Vandalismus – blindwütige Zerstörung von fremdem Eigentum © Adobe Stock | romul014

Vandalismus – Wann zahlt die Versicherung und wie werden Täter bestraft?

Vandalismus hat viele Gesichter. Erfahren Sie hier, wie der Begriff Vandalismus definiert wird, inwieweit sich Vandalismus von der Sachbeschädigung unterscheidet, in welchen Fällen die Schäden von der Gebäude-, Hausrat- oder Autoversicherung reguliert werden und welche Strafen den Tätern drohen.

Wie wird Vandalismus definiert?


‌Der Begriff Vandalismus hat einen historischen Ursprung und ist kein offizieller Begriff des deutschen Strafrechts. Vandalismus leitet sich von der Stammesbezeichnung „Vandalen“ ab. Die Vandalen waren ein ostgermanischer Stamm, der im Verlaufe des fünften Jahrhunderts plündernd durch Europa gezogen ist und schließlich im Jahr 455 Rom plünderte. Teil der Vorgehensweise dieses Stammes war die sinnlose Zerstörung von Dörfern und Städten, um die Menschen einzuschüchtern und zur kampflosen Kapitulation zu bewegen. 

‌Obwohl sich die Bedeutung des Begriffs im Verlaufe der Jahrhunderte gewandelt hat, wird bis heute eine von blinder Zerstörungswut gekennzeichnete Sachbeschädigung als Vandalismus bezeichnet. Für die strafrechtliche Einordnung ist es nötig, Vandalismus von der Sachbeschädigung abzugrenzen. Dieser Beitrag informiert über die Unterschiede zwischen dem Vandalismus und der Sachbeschädigung und erläutert, mit welchen Versicherungen Sie sich gegen die finanziellen Schäden von Vandalismus absichern können. Außerdem wird erklärt, welche Formen von Vandalismus unterschieden werden und welche strafrechtlichen Konsequenzen den Tätern drohen.

Ausprägungen von Vandalismus


‌Vandalismus wird oft als Zerstörungswut im Zusammenhang mit kriegerischen Handlungen interpretiert und ist seit der Antike ein Synonym für die sinnlose Zerstörung. Obwohl der Begriff an den Volksstamm der Vandalen angelehnt ist, wurde er erst Ende des 18. Jahrhunderts vom Bischof von Blois, H. Grégoire, geprägt. Er definierte Vandalismus als jede Form von roher Behandlung oder Zerstörung, die sich gegen Gegenstände, Gebäude oder Kunstwerke richtet. 

‌Heutzutage gilt Vandalismus allgemein als Ausdruck von Aggression und geschieht keineswegs ausschließlich im Zusammenhang mit Kriegshandlungen. Vandalismus ist häufig eine Begleiterscheinung aggressiv geführter politischer Auseinandersetzungen zwischen Radikalen, Extremisten und militanten Autonomen. Die blindwütige Zerstörung wird somit durchaus zweckgerichtet eingesetzt, um den eigenen Forderungen Nachdruck zu verleihen. Dabei richtet sich die zerstörerische Gewalt meist nicht gegen den politischen Gegner (bzw. dessen Gebäude oder Sachvermögen). Stattdessen werden Sachgegenstände und Gebäude beschädigt, deren Eigentümer überhaupt nicht in die politische Auseinandersetzung involviert sind. Vandalismus geschieht oft zusammen mit anderen Straftaten wie Nötigung oder Erpressung

‌Neben diesem politisch motivierten Vandalismus gibt es den sogenannten Alltagsvandalismus, der vollkommen sinnfrei geschieht. Hooligans, gewaltbereite Fußballfans, nutzen die aufgeheizte Stimmung im Stadion oder bereits bei der Anreise, um ihren Zerstörungsdrang auszuleben und zu randalieren. Dabei werden beispielsweise Schaufensterscheiben oder öffentliche Mülleimer zerstört, der Lack von Autos zerkratzt, die Polster in Bussen aufgeschlitzt oder Bushaltestellen demoliert. Jugendliche begehen Vandalismus auf Friedhöfen oder sprühen Graffiti auf Wände, um Mutproben zu bestehen und sich in der Gruppe zu behaupten. Vandalismus geschieht zwar zweckfrei, aber dennoch bewusst. Es handelt sich dabei nicht um das versehentliche Beschädigen oder Zerstören fremden Eigentums. 

‌Als virtueller Vandalismus wird die mutwillige Zerstörung digitaler Inhalte bezeichnet. Dabei kann es sich um die Löschung oder Veränderung von Blog-Beiträgen, die Manipulation von Online-Werbung (Adbusting) oder die Zerstörung geschäftlich genutzter Dateien handeln. Hackerangriffe auf digitale Einrichtungen von Unternehmen oder Behörden haben das Potenzial, diese vollkommen lahmzulegen.

Vandalismus – nicht immer motivlos


‌Die Definition, dass es sich beim Vandalismus um blinde Zerstörungswut handelt, lässt vermuten, dass die Tätern keine weitere Absicht verfolgen. Vandalismus ist jedoch oft ein Ausdruck von Aggression und eine psychologische Reaktion auf das Gefühl der Machtlosigkeit und Depression. Durch die mutwillige Zerstörung öffentlichen und privaten Eigentums wird einerseits Macht demonstriert und andererseits ein Lustgewinn durch die Verletzung sozialer Tabus angestrebt. Vandalismus wird außerdem teilweise als Provokation gegen das System verstanden und von den Tätern damit gerechtfertigt, dass anders keine Einflussnahme möglich sei.

Vandalismus im deutschen Strafrecht


‌Im deutschen Strafrecht wird Vandalismus nicht konkret als Strafrechtstatbestand genannt. Die Handlung wird jedoch in verschiedenen Paragraphen der Strafgesetzbuchs thematisiert und geahndet. Da die Täter meistens unbekannt sind, ist es schwer, sie zur Verantwortung zu ziehen. Die Aufklärungsquote liegt bei ungefähr 25 Prozent. Andere Statistiken nennen sogar noch geringere Aufklärungsquoten von knapp 16 Prozent. 

‌Folgende Paragraphen des Strafgesetzbuchs thematisieren Handlungen, die im Zusammenhang mit Vandalismus stehen:
  • §§ 303 bis 305 (Sachbeschädigung) 
  • § 306 (Brandstiftung) 
  • §§ 125, 125a (Landfriedensbruch) 
  • § 168 (Störung der Totenruhe) 

  • ‌ Für diese Straftatbestände sieht das Strafgesetzbuch unterschiedlich hohe Strafen vor. Je nach Schwere der Tat und angerichtetem Schaden reicht das Strafmaß von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von maximal zehn Jahren

    ‌Wenn Sie Opfer von Vandalismus geworden sind, sollten Sie umgehend Kontakt zu einem Anwalt für Strafrecht aufnehmen. Der Rechtsanwalt wird Ihre Interessen vertreten und Strafanzeige gegen den Täter oder gegen Unbekannt erstatten. Meist machen Versicherungen die Regulierung des Schadens davon abhängig, dass eine Strafanzeige erstattet wurde. Im Falle einer Verurteilung kann die Versicherung die Kosten für die Schadenregulierung vom Täter zurückfordern.

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    Vandalismus – Gibt es den typischen Täter?


    ‌Bei der Analyse, welche Täter typischerweise Vandalismus begehen, fällt auf, dass es sich sehr oft um männliche, jugendliche Straftäter handelt. Häufig findet jugendlicher Vandalismus zudem als Randale in Gruppen statt. Dabei wirkt eine Gruppendynamik, die einzelne Täter unter Druck setzt und Hemmschwellen abbaut. Des Weiteren zeigen Erhebungen, dass Vandalismus in allen sozialen Schichten vorkommt. 

    ‌Die polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2021 nennt folgende Zahlen:
  • Insgesamt 550.613 Sachbeschädigungen im Zusammenhang mit Vandalismus 
  • 17.712 Jugendliche wurden angezeigt 
  • Neun Prozent der Tatverdächtigen waren Kinder (bis zum 14. Geburtstag) 
  • 14,7 Prozent der Tatverdächtigen waren Jugendliche (zwischen 14 und 18 Jahren)  

  • ‌Es ist schwierig, eine Aussage über das Ausmaß von Vandalismus zu treffen, weil in Deutschland diese Straftaten überwiegend als Sachbeschädigung verfolgt werden. Demzufolge ist es nicht möglich festzustellen, wie hoch der Anteil an Vandalismus bezogen auf alle Sachbeschädigungen tatsächlich ist. Erschwerend kommt hinzu, dass nicht alle Sachbeschädigungen angezeigt werden. Man geht davon aus, dass der Anteil polizeilich registrierter Sachbeschädigungen lediglich drei bis sieben Prozent beträgt.

    Vandalismus oder Sachbeschädigung – Worin besteht der Unterschied?


    ‌Vandalismus unterscheidet sich insofern von der Sachbeschädigung, als dass es sich dabei um eine sinnlose Beschädigung oder sogar Zerstörung fremden Eigentums handelt. Das primäre Ziel des Vandalismus besteht darin, eine Sache unbrauchbar zu machen. Im Gegensatz dazu verfolgt die Sachbeschädigung einen bestimmten Zweck. Bei einem Diebstahl wird die Sachbeschädigung von Fenstern und Türen in Kauf genommen, um sich Zutritt zum Gebäude zu verschaffen. Gleiches gilt für Autodiebstähle, bei denen die Täter nach dem Einschlagen der Scheibe ins Auto eindringen. 

    Strafrechtlich ist es unerheblich, ob eine Sache zweckgerichtet oder aus purem Vandalismus beschädigt oder zerstört wurde. Die Bestrafung orientiert sich an § 303 Strafgesetzbuch (StGB). Es werden Geldstrafen sowie Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren verhängt.
    Sachbeschädigung

    ‌(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

    ‌(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. 

    ‌(3) Der Versuch ist strafbar.

    Virtueller Vandalismus


    ‌Virtueller Vandalismus wird gemäß §§ 303a StGB und 303b StGB mit maximal zwei bzw. zehn Jahren Freiheitsentzug oder Geldstrafen geahndet. Mit diesem drastischen Strafmaß berücksichtigt der Gesetzgeber die Entwicklung, dass virtueller Vandalismus aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung immer größere Schäden verursacht.
    Datenveränderung

    ‌(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

    ‌(2) Der Versuch ist strafbar. 

    ‌(3) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.

    Besonders schwer wird virtueller Vandalismus bestraft, wenn es sich dabei um Computersabotage handelt.
    Computersabotage

    ‌(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er 

    ‌1. eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht, 
    ‌2. Daten (§ 202a Abs. 2) in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt oder 
    ‌3. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

    ‌(2) Handelt es sich um eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. 

    ‌(3) Der Versuch ist strafbar. 

    ‌(4) In besonders schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 

    ‌1. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt, 
    ‌2. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Computersabotage verbunden hat, 
    ‌3. durch die Tat die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern oder Dienstleistungen oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt. 

    ‌(5) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.

    Weitere Formen des Vandalismus


    ‌Als gemeinschädliche Sachbeschädigung wird gemäß § 304 StGB die Beschädigung von Gegenständen einer Religionsgemeinschaft bezeichnet. Gleiches gilt für die Beschädigung von öffentlichen Denkmälern, Naturdenkmälern, Kunstwerken oder Gegenständen der Wissenschaft sowie gewerblichen Gegenständen. § 304 StGB findet außerdem Anwendung bei der Beschädigung von Gegenständen, die dem öffentlichen Nutzen dienen (z. B. Bushaltestellen oder Notrufsäulen) und von Gegenständen, die öffentliche Anlagen verschönern. Bereits die dauerhafte Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds wie beispielsweise das Besprühen mit Graffiti wird mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe sanktioniert. 

    § 305 StGB sieht für die Zerstörung von öffentlichen oder privaten Bauwerken Freiheitsstrafen von maximal fünf Jahren sowie Geldstrafen vor. Die Zerstörung von wichtigen Arbeitsmitteln wird gemäß § 305a StGB ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. 

    ‌Noch schwerer wird Brandstiftung bestraft. Das Strafmaß, das in § 306 StGB genannt wird, beträgt maximal zehn Jahre Freiheitsentzug. Geldstrafen sind in diesem Fall nicht vorgesehen und somit erfolgt selbst bei einem minderschweren Fall ein Eintrag ins Führungszeugnis

    ‌Ein weiterer Straftatbestand im Zusammenhang mit Vandalismus ist der Landfriedensbruch, der in den §§ 125 StGB sowie 125a StGB thematisiert wird. Beim Landfriedensbruch handelt es sich um eine Straftat, welche gegen die öffentliche Ordnung gerichtet ist oder welche den öffentlichen Frieden durch gewaltsame Ausschreitungen stört. Bereits die Teilnahme an derartigen Ausschreitungen wird bestraft. Je nach Schwere der Tat sind Freiheitsstrafen von maximal zehn Jahren möglich. 


    ‌ Im Falle des weit verbreiteten Vandalismus auf Friedhöfen findet § 168 StGB Anwendung, der für die Störung der Totenruhe Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vorsieht.


    Kann man sich gegen finanzielle Folgen von Vandalismus versichern?


    ‌Die obigen Ausführungen verdeutlichen, dass jeder Opfer von Vandalismus werden kann. Für die Opfer ist neben der strafrechtlichen Verfolgung der Täter relevant, wer den Schaden bezahlt. Da die Aufklärungsquote höchstens 25 Prozent beträgt, können die Täter meist nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Doch selbst wenn der Täter ermittelt wird, ist es fraglich, ob er wirtschaftlich in der Lage ist, den Schaden zu bezahlen. Wurde die Identität des Täters festgestellt, können Sie bis zum Ablauf der Verjährungsfrist von 30 Jahren Schadenersatzansprüche geltend machen. 

    ‌Es stellt sich die Frage, mit welchen Versicherungen man sich gegen die finanziellen Schäden von Vandalismus absichern kann. 

    ‌Folgende Versicherungen regulieren Vandalismusschäden:
  • Gebäudeversicherung
  • Hausratversicherung 
  • Autoversicherung
  • Vandalismus Gebäudeversicherung


    ‌In den Basistarifen der Gebäudeversicherungen ist üblicherweise kein Schutz im Falle von Vandalismus enthalten. Vandalismus geschieht oft in Zusammenhang mit Einbrüchen. Wenn Sie dieses Risiko versichern wollen, ist die Wahl eines Premiumtarifs oder eines speziellen Versicherungsbausteins erforderlich. Vor Abschluss der Versicherung sollten Sie sich umfassend beraten lassen und die Versicherungsbedingungen genau studieren. Nicht alle Versicherungen schließen den Schutz von Nebengebäuden ein und oft wird eine Selbstbeteiligung vereinbart. 

    ‌Ist der Schutz vor Vandalismus ein Bestandteil der Gebäudeversicherung, kommt diese für Schäden an Ihrem Haus auf. In diesem Fall werden beschädigte Fenster, Türen oder Solaranlagen ersetzt. Des Weiteren übernimmt die Versicherung die Kosten für die Beseitigung von Graffiti oder die Beschädigung der Zaunanlage, Außenbeleuchtung sowie der Garage oder des Carports. Grundsätzlich ist die Gebäudeversicherung für alle mit dem Gebäude untrennbar verbundenen Gegenstände zuständig, also auch für zerstörte Briefkästen oder Rollläden.
    Hinweis:
    Kein Versicherungsschutz bei Fahrlässigkeit

    Die Versicherungsbedingungen schließen oft Versicherungsfälle aus, bei denen dem Versicherten Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Wurde die Garage nicht abgeschlossen oder standen im Erdgeschoss Fenster offen, kann dies zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen.

    Vandalismus Hausratversicherung


    ‌Die Hausratversicherung deckt Schäden am beweglichen Hausrat ab. Es werden beispielsweise Schäden im Zusammenhang mit einem Einbruch bezahlt, bei dem die Einbrecher Möbel, Türen oder Elektrogeräte beschädigt haben. Diese Versicherung zahlt ebenfalls meist nur unter der Voraussetzung, dass der Versicherungsnehmer seine Sorgfaltspflichten nicht vernachlässigt hat. Üblicherweise sind auch die im Garten befindlichen Gegenstände wie Gartenmöbel versichert. Achten Sie darauf, eine Neuwertdeckung zu vereinbaren. Dann wird der Wiederbeschaffungswert bezahlt oder die Kosten für die Reparatur übernommen.

    Vandalismus Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung


    ‌Im Gegensatz zur Teilkaskoversicherung deckt die Vollkaskoversicherung sämtliche Schäden ab, die durch Vandalismus entstanden sind. Lediglich Schäden an den Reifen werden meist nicht bezahlt. Diese Einschränkung soll Versicherungsbetrug vermeiden, denn es ist sehr einfach, selbst die Reifen zu zerstechen und dann von der Versicherung Ersatz zu fordern. 

    ‌Die Teilkaskoversicherung übernimmt Kosten für einen Vandalismusschaden am Glas. Darunter fallen Schäden an den Windschutzscheiben, allen Autofenstern sowie an den Glasabdeckungen der Leuchten. Darüber hinaus bezahlt die Teilkasko bei Vandalismus durch Brandstiftung

    ‌Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt einen Vandalismusschaden am eigenen Auto nicht ab. Der Schutz greift lediglich, wenn Dritte Ansprüche gegen Sie erheben. In diesem Fall wird jedoch Anzeige gegen Sie erstattet und Sie müssen sich wegen Vandalismus verantworten. Dazu gehört neben den strafrechtlichen Folgen die Zahlung eines Schadenersatzes an den Geschädigten. Wenn Sie mit einer Strafanzeige aufgrund von Vandalismus konfrontiert werden, sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt für Strafrecht mandatieren, der Ihre Verteidigung übernimmt.

    Vandalismus – Recht einfach erklärt

    Wie wird Vandalismus bestraft?

    Der Begriff Vandalismus kommt im Strafgesetzbuch nicht vor. Eine Bestrafung erfolgt jedoch beispielsweise aufgrund der Sachbeschädigung, die im Zusammenhang mit dem Vandalismus begangen wurde. Je nach Schwere der Tat und Ausmaß des Schadens werden Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren sowie Geldstrafen verhängt. 

    ‌Weiterlesen: Vandalismus im deutschen Strafrecht

    Was unterscheidet den Vandalismus von der Sachbeschädigung?

    Vandalismus hat einzig das Ziel, einen Gegenstand zu beschädigen oder zu zerstören, wohingegen die Sachbeschädigung einen weiteren Zweck, z. B. sich Zutritt zu einem Haus zu verschaffen, verfolgt. 

    ‌Weiterlesen: Vandalismus oder Sachbeschädigung – Worin besteht der Unterschied?

    Wie hoch ist die Aufklärungsquote beim Vandalismus?

    Die Aufklärungsquote der polizeilich registrierten Fälle beträgt maximal 25 Prozent. 

    ‌Weiterlesen: Vandalismus im deutschen Strafrecht

    Wie kann man sich vor Vandalismus schützen?

    Vandalismus kann jeden treffen. Einen Schutz vor den finanziellen Folgen bieten Versicherungen wie die Gebäudeversicherung, die Hausratversicherung und die Autoversicherung. 

    ‌Weiterlesen: Kann man sich gegen finanzielle Folgen von Vandalismus versichern?

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