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Anhörung im Bußgeldverfahren – Tipps für Autofahrer

Nach einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung erhalten Sie im Rahmen der Anhörung im Bußgeldverfahren die Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Erfahren Sie hier, was beim Ausfüllen des Anhörungsbogens beachtet werden sollte und in welchen Fällen die Mandatierung eines Anwalts ratsam ist.

Bußgeldverfahren – Welche Funktion hat der Anhörungsbogen?


Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr werden mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und bei schwerwiegenden Verstößen sogar mit Fahrverboten bestraft. Das formale Bußgeldverfahren wird durch Zusendung des Anhörungsbogen eröffnet, denn laut Grundgesetz hat jeder Bürger einen Anspruch auf rechtliches Gehör. Mit diesem Anhörungsbogen wird Ihnen Gelegenheit gegeben, Stellung zu dem Vorwurf zu nehmen und diesen zu entkräften. Außerdem dient der Anhörungsbogen dazu, den Fahrer ausfindig zu machen, denn in Deutschland gilt die Fahrer- und nicht die Halterhaftung. Wenn Sie das Auto also nicht gefahren haben, erhalten Sie durch den Anhörungsbogen die Gelegenheit, ein Bußgeld und weitere Sanktionen zu vermeiden. Im folgenden Ratgeber wird erläutert, was Sie beim Ausfüllen des Anhörungsbogens im Bußgeldverfahren beachten sollten, wie Sie sich gegen ungerechtfertigte Vorwürfe wehren können und wie das gesamte Verfahren abläuft.

Wann wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet?


‌Bußgeldverfahren werden eingeleitet, wenn ein Verkehrsteilnehmer eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Ordnungswidrigkeiten sind kleinere Vergehen, die der Gesetzgeber deshalb nicht mit einem Strafverfahren verfolgt. Dabei kann es sich beispielsweise um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, die Missachtung des Parkverbots oder des Halteverbots handeln. Falschparker müssen ebenso wie Autofahrer, die das Überholverbot sowie das Rechtsfahrgebot missachten oder der Touchscreen Nutzung überführt werden, mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Informieren Sie sich im aktuellen Bußgeldkatalog über die Bußgelder und anderen Sanktionen für die verschiedenen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. 

‌Handelt es sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat wie beispielsweise die Nötigung oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird dies in einem Strafverfahren verfolgt. Straftaten müssen anders als Ordnungswidrigkeiten von der Behörde verfolgt werden. Bei Ordnungswidrigkeiten gilt hingegen das sogenannte Opportunitätsprinzip, das die Verfolgung in das Ermessen der Behörde stellt.

Welchen Zweck erfüllt der Anhörungsbogen?


‌Gemäß § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) muss dem Beschuldigten die Gelegenheit eingeräumt werden, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Wenn dies nicht bereits an Ort und Stelle (z. B. im Verlauf einer Verkehrskontrolle) geschehen ist, erhalten Sie die Gelegenheit, sich später schriftlich zu äußern. Aus diesem Grund wird Ihnen vor dem Erlass des Bußgeldbescheids zunächst der Anhörungsbogen zugesendet. Obwohl es sich noch nicht um den Bußgeldbescheid handelt, enthält das beigefügte Schreiben bereits Angaben über die Höhe des Bußgelds sowie weitere Sanktionen. Außerdem wird im Anhörungsbogen der Tatbestand beschrieben und Datum, Zeit sowie der Ort genannt. Darüber hinaus steht im Anhörungsbogen meist, welcher Polizist den Verstoß beobachtet hat und als Zeuge auftritt. Wenn Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wurden, enthält der Anhörungsbogen zudem das entsprechende Foto der Radaranlage.
Anhörung des Betroffene

‌(1) § 163a Abs. 1 der Strafprozeßordnung ist mit der Einschränkung anzuwenden, daß es genügt, wenn dem Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, sich zu der Beschuldigung zu äußern. 

‌(2) Der Betroffene braucht nicht darauf hingewiesen zu werden, daß er auch schon vor seiner Vernehmung einen von ihm zu wählenden Verteidiger befragen kann. § 136 Absatz 1 Satz 3 bis 5 der Strafprozeßordnung ist nicht anzuwenden.

Der Anhörungsbogen dient auch der Ermittlung des Fahrers, denn in Deutschland gilt die Fahrerhaftung. Sie können als Fahrzeughalter somit nicht belangt werden, wenn Sie das Auto zum fraglichen Zeitpunkt nicht selbst gefahren haben. Der Anhörungsbogen wird jedoch zunächst an den Fahrzeughalter gesendet, denn dieser kann über das Kennzeichen problemlos ermittelt werden. 

‌Erfolgte keine mündliche Anhörung im Rahmen der Verkehrskontrolle, muss der Anhörungsbogen spätestens drei Monate nach Begehen der Ordnungswidrigkeit zugesendet werden, da die Tat ansonsten verjährt. Für die Einhaltung der Frist gilt das Datum der Absendung und nicht das Datum der Zustellung.

Anhörung – Welche Angaben muss man machen?


‌Sie werden aufgefordert, Angaben zu der Ihnen vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit zu machen. Entscheiden Sie sich dafür, schriftlich Stellung zu beziehen, ist einiges zu beachten. Schalten Sie unbedingt einen Anwalt im Bußgeldverfahren ein, wenn neben einem hohen Bußgeld ein Fahrverbot verhängt werden soll. Besonders wichtig ist die Mandatierung eines Anwalts für Verkehrsrecht, wenn das Bußgeld mit Punkten in Flensburg verbunden ist und dadurch das Punktekonto die kritische Marke von acht Punkten überschreitet. In diesem Fall droht sogar der Führerscheinentzug

‌Der Anhörungsbogen ist in zwei Bereiche gegliedert: 

‌1) Fragen zur Person des Fahrers 

‌2) Fragen zur Ordnungswidrigkeit

Fragen zur Person des Fahrers


‌Sie sind verpflichtet, die Angaben zur Person wahrheitsgemäß zu beantworten. Zu diesen Pflichtangaben gehören der Name, die Adresse und der Geburtsort sowie die Staatsangehörigkeit. Bei einem vorausgefüllten Bogen müssen falsche Angaben korrigiert werden. Wenn Sie diese Pflicht nicht erfüllen, droht nach § 111 (OWiG) ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
Falsche Namensangabe

‌(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert. 

‌(2) Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, daß die Behörde, der Amtsträger oder der Soldat zuständig ist. 

‌(3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann, in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.

Es ist empfehlenswert, den Anhörungsbogen innerhalb der gesetzten Frist zurückzusenden. Einige Behörden ermöglichen auch eine Rücksendung per E-Mail. Ansonsten kann es geschehen, dass die Polizei vor der Tür steht, um den Fahrer des Fahrzeugs zu ermitteln. Die Polizei ist sogar befugt, Ihre Nachbarn zu befragen oder Kollegen und andere Familienmitglieder um Auskunft zu bitten. Es ist des Weiteren möglich, dass Sie aufgefordert werden, ein Fahrtenbuch zu führen oder dass Sie eine Vorladung ins Polizeipräsidium erhalten. 

‌Keinesfalls sollten Sie Falschangaben hinsichtlich der Identität des Fahrers machen. Dies ist gemäß § 164 Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar und wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren geahndet.
Falsche Verdächtigung

‌(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

Fragen zur Ordnungswidrigkeit


‌Die Beantwortung der Fragen zur Ordnungswidrigkeit ist freiwillig. Darauf wird im Anhörungsbogen auch explizit hingewiesen. Sie sollten deshalb ausschließlich entlastende Angaben machen. Wenn beispielsweise eine andere Person das Fahrzeug gefahren hat, können Sie dies angeben. Würden mit der Angabe nahe Angehörige, verschwägerte oder verlobte Personen belastet, müssen diese aufgrund des Zeugnisverweigerungsrechts nicht genannt werden. 

‌Wenn Sie sich zum Tatvorwurf äußern möchten, sollten Sie die Formulierungen mit einem Anwalt für Verkehrsrecht abstimmen. Unsauber formulierte oder missverständliche Äußerungen können gegen Sie verwendet werden. Ihre Einlassungen werden aktenkundig und wenn es im weiteren Verlauf des Bußgeldverfahrens zu einer Gerichtsverhandlung kommt, gegen Sie verwendet. Andererseits dürfen Ihnen keine Nachteile dadurch entstehen, dass Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

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Muss man den Anhörungsbogen zurücksenden?


‌Der Halter des Fahrzeugs ist verpflichtet, den Anhörungsbogen zurückzusenden, wenn die Angaben zu seiner Person nicht korrekt sind. Angaben zum Fahrer, wenn man nicht selbst gefahren ist, müssen ebenso wenig gemacht werden wie Angaben zur Ordnungswidrigkeit, mit denen man sich belastet. 

‌Gibt man an, nicht selbst gefahren zu sein, wird als nächstes oft ein Zeugenfragebogen zugesendet. Auch dann gilt das Zeugnisverweigerungsrecht, sodass man nahe Angehörige nicht belasten muss. Davon abgesehen muss der Zeugenfragebogen jedoch ausgefüllt und zurückgesendet werden. Ansonsten droht erstens ein Bußgeld und zweitens gemäß § 31 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, um künftig nachweisen zu können, wer mit dem Fahrzeug unterwegs ist. Das Führen eines Fahrtenbuchs ist umständlich und eine erhebliche Einschränkung, sodass Sie diese Sanktion unbedingt vermeiden sollten. Schalten Sie einen Anwalt im Bußgeldverfahren ein, um sich beraten zu lassen und den Rechtsexperten mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen.
Fahrtenbuch

‌(1) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen. 

‌(2) Der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch für ein bestimmtes Fahrzeug und für jede einzelne Fahrt 

‌1. vor deren Beginn ‌
‌a) Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers, 
‌b) amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs, 
‌c) Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt und 

‌2. nach deren Beendigung unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift einzutragen. 

‌(3) Der Fahrzeughalter hat 

‌a) der das Fahrtenbuch anordnenden oder der von ihr bestimmten Stelle oder 
‌b) sonst zuständigen Personen 

‌das Fahrtenbuch auf Verlangen jederzeit an dem von der anordnenden Stelle festgelegten Ort zur Prüfung auszuhändigen und es sechs Monate nach Ablauf der Zeit, für die es geführt werden muss, aufzubewahren.

Handelt es sich beim Fahrzeughalter um eine Firma, wird meist statt eines Anhörungsbogens direkt ein Zeugenfragebogen zugesendet. Der Fahrer ist in diesem Fall nicht auskunftspflichtig, sondern muss den Zeugenfragebogen im Unternehmen vorlegen.

Ist die Selbstbeschuldigung strafbar?


‌Sie haben einen Anhörungsbogen erhalten, in welchem Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 Stundenkilometern außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen wird. Fahrer war jedoch der Sohn, dem als Fahranfänger eine Verlängerung der Probezeit und die Teilnahme an einem Aufbauseminar drohen würde. Wenn Sie die Schuld auf sich nehmen, um den Sohn zu schützen, machen Sie sich zwar nicht strafbar. Beachten Sie jedoch, dass die Behörden die Plausibilität der Aussagen, beispielsweise durch das Foto der Radaranlage, überprüfen.

Trotz Ordnungswidrigkeit keinen Anhörungsbogen erhalten? 


‌Sie wurden geblitzt und warten nun bereits mehrere Wochen auf die Zusendung des Anhörungsbogens? Das muss nicht unbedingt bedeuten, dass die Ordnungswidrigkeit nicht verfolgt und geahndet wird. Wenn die Behörde unzweifelhaft anhand des Fotos feststellen konnte, dass Fahrer und Halter des Fahrzeugs übereinstimmen, ergeht direkt ein Bußgeldbescheid. Außerdem ersetzt die Befragung im Rahmen der Polizeikontrolle die schriftliche Anhörung. Bei einer Befragung vor Ort haben Fahrer ebenso das Recht, belastende Aussagen zu verweigern.

Anhörungsbogen – Frist und Verjährung


‌Der Anhörungsbogen enthält meist die Angabe, in welchem Zeitraum die Rücksendung zu erfolgen hat. Es ist nicht pauschal zu beantworten, wann der Anhörungsbogen nach der Ordnungswidrigkeit zugesendet wird. Dies muss jedoch innerhalb von drei Monaten nach der Tat geschehen, da die Ordnungswidrigkeit ansonsten verjährt und nicht weiter verfolgt wird. Mit Zusendung des Anhörungsbogens wird diese Frist jedoch unterbrochen und beginnt erneut. 

‌Nach dem Anhörungsbogen erfolgt die nächste Stufe des Bußgeldverfahrens – die Zusendung des Bußgeldbescheids.

In welchen Fällen lohnt sich die Einschaltung eines Anwalts?


‌Besonders, wenn neben dem genannten Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot angekündigt werden, ist es ratsam, einen Anwalt aufzusuchen. Gleiches gilt, wenn Sie unentschlossen sind, ob Sie den Anhörungsbogen ausfüllen und welche Angaben Sie dabei machen sollten. Darüber hinaus wird der Anwalt Sie unterstützen, wenn nach dem Anhörungsbogen der Bußgeldbescheid ergeht. Ein nicht unerheblicher Teil der Bußgeldbescheide ist aufgrund von Form- oder Messfehlern fehlerhaft, sodass ein Einspruch oft Aussicht auf Erfolg hat. Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen eingelegt werden. Ein Anwalt für Verkehrsrecht erkennt, ob der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist und wird einen entsprechenden Einspruch formulieren.

Anhörung im Bußgeldverfahren – Recht einfach erklärt

Wann wird der Anhörungsbogen zugesendet?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Behörde hat allerdings maximal drei Monate nach der Ordnungswidrigkeit Zeit, denn danach ist die Tat verjährt. Mit Zusendung des Anhörungsbogens wird diese Frist unterbrochen und beginnt erneut. 

‌Weiterlesen: Welchen Zweck erfüllt der Anhörungsbogen?

Muss man zugeben, die Ordnungswidrigkeit begangen zu haben?

Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten und können auch gegenüber nahen Angehörigen vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Enthält der Anhörungsbogen jedoch fehlerhafte Angaben zu Ihrer Person, müssen Sie diese korrigieren. 

‌Weiterlesen: Anhörung – Welche Angaben muss man machen?

Muss man den Anhörungsbogen zurücksenden?

Sie sind nicht verpflichtet, den Anhörungsbogen zurückzusenden, wenn die Angaben zu Ihrer Person korrekt sind und Sie sich nicht zur Ordnungswidrigkeit äußern möchten. Die Behörde kann in diesem Fall allerdings Zeugen wie Nachbarn und Familienmitglieder befragen oder das Führen eines Fahrtenbuchs anordnen. 

‌Weiterlesen: Muss man den Anhörungsbogen zurücksenden?

Ist es strafbar, sich selbst zu beschuldigen, um eine andere Person zu schützen?

Die Selbstbeschuldigung ist nicht strafbar. Sie müssen jedoch damit rechnen, dass die Polizei weitere Ermittlungen anstellen wird, wenn Ihre Angaben nicht plausibel sind. 

‌Weiterlesen: Ist die Selbstbeschuldigung strafbar?

Was geschieht, wenn man fälschlicherweise eine andere Person beschuldigt?

In diesem Fall macht man sich der falschen Verdächtigung strafbar und kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. 

‌Weiterlesen: Anhörung – Welche Angaben muss man machen?

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