Versicherungsvertreter begutachtet Unfallschaden © Adobe Stock | Freedomz

Unfallregulierung – Was sollten Geschädigte beachten?

Nach einem Verkehrsunfall hat der Geschädigte ein Anrecht auf umfassende Unfallregulierung. Der durch den Unfall entstandene Schaden wird von der Versicherung des Unfallverursachers bezahlt. Welche Kosten kann man als Geschädigter geltend machen und worauf sollte man als Unfallverursacher achten?

Unfallregulieruang – Wie sichert man nach einem Unfall seine Ansprüche?


‌Ein Verkehrsunfall ist immer eine Extremsituation, auf die man sich kaum oder gar nicht vorbereiten kann. Leider ist ein Verkehrsunfall kein seltenes Ereignis. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes kommt es alle 13 Sekunden zu einem Unfall. In der Statistik wurden für das Jahr 2021 mehr als 2,1 Millionen Unfälle erfasst. Nicht alle Verkehrsunfälle werden jedoch registriert, sodass die Dunkelziffer sehr viel höher liegen dürfte. Die Zahl der Verletzten lag 2021 bei 294.700 und 2.345 Menschen wurden getötet. Diese Zahlen markieren einen historischen Tiefstand, den Verkehrsexperten mit dem geringeren Verkehrsaufkommen aufgrund der Corona-Pandemie erklären. Dennoch sind die Zahlen bedrückend, denn sie bedeuten, dass jeden Tag auf bundesdeutschen Straßen sieben Menschen ihr Leben verlieren und mehr als 800 Menschen verletzt werden. Eine andere interessante Statistik besagt, dass jeder Autofahrer im Durchschnitt alle zehn Jahre in einen Verkehrsunfall verwickelt wird. Grund genug, sich über die Rechte bei der Unfallregulierung zu informieren. 

‌Nach einem Unfall stehen die Geschädigten vor der Herausforderung, die Unfallregulierung bei der Versicherung des Unfallverursachers vollumfänglich einzufordern. Das deutsche Recht ist eindeutig und besagt, dass Geschädigte einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich aller Schäden haben. Durch die Unfallregulierung sollen Unfallopfer zumindest finanziell so gestellt werden, als hätte der Unfall nicht stattgefunden. Leider versuchen Kfz-Versicherungen oft, auf Kosten der Geschädigten bei der Unfallregulierung zu sparen. Der Schaden wird geringer bemessen oder es werden verschiedene Schadenspositionen nicht anerkannt. Die folgenden Tipps helfen Autofahrern ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall einzufordern. Doch auch Unfallverursacher benötigen manchmal einen Rechtsbeistand, um sich vor unberechtigten Forderungen zu schützen. Erfahren Sie hier, worauf Sie bei der Unfallregulierung achten sollten.

Unfallregulierung – Welche Schadenpositionen werden berücksichtigt?


‌Die Unfallregulierung umfasst den Ausgleich sämtlicher Schäden, die der Geschädigte erlitten hat und betrifft somit materielle und immaterielle Schäden. Für den Schadenersatz ist der Unfallverursacher verantwortlich, sodass dessen Kfz-Haftpflichtversicherung die Unfallregulierung übernimmt. Der Geschädigte hat ein Recht darauf, dass nicht nur der Schaden an seinem Fahrzeug behoben wird, sondern außerdem ein finanzieller Ausgleich für den Nutzungsentfall und die Wertminderung vorgenommen wird. Darüber hinaus umfasst die Unfallregulierung den Ersatz der Heilbehandlungskosten und aller weiteren Kosten, die ursächlich mit dem Verkehrsunfall zusammenhängen. 

‌Folgende Schadenpositionen werden bei der Unfallregulierung berücksichtigt:
  • Reparaturkosten des Fahrzeugs
  • Wertminderung 
  • Nutzungsausfallentschädigung 
  • Abschleppkosten
  • Kosten für Mietwagen 
  • Standkosten 
  • Kosten für Mehrfahrten 
  • Finanzierungskosten 
  • Anwaltskosten 
  • Kosten für ein Kfz-Gutachten 
  • Kosten der Heilbehandlung 
  • Schmerzensgeld 
  • Verdienstausfall 
  • Haushaltsführungsschaden 
  • Unkostenpauschale 
  • Sonstiger Schadenersatz 

  • ‌Im Gegensatz zu den Geschädigten, die kaum Erfahrung mit der Durchsetzung einer Unfallregulierung haben, kennen sich die Versicherungsgesellschaften bestens mit den rechtlichen Zusammenhängen im Bereich des Versicherungs- und Verkehrsrechts aus. Die Versicherer sind bestrebt, Schadenpositionen möglichst niedrig zu bewerten. Das betrifft vor allem die Berechnung von Schmerzensgeldansprüchen, die im Gegensatz zu den Reparaturkosten weniger genau quantifizierbar und somit potenziell strittiger sind. Doch auch bei der Berechnung des Nutzungsausfalls und der Wertminderung sind die Versicherungsgesellschaften eher restriktiv. Um eine Kommunikation auf Augenhöhe zu erreichen, empfiehlt es sich, einen Anwalt zu mandatieren, der sich auf die Bereiche Verkehrs- und Versicherungsrecht spezialisiert hat. Der Rechtsexperte kennt sich mit allen Details der Unfallregulierung aus und wird Sie dabei unterstützen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Oft gelingt das bereits auf dem Weg der außergerichtlichen Verhandlung. Wenn dies jedoch nicht möglich ist, wird der Rechtsanwalt Ihre Interessen im Gerichtsverfahren vertreten.

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    Wie sollte man sich nach einem Unfall verhalten?


    ‌Direkt nach dem Unfall können Sie die Weichen dafür stellen, dass die spätere Unfallregulierung reibungslos abläuft. Folgender Ablauf könnte die Durchsetzung der eigenen Ansprüche erleichtern: 

    ‌To-Do-Liste nach einem Verkehrsunfall:
  • Polizei verständigen 
  • Direkt nach dem Unfall Beweismittel sammeln 
  • Gemeinsam mit Unfallverursacher Unfallprotokoll erstellen und schriftlich bestätigen lassen 
  • Kfz-Gutachter mit Erstellung eines Unfallgutachtens beauftragen 
  • Bei Streitigkeiten Rechtsanwalt mandatieren 
  • Keine Abfindungserklärung unterschreiben
    ‌ 
  • Polizei rufen!


    ‌Besonders bei einem Unfall mit Personenschaden ist es wichtig, sofort die Polizei zu verständigen. Die Beamten werden den Unfallhergang protokollieren und die Adress- sowie Kontaktdaten aller Beteiligten und Unfallzeugen aufnehmen. Es ist empfehlenswert, sich die Namen der Polizeibeamten und die Dienststelle aufzuschreiben, um bei späteren Unstimmigkeiten sofort die passenden Ansprechpartner zu kontaktieren.

    Beweise sichern!


    ‌Für die Durchsetzung der Ansprüche ist es nötig zu beweisen, dass der Unfallgegner den Verkehrsunfall verschuldet hat. Deshalb sollten Sie bei der Aufnahme des Unfalls auf jedes Detail achten. Fotos von der Unfallstelle und den Fahrzeugen, eine Skizze des Unfallhergangs sowie die Aussagen von Augenzeugen sind bei einem Rechtsstreit wichtige Beweismittel.

    Unfallprotokoll erstellen!


    ‌Ein detailliertes Unfallprotokoll erleichtert es der Versicherungsgesellschaft, den Schaden nachzuvollziehen. Außerdem verhindert man mit der sorgfältigen Dokumentation des Unfallhergangs, dass der Unfallgegner später mündliche Eingeständnisse abstreitet. Da Verkehrsunfälle, wie oben erläutert, sehr häufig geschehen, sollte man sich beim ADAC oder bei der Kfz-Versicherung einen Europäischen Unfallbericht besorgen, sodass dieses wichtige Formular stets griffbereit im Handschuhfach liegt. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass keine wichtigen Details vergessen werden. Im Unfallbericht machen alle am Unfall Beteiligten Angaben zur Person, zur Versicherung, zum Fahrzeug und zum Unfallhergang. Es werden ausschließlich Tatsachen abgefragt und keine Schuldfragen geklärt. Der Unfallbericht dient somit nicht als Schuldeingeständnis. Mit dem Europäischen Unfallbericht sind Sie auch bei Reisen ins Ausland bestens vorbereitet, wenn es zu einem Verkehrsunfall im Ausland kommt.

    Kfz-Gutachter beauftragen!


    ‌Als Geschädigter hat man das Recht, auf Kosten der Kfz-Versicherung des Unfallverursachers ein eigenes Kfz-Gutachten erstellen zu lassen. Von diesem Recht sollte man auch dann Gebrauch machen, wenn die Versicherung bereits einen Gutachter mit der Feststellung des Unfallschadens beauftragt hat. Ein unabhängiges Kfz-Gutachten ist das wichtigste Beweismittel, um den Schaden am eigenen Fahrzeug lückenlos zu dokumentieren. Mit einem eigenen Kfz-Gutachten ist man bestmöglich gegen eine Übervorteilung der Versicherung des Unfallgegners geschützt. 

    ‌Der Kfz-Gutachter wird nicht nur alle Schäden auflisten und den Reparaturaufwand schätzen, sondern auch die Wertminderung sowie den Nutzungsentfall berücksichtigen. Diese Positionen werden in den Gutachten der Versicherungsgesellschaften häufig vernachlässigt. Im Falle eines Totalschadens wird der Gutachter den Fahrzeugwert vor dem Unfall berechnen, denn auf diesem Wiederbeschaffungswert basiert die Unfallregulierung des Sachschadens.

    Rechtsanwalt mandatieren!


    ‌Die Mandatierung eines Rechtsanwalts ist immer dann erforderlich, wenn es bei der Unfallregulierung zu Auseinandersetzungen kommt. Von besonderer Relevanz ist die Unterstützung durch einen Anwalt bei Personenschäden. In diesem Fall steht dem Geschädigten Schadenersatz für die Heilbehandlung zu. Während diese Kosten relativ einfach zu ermitteln sind, verhält es sich bei Kostenpositionen wie dem Schmerzensgeld anders. Außerdem sind bei Personenschäden weitere finanzielle Ausgleichszahlungen zu leisten. Um Kostenpositionen wie den Verdienstausfall sowie den Ausgleich des Haushaltsführungsschadens wird immer wieder vor Gericht gestritten. Als Geschädigter haben Sie ein Recht auf anwaltliche Vertretung und die Kosten für Ihren Rechtsanwalt werden von der Versicherung des Unfallverursachers getragen. Um Ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, kann der Anwalt die Schadensmeldung bei der Versicherung vornehmen. 

    ‌Die Unterstützung eines Rechtsanwalts sollte auch in Anspruch genommen werden, wenn man als Geschädigter einer Mitschuld bezichtigt wird. Der Anwalt wird darüber informieren, ob man die eigene Vollkasko-Versicherung für die Schadenregulierung nutzen sollte. Darüber hinaus hilft der Anwalt mit praktischen Tipps, bei der Kommunikation mit der Polizei Fehler zu vermeiden.

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    Vorsicht bei Abfindungserklärungen!


    ‌Abfindungserklärungen sind ein beliebtes Instrument der Kfz-Haftpflichtversicherungen, um die Unfallregulierung schnell und zum Vorteil der Versicherung abzuschließen. Mit der Unterzeichnung einer Abfindungserklärung verzichtet man auf alle weiteren Ansprüche und das zu einem Zeitpunkt, an dem das ganze Ausmaß des finanziellen Unfallschadens noch nicht absehbar ist. Deshalb sollte man bei schweren Sachschäden und Personenschäden keine Abfindungserklärung unterschreiben, sondern eine vollständige Unfallregulierung mit Unterstützung eines Anwalts anstreben.

    In welchen Fällen umfasst die Unfallregulierung ein Schmerzensgeld?


    ‌Schmerzensgeld kann gefordert werden, wenn beim Unfall Personen verletzt wurden. Dementsprechend haben sowohl der Fahrer als auch die anderen Insassen des Fahrzeugs Anspruch auf Leistungen der Versicherung des Unfallverursachers. Die Höhe des Schmerzensgeldes lässt sich oft nur kompliziert ermitteln. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass eine angemessene Entschädigung erfolgen muss. Was das im Einzelfall bedeutet, hängt von der Dauer der Heilbehandlung, bleibenden Schäden, notwendigen Reha-Maßnahmen sowie den persönlichen Umständen des Unfallopfers ab. Einen Überblick über Schmerzensgeldzahlungen für bestimmte Verletzungen findet man in einer sogenannten Schmerzensgeldtabelle. Diese Tabelle gibt Auskunft darüber, wie hoch die Entschädigung für verschiedene Verletzungen in Geld bewertet wird. Rechtliche Grundlage für die Schmerzensgeldberechnung ist § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) – Immaterieller Schaden

    ‌Für die Durchsetzung eines angemessenen Schmerzensgeldes ist es meist erforderlich, einen Anwalt hinzuzuziehen. Außerdem wird ein ärztliches Attest benötigt, aus dem hervorgeht, dass die Gesundheitsschäden auf den Unfall zurückzuführen sind. 

    ‌In Deutschland werden die Kosten für Heil- und Reha-Behandlungen üblicherweise zunächst von der eigenen Krankenversicherung übernommen, die dann Regressansprüche beim Unfallverursacher geltend macht. Das betrifft allerdings nur die Kostenpositionen, die vom Leistungsspektrum der Krankenversicherung abgedeckt sind. Eigenanteile für den Krankentransport, Zahnbehandlungen oder Kuraufenthalte müssen direkt von der Versicherung des Unfallverursachers gefordert werden.

    Was muss man als Unfallverursacher bei der Unfallregulierung beachten?


    ‌Unfallverursacher haben ebenfalls ein Interesse an einer korrekten Unfallregulierung und einer Abwehr unberechtigter Ansprüche. Auch in diesem Fall ist die Unterstützung durch einen auf Verkehrs- und Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt erforderlich. Der Rechtsanwalt wird überprüfen, ob der Geschädigte seinen Pflichten, beispielsweise der Schadensminderungspflicht, nachkommt. Das ist nicht der Fall, wenn die Wahl des Mietwagens auf ein Luxusfahrzeug fällt. Darüber hinaus ist bei ungeklärter Schuldfrage in jedem Fall anwaltlicher Rat erforderlich.

    Unfallregulierung nach einem Unfall im Ausland


    ‌Wenn Sie im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, können Sie sich an den deutschen Regulierungssachbearbeiter der ausländischen Kfz-Versicherung des Unfallverursachers wenden. Dieser Sachbearbeiter kümmert sich um die administrative Abwicklung der Unfallregulierung und leitet alle nötigen Dokumente an die zuständige Versicherung weiter. Wenden Sie sich an die Auskunftstelle des Zentralrufs der Autoversicherer, um den zuständigen Schadensregulierungsbeauftragten zu ermitteln. Unter der Telefonnummer 0180 25026 erhält man die erforderlichen Informationen.

    Unfallregulierung effektiv – professionelles Schadenmanagement


    ‌„Unfallregulierung effektiv“ ist ein Informationsdienst des IWW Instituts. Dabei handelt es sich um einen Abonnement-Informationsdienst, der alle Aspekte der Unfallregulierung intensiv beleuchtet. Hier können sich Kfz-Werkstätten und Gutachter umfassend informieren und erhalten wichtige Ratschläge für die Kommunikation mit den Versicherungsgesellschaften. Außerdem wird thematisiert, in welchen Fällen gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen wird und dem Kunden deswegen empfohlen werden sollte, einen Anwalt zu mandatieren.

    Unfallregulierung – Recht einfach erklärt

    Sollte man einen Anwalt mandatieren, damit man bei der Unfallregulierung nicht benachteiligt wird?

    Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls hat man das Recht, auf Kosten der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der eigenen Interessen zu beauftragen. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn beim Unfall hohe Sachschäden oder sogar Personenschäden verursacht wurden. Da die Versicherungsgesellschaften ein Interesse an einer möglichst kostengünstigen Schadenregulierung haben, schützt die Mandatierung eines Anwalts vor finanziellen Schäden. 

    ‌Weiterlesen: Unfallregulierung – Wie sichert man nach einem Unfall seine Ansprüche?

    Welche Schadenpositionen werden bei der Unfallregulierung berücksichtigt?

    Nach einem unverschuldeten Unfall hat man das Recht, von der gegnerischen Versicherung finanziell so gestellt zu werden, als hätte der Unfall nie stattgefunden. Neben einem vollständigen Ausgleich der materiellen Schäden umfasst die Unfallregulierung Schadensersatzansprüche für immaterielle Schäden. Da letztere schwerer nachweis- und quantifizierbar sind, ist es meist erforderlich, einen Anwalt mit der Durchsetzung der Ansprüche zu beauftragen. 

    ‌Weiterlesen: Unfallregulierung – Welche Schadenspositionen werden berücksichtigt?

    Sollte man in jedem Fall die Polizei verständigen?

    Außer bei Bagatellunfällen mit eindeutig geklärter Schuldfrage und einer Regelung des Unfallschadens im Konsens zwischen Unfallverursacher und Unfallopfer, sollte bei jedem Verkehrsunfall die Polizei verständigt werden. Die Polizeibeamten werden den Unfallhergang protokollieren und die Personalien aller Beteiligten sowie etwaiger Unfallzeugen aufnehmen. Das polizeiliche Unfallprotokoll dient als wichtiges Beweismittel bei der Unfallregulierung. 

    ‌Weiterlesen: Wie sollte man sich nach einem Unfall verhalten?

    Ist ein eigenes Unfallgutachten erforderlich?

    Um eine Benachteiligung des Geschädigten bei der Unfallregulierung zu vermeiden, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass dieser auf Kosten der Versicherung des Unfallgegners ein Kfz-Gutachten bei einem unabhängigen Sachverständigen in Auftrag geben kann. Von diesem Recht sollte man unbedingt Gebrauch machen, denn die Kfz-Gutachten der regulierenden Versicherung sind oft darauf ausgerichtet, den Schaden möglichst niedrig zu bewerten. 

    ‌Weiterlesen: Wie sollte man sich nach einem Unfall verhalten?

    Die Versicherung des Unfallverursachers bietet eine Abfindung an – Sollte man darauf eingehen?

    Wer eine Abfindungserklärung unterschreibt, verzichtet auf alle weiteren Forderungen. Das ist insbesondere dann problematisch, wenn nach einem Personenschaden der Umfang des finanziellen Schadens nicht absehbar ist. Aus diesem Grund sollte man keine Abfindungserklärung unterschreiben, sondern stattdessen einen Anwalt damit beauftragen, die gesamten Forderungen durchzusetzen. 

    ‌Weiterlesen: Wie sollte man sich nach einem Unfall verhalten?

    Wann hat man Anspruch auf Schmerzensgeld?

    Schmerzensgeld ist ein finanzieller Ausgleich für die Verletzung eines Menschen und die Schädigung seiner Gesundheit und wird sowohl bei physischen als auch bei psychischen Schäden gewährt. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von der Art der Verletzung, der Dauer der Behandlung und etwaiger Reha-Maßnahmen ab. Um Schmerzensgeld zu beanspruchen, sollte man ein ärztliches Attest ausstellen lassen. 

    ‌Weiterlesen: In welchen Fällen umfasst die Unfallregulierung ein Schmerzensgeld?

    Wie läuft die Unfallregulierung nach einem Verkehrsunfall im Ausland ab?

    Wenden Sie sich als Geschädigter an die Auskunftstelle des Zentralrufs der Autoversicherer, um zu erfahren, welcher Schadensregulierungsbeauftragte zuständig ist. Dieser wird sich um die Kommunikation mit der ausländischen Versicherung kümmern und die Unfallregulierung verfolgen. 

    ‌Weiterlesen: Unfallregulierung nach einem Unfall im Ausland

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