Verkehrsunfall mit Verletzten in Italien © Adobe Stock | ChiccoDodiFC

Verkehrsunfall im Ausland – Was sollten Autofahrer beachten?

Nach einem Verkehrsunfall im Ausland gilt es, Ruhe zu bewahren. Die folgenden Tipps für Autofahrer helfen, den Überblick über die Situation zu behalten und schützen Sie vor vermeidbaren finanziellen und juristischen Nachteilen. Spezielle Tipps für bestimmte Urlaubsländer runden den Ratgeber ab.

Unfall im Ausland – Vorbereitungen vor Antritt der Reise


‌Verkehrsunfälle sind leider in allen Ländern keine Seltenheit. Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit reicht aus, um einen Unfall zu verursachen. Dabei ist es unerheblich, ob die Schuld bei einem selbst oder beim Unfallgegner liegt. Im Ausland ist das Unfallrisiko sogar höher. Die Straßenverhältnisse sind unbekannt und auch mit den Verkehrsregeln kennt man sich nicht optimal aus. Wenn es gekracht hat, verlangt die Situation Besonnenheit und sofortiges Handel. Das gelingt am besten, wenn man sich vor der Urlaubsreise gedanklich, aber auch praktisch darauf vorbereitet hat. Ansonsten besteht die Gefahr, kopflos zu agieren und sowohl den juristischen als auch den wirtschaftlichen Schaden zu verschlimmern. Dementsprechend ist es sinnvoll, sich bereits vor dem Start in den Urlaub Gedanken zu machen, wie man sich bei einem Verkehrsunfall verhält und welche Dokumente jederzeit griffbereit sein sollten. 

‌Es ist empfehlenswert, sich vor Antritt der Reise darüber zu informieren, welche abweichenden Verkehrsregeln im Urlaubsland gelten. Denken Sie auch daran, sich über die Verkehrsregeln der Länder zu informieren, die auf der Fahrt in den Urlaub durchquert werden. Wer die Verkehrsvorschriften kennt, kann zwar nicht jeden Verkehrsunfall vermeiden, reduziert jedoch das Risiko, einer Mitschuld bezichtigt zu werden. Beachten Sie beispielsweise, dass in allen anderen europäischen Ländern überall auf den Autobahnen Tempolimits gelten. Ein Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit wird teilweise mit hohen Bußgeldern geahndet. Wurde mit überhöhter Geschwindigkeit ein Verkehrsunfall im Ausland verursacht, hat dies außerdem erhebliche juristische Konsequenzen. Wenden Sie sich in diesem Fall unbedingt an einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt. 

‌Es ist des Weiteren wichtig, sich vorab bei der Kfz-Versicherung darüber zu informieren, inwieweit Unfallschäden mit einem Mietwagen abgedeckt sind. Die meisten Kfz-Haftpflichtversicherungen umfassen die sogenannte Mallorca-Police, sodass auch die Schäden, die mit einem fremden Auto verursacht werden, abgedeckt sind. Beachten Sie jedoch, dass die Kfz-Versicherung erst dann zahlt, wenn die Versicherung des Unfallgegners zuvor belangt wurde, aber nicht die vollständige Schadensregulierung übernimmt. Das ist oft der Fall, weil die Deckungssummen von den Mietwagenfirmen sehr niedrig gewählt werden.

Welche Dokumente sollten bei einer Autoreise griffbereit sein?


‌Wie bei jeder Autofahrt sollte man auch im Urlaub den Personalausweis (oder Reisepass) sowie den Führerschein und die Fahrzeugpapiere mitnehmen. Innerhalb der EU wird einheitlich der EU-Führerschein akzeptiert, der auch in den meisten anderen Urlaubsländern gültig ist. Wer eine Autoreise außerhalb Europas plant, sollte sich vorab darüber informieren, ob zusätzlich zum deutschen Führerschein oder dem EU-Führerschein ein Internationaler Führerschein erforderlich ist. Der Internationale Führerschein ist ein Zusatzdokument, das bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragt wird. 

‌Besorgen Sie sich vor Antritt der Reise im Internet einen Europäischen Unfallbericht, den man direkt kostenlos downloaden und zuhause ausdrucken kann. Sie erhalten den mehrsprachigen Unfallbericht außerdem in jeder ADAC-Geschäftsstelle. Mit diesem Formular wird die Protokollierung des Unfalls erheblich erleichtert. Eine vollständige Dokumentation mit Informationen über die Beteiligten und den Unfallhergang, idealerweise ergänzt um aussagekräftige Fotos, schafft gute Voraussetzungen für die spätere Schadensregulierung. 


‌ Es ist zudem vorteilhaft, sich bei der Kfz-Versicherung die Grüne Karte zu besorgen, denn diese wird im Ausland als Nachweis der Haftpflichtversicherung akzeptiert. Auf dem kostenlosen Dokument sind alle relevanten Daten zu Ihrer Versicherung und Ihrem Fahrzeug vermerkt. Obwohl das Mitführen der Grünen Karte in den EU-Mitgliedsstaaten sowie in Großbritannien, Island, Liechtenstein, Montenegro, Norwegen, Serbien und der Schweiz nicht verpflichtend ist, erweist sie sich bei Verkehrsunfällen meist als nützlich. In einigen Ländern (beispielsweise Albanien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Russland und der Türkei) müssen Autofahrer bei einem Verkehrsunfall die Grüne Karte parat haben. 


‌ Neben Personalausweis, Fahrzeugpapieren, Führerschein, dem Europäischen Unfallbericht und der Grünen Karte sollten Sie einige Telefonnummern für den Ernstfall griffbereit haben:

  • Schadensservice der Kfz-Versicherung 
  • Notrufnummer des Urlaubslandes  
  • Notrufnummern der Länder, die durchquert werden 
  • Deutsche Vertretung im Urlaubsland 
  • Bei Mitgliedschaft: Auslandshilfe des Automobilclubs 
  • Telefonnummer der wichtigsten Kontaktpersonen
    ‌   
  • Weiterfahrt unmöglich: Was ist zu tun?


    ‌Wenn das Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall im Ausland so schwer beschädigt wurde, dass ein Weiterfahren unmöglich ist, benötigen Sie schnell Hilfe. ADAC-Mitglieder können sich unter der Telefonnummer +49 89 22 22 22 in jedem Land an die ADAC Auslands-Notrufstation wenden und den weiteren Verlauf besprechen. Viele Kfz-Versicherungen bieten ihren Mitgliedern ebenfalls Serviceleistungen an, wenn eine Weiterfahrt nicht möglich ist und organisieren beispielsweise die Reparatur vor Ort oder einen Abschleppdienst und einen Mietwagen.

    Schadensregulierung nach einem Unfall im Ausland


    ‌Wurden Sie in einem EU-Land, in Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, ist der Zentralruf der Deutschen Autoversicherer Ihr Ansprechpartner. Unter der Telefonnummer 0800 25 02 600 kann man sich darüber informieren, welche Versicherungsgesellschaft zuständig ist. Außerdem wird der Schadensregulierungsbeauftragte alle Informationen zusammenstellen und an die gegnerische Versicherung leiten. Ist innerhalb von drei Monaten keine Schadensregulierung erfolgt, sollten Sie sich an die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe wenden. Diese Organisation übernimmt die Schadensregulierung, wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begangen hat oder dessen Versicherung die Zahlung verweigert. Obwohl kein Rechtsanspruch auf Zahlungen der Verkehrsopferhilfe besteht, lohnt sich ein Versuch. 

    ‌Nach einem Unfall im Ausland können aus verschiedenen Gründen Probleme mit der Versicherung entstehen. Beachten Sie, dass es in den Urlaubsländern unterschiedliche Regelungen darüber gibt, welche Kosten die Versicherung nach einem Verkehrsunfall übernimmt. Hinsichtlich der Kosten für einen Anwalt, Unfallgutachten, Mietwagen oder Nutzungsausfall gelten andere versicherungsrechtliche Vorschriften als in Deutschland. Italienische Versicherungen zahlen beispielsweise nicht für ein Schadensgutachten. Weitere Informationen zum Thema finden sich im Artikel Autofahren in Italien

    ‌In der Tschechischen Republik müssen Autofahrer auch nach einem unverschuldeten Unfall den Mietwagen selbst bezahlen und können keinen Ausgleich für die Wertminderung verlangen. Möchten Sie sich vor einer Autoreise in die Tschechische Republik umfassend informieren? Im Artikel Autofahren in Tschechien wurden umfassende Informationen zusammengestellt. 

    ‌Schalten Sie bei Problemen mit der Schadensregulierung direkt einen Anwalt für Verkehrsrecht ein. Der Rechtsexperte wird die Sachlage unter Berücksichtigung der ausländischen Vorschriften beurteilen und Ihre Interessen vertreten. Ohne anwaltliche Unterstützung riskieren Sie aufgrund von Sprachbarrieren und bürokratischen Hemmnissen, dass Ihnen die Kosten nicht oder nur teilweise erstattet werden.

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    Schadenersatz und Schmerzensgeld


    ‌Wird nach einem Unfall im Ausland von einem Unfallbeteiligten Schadenersatz gefordert, findet das Schadenersatzrecht des Unfalllands Anwendung. Wenn der Unfall in einem anderen Land stattgefunden hat, müssen Autofahrer ihre Ansprüche bei der ausländischen Versicherung des Unfallgegners anmelden. 

    ‌Wurden beim Unfall Personen verletzt, ist es wichtig, die Verletzungen möglichst umgehend von einem Arzt vor Ort bestätigen zu lassen. Ein nachträglich in Deutschland ausgestelltes ärztliches Attest wird oft nicht anerkannt. Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen und Schmerzensgeld ist im Ausland schwieriger. Oft ist es hilfreich, direkt im Unfallland einen Anwalt zu mandatieren. 

    ‌Mit einer Auslands-Schadenschutz-Versicherung können Sie Probleme mit dem ausländischen Schadenersatzrecht vermeiden. Diese Versicherung übernimmt die Regulierung des Schadens nach deutschem Schadenersatzrecht, wenn die gegnerische Kfz-Versicherung die Schadenregulierung ganz oder teilweise verweigert.

    Abrechnung des unverschuldeten Schadens über eigene Vollkaskoversicherung


    ‌Es ist theoretisch möglich, den Schaden über die eigene Vollkaskoversicherung abzurechnen. Das führt jedoch zu einer Verschlechterung der Schadensfreiheitsklasse und ist somit nur dann sinnvoll, wenn die Entschädigung der ausländischen Versicherung sehr niedrig ausfällt. Günstiger ist es, diese potenziellen Leistungsausfälle über den oben erwähnten Auslands-Schadenschutz abzusichern.

    Wildunfall im Ausland


    ‌Beachten Sie bei der Planung Ihrer Autoreise, dass im Ausland andere Wildtiere die Fahrbahn überqueren können und entsprechend andere Empfehlungen gelten. In den skandinavischen Ländern wird empfohlen auszuweichen, wenn ein Elch über die Straße läuft. Ansonsten drohen schwerste Kollisionen mit diesen mächtigen Tieren. Nach einem Wildunfall sollte in jedem Fall die Polizei informiert werden, um den Schaden protokollieren zu lassen.

    Wie sollten Sie sich am Unfallort verhalten?


    ‌Sie dürfen den Unfallort auch bei kleineren Schäden nicht verlassen. Folgender Ablauf sorgt für eine Schadenbegrenzung: 

    ‌1) Warnweste überziehen 

    ‌2) Unfallstelle mit Warndreieck und Warnblinker sichern 

    ‌3) Bei Personenschäden Rettungsdienst alarmieren 

    ‌4) Erste Hilfe leisten 

    ‌5) Polizei verständigen 

    ‌6) Wenn möglich, Fahrzeug an Straßenrand schieben oder fahren 

    ‌7) Bei Sprachbarrieren einheimische Unfallzeugen um Mithilfe bitten 

    ‌8) Kontaktinformationen austauschen und Kennzeichen notieren 

    ‌9) Fotos vom Unfallort machen 

    ‌10) Eigene Verletzungen bereits im Urlaubsland vom Arzt bestätigen lassen 

    ‌11) Unfall zügig der Versicherung melden 

    ‌12) Versicherung des Unfallgegners informieren 

    ‌Ihre Kfz-Versicherung ist immer der geeignete Ansprechpartner, wenn es im Ausland nach einem Unfall zu Problemen kommt. Dort erhalten Sie bei Bedarf Informationen, an welchen Anwalt man sich im Urlaubsland wenden kann.

    Was sollten Sie nach einem Unfall unbedingt beachten?


    ‌Es ist in jedem Fall zu empfehlen, die Polizei zu verständigen und auch bei kleinen Schäden um Aushändigung einer Kopie des Polizeiberichts zu bitten. Notieren Sie sich den Namen des Polizeibeamten und die Adresse seiner Dienststelle. Beantworten Sie Ihrerseits nur Fragen zu den Personalien und nicht zum Unfallhergang. Keinesfalls sollte ein Schuldeingeständnis erfolgen oder ein Schriftstück unterzeichnet werden, dessen Inhalt Sie nicht verstehen. Es ist außerdem wichtig, alle Rechnungen aufzuheben, die im Zusammenhang mit der Reparatur oder dem Rücktransport Ihres Fahrzeugs stehen. Die Meldung des Schadens bei Ihrer Versicherung muss so schnell wie möglich erfolgen. 

    ‌Bei schweren Personenschäden sollte immer einen Anwalt hinzugezogen werden. Gleiches gilt, wenn Ihnen schwerwiegende Verstöße gegen das Verkehrsrecht zur Last gelegt werden. Für Verstöße gegen ausländisches Verkehrsrecht werden Bußgelder verhängt, die auch in Deutschland vollstreckt werden können. In Frankreich drohen für das Fahren unter Alkoholeinfluss Bußgelder bis zu 4.500 Euro und in Schottland hängt die Bemessung des Bußgelds sogar von der Ordnungsbehörde ab. Darüber hinaus können Sie im Ausland nach einem Verkehrsverstoß mit einem Fahrverbot bestraft werden, das jedoch nicht in Deutschland gilt. Punkte in Flensburg müssen Sie bei Verstößen gegen das Verkehrsrecht im Ausland ebenfalls nicht befürchten. Wer allerdings einen schweren Unfall mit Personenschaden verursacht und das Tempolimit überschritten hat oder unter Alkoholeinfluss stand, muss mit hohen Schadensersatzforderungen rechnen.

    Welche speziellen Verkehrsregeln gelten in beliebten Urlaubsländern?


    ‌Andere Länder – andere Sitten. In vielen Urlaubsländern ist es beispielsweise anders als in Deutschland Pflicht, dass alle Beteiligten eines Unfalls, die das Auto selbst verlassen können, Warnwesten anlegen. 

    ‌Diese Westen-Pflicht gilt beispielsweise in Frankreich. Dort ist es üblich, die Polizei nur bei größeren Sachschäden und bei Personenschäden einzuschalten. Rettungskräfte erreichen Sie unter der Telefonnummer 15 und die Polizei ist europaweit unter der Telefonnummer 112 erreichbar. Die Schadensregulierung dauert meist länger als in Deutschland üblich. Personenschäden verjähren nach zehn und materielle Ansprüche nach fünf Jahren. Über die Verkehrsvorschriften informiert ausführlich der Beitrag Autofahren in Frankreich

    ‌Auch in Italien müssen Autofahrer unverzüglich die Warnweste anlegen und nach dem Sichern der Unfallstelle bei Personenschäden die Polizei und den Rettungsdienst (Telefonnummer 118) alarmieren. Die Verjährungsfrist bei Sachschäden beträgt in Italien lediglich zwei Jahre und bei Personenschäden verjähren die Ansprüche fünf Jahre nach dem Unfall. Im Artikel Autofahren in Italien finden Sie weitere Hinweise für Ihre Urlaubsreise mit dem Auto. 

    ‌Die Warnwestentragepflicht gilt auch in Dänemark, Finnland, Großbritannien, Kroatien, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, der Schweiz, Spanien und der Türkei.

    Verkehrsunfall im Ausland – Recht einfach erklärt

    Welche Dokumente sollte man bei Autoreisen immer dabei haben?

    Neben dem Personalausweis oder Reisepass und den Fahrzeugpapieren benötigen Sie Ihren Führerschein (gegebenenfalls ergänzt um einen Internationalen Führerschein) sowie den Europäischen Unfallbericht. Das Mitführen der Grünen Karte ist empfehlenswert, aber nicht überall vorgeschrieben. 

    ‌Weiterlesen: Welche Dokumente sollten bei einer Autoreise griffbereit sein?

    Drohen bei Verkehrsverstößen im Ausland Punkte in Flensburg?

    Wer im Ausland gegen geltendes Verkehrsrecht verstößt, kann mit Bußgeldern und Fahrverboten bestraft werden. Die Fahrverbote gelten allerdings nur im jeweiligen Land und nicht in Deutschland. Auch Punkte in Flensburg müssen Sie nicht befürchten. Im Ausland verhängte Bußgelder können jedoch in Deutschland vollstreckt werden. 

    ‌Weiterlesen: Wie sollten Sie sich am Unfallort verhalten?

    Welches Recht wird bei der Schadensregulierung angewendet?

    Nach einem Unfall im Ausland wird das dort geltende Versicherungsrecht angewendet. Häufig übernehmen ausländische Versicherungen nicht wie in Deutschland üblich Kosten für Nutzungsausfall, Wertminderung oder den Unfallgutachter. Um sich davor zu schützen, dass nicht alle Unfallkosten erstattet werden, ist der Abschluss eines zusätzlichen Versicherungsschutzes für die Dauer der Autoreise sinnvoll. 

    ‌Weiterlesen: Schadensregulierung nach einem Unfall im Ausland

    Wie kann man Schadenersatzansprüche durchsetzen?

    Hinsichtlich der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gilt ebenfalls, dass das Schadenersatzrecht des jeweiligen Landes zur Anwendung kommt. Um Benachteiligungen zu vermeiden, sollten alle Rechnungen und Beweise aufgehoben werden. Außerdem ist es wichtig, einen Anwalt für Verkehrsrecht mit der Wahrnehmung der eigenen Interessen zu beauftragen. 

    ‌Weiterlesen: Schadensregulierung nach einem Unfall im Ausland

    Welche speziellen Verkehrsregeln muss man im Ausland beachten?

    Innerhalb der EU ähneln sich die Straßenverkehrsordnungen der einzelnen Ländern. Lediglich im Hinblick auf die Warnwestentragepflicht bildet Deutschland eine der wenigen Ausnahmen. Es ist dennoch sinnvoll, sich vor Antritt der Reise darüber zu informieren, welche Tempolimits, Promillegrenzen oder Vorschriften zur Beleuchtung gelten. Wer gegen die Verkehrsvorschriften des jeweiligen Landes verstößt riskiert, dass ihm nach einem Unfall ein Mitverschulden vorgeworfen wird. Das wirkt sich wiederum negativ auf die Schadensregulierung aus. 

    ‌Weiterlesen: Welche speziellen Verkehrsregeln gelten in beliebten Urlaubsländern?

    Wer reguliert den Schaden, wenn der Unfallgegner nicht ermittelt werden kann?

    Ist der Unfallgegner und mutmaßliche Verursacher nicht zu ermitteln, können Sie sich an die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe wenden. Diese Stelle übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Schadensregulierung, ist dazu aber nicht verpflichtet. Andere Möglichkeiten, den Schaden ersetzt zu bekommen, sind die Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung sowie der Abschluss einer Zusatzversicherung vor der Urlaubsreise. 

    ‌Weiterlesen: Schadensregulierung nach einem Unfall im Ausland

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