Verstoß gegen die StVO: Handy beim Fahrradfahren nutzen © Adobe Stock | deagreez

StVO Fahrrad – Welche Regeln gelten für Fahrradfahrer?

In der StVO sind Regeln zusammengefasst, die man beachten muss, wenn man mit dem Fahrrad unterwegs ist. Erfahren Sie hier, welche Verkehrsregeln für Fahrradfahrer gelten und wann eine falsche Straßenbenutzung mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder sogar einem Fahrverbot bestraft wird.

Welche Regeln der StVO muss man auf dem Fahrrad beachten?


‌Fahrradfahren wird immer beliebter, denn zum einen ist dies eine günstige und umweltfreundliche Möglichkeit der Fortbewegung und zum anderen fördert es die Gesundheit und macht Spaß. Damit man sorglos unterwegs ist, muss man allerdings einiges beachten. Fahrradfahrer sind Verkehrsteilnehmer und müssen sich demzufolge ebenso an die Regeln der StVO halten wie Autofahrer. Neben allgemeinen schreibt die StVO außerdem spezielle Regeln für Fahrradfahrer vor. Alle in der Straßenverkehrsordnung definierten Verkehrsregeln sollen Verkehrsteilnehmer zu einem rücksichtsvollen und angemessenen Verhalten motivieren und damit die Verkehrssicherheit verbessern. Die Einhaltung der Verkehrsregeln dient somit dem eigenen Schutz und dem Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer

‌Um die Verbindlichkeit der Regelungen zu erhöhen, sieht die StVO Bestrafungen für Verletzungen der Verkehrsregeln vor. Das Fehlverhalten von Fahrradfahrern wird ebenso bestraft wie das von Autofahrern. Welche Strafen drohen, ist im aktuellen Bußgeldkatalog festgelegt. Fahrradfahrer werden keinesfalls nur mit Bußgeldern bestraft. Schwerwiegende Verletzungen der Straßenverkehrsordnung werden mit Punkten in Flensburg, Fahrverboten oder sogar mit dem Führerscheinentzug geahndet. 

‌In diesem Ratgeber wird erklärt, welche Regeln von Fahrradfahrern beachtet werden müssen und welche Bestrafungen der Bußgeldkatalog bei Missachtung der Straßenverkehrsordnung vorsieht.

Oberstes Gebot: Rücksichtnahme im Straßenverkehr


‌Für Fahrradfahrer gilt wie für alle Verkehrsteilnehmer zuallererst § 1 der StVO, der ein rücksichtsvolles Verhalten anmahnt. Fahrradfahrer sollten insbesondere Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer wie beispielsweise Fußgänger oder auch fahrradfahrende Kinder nehmen.
Grundregeln 

‌(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. 

‌(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

In § 2 der Straßenverkehrsordnung werden weitere Verhaltensvorschriften definiert, die für alle Verkehrsteilnehmer und somit auch für Radfahrer gelten. Fahrräder sind Fahrzeuge und deshalb dürfen Fahrradfahrer nicht auf Fußwegen fahren. Eine Ausnahme bilden Fußwege, die mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ gekennzeichnet sind. Dort müssen Radfahrer jedoch die Schrittgeschwindigkeit einhalten. Liegen Rad- und Gehweg nebeneinander, haben Radfahrer darauf zu achten, dass sie ausschließlich den Radweg benutzen und keine Teile des Fahrrads (beispielsweise der Lenker) in den Gehweg hineinragen.

Spezielle Verkehrsregeln für Fahrradfahrer


2020 wurde die Straßenverkehrsordnung novelliert und im Zuge dessen wurden auch die Verkehrsregeln für Radfahrer angepasst. Seitdem ist es Radfahrern beispielsweise erlaubt, nebeneinander zu fahren, wenn andere Verkehrsteilnehmer dadurch weder behindert noch gefährdet werden. Im Folgenden werden die wichtigsten Verkehrsregeln für Fahrradfahrer sowie die Vorschriften hinsichtlich der verkehrssicheren Ausstattung des Fahrrads erläutert. 

‌Verkehrsschilder regeln den Straßenverkehr. Oft gelten für Fahrradfahrer gesonderte Regeln, die durch spezielle Verkehrszeichen angezeigt werden. In vielen Fällen dienen diese Verkehrsschilder nicht einfach der Orientierung, sondern zeigen verbindliche Regeln (Gebote) an. Das wird häufig von den Fahrradfahrern missverstanden. Weist beispielsweise ein Verkehrsschild auf einen Fahrradweg hin, muss dieser genutzt werden. Wenn Sie trotzdem auf der Fahrbahn fahren, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro geahndet wird.
Hinweis:
Wenn der Fahrradweg durch Falschparker zugeparkt, versperrt oder aus einem anderen Grund nicht gefahrlos befahrbar ist, dürfen Radfahrer die Fahrbahn benutzen. Ist der Radweg in mehrere Fahrspuren aufgeteilt, gilt auch auf dem Radweg das Rechtsfahrgebot.

Regeln für die korrekte Straßenbenutzung


‌Gemäß § 2 StVO müssen Fahrradfahrer grundsätzlich hintereinander fahren. Ausnahmen sind nur dann erlaubt, falls dadurch keine Verkehrsbehinderung erfolgt. Wenn Radwege mit den Verkehrszeichen 237, 240 und 241 gekennzeichnet sind, gilt eine Benutzungspflicht. Rechte Radwege dürfen auch dann benutzt werden, wenn diese nicht mit einem der drei genannten Verkehrszeichen markiert sind. Linke Radwege dürfen nur dann benutzt werden, wenn das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ dies signalisiert. Sind keine Radwege vorhanden, ist es Fahrradfahrern gestattet, den rechten Seitenstreifen zu benutzen. Dabei muss jedoch auf Fußgänger geachtet werden.

‌Radfahrende Kinder unter acht Jahren müssen den Fußweg benutzen. Nach dem achten und vor dem zehnten Geburtstag dürfen Kinder auf dem Fußweg mit dem Fahrrad fahren. Aufsichtspersonen, die mindestens 16 Jahre alt sind, dürfen Kinder fahrradfahrend auf dem Gehweg begleiten. Dabei ist Rücksicht auf die Fußgänger zu nehmen, die auf dem Gehweg immer Vorrang haben.

Fahrradstraßen


‌Fahrradstraßen dürfen ausschließlich Fahrradfahrer benutzen. Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern. Anliegern ist gestattet, die Fahrradstraße eingeschränkt und unter Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit zu befahren. Befindet sich unter dem Verkehrsschild der Fahrradstraße das Zusatzschild „Inline-Skaten und Rollschuhfahren frei“ dürfen Skater und Rollschuhfahrer ebenfalls die Fahrradstraßen benutzen. Mit der StVO-Novelle wurden Fahrradzonen eingeführt, in denen die Regeln der Fahrradstraße gelten, aber nicht jede einzelne Straße einzeln als Fahrradstraße ausgewiesen wird.

Radschnellwege


‌Seit 2020 gibt es ein Verkehrszeichen, das Radschnellwege kennzeichnet. Dabei handelt es sich um gut ausgebaute, breite und beleuchtete Radwege, die (fast) ohne Stopp befahren werden können. Hier dürfen Radfahrer ohne Tempolimit fahren.

Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss


‌Wer alkoholisiert am Straßenverkehr teilnimmt, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Das gilt auch für Fahrradfahrer. Es gelten zwei Promillegrenzen. Ab 0,3 Promille besteht eine sogenannte relative Fahruntauglichkeit. Wer man außerdem ein auffälliges Fahrverhalten zeigt oder sogar in einen Unfall verwickelt ist, kann man bereits ab dieser Promillegrenze bestraft werden. 

‌Ab einem Promillewert von 1,6 gilt man als absolut fahruntauglich. Eine Teilnahme am Straßenverkehr gefährdet die Verkehrssicherheit und führt auch auf dem Fahrrad zu schweren Unfällen, bei denen insbesondere Fußgänger lebensgefährlich oder sogar tödlich verletzt werden. Derart alkoholisiert mit dem Fahrrad zu fahren ist eine Straftat, die mit hohen Geldstrafen, drei Punkten in Flensburg und sogar dem Entzug der Fahrerlaubnis bestraft wird. Darüber hinaus wird oft die Teilnahme an einer MPU angeordnet. Wer die MPU nicht besteht oder die Teilnahme verweigert, darf dann nicht einmal fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge (Mofas und Fahrräder oder E-Bikes) fahren.

Grüner Pfeil an der Ampel


‌Seit Januar 2017 gilt die Fußgängerampel nicht mehr für Fahrradfahrer. Wenn die Ampelanlage nicht mit einer separaten Fahrradampel ausgestattet ist, muss die Fahrbahnampel und nicht die Fußgängerampel beachtet werden. Das gilt auch für Ampeln mit einem grünen Pfeil. Der Abbiegepfeil signalisiert Radfahrern die Erlaubnis zum Rechtsabbiegen nach kurzem Anhalten.

Handynutzung auf dem Fahrrad


‌Das Benutzen eines Handys ohne Freisprecheinrichtung ist während der Fahrt nicht erlaubt. Gleiches gilt, ebenso wie für Autofahrer, für die Nutzung jedes Touchscreens während der Fahrt.
Hinweis:
Es ist nicht verboten, während der Fahrt über Kopfhörer Musik zu hören. Allerdings muss sichergestellt werden, dass trotzdem der Verkehr ausreichend wahrgenommen wird.

Personenbeförderung


‌Es ist erlaubt, im Fahrradanhänger bis zu zwei Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zu transportieren. Der Radfahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Außerdem dürfen Sie Kinder bis zur genannten Altersgrenze auf einem dafür geeigneten Fahrradsitz mitnehmen. 

‌Bisher durften ausschließlich Kinder mit einem Lastenfahrrad befördert werden. Seit der StVO-Novelle dürfen dort auch Jugendliche und Erwachsene mitgenommen werden.

Verkehrssichere Ausstattung des Fahrrads


‌Die Verkehrssicherheit hängt nicht nur vom Verhalten des Fahrradfahrers, sondern auch von der Ausstattung des Fahrrads ab. In der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) werden detailliert die Ausrüstungsvorschriften genannt. 

‌Ausrüstungsvorschriften für ein verkehrssicheres Fahrrad:
  • Hell tönende Klingel 
  • Unabhängig funktionierende Vorder- und Hinterradbremse 
  • Weißer Frontscheinwerfer plus Reflektor 
  • Rotes Rücklicht, kleiner roter Reflektor, roter Großflächenrückstrahler 
  • Zwei gelbe Speichenreflektoren in jedem Rad oder Reflektor-Streifen 
  • Rutschfeste Pedale mit je zwei gelben Rückstrahlern 

  • ‌Gemäß § 23 StVO müssen die genannten Beleuchtungseinrichtungen auch bei einer tagsüber stattfindenden Verkehrskontrolle vorhanden und betriebsbereit sein. Seit 2013 sind neben dynamobetriebenen Lichtmaschinen Fahrradlampen mit Batterie oder Akku erlaubt, wenn diese fest montiert werden.

    Wie werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung bestraft?


    ‌Im aktuellen Bußgeldkatalog sind die Strafen für verkehrswidriges Verhalten aufgelistet. Teilweise werden dort extra Tatbestände für Radfahrer genannt. Ist dies nicht der Fall, halbiert sich der vorgesehene Regelsatz für das Bußgeld. Die folgende Tabelle informiert über die Strafen für Verkehrsverstöße beim Fahrradfahren.


    Gibt es in Deutschland eine Helmpflicht?


    ‌Es gibt keine Helmpflicht für Fahrradfahrer, auch nicht für Kinder. Das Tragen eines Fahrradhelms wird jedoch dringend empfohlen, da es erheblich dazu beiträgt, bei Unfällen schwere Kopfverletzungen zu verhindern. Wenn Sie Radsport betreiben und ohne Helm in einen Unfall verwickelt werden, kommt es außerdem zu Problemen bei der Unfallregulierung. Die Versicherung wird sich weigern, für die Folgen der Verletzung aufzukommen, selbst wenn keine Mitschuld am Unfall festzustellen ist. Auch wenn das Nichttragen eines Helms für die Klärung der Schuldfrage keine Relevanz besitzt, mindern Richter häufig Schadensersatzansprüche oder lehnen diese vollständig ab, falls die Verletzung nachweislich auf das Fehlen des Helms zurückzuführen war. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt, der Ihre Interessen im Gerichtsprozess vertritt.

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    StVO Fahrrad – Recht einfach erklärt

    Muss man zwingend den Radweg benutzen?

    Ein Radweg, der mit einem entsprechenden Verkehrsschild gekennzeichnet ist, muss benutzt werden. Es gilt die sogenannte Benutzungspflicht. 

    ‌Weiterlesen: Spezielle Verkehrsregeln für Fahrradfahrer

    Gibt es Promillegrenzen für Fahrradfahrer?

    Ab einem Promillewert von 1,6 gilt man als absolut fahruntauglich und das Fahren mit dem Fahrrad ist dann ebenso wie das Autofahren eine Straftat, die entsprechend geahndet wird. Bei auffälligem Verkehrsverhalten, kann bereits ab 0,3 Promille Strafanzeige gestellt werden. 

    ‌Weiterlesen: Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss

    Welche Ampel gilt für Radfahrer?

    Wenn eine Radfahrampel vorhanden ist, gilt diese, ansonsten gilt die Fahrbahnampel und nicht die Fußgängerampel. 

    ‌Weiterlesen: Grüner Pfeil an der Ampel

    Dürfen Kinder auf dem Fußweg Radfahren?

    Bis zur Vollendung des achten Lebensjahrs müssen Kinder sogar den Fußweg benutzen und nach dem achten Geburtstag dürfen Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahrs den Fußweg benutzen. 

    ‌Weiterlesen: Regeln für die korrekte Straßenbenutzung

    Muss man einen Fahrradhelm tragen?

    Es gibt keine Helmpflicht in Deutschland, doch es ist dringend anzuraten, einen Fahrradhelm zu tragen. Bei Fahrradunfällen kommt es leider sehr oft zu schwersten, teilweise tödlichen Kopfverletzungen. 

    ‌Weiterlesen: Gibt es in Deutschland eine Helmpflicht?

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