StVO – Regeln für Autofahrer © Adobe Stock | wsf-f

StVO – Welche Verkehrsregeln gelten in Deutschland?

Die StVO (Straßenverkehrsordnung) regelt das Verhalten der Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Verkehrsraum und klassifiziert die Verkehrszeichen sowie die weiteren Verkehrseinrichtungen. Der folgende Ratgeber gibt einen Überblick über die Regelungen und hilft dabei, sich in der StVO zu orientieren.

Welche Bedeutung hat die StVO?


‌Die StVO regelt das gesamte Verkehrsgeschehen im öffentlichen Verkehrsraum und gilt somit für alle Verkehrsteilnehmer auf sämtlichen öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen. An die Regeln der Straßenverkehrsordnung müssen sich demzufolge nicht nur Auto-, Lkw- und Motorradfahrer, sondern auch Fahrradfahrer und Fußgänger halten. Das komplexe Regelwerk beruht auf der obersten Maxime, dass von allen Verkehrsteilnehmern ein rücksichtsvolles Verhalten erwartet wird. Dadurch verbessert sich die Verkehrssicherheit und Unfälle werden bestmöglich verhindert. Um die Verbindlichkeit zu erhöhen, sind in der StVO Sanktionen für Verkehrsverstöße vorgesehen. Verkehrssünder können mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg sowie Fahrverboten bestraft werden. 

‌Die StVO bildet die Grundlage für den Bußgeldkatalog, in dem die Strafen für die verschiedenen Vergehen aufgelistet werden. Eine regelmäßige Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung sorgt für eine Anpassung des Regelwerks an veränderte Bedingungen. Die letzte StVO-Novelle sollte eigentlich bereits 2020 in Kraft treten. Aufgrund eines Formfehlers verschob sich das Inkrafttreten jedoch auf den 09.11.2021. Mit der novellierten Straßenverkehrsordnung ging eine Verschärfung der Sanktionen einher. Unter anderem wurden die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen massiv erhöht. 

‌Viele Bürger beklagen, dass die StVO ein undurchsichtiges Dickicht an Regelungen enthält und aus diesem Grund unverständlich ist. Deshalb wird im Folgenden die Straßenverkehrsordnung detailliert vorgestellt und die wichtigsten Paragraphen werden genannt und erläutert.

StVO – eine Säule des Straßenverkehrsgesetzes


‌Die Gesetzeslage auf Deutschlands Straßen ist umfassend geregelt. Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist das oberste Regelwerk des Straßenverkehrsrechts, das wiederum auf vier Säulen basiert, von denen eine die StVO ist, welche alle Vorschriften betreffend des stehenden und fließenden Verkehrs enthält. In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist festgelegt, welche Kraftfahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Die dafür notwendigen technischen Vorgaben wurden in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung zusammengefasst. In der Fahrerlaubnis-Verordnung sind wiederum die Bedingungen und Vorschriften definiert, die Personen erfüllen und einhalten müssen, wenn sie ein Kraftfahrzeug führen wollen. 

‌Rechtsgrundlage der Straßenverkehrsordnung ist § 6 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes. Veränderungen der StVO bedürfen der Zustimmung des Bundestages. Die Umsetzung der Straßenverkehrsordnung durch die Straßenverkehrsbehörden wird in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung geregelt. 

‌Das Straßenverkehrsgesetz basiert auf folgenden Verordnungen:
  • StVO – Straßenverkehrsordnung 
  • FVZ – Fahrzeug-Zulassungsverordnung 
  • StVZO – Straßenverkehrs-Zulassungsordnung 
  • FeV – Fahrerlaubnis-Verordnung

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  • Welches sind die Geltungsbereiche der StVO?


    ‌Die Straßenverkehrsordnung gilt im gesamten öffentlichen Verkehrsraum und für alle Verkehrsteilnehmer, unabhängig davon, ob diese ein Kraftfahrzeug führen, mit dem Fahrrad oder zu Fuß auf Straßen, Wegen oder Plätzen unterwegs sind. Obwohl in den anderen europäischen Ländern ähnliche Verkehrsregeln gelten, sind die jeweiligen Straßenverkehrsordnungen keinesfalls identisch. Vor Autoreisen sollten Sie sich deshalb über die geltenden Bestimmungen im Reiseland und in den Transferländern informieren, um Probleme mit den dortigen Aufsichtsbehörden zu vermeiden. Beachten Sie besonders, welche Verhaltensweisen bei einem Autounfall angebracht sind.

    Wie ist die StVO aufgebaut?


    ‌Die Straßenverkehrsordnung ist in drei Teile gegliedert: 

    ‌1) Allgemeine Verkehrsregeln 

    ‌2) Zeichen und Verkehrseinrichtungen 

    ‌3) Durchführungsvorschriften, Vorschriften zum Bußgeldkatalog und Schlussvorschriften

    1. Allgemeine Verkehrsregeln


    ‌Dieser 1. Teil der StVO umfasst insgesamt 35 Paragraphen, in denen die allgemeinen Verkehrsregeln definiert werden. Von grundlegender Bedeutung ist § 1 der StVO, der zur Rücksichtnahme und Vorsicht im Straßenverkehr mahnt. Die Berücksichtigung dieses Grundsatzes führt dazu, dass Verkehrsteilnehmer automatisch die meisten der folgenden Vorschriften befolgen und sich keine Gedanken um Bußgelder oder andere Strafen machen müssen. 

    ‌Im 1. Teil der StVO ist festgelegt, wie die Straßennutzung zu erfolgen hat, welche Abstände einzuhalten sind, welche Regelungen hinsichtlich der Vorfahrt, des Tempolimits, Überholens, Haltens, Abbiegens und Parkens gelten. Des Weiteren sind dort beispielsweise die Sonn- und Feiertagsfahrverbote geregelt. Außerdem finden Sie hier die Vorschriften bezüglich der Beleuchtung von Fahrzeugen. Zu den Fahrzeugen zählen neben Kraftfahrzeugen auch Fahrräder.
    Grundregeln

    ‌(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. 

    ‌(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

    2. Zeichen und Verkehrseinrichtungen


    ‌In den §§ 36 bis 43 StVO ist genau festgelegt, welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen in Deutschland zur Regelung des Straßenverkehrs genutzt werden, wie diese aussehen und was sie bedeuten. Neben den Verkehrsschildern werden auch Verkehrseinrichtungen wie Ampeln exakt beschrieben. 

    ‌Mit den Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wird sichergestellt, dass der Verkehr an unübersichtlichen Stellen und verkehrsreichen Straßen reibungslos fließt und Unfälle verhindert werden. In diesem Abschnitt der StVO erfolgt die Erläuterung der Bedeutung und der optischen Gestaltung der Verkehrszeichen. Bei der Novelle wurde beispielsweise das Verkehrsschild 720 „Grünpfeil“ mit dem Zusatz „nur Radverkehr“ neu in die StVO aufgenommen. 

    ‌Die StVO unterteilt Verkehrszeichen in vier Gruppen:
  • Allgemeine Verkehrszeichen 
  • Vorschriftszeichen 
  • Gefahrenzeichen 
  • Richtzeichen 

  • ‌In § 43 StVO werden die Bestimmungen zu den Verkehrseinrichtungen genannt. Neben Ampeln zählen beispielsweise das blaue und gelbe Blinklicht sowie Fahrbahnmarkierungen zu den Verkehrseinrichtungen, die in Deutschland einen sicheren Straßenverkehr gewährleisten sollen. Regeln Verkehrseinrichtungen den Verkehr, haben diese Vorrang vor den allgemeinen Verkehrsregeln.
    Verkehrseinrichtungen

    ‌(1) Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte sowie Leiteinrichtungen, die bis auf Leitpfosten, Leitschwellen und Leitborde rot-weiß gestreift sind. Leitschwellen und Leitborde haben die Funktion einer vorübergehend gültigen Markierung und sind gelb. Verkehrseinrichtungen sind außerdem Absperrgeländer, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen sowie Verkehrsbeeinflussungsanlagen. § 39 Absatz 1 gilt entsprechend. 

    ‌(2) Regelungen durch Verkehrseinrichtungen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor. 

    ‌(3) Verkehrseinrichtungen nach Absatz 1 Satz 1 ergeben sich aus Anlage 4. Die durch Verkehrseinrichtungen (Anlage 4 Nummer 1 bis 7) gekennzeichneten Straßenflächen darf der Verkehrsteilnehmer nicht befahren. 

    ‌(4) Zur Kennzeichnung nach § 17 Absatz 4 Satz 2 und 3 von Fahrzeugen und Anhängern, die innerhalb geschlossener Ortschaften auf der Fahrbahn halten, können amtlich geprüfte Park-Warntafeln verwendet werden.

    3. Durchführungsvorschriften, Vorschriften zum Bußgeldkatalog und Schlussvorschriften


    ‌Der dritte Abschnitt der StVO beschäftigt sich mit den Zuständigkeiten der Behörden und legt fest, über welchen Handlungsspielraum die Behörden verfügen, wenn eine Störung erfolgt. Darüber hinaus wird in diesem Abschnitt der StVO definiert, welches Verhalten eine Ordnungswidrigkeit darstellt um demzufolge sanktioniert wird. Außerdem wurde in § 50 StVO die Sonderregelung für die Insel Helgoland festgelegt, die besagt, dass auf Helgoland Kraftfahrzeuge und auch das Radfahren verboten sind.

    Diese Regeln der StVO sollten Verkehrsteilnehmer kennen


    ‌Selbstverständlich sind alle Paragraphen der Straßenverkehrsordnung relevant. Dennoch gibt es einige Vorschriften, bei denen häufig Fragen aufkommen oder Unklarheiten bestehen oder die von besonderer Bedeutung sind, weil sie oft missachtet werden.

    § 2 StVO – Straßenbenutzung


    ‌In § 2 StVO wurde definiert, in welcher Weise Fahrzeuge die Fahrbahn nutzen dürfen. Grundsätzlich ist dabei zunächst das Rechtsfahrgebot zu beachten. Des Weiteren wird hier beispielsweise festgelegt, dass Kraftfahrzeuge im Winter mit Winterreifen ausgerüstet werden müssen. Auch die Regeln für Fahrradfahrer, wie die Benutzungspflicht von Radwegen, und die Vorschriften für die Beförderung von Gefahrgut sind hier manifestiert.

    § 3 StVO – Geschwindigkeit


    ‌§ 3 StVO betrifft die Verkehrsregel, gegen die in Deutschland mit Abstand am häufigsten verstoßen wird: die Einhaltung des Tempolimits. Jedes Jahr werden mehr als 2,2 Millionen Männer und über 600.000 Frauen bei zu schnellem Fahren erwischt. Demnach handelt es sich bei zwei Drittel aller Ordnungswidrigkeiten (knapp 4,2 Millionen) um Geschwindigkeitsüberschreitungen. Mit der Novellierung der StVO und damit einhergehend des Bußgeldkatalogs wurden die Sanktionen für Temposünder erheblich verschärft, denn die Missachtung dieser Vorschrift geht leider mit einer starken Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit einher und ist eine der Hauptunfallursachen. Teilweise wurden die Bußgelder verdoppelt (z. B. Überschreitung des Tempolimits innerorts um 41 bis 50 Stundenkilometer – Erhöhung von 200 auf 400 Euro). In § 3 Absatz 1 StVO wird grundsätzlich definiert, woran sich die Geschwindigkeit orientieren muss.
    Geschwindigkeit

    ‌(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

    § 5 StVO – Überholen


    ‌Die oberste Regel beim Überholen lautet, dass niemand dadurch in Gefahr gebracht werden darf. In § 5 StVO ist deshalb festgelegt, dass man nur links überholen darf und dabei den nachfolgenden Verkehr beachten muss. Ist gefahrloses Überholen nicht möglich, gilt auch ohne Verbotsschild ein Überholverbot.

    § 12 StVO – Halten und Parken


    ‌Welche Regeln beim Halten und Parken zu beachten sind, ist vor allem für Autofahrer in den Ballungsgebieten wichtig, weil dort die Parkplatzsuche oft eine nervenaufreibende Angelegenheit ist. In § 12 StVO werden die Vorschriften zum Parkverbot exakt erläutert. Auch die Unterscheidung zwischen Halten und Parken wird erklärt. Wer länger als drei Minuten hält oder das Fahrzeug verlässt parkt. § 12 regelt, unter welchen Bedingungen und in welchen Bereichen ein Halteverbot, ein eingeschränktes Halteverbot oder ein Parkverbot gilt. 

    ‌Wie Sie die Parkscheibe korrekt nutzen, um ein Knöllchen zu vermeiden, wird in § 13 StVO dargelegt.

    § 23 StVO – Pflichten von Kfz- und Fahrradfahrern


    ‌In § 23 StVO können Sie sich über die Pflichten von Fahrzeugführenden informieren. Hier ist beispielsweise festgelegt, dass die Touchscreen Nutzung während der Fahrt verboten ist. Außerdem sind dort Regelungen zum betriebsbereiten Mitführen oder Nutzen von Blitzer-Warngeräten sowie zur Lesbarkeit der Autokennzeichen definiert. Radfahrer erfahren hier, dass das freihändige Fahrradfahren verboten ist.

    § 24 StVO – Besondere Fortbewegungsmittel


    ‌In § 24 StVO sind die Regeln für die Nutzung besonderer Fortbewegungsmittel im öffentlichen Verkehrsraum zusammengestellt. Rollstühle sind ebenso wie Rodelschlitten, Roller, Kinderwagen, Kinderfahrräder, Inline-Skates und Rollschuhe sowie andere Fortbewegungsmittel ohne Motor keine Fahrzeuge im Sinne der StVO. Deswegen gelten entsprechend die Regeln für Fußgänger. Die Benutzung des Gehwegs ist gestattet, wobei stets der Vorrang von Fußgängern beachtet und das Tempo der Schrittgeschwindigkeit angepasst werden muss.

    § 36 bis § 39 StVO – Besondere Zeichen und Weisungen


    ‌Im zweiten Abschnitt der StVO wurde festgelegt, mit welchen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen der Straßenverkehr geregelt wird. Die Zeichen von Polizeibeamten (§ 36 StVO) haben Priorität und stehen weisungsmäßig über Lichtzeichen (§ 37 StVO) sowie blauem und gelbem Blinklicht (§ 38 StVO). Wenn der Verkehr weder von Polizeibeamten noch von Lichtzeichen oder Blinklichtern geregelt wird, müssen sich die Verkehrsteilnehmer an den Verkehrsschildern (Verkehrszeichen und Zusatzzeichen) orientieren. Oberste Priorität hat stets das blaue Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn. Damit wird allen Verkehrsteilnehmern signalisiert, dass sofort Platz zu machen ist.

    § 49 StVO – Ordnungswidrigkeiten


    ‌§ 49 StVO listet alle Verkehrsordnungswidrigkeiten auf, hier werden jedoch keine konkreten Bußgelder oder Promillegrenzen festgelegt. Ordnungswidrigkeiten sind im Vergleich zu Straftaten geringfügige Verletzungen von Gesetzen, die mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und Fahrverboten geahndet werden. Schwerwiegende Verkehrsvergehen wie die Nötigung werden demgegenüber als Straftaten vor Gericht verhandelt. Im Falle einer Verurteilung erfolgt ein Eintrag ins Führungszeugnis

    ‌Wer wiederholt Ordnungswidrigkeiten begeht und dadurch in Flensburg einen Punktestand von acht oder mehr Punkten erreicht, muss jedoch damit rechnen, dass sogar ein Führerscheinentzug droht und eine MPU als Bedingung zur Wiederbeantragung der Fahrerlaubnis angeordnet wird. 

    ‌Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten, der neben dem Bußgeld Punkte in Flensburg oder ein temporäres Fahrverbot umfasst? Dann ist es empfehlenswert, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu mandatieren. Der Rechtsexperte kennt sich mit dem Procedere des Bußgeldverfahrens aus und wird Ihre Interessen vertreten.

    StVO – Recht einfach erklärt

    Für wen und wo gilt die Straßenverkehrsordnung?

    Die Straßenverkehrsordnung gilt im gesamten öffentlichen Verkehrsraum und für alle Verkehrsteilnehmer also auch für Fahrradfahrer und Fußgänger. 

    ‌Weiterlesen: Welches sind die Geltungsbereiche der StVO?

    Sind in der StVO Bußgelder festgelegt?

    Die Straßenverkehrsordnung definiert, welches Verhalten im Straßenverkehr als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Die Höhe des Bußgelds oder die Anzahl von Punkten in Flensburg sowie die Dauer eines Fahrverbots sind im Bußgeldkatalog nachzulesen. 

    ‌Weiterlesen: Diese Regeln der StVO sollten Verkehrsteilnehmer kennen

    Seit wann gilt die aktuelle Version der StVO?

    Die Novelle der Straßenverkehrsordnung trat im November 2021, mehr als ein Jahr später als geplant, in Kraft. 

    ‌Weiterlesen: Welche Bedeutung hat die StVO?

    Gegen welche Vorschrift der Straßenverkehrsordnung wird am häufigsten verstoßen?

    Die häufigste Verkehrsordnungswidrigkeit ist der Verstoß gegen das Tempolimit. Pro Jahr werden ungefähr 2,2 Millionen Männer und 600.000 Frauen bei Geschwindigkeitskontrollen erwischt. 

    ‌Weiterlesen: Diese Regeln der StVO sollten Verkehrsteilnehmer kennen

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