Schadengutachten für die Versicherung © Adobe Stock | Gina Sanders

Kfz-Gutachten - Wofür wird es benötigt und wer übernimmt die Kosten?

Kfz-Gutachten sind wichtige Beweismittel nach einem Unfall. Darüber hinaus werden unabhängige Wertgutachten bei anderen Anlässen wie dem Autokauf angefertigt. Worauf sollte man bei der Auswahl des Kfz-Sachverständigen achten und wer übernimmt die Kosten für die Erstellung des Gutachtens?

Kfz-Gutachten – nicht nur im Schadenfall nützlich


‌Das Kfz-Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen ist das wichtigste Beweismittel, um nach einem Unfall die eigenen Rechte durchzusetzen. Die Versicherung wird sich bei der Regulierung des Unfallschadens am Schadengutachten orientieren. Darüber hinaus wird ein Sachverständigengutachten von Anwälten und Gerichten akzeptiert und hilft dabei, Rechtsstreitigkeiten nach einem Autounfall beizulegen. 

‌Es gibt jedoch noch weitere Anlässe, bei denen man ein neutrales Kfz-Gutachten in Auftrag geben sollte. Mit einem Gebrauchtwagengutachten können Sie beim privaten Autokauf den Marktwert Ihres Fahrzeugs bestimmen lassen und signalisieren den Kaufinteressenten, dass es sich um ein seriöses Angebot handelt, bei dem keine verborgenen Mängel verschwiegen werden. 

‌Sie wollen Ihrerseits ein hochwertiges und somit teures gebrauchtes Auto von privat kaufen? Auch in diesem Fall ist es ratsam, ein Kfz-Gutachten anfertigen zu lassen. Auf diese Weise sind Autokäufer vor bösen Überraschungen nach dem Kauf geschützt und erhalten wertvolle Informationen über den tatsächlichen Wert und Zustand des Fahrzeugs

‌Ein Leasinggutachten ist die Voraussetzung dafür, dass es bei der Übergabe des geleasten Autos nicht zu Problemen kommt. Im Gutachten wird zwischen Gebrauchsspuren und Schäden differenziert. Die Gebrauchsspuren sind mit den Leasingzahlungen abgegolten. Für Schäden darf die Leasinggesellschaft zusätzliche Zahlungen verlangen. 

‌Kfz-Gutachter sind außerdem Ansprechpartner, wenn mit der Erstellung eines Sondergutachtens technische Defekte an bestimmten Bauteilen nachgewiesen werden sollen. Mit einem solchen technischen Gutachten lassen sich Motorschäden erklären oder es kann bewiesen werden, dass ein Unfall aufgrund eines technischen Defekts geschehen ist. Dementsprechend werden Sondergutachten oft zur Klärung von Rechtsstreits zwischen Unfallgegnern oder zwischen Geschädigten und Herstellern genutzt. 

‌Ein weiterer Anlass für die Anfertigung eines Kfz-Gutachtens ist die Überprüfung von Rechnungen der Kfz-Werkstatt. Hat der Fahrzeughalter Zweifel daran, dass die Höhe der Reparaturrechnung gerechtfertigt ist oder besteht der Verdacht, dass die Reparatur nur unzureichend durchgeführt wurde, wird ein Kfz-Gutachten zur Klärung beitragen.

Schadengutachten – beweissicherndes Dokument nach einem Unfall


‌Nach einem Unfall stellt sich die Frage, wer für den entstandenen Schaden am Fahrzeug aufkommt und in welchem Umfang der Schaden reguliert werden muss. Vielen Kfz-Haltern ist nicht bewusst, dass die Rechtslage bei der Unfallregulierung in Deutschland eindeutig ist: Der Geschädigte hat nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall das Recht darauf, finanziell so gestellt zu werden, als sei der Unfall nicht passiert. Daraus resultiert der Anspruch, dass auch die Wertminderung und der Nutzungsausfall finanziell ausgeglichen werden müssen. Den Kfz-Versicherungen ist die Rechtslage zwar bekannt, dennoch versuchen viele Versicherer bei der Regulierung des Schadens auf Kosten des Geschädigten zu sparen. Dies geschieht beispielsweise dadurch, dass der Schaden von den Gutachtern der Versicherung als geringer eingestuft oder die Wertminderung nicht berücksichtigt wird. 

‌Um Versicherte vor der mangelnden Anerkennung des Schadensumfangs zu schützen, hat der Gesetzgeber den Geschädigten das Recht eingeräumt, ein eigenes Schadengutachten anfertigen zu lassen. Die Kosten für ein Kfz-Schaden Gutachten muss die Versicherung des Unfallverursachers übernehmen. Deshalb sollten Sie nach einem unverschuldeten Autounfall in jedem Fall einen unabhängigen Sachverständigen damit beauftragen, ein Schadengutachten zu erstellen. 

‌Der Kfz-Gutachter wird den Unfallschaden detailliert dokumentieren und protokollieren. Die Auflistung des Gesamtschadens enthält auch Positionen wie den Nutzungsausfall und die Wertminderung. Mit dem Kfz-Gutachten können Sie Ihren Gesamtanspruch gegenüber der Versicherung geltend machen. Das Schadengutachten ist außerdem das wichtigste Beweismittel, wenn Sie Ihren Anspruch auf vollständige Schadenregulierung vor Gericht einfordern müssen. Weigert sich die Versicherung, den Unfallschaden vollumfänglich auszugleichen, sollten Sie einen Rechtsanwalt mandatieren, der Ihre Interessen gegenüber der Versicherung wahrnimmt. In Kombination mit dem Unfallgutachten eines unabhängigen Sachverständigen stehen die Chancen gut, dass die Versicherungsgesellschaft einlenkt, um eine absehbare Niederlage vor Gericht zu vermeiden. Die Kosten für den Rechtsanwalt muss ebenfalls die Versicherung des Unfallverursachers tragen.

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Vorgehensweise bei einem Kfz-Gutachten nach einem Unfall


‌Nach einem Verkehrsunfall sollte man zunächst Ruhe bewahren. Wurde niemand verletzt, gibt es keinen Grund zur Sorge, denn dank der Versicherungspflicht sind Opfer eines unverschuldeten Verkehrsunfalls umfassend vor finanziellen Schäden geschützt. Die Schadenregulierung umfasst nicht nur die Reparatur des Fahrzeugs, sondern auch den Schadenersatz für die Wertminderung und den Nutzungsausfall. 

‌Im Gutachten des Kfz-Sachverständigen werden alle Schäden, die durch den Unfall verursacht wurden, detailliert aufgelistet. Darüber hinaus wird der Experte den Aufwand für die erforderliche Reparatur schätzen. Stellt der Gutachter fest, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist, wird der Experte den Wiederbeschaffungswert ermitteln, den Ihr Fahrzeug vor dem Unfall hatte. Außerdem wird in diesem Fall zusätzlich der Restwert des Autos nach dem Unfall berechnet. 

‌Das Unfallgutachten ist wesentlich aussagekräftiger als ein Kostenvoranschlag der Reparaturwerkstatt, denn es umfasst auch die Mehrkosten und die Folgekosten, die dem Geschädigten über die Reparatur hinaus aufgrund des Unfalls entstehen. 

‌Unfallgutachten werden in den meisten Fällen von der Versicherung des Unfallgegners akzeptiert und bilden die Grundlage für eine zügige Regulierung des Schadens.

Wofür wird ein Kasko Gutachten benötigt?


‌Sie haben einen Unfall verschuldet? Die Schadensregulierung am Fahrzeug des Geschädigten wird von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. Für den Schaden an Ihrem eigenen Auto ist die Teil- oder Vollkasko-Versicherung zuständig. Diese Versicherung deckt Schäden nach einem selbstverschuldeten Unfall oder durch Selbstbeschädigung ab. Des Weiteren ist die Kasko-Versicherung für Schäden durch Vandalismus, für Wildschäden oder Schäden nach einer Fahrerflucht des Unfallverursachers zuständig. 

‌Auch bei derartigen Schäden ist es sinnvoll, ein Kfz-Gutachten anfertigen zu lassen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Schaden vollständig dokumentiert wird und es nicht zu Streitigkeiten mit der Versicherung hinsichtlich der Schadenshöhe kommt.

Welche Informationen enthält das Kfz-Gutachten?


‌Mit dem Kfz-Gutachten wird der aktuelle Zustand des Fahrzeugs dokumentiert. Zu diesem Zweck wird der Sachverständige das Fahrzeug genauestens untersuchen. Bei leichten Schäden ist dies meist direkt vor Ort möglich. Bei schweren Schäden benötigt der Experte jedoch eine Hebebühne und andere technische Hilfsmittel, um das Fahrzeug zu begutachten. Dann wird das Auto abgeschleppt und in die Werkstatt des Gutachters transportiert. Auch diese Kosten werden bei einem unverschuldeten Unfall von der Versicherung des Unfallgegners übernommen. 

‌Das Kfz-Gutachten nach einem Unfall enthält folgende Informationen:
  • Technische Fahrzeugdaten 
  • Auflistung der Sonderausstattung 
  • Beschreibung von vor dem Unfall vorhandenen Schäden 
  • Genaue Beschreibung des Unfallschadens 
  • Foto-Dokumentation des Unfallschadens 
  • Auflistung erforderlicher Reparaturen 
  • Schätzung des Zeit- und Kostenaufwands der Reparatur 
  • Bei Bedarf: Feststellung eines wirtschaftlichen Totalschadens 
  • Berechnung der Wertminderung 
  • Berechnung des Restwerts 
  • Feststellung des Wiederbeschaffungswerts 
  • Schätzung des Nutzungsausfalls (Ausfallzeit)
    ‌  
  • Wer ist für die Beauftragung des Kfz-Gutachters zuständig?


    ‌Bei einem unverschuldeten Unfall ist es empfehlenswert, selbst einen Kfz-Gutachter zu beauftragen, auch wenn die Versicherung es Unfallgegners ein eigenes Gutachten erstellen lässt. Mit der Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Gutachters wird sichergestellt, dass der Unfallschaden vollständig dokumentiert wird. Die Versicherungsgesellschaft hat in diesem Fall keine Möglichkeit, den Unfallschaden zu niedrig zu bewerten. Da die Versicherung die Kosten für das Kfz-Gutachten übernehmen muss, sollten Versicherte von diesem Recht insbesondere bei schweren Sachschäden Gebrauch machen. 

    ‌Bei einem selbstverschuldeten Unfall übernimmt meist die eigene Kaskoversicherung den Schaden und wird einen Gutachter mit der Feststellung der Schadenshöhe beauftragen. Wenn Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind, können Sie auf eigene Kosten ein Gegengutachten erstellen lassen. Kommt es zum Rechtsstreit, dient das Gegengutachten als Beweismittel. Handelt es sich um einen sehr hohen Schaden, ist es sinnvoll, zusätzlich einen Anwalt einzuschalten, um der eigenen Forderung Nachdruck zu verleihen. Der Rechtsanwalt wird Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen und Sie gegebenenfalls vor Gericht vertreten.

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    Was kostet ein Kfz-Gutachten?


    ‌Die Kosten, die der Sachverständige berechnet, orientieren sich an der Schadenssumme. Für die Ermittlung der Kosten stehen Tabellen zur Verfügung, die von den Verbänden, in denen die Gutachter organisiert sind, erstellt wurden. DEKRA-Gutachter ermitteln die Kosten allerdings anhand eines Stundensatzes und somit nach Aufwand. Es ist außerdem möglich, das Honorar mit dem Kfz-Gutachter individuell auszuhandeln. 

    ‌Die Kosten für ein umfassendes Kfz-Gutachten betragen meist zwischen 500 und 800 Euro. Bei Unfallschäden über 20.000 Euro müssen Sie mit Kosten von 1.500 Euro rechnen.
    Hinweis:
    Kfz-Gutachten bei einem Bagatellschaden:

    Bei einem Schaden von maximal 750 Euro stünden die Kosten für das Gutachten in keinem Verhältnis zur Schadenshöhe und werden deshalb auch bei einem unverschuldeten Unfall nicht von der Versicherung übernommen. In diesem Fall wird ein günstigeres Kurzgutachten erstellt, das zwar von der Versicherung, nicht jedoch vor Gericht anerkannt wird.

    Beweissichernde Funktion des Kfz-Gutachtens


    ‌Das Kfz-Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen ist ein wichtiges Beweismittel, wenn es zu einem Rechtsstreit aufgrund eines Konflikts mit der Versicherung kommt. Dies ist nicht nur bei Streitigkeiten im Hinblick auf die Höhe des Schadens der Fall. Wurden Sie in einen Unfall verwickelt, während Sie den TÜV überzogen haben, wird die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar die Schäden Dritter regulieren. Die Versicherungsgesellschaft wird jedoch versuchen, Sie in Regress zu nehmen, also zumindest einen Teil der Kosten zurückzufordern. Um diese Ansprüche durchzusetzen, muss die Versicherung mit einem Gutachten nachweisen, dass bei rechtzeitiger Wahrnehmung des TÜV Termins der Schaden erkannt worden wäre und die Behebung des Schadens den Unfall verhindert hätte. Kommt es zum Gerichtsverfahren, weil Sie das Gutachten anzweifeln, müssen Sie Ihre Position mit einem Gegengutachten beweisen.

    Wann benötigt man ein Vollgutachten für die Kfz-Zulassung?


    ‌Um eine Kfz-Zulassung zu erhalten, benötigt jedes Fahrzeug in Deutschland eine Betriebserlaubnis. Mit dieser Betriebserlaubnis wird bestätigt, dass sowohl das Fahrzeug als auch die Fahrzeugteile sämtliche nationalen Bauvorschriften erfüllen. Grundsätzlich wird die Betriebserlaubnis für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, da es viel zu aufwendig wäre, jedes Fahrzeug einer Einzelprüfung zu unterziehen. Diese allgemeine Betriebserlaubnis wird als Typengenehmigung bezeichnet. Demgegenüber steht die Einzelbetriebserlaubnis für bestimmte Fahrzeuge. Für die Beantragung einer solchen Einzelbetriebserlaubnis braucht man ein Vollgutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Eine derartige Einzelbetriebserlaubnis benötigt man beispielsweise, wenn man das Fahrzeug selbst gebaut, es entscheidend baulich verändert oder ohne eine EG-Typgenehmigung importiert hat. Auch für ein Oldtimergutachten ist gemäß § 23 StVZO ein Vollgutachten erforderlich. 

    ‌Das Vollgutachten darf ausschließlich von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) erstellt werden. Die Durchführung der Gutachtenerstellung wird in den alten Bundesländern vom TÜV kontrolliert. In Berlin und in den neuen Bundesländern ist die DEKRA zuständig. Die Prüfstelle in Ihrer Kommune informiert Sie über die Gebühren, die vom Zeitaufwand und Umfang der Prüfung abhängen.

    Kfz-Gutachten beim Gebrauchtwagenkauf


    ‌Der private Kauf eines Gebrauchtwagens ist ein Anlass, bei dem ein Kfz-Gutachten für Rechtssicherheit sorgt. Das Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen wird sowohl von Versicherungen als auch von Behörden, Leasinggesellschaften und Gerichten anerkannt. Bei einem Privatkauf dient die Ermittlung des Fahrzeugwerts und -zustands als Entscheidungshilfe und sorgt dafür, teure Fehlkäufe oder langwierige Rechtsstreits aufgrund vermeintlich verschwiegener verdeckter Mängel zu vermeiden. 

    ‌Mit einem Kfz-Gutachten wird die Regulierung von Unfallschäden beschleunigt und der Privatverkauf von Autos abgesichert. Des Weitern sorgen Leasinggutachten für die reibungslose Abwicklung der Rückgabe des Fahrzeugs und Sondergutachten für den Nachweis von Zusammenhängen zwischen Defekten und Unfällen. Spezialgutachten wie die Lackdichtemessung dienen dem Nachvollziehen von Reparaturwegen und die Kontrolle von Reparaturrechnungen mithilfe eines Kfz Gutachtens sorgt für Klarheit bei Streitigkeiten mit der Autowerkstatt. 

    ‌Die Berufsbezeichnung des Gutachters ist in Deutschland nicht geschützt. Achten Sie deshalb bei der Wahl des Gutachters auf eine Zertifizierung oder eine Urkunde, die von einer renommierten Prüfgesellschaft als Nachweis der Fachkenntnisse ausgestellt wurde. Adressen zertifizierter Kfz Gutachter erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer oder einer der Sachverständigenvereinigungen wie dem Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen (BVSK) oder der Schaden-Schnell-Hilfe (SSH).

    Kfz-Gutachten – Recht einfach erklärt

    Benötigt man nach einem Unfall immer ein eigenes Kfz-Gutachten?

    Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, ist es empfehlenswert, ein Kfz-Gutachten bei einem unabhängigen Sachverständigen in Auftrag zu geben. Dieser wird nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch Mehr- und Folgekosten wie den Wertverlust und den Nutzungsausfall ermitteln. 

    ‌Weiterlesen: Schadengutachten – beweissicherndes Dokument nach einem Unfall

    Wer trägt die Kosten für das Kfz-Gutachten?

    Nach einem unverschuldeten Unfall muss die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für die Gutachtenerstellung übernehmen. Benötigen Sie als Unfallverursacher ein Gutachten für die eigene Kaskoversicherung, müssen Sie den Gutachter bezahlen. 

    ‌Weiterlesen: Schadengutachten – beweissicherndes Dokument nach einem Unfall

    Warum sollte man als Leasingnehmer ein Leasinggutachten erstellen lassen?

    Mit einem Leasinggutachten vermeiden Sie Konflikte bei der Rückgabe des Fahrzeugs an die Leasinggesellschaft. Im Gutachten wird eindeutig zwischen Gebrauchsspuren, die mit den Leasingzahlungen abgegolten sind, und Schäden differenziert. 

    ‌Weiterlesen: Kfz-Gutachten – nicht nur im Schadenfall nützlich

    Was kostet ein Kfz-Gutachten?

    Die Kosten des Kfz-Gutachtens orientieren sich meist an der Schadenshöhe und werden von den Sachverständigenvereinigungen festgelegt. Darüber hinaus ist es möglich, individuelle Absprachen mit dem Kfz-Sachverständigen zu treffen. 

    ‌Weiterlesen: Welche Informationen enthält das Kfz Gutachten?

    Welche Vorteile bietet ein Kfz-Gutachten beim Gebrauchtwagenkauf?

    Mit dem Kfz-Gutachten werden der Fahrzeugwert und -zustand rechtssicher ermittelt, sodass Käufer und Verkäufer beim Privatkauf alle relevanten Informationen zur Verfügung haben. 

    ‌Weiterlesen: Kfz-Gutachten beim Gebrauchtwagenkauf

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