur die Handtasche entrissen, handelt es sich um Diebstahl. Wird dabei allerdings z.B. eine Waffe auf das Opfer gerichtet, handelt es sich um Raub. 

    ‌Weiterlesen: Was ist der Unterschied zwischen Raub und Diebstahl?

    Was ist die Strafe für Raub?

    Die Strafe auf Raub fällt grundsätzlich nicht niedriger als ein Jahr aus. Je nach Schwere und Ausprägung des Verbrechens kann sie wesentlich höher ausfallen. Hat der Raub einen Todesfall zur Folge, kann das eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Täter bedeuten. 

    ‌Weiterlesen: Was ist die Strafe für Raub?

    Ist versuchter Raub strafbar?

    Versuchter Raub ist genauso strafbar wie ausgeführter Raub, denn die Absicht war trotz des misslungenen Ausgangs vorhanden. 

    ‌Weiterlesen: Ist versuchter Raub strafbar?

    Was ist schwerer Raub?

    Bei schwerem Raub hat der Täter eine Waffe oder einen gefährlichen Gegenstand, den er entweder nur bei sich trägt oder auch verwendet. In diesem Fall fällt die Strafe nie unter drei bzw. fünf Jahren Freiheitsentzug aus. 

    ‌Weiterlesen: Was ist schwerer Raub?

    Was ist räuberischer Diebstahl?

    Bei räuberischem Diebstahl ist der Diebstahl bereits vorbei. Um die Beute zu behalten, wendet der Täter nun aber Gewalt an oder droht jemandem. Die Strafe beträgt mindestens ein Jahr. 

    ‌Weiterlesen: Was ist räuberischer Diebstahl?

    Deckt die Hausratsversicherung Raub ab?

    Durch Raub entstandene Schäden werden grundsätzlich von der Hausratsversicherung abgedeckt. Das gilt auch, wenn man sich im Ausland befindet. Nicht gedeckt ist allerdings Diebstahl, es muss ein tatsächlicher Raub mit Gewalt oder Drohung geschehen sein. 

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