Bergung eines Skifahrers mit dem Helikopter © Adobe Stock | Baikal360

Skiunfall – Wer übernimmt die Kosten der Bergung und Behandlung?

Nach einem Skiunfall stellt sich die Frage, wer für die Kosten der Bergung und der Behandlung im Krankenhaus sowie eventuell erforderliche Reha-Maßnahmen aufkommt. Erfahren Sie hier, welche Versicherungen einen sorglosen Skiurlaub garantieren und wann Schadenersatz gefordert werden kann.

Was sollte man nach einem Skiunfall beachten?


‌Für viele begeisterte Skifahrer ist der Winterurlaub wichtiger als die Reise in den Sommerferien. Das ganze Jahr über freut man sich darauf, endlich wieder auf Skiern durch die verschneite Landschaft zu gleiten. Doch leider wird so mancher Skiurlaub jäh von einem Skiunfall unterbrochen und der Urlaub im Schnee endet im Krankenhaus. Zu den Schmerzen kommt die Sorge, wer die Kosten des Skiunfalls tragen muss. Insbesondere wenn eine Bergung per Hubschrauber nötig war, ein langer Krankenhausaufenthalt und eine aufwendige Reha folgt, summieren sich die Kosten. Falls ein anderer für den Skiunfall verantwortlich war, muss dieser für den Schaden aufkommen. Doch was ist zu tun, wenn man den Namen des Unfallverursachers nicht kennt oder dieser sich weigert, die Schuld einzugestehen? In diesen Fällen benötigen Sie die Unterstützung eines Rechtsanwalts, der sich mit dem Verkehrsrecht, Schadenersatzrecht und Haftungsfragen auskennt und Ihnen dabei hilft, Ihre berechtigten Forderungen durchzusetzen. 

‌Im Folgenden wird erläutert, wie Sie nach einem Skiunfall vorgehen sollten. Außerdem wird thematisiert, mit welchen Versicherungen Sie sich vor den finanziellen Folgen eines selbstverursachten Skiunfalls oder eines Unfalls, bei dem der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann, schützen können.

Skiunfälle – Zahlen und Fakten


‌In der Wintersaison 2019/20 verunglückten laut einer ASU-Unfallanalyse ungefähr 38.000 Deutsche beim Skifahren und mussten ärztlich behandelt werden. Im Vergleich zur ersten statistischen Erhebung nach der Wintersaison 1979/80 ist erfreulicherweise ein Rückgang der Unfallzahlen um 63 Prozent zu verzeichnen. Ungefähr 7.200 Skifahrer benötigten eine stationäre Behandlung im Krankenhaus. Mehr als 20 Prozent aller Verletzungen durch Skiunfälle werden durch Kollisionen verursacht. 

‌Am häufigsten verletzen sich Skifahrer am Knie (31,6 Prozent). Auf Platz Zwei folgen Schulterverletzungen (20,2 Prozent). Kopfverletzungen landen mit 11 Prozent auf dem dritten Platz. Weil immer mehr Skifahrer einen Helm tragen, sinkt der Anteil der Kopfverletzungen stetig.

Wie kann man Skiunfällen vorbeugen?


‌Vorbeugen ist besser als heilen – Diese Weisheit trifft auch auf Skiunfälle zu. Sie können viel dazu beitragen, einen Unfall zu verhindern, indem Sie sich auf den Skiurlaub vorbereiten. Dazu gehört ein körperliches Training, denn dadurch werden die Muskulatur, Bänder und Sehnen gestärkt, die Koordination verbessert und die Ausdauer gesteigert. Körperliche Fitness ist eine Grundvoraussetzung für ungetrübten Spaß auf der Piste. Wenn Sie sich zusätzlich vor dem Skifahren aufwärmen, sinkt das Unfallrisiko erheblich. 

‌Darüber hinaus ist die richtige Einstellung des Ski-Equipments wichtig. Achten Sie auf die Einstellung der Bindung, wobei eine Orientierung am Z-Wert oder DIN-Wert sinnvoll ist. Dieser Wert wird unter Berücksichtigung der individuellen Maße (Größe, Gewicht und Sohlenlänge) ermittelt. Eine Anpassung des Werts an den Skifahrlevel sorgt dafür, dass sich die Bindung der Skier korrekt öffnet. Nutzen Sie die Beratung durch einen Fachhändler, um sicher zu gehen, dass dabei keine Fehler gemacht werden. Selbstverständlich ist es unverzichtbar, einen gut passenden Helm zu tragen, um gefährliche Kopfverletzungen zu vermeiden.

Welche Versicherungen schützen vor den finanziellen Folgen eines Skiunfalls?


‌Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann man nicht jeden Skiunfall vermeiden. Doch man kann im Vorfeld des Skiurlaubs viel dafür tun, sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls auf der Piste zu schützen. Eine spezielle Skiversicherung ist überaus sinnvoll, denn die Kosten eines Skiunfalls sind besonders hoch, da der Skisport die Sportart mit den schwersten Verletzungen ist. 

‌Die gesetzliche Unfallversicherung leistet keine Zahlungen bei einem Unfall im Urlaub, sondern nur bei Unfällen im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit. Für Schäden, die man einem anderen Skifahrer zufügt, zahlt üblicherweise die private Haftpflichtversicherung. Das betrifft auch die Zahlung von Schmerzensgeld oder Schadenersatz, wenn der Skiunfall nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Eine private Haftpflichtversicherung gehört zum unverzichtbaren Basisschutz, den jeder benötigt und der im Ernstfall vor dem finanziellen Ruin schützt. 

‌Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt zwar die Behandlungskosten im Ausland, orientiert sich dabei aber an den in Deutschland üblichen Kosten. In den Nachbarländern sind die Kosten der Behandlung jedoch oft höher als in Deutschland und in diesem Fall müssen Sie die Differenz privat bezahlen. Hinzu kommen Kosten der Rettungsaktion, die ebenfalls nicht in jedem Fall vollständig von der Krankenversicherung bezahlt werden und die sich bei einer Helikopterrettung im Durchschnitt auf 3.500 Euro belaufen. 

‌Versicherungsgesellschaften bieten Skiversicherungen an, die vor den genannten Risiken schützen und die Kosten der eigenen Heilbehandlung, Reha und des Transports übernehmen. Skiversicherungen sind spezielle Unfallversicherungen, welche je nach Leistungsumfang auch für Einkommensausfälle aufkommen oder bei bleibenden Schäden und daraus folgender Berufsunfähigkeit eine Rente bezahlen. Achten Sie darauf, dass auch Transport- und Bergungskosten im Ausland vollständig abgedeckt werden. Alternativ ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung als Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung möglich.

Wie sollten Sie sich nach einem Skiunfall verhalten?


‌Die Handlungsanweisungen nach einem Skiunfall gleichen denen nach einem Autounfall. Wer an einem Skiunfall beteiligt ist, darf sich nicht von der Unfallstelle entfernen. Wen Sie einfach weiterfahren, begehen Sie Fahrerflucht und können strafrechtlich belangt werden. Gleiches gilt für Zeugen, die ebenfalls anhalten müssen, um dem verunglückten Skifahrer zu helfen und ihre Beobachtungen zu Protokoll zu geben. Gehen Sie dann wie folgt vor:

1) Unfallstelle sichern


‌Die Unfallstelle muss gesichert werden, um weitere Skiunfälle zu vermeiden. Zu diesem Zweck werden Skier und Skistöcke in Kreuzform hangaufwärts vor der Unglücksstelle in den Schnee gesteckt.

2) Rettungskräfte alarmieren


‌Anschließend wird die Rettung alarmiert. Unter der Notrufnummer 112 kann europaweit ein Skiunfall der Rettungsleitstelle gemeldet werden. 

‌Ist es erforderlich, die Bergrettung zu alarmieren, sind folgende Rufnummer zu wählen: 

‌Deutschland: 112 

‌Österreich: 140 (mit Ausnahme von Arlberg: 144) 

‌Schweiz: 144 

‌Frankreich: 15 Italien/Südtirol: 118

3) Erste Hilfe leisten


‌In der Zeit, bis die Rettungskräfte eintreffen, sollte man Erste Hilfe Maßnahmen durchführen. Nachdem man sich einen Überblick über die Verletzungen des oder der Unfallopfer verschafft hat, werden die Verletzten in die stabile Seitenlage gebracht. Keinesfalls darf versucht werden, selbst Gelenke einzurenken oder eine unnatürliche Position der Gliedmaßen zu korrigieren. Ist das Unfallopfer nicht bei Bewusstsein und die Atmung hat ausgesetzt, muss unverzüglich mit Wiederbelebungsmaßnahmen begonnen werden. Es ist des Weiteren wichtig, die Verletzten möglichst warmzuhalten und zu diesem Zweck in Decken oder Jacken zu hüllen. Wenn möglich, werden die Verletzten an den Rand der Piste transportiert und die Fahrspur geräumt.

4) Angaben zum Unfallhergang zu Protokoll geben


‌Wenn die Rettungskräfte die Verletzten versorgt haben, müssen alle Angaben zu Protokoll gegeben werden. Schreiben Sie sich unbedingt die Namen und Kontaktdaten aller am Unfall beteiligten Personen und Zeugen sowie der Rettungskräfte auf. Sichern Sie außerdem Beweise durch Fotos.

Wer haftet nach einem Skiunfall?


‌Nach dem Skiunfall stellt sich die wichtige Frage: Wer war schuld? Um die Haftungsfrage zu beurteilen, werden die FIS-Regeln angewendet, die für Skifahrer und Snowboardfahrer gelten, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Anfänger oder Profis handelt. Die FIS-Regeln sind allgemeine Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbands und gelten in Deutschland sowie den Alpenländern als Gewohnheitsrecht, das bei der Beurteilung von Schuld- und Haftungsfragen von den Gerichten herangezogen wird.

Wie lauten die FIS-Regeln?

  • Rücksicht nehmen und Gefährdungen oder Schädigungen anderer vermeiden 
  • Geschwindigkeit und Fahrweise auf Sicht ausrichten und an das eigene Können, das Gelände, die Schnee- und Witterungsbedingungen anpassen 
  • Fahrspur so wählen, dass vorausfahrende Fahrer nicht gefährdet werden 
  • Beim Überholen muss der Abstand so gewählt werden, dass der Überholte nicht behindert wird 
  • Vor dem Einfahren, Hangaufwärtsfahren oder Anfahren darauf achten, dass man dadurch weder sich selbst noch andere gefährdet 
  • Anhalten an engen oder unübersichtlichen Stellen der Abfahrt vermeiden 
  • Zum Auf- und Abstieg ist der Rand der Abfahrt zu nutzen 
  • Markierungen und Signalisationen müssen beachtet werden 
  • Bei Unfällen ist Hilfe zu leisten 
  • Bei Unfällen sind die Personalien anzugeben und mit einem Ausweisdokument zu verifizieren
    ‌ 
  • Wie kann der Unfallhergang geklärt werden?


    ‌Oft weichen die Darstellungen des Unfallhergangs zwischen den Beteiligten erheblich voneinander ab. Wenn es keine Zeugen gibt, die den Unfall beobachtet haben, ist es schwierig die Schuld- und damit die Haftungsfrage zu klären. Ansprüche müssen zivilrechtlich geltend gemacht werden und daher muss man Beweise anführen, die eine Begründung des Anspruchs untermauern. Als Geschädigter ist es somit an Ihnen zu beweisen, dass der Unfallgegner die FIS-Regeln missachtet hat und dass der Unfall aus diesem Fehlverhalten resultierte. 

    ‌Mandatieren Sie einen Rechtsanwalt, der sich idealerweise auf das Gebiet des Skirechts spezialisiert hat, um Ihre Forderungen durchzusetzen. Wenn sich der Skiunfall im Ausland ereignet hat, sollte der Anwalt sich mit dem Recht dieses Landes auskennen, denn in Österreich werden beispielsweise Schmerzensgeldansprüche nach anderen Kriterien bemessen als in Deutschland. 

    ‌Ist keine außergerichtliche Einigung möglich, kommt es zum Gerichtsverfahren, in dem eine Rekonstruktion der Unfallumstände vorgenommen wird. Oft sind dafür Ortstermine und Sachverständigengutachten erforderlich, sodass hohe Kosten entstehen. Achten Sie beim Abschluss der Skiversicherung darauf, dass diese Kosten ebenfalls abgedeckt sind. Werden Sie Ihrerseits als Unfallverursacher angeklagt, übernimmt die private Haftpflichtversicherung die Kosten, die bei einem Rechtstreit entstehen.

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    Welche Schadenersatzansprüche können geltend gemacht werden?


    ‌Hinsichtlich der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unterscheiden sich Skiunfälle nicht von anderen Unfällen. 

    ‌Sie können Schadenersatz für folgende Schäden fordern:
  • Beschädigung der Ski-Ausrüstung 
  • Beschädigung der Kleidung 
  • Kosten der Heilbehandlung 
  • Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld 
  • Kosten für Haushaltsführung 

  • ‌Wenn der Skiunfall im Ausland stattfand und der Unfallgegner kein Deutscher war, kommt das ausländische Schadenersatzrecht zur Anwendung. Deswegen ist es wichtig, bei der Mandatierung des Anwalts darauf zu achten, dass dieser über die entsprechenden Kenntnisse verfügt. 

    ‌Kommt deutsches Recht zur Anwendung wird bei der Bemessung des Schmerzensgeldes oft eine Schmerzensgeldtabelle hinzugezogen. Dabei handelt es sich um eine Sammlung von Gerichtsurteilen deutscher Gerichte. Schmerzensgeldtabellen sind keine verbindlichen Regelwerke, sondern Orientierungshilfen für die Gerichte. Die Entscheidung über die Höhe des Schmerzensgeldes erfolgt immer einzelfallbezogen. 

    ‌Es ist wichtig, sämtliche Beweismittel, wie ärztliche Atteste aufzuheben, um dem Schadenersatzanspruch vor Gericht Nachdruck zu verleihen. 

    Beispiele für die Höhe des Schmerzensgeldes bei typischen Ski-Verletzungen:
    Beinbruch
    Bruch des Sprunggelenks
    Bruch des Schlüsselbeins
    Rippenserienfraktur und Milzruptur
    Wirbelkörperfraktur und Rippenserienfraktur
    4.800 Euro
    5.000 Euro
    7.500 Euro
    13.000 Euro
    40.000 Euro

    Wann hat ein Skiunfall strafrechtliche Konsequenzen?


    ‌Auch im Hinblick auf strafrechtliche Konsequenzen wird ein Skiunfall analog zu einem Autounfall bewertet. Wer beispielswiese stark alkoholisiert einen Skiunfall verursacht und dabei andere Personen verletzt oder sogar tötet, muss sich mit einer Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung auseinandersetzen. Gleiches gilt, wenn man nach einem Skiunfall mit Personenschaden Unfallflucht begeht. Aggressives Auffahren und Drängeln erfüllt den Tatbestand der Nötigung und wird ebenfalls strafrechtlich verfolgt.

    Skiunfall – aktuelle Rechtsprechung


    ‌Das Landgericht Frankenthal urteilte 2020, dass ein Skifahrer aufgrund eines Verstoßes gegen die FIS-Regeln haftet. (Landgericht Frankenthal, Urteil vom 17.11.2020 – 7 O 141/19) Der Skifahrer aus Ludwigshafen hat im Kanada-Urlaub einen Snowboardfahrer aus Bayern bei einem Kollisionsunfall erheblich verletzt. Das Unfallopfer erlitt einen Abriss des Kreuzbands und des Seitenbands und verletzte sich zudem am Meniskus. Der Unfallverursacher missachtete die FIS-Regel, beim Hangaufwärtsfahren besondere Vorsicht walten zu lassen und wurde deshalb zu einem Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 27.000 Euro verurteilt. 

    ‌Das Landgericht Köln verwies 2017 in seiner Urteilsbegründung auf den sogenannten Anscheinsbeweis, nachdem der Hinterherfahrende den Skiunfall verursacht hatte. (Landgericht Köln, Urteil vom 15.08.2017 – 30 O 53/17) Der hinterherfahrende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er dabei weder sich selbst noch andere Skifahrer gefährdet. Deshalb wurde der Unfallverursacher zu einem Schmerzensgeld und Schadenersatz von insgesamt 12.000 Euro verurteilt. 

    ‌Ein weiteres Urteil verdeutlicht die Notwendigkeit, sich mit einer Skiversicherung oder privaten Kranken- und Unfallversicherung abzusichern. Das Hessische Landessozialgericht urteilte 2015, dass ein Angestellter, der während einer Tagung einen Skiunfall erleidet, keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat. Der Skiunfall wird nicht als Arbeitsunfall bewertet. (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.07.2015 – L 9 U 69/14)

    Skiunfall – Recht einfach erklärt

    Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten nach einem Skiunfall?

    Die Kosten der Heilbehandlung und des Krankentransports werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Das gilt auch für Skiunfälle im Ausland. Sind die Behandlungs- und Transportkosten allerdings höher als in Deutschland üblich, müssen Sie die Differenz aus der eigenen Tasche bezahlen. 

    ‌Weiterlesen: Welche Versicherungen schützen vor den finanziellen Folgen eines Skiunfalls?

    Warum sollten Skifahrer eine private Unfallversicherung abschließen?

    Ein Skiunfall ist nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt, sodass die finanziellen Folgen bleibender Schäden oder eines längeren Verdienstausfalls nicht übernommen werden. Um diese Risiken abzusichern, sollte man eine private Unfallversicherung oder eine spezielle Skiversicherung abschließen. 

    ‌Weiterlesen: Welche Versicherungen schützen vor den finanziellen Folgen eines Skiunfalls?

    Wie wird die Schuldfrage nach einem Skiunfall geklärt?

    Bei der Beurteilung der Schuldfrage werden die FIS-Regeln herangezogen. Diese Verhaltensregeln sollen dafür sorgen, Skiunfälle zu verhindern und basieren ähnlich wie die Straßenverkehrsregeln auf dem Gebot der Vorsicht und Rücksichtnahme. 

    ‌Weiterlesen: Wer haftet nach einem Skiunfall?

    Wie kann man Ansprüche auf Schmerzensgeld durchsetzen?

    Um Schmerzensgeld zu fordern, benötigt man die Unterstützung eines Anwalts, der sich mit dem Verkehrsrecht, idealerweise mit dem Skirecht, auskennt. Es ist wichtig, ärztliche Atteste und Belege für Therapiekosten und Reha-Maßnahmen aufzuheben. Dies sind vor Gericht Beweismittel, mit denen man seine Ansprüche untermauern kann. 

    ‌Weiterlesen: Wer haftet nach einem Skiunfall?

    Wann muss man nach einem Skiunfall mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen?

    Wer fahrlässig oder sogar vorsätzlich einen Unfall verursacht, bei dem andere Menschen verletzt oder getötet werden, muss sich vor einem Strafgericht verantworten. Das ist beispielsweise bei Unfallflucht oder Trunkenheit der Fall. 

    ‌Weiterlesen: Welche Schmerzensgeldansprüche können geltend gemacht werden?

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