Üppig beleuchtetes Haus in der Weihnachtszeit © Adobe Stock | karamysh

Weihnachtsbeleuchtung – Was ist erlaubt?

Es ist Geschmackssache, welche Art der Weihnachtsbeleuchtung angenehm und wann die Grenze zur Lichtbelästigung überschritten ist. Erfahren Sie hier alles zu den gesetzlichen Regelungen und informieren Sie sich über Möglichkeiten, sich gegen übermäßige Weihnachtsbeleuchtung des Nachbarn zu wehren.

Alle Jahre wieder – Wie viel Weihnachtsbeleuchtung ist erlaubt?


‌Jedes Jahr gegen Ende November beginnt die große Zeit der Deko-Fans. Die Wohnung oder das Haus sollen pünktlich zum 1. Advent in festlichem Glanz erstrahlen. Dank moderner LED-Technik und batteriebetriebenen Lichterketten lassen sich auch unzugängliche Winkel weihnachtlich dekorieren und insgesamt ist eine Tendenz zu immer üppigeren Dekorationen zu beobachten. Was für die einen der ultimative Ausdruck von weihnachtlicher Vorfreude ist, überschreitet nach Meinung anderer die Grenze zur unzumutbaren Lichtbelästigung. Besonders in Mietshäusern oder Nachbarschaften, in denen Weihnachtsmuffel Tür an Tür mit Deko-Begeisterten leben, entbrennt oft ein heftiger Nachbarschaftsstreit darüber, was hinsichtlich der Weihnachtsbeleuchtung erlaubt ist. Mancher Vermieter droht sogar mit einer Kündigung, weil sich andere Mieter oder er selbst von der Weihnachtsbeleuchtung gestört fühlen. Im folgenden Artikel wird erläutert, welche rechtlichen Bestimmungen zum Thema Innen- und Außenbeleuchtung zur Weihnachtszeit grundsätzlich zu beachten sind. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob ein gemeinsames Treppenhaus weihnachtlich dekoriert werden darf und wie man sich als Nachbar gegen übertriebene Weihnachtsbeleuchtung zur Wehr setzen kann.

Weihnachtsbeleuchtung ist juristisch eine „anerkannte Sitte“


‌Das Landgericht Berlin urteilte 2010 (Landgericht Berlin, Urteil vom 01.06.2010 – 65 S 390/09), dass das Anbringen von Lichterketten eine weitverbreitete und allgemein anerkannte Sitte sei und somit keine Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigt. Dennoch gibt es in Deutschland gesetzliche Regelungen, die jedoch nur gelten, wenn die Weihnachtsdekoration die Grenze zur Licht- oder Lärmbelästigung überschreitet. Es ist nicht möglich, das Entfernen der Weihnachtsbeleuchtung zu verlangen, weil das eigene ästhetische Empfinden gestört ist.

Darf die eigene Wohnung uneingeschränkt beleuchtet werden?


‌Die eigene Wohnung darf man nach Herzenslust weihnachtlich dekorieren. Dabei ist jedoch auszuschließen, dass von der Weihnachtsbeleuchtung eine Brandgefahr ausgeht. Es ist übrigens unerheblich, ob die Wohnung gemietet oder eine Eigentumswohnung ist. Sie dürfen sowohl die Innenräume als auch die Fenster und den Balkon mit einer Weihnachtsbeleuchtung Ihres Geschmacks dekorieren. Gleiches gilt für die Außenseite der Wohnungstür, die jeder Mieter oder Eigentümer mit einem beleuchteten Adventskranz schmücken darf. Das Landesgericht Düsseldorf urteilte 1989 in einem Streitfall, dass ein Adventskranz zur Tradition gehört und deshalb nicht verboten werden darf. (Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.10.1989 – 25 T 55/89) Im gleichen Urteil stellte das Landgericht jedoch fest, dass ein Verbot des Aufstellens brennender Kerzen im Treppenhaus aufgrund der damit verbundenen Brandgefahr berechtigt sei. Hinsichtlich der Helligkeit und der Lautstärke von Weihnachtsbeleuchtung gelten die Bestimmungen der Ruhezeiten. 

Klauseln im Mietvertrag, die grundsätzlich das Anbringen von Weihnachtsbeleuchtung verbieten, sind nichtig. Gleiches gilt für das Verbot des Aufstellens eines Weihnachtsbaums in der eigenen Mietwohnung.

Ist das Anbringen der Weihnachtsbeleuchtung an der Fassade erlaubt?


‌Diese Frage betrifft ausschließlich Mieter, denn Eigentümer dürfen an der Fassade ihres Hauses Weihnachtsbeleuchtung nach Wunsch anbringen. Als Mieter sollten Sie jedoch vor der Deko-Aktion das Gespräch mit dem Vermieter suchen, um Konflikte zu vermeiden. Wenn der Vermieter grundsätzlich nichts gegen das Schmücken der Fassade einzuwenden hat, ist darauf zu achten, dass die Weihnachtsbeleuchtung sicher befestigt und die Fassade dabei nicht beschädigt wird. Außerdem dürfen die Nachbarn nicht übermäßig durch die Weihnachtsbeleuchtung gestört werden. 

‌Ihr Vermieter verbietet Ihnen das Anbringen der Weihnachtsbeleuchtung, obwohl niemand gestört und nichts beschädigt wird? Wenden Sie sich an einen Anwalt für Mietrecht, wenn mit einer Kündigung gedroht oder diese bereits ausgesprochen wurde.

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In welchen Fällen muss die Weihnachtsbeleuchtung abgeschaltet werden?


‌Obwohl es also grundsätzlich erlaubt ist, die Wohnung oder das Haus mit weihnachtlicher Beleuchtung zu dekorieren, haben die meisten Kommunen Regeln hinsichtlich der erlaubten Helligkeit sowie der Lautstärke von Weihnachtsdekorationen aufgestellt. Sie können sich beim Bürgeramt Ihrer Gemeinde über die geltenden Regeln an Ihrem Wohnort informieren. 

‌Doch selbst, wenn es keine derartigen Vorschriften gibt, darf nicht ohne Einschränkungen dekoriert werden. In diesem Fall gilt § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Weihnachtsbeleuchtung ist eine „unwägbare Emission“ und das bedeutet, dass sie nicht heller sein darf als eine übliche Gartenbeleuchtung.
Zuführung unwägbarer Stoffe: 

‌(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt in der Regel vor, wenn die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgelegten Grenz- oder Richtwerte von den nach diesen Vorschriften ermittelten und bewerteten Einwirkungen nicht überschritten werden. Gleiches gilt für Werte in allgemeinen Verwaltungsvorschriften, die nach § 48 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassen worden sind und den Stand der Technik wiedergeben. 

‌(2) Das Gleiche gilt insoweit, als eine wesentliche Beeinträchtigung durch eine ortsübliche Benutzung des anderen Grundstücks herbeigeführt wird und nicht durch Maßnahmen verhindert werden kann, die Benutzern dieser Art wirtschaftlich zumutbar sind. Hat der Eigentümer hiernach eine Einwirkung zu dulden, so kann er von dem Benutzer des anderen Grundstücks einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen, wenn die Einwirkung eine ortsübliche Benutzung seines Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt. 

‌(3) Die Zuführung durch eine besondere Leitung ist unzulässig.

Beachtung der Ruhezeiten vermeidet Konflikte


‌Die gesetzlichen Ruhezeiten bieten eine Orientierung, um Konflikte hinsichtlich der Weihnachtsbeleuchtung zu vermeiden, auch wenn diese nicht mit Geräuschen verbunden ist. In Deutschland ist vor allem die Nachtruhe zwischen 22.00 und 6.00 Uhr zu beachten. Wer in dieser Zeit die Weihnachtsbeleuchtung per Zeitschaltuhr ausschaltet, spart sich nicht nur Ärger mit den Nachbarn, sondern auch Strom.

Beschädigungen und Sicherheitsrisiken


‌Der Vermieter darf in folgenden Fällen ein Verbot aussprechen: Zum Anbringen der Weihnachtsbeleuchtung muss die Fassade angebohrt werden oder von der Beleuchtungsdekoration gehen Sicherheitsrisiken aus, weil diese nicht ausreichend gesichert ist. Sie müssen dafür sorgen, dass die Weihnachtsbeleuchtung und Deko-Figuren nicht herunterfallen können. Wird durch die Weihnachtsbeleuchtung das Haus beschädigt, müssen Sie den Schaden fachgerecht beseitigen lassen. 

‌Kaufen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit generell ausschließlich geprüfte Lichterketten, die mit einem GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) versehen sind. LED-Weihnachtsdeko ist einerseits sicherer und andererseits wird weniger Strom verbraucht. Soll die Weihnachtsbeleuchtung außen angebracht werden, muss das Produkt mit einem Zeichen versehen sein, das einen Wassertropfen in einem Dreieck zeigt. Darüber hinaus erhöhen spezielle Verlängerungskabel für den Außenbereich sowie Steckdosen, die mit einem Schutzschalter ausgestattet sind, die Sicherheit und verhindern Brände oder Kurzschlüsse aufgrund eindringender Nässe. 

‌Bei der Dekoration eines gemeinsam genutzten Treppenhauses ist darauf zu achten, dass andere Mieter nicht durch die Kabel der Weihnachtsbeleuchtung gefährdet werden. Kommt es deswegen zu einem Unfall, müssen Sie für die Folgen haften. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass die Fluchtwege frei bleiben. 

‌Wenn Sie sich Ihrerseits von der Weihnachtsbeleuchtung Ihres Nachbarn belästigt fühlen oder nicht mit der opulenten Dekoration des Treppenhauses einverstanden sind, sollten Sie zunächst das freundliche Gespräch mit dem Deko-Fan suchen. Ist keine Einigung möglich, können Sie sich mit der Mandatierung eines Anwalts gegen diese Belästigung wehren. Der Rechtsexperte wird zunächst versuchen, die strittige Angelegenheit auf dem Weg der außergerichtlichen Verhandlung zu klären.

Urteile zur Weihnachtsbeleuchtung sind Einzelfallentscheidungen


‌Manchmal ist es nicht möglich, eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Kommt es zu einem Nachbarschaftsstreit, weil die Weihnachtsbeleuchtung heller ist als eine normale Gartenbeleuchtung oder fühlt sich der Nachbar belästigt, weil die Beleuchtung ihm direkt ins Schlafzimmerfenster scheint, müssen die Gerichte den Einzelfall betrachten. Gemäß § 1004 BGB haben Kläger die Möglichkeit, einen Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn geltend zu machen und die Beseitigung der Weihnachtsbeleuchtung verlangen.
Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch: 

‌(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen. 

‌(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.

In welchem Ausmaß eine Beeinträchtigung stattfindet, muss jeweils unter Berücksichtigung der individuellen Umstände entschieden werden. Wenn der Nachbarschaftsstreit vor Gericht ausgetragen wird, führt eine Ortsbesichtigung oft zur Klärung. Die Richter und Anwälte oder entsprechende Gutachter prüfen dabei, ob tatsächlich eine objektive Störung des Nachbarn durch die Weihnachtsbeleuchtung vorliegt. Das Landesgericht Wiesbaden urteilte beispielsweise, dass sogar eine 40 Watt-Außenlampe eine derartige wesentliche Beeinträchtigung bedeuten und der Nachbar somit das Abschalten verlangen kann. (Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 19.12.2001 – 10 S 46/01

‌Grundsätzlich gilt die Grenze des Zumutbaren dann überschritten, wenn das Schlafzimmer ausgeleuchtet oder die gesamte Fassade angestrahlt wird. Es kann nicht verlangt werden, dass der Hausbesitzer Gardinen oder Rollläden anbringt, um sich vor dem Licht zu schützen. Auch das Schließen vorhandener Gardinen oder Rollläden kann nicht verlangt werden. Der durch die Weihnachtsbeleuchtung übermäßig gestörte Mieter kann für die Dauer der Beeinträchtigung eine Mietminderung vornehmen.

Rücksichtnahme vermeidet Konflikte


‌Wenn man beim Anbringen der Weihnachtsbeleuchtung im Garten, an der Fassade, dem Balkon oder den Fenstern ein wenig Rücksicht auf seine Nachbarn nimmt, kann man in den meisten Fällen nervenzehrende Rechtsstreits vermeiden

‌Beachten Sie folgende Tipps:
  • Beim Bürgeramt über die in Ihrer Gemeinde geltenden Vorschriften informieren 
  • Den ortsüblichen Rahmen nicht überschreiten 
  • Ein Blick in den Mietvertrag schafft oft Klarheit 
  • Die Nachtruhe zwischen 22.00 und 6.00 Uhr einhalten 
  • Position der Beleuchtung so wählen, dass keine direkte Einstrahlung in die Fenster der Nachbarn erfolgt 
  • Falls das Bohren von Löchern für das Befestigen erforderlich ist, sollte vorher die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden

    ‌  
  • Sind Lichterketten außerhalb der Weihnachtszeit erlaubt?


    ‌Außerhalb der Weihnachtszeit die Fenster, den Balkon oder den Garten mit Lichterketten zu dekorieren, muss nicht in jedem Fall geduldet werden. Anders als die Weihnachtsbeleuchtung gehört Leuchtdekoration vor und nach der Adventszeit in Deutschland nicht zu den traditionellen Sitten. Das Landgericht Köln urteilte beispielsweise 2008, dass das Anbringen einer blau-weißen LED-Lichterkette am Geländer des Balkons eine bauliche Veränderung darstellt, die den optischen Gesamteindruck verändert. Die Lichterkette musste somit entfernt werden. (Landgericht Köln, Urteil vom 11.02.2008 – 29 T 205/06

    ‌Die Weihnachtszeit beginnt laut gesellschaftlicher und religiöser Konvention mit dem ersten Advent und endet am Dreikönigstag. Es ist gestattet, im November mit dem Dekorieren zu beginnen. Üblicherweise wartet man jedoch bis zum Montag nach Totensonntag (dem Sonntag unmittelbar vor dem ersten Advent), der das Ende des Kirchenjahres und den Anfang der Vorweihnachtszeit markiert.

    Weihnachtsbeleuchtung – Recht einfach erklärt

    Dürfen Mieter ihre Fenster weihnachtlich dekorieren?

    Wenn die Weihnachtsbeleuchtung innen angebracht wird und die Helligkeit das ortsübliche Maß nicht überschreitet, dürfen Mieter die Fenster weihnachtlich schmücken. Anderslautende Vereinbarungen im Mietvertrag sind ebenso wie das Verbot des Aufstellens eines Weihnachtsbaums in der Wohnung unzulässig. 

    ‌Weiterlesen: Weihnachtsbeleuchtung ist juristisch eine „anerkannte Sitte“

    Darf die Weihnachtsbeleuchtung die ganze Nacht angeschaltet bleiben?

    Die Ruhezeiten zwischen 22.00 und 6.00 Uhr müssen eingehalten werden. 

    ‌Weiterlesen: In welchen Fällen muss die Weihnachtsbeleuchtung abgeschaltet werden?

    Darf man die Weihnachtsbeleuchtung an der Fassade anbringen?

    Mieter müssen vor dem Anbringen von Weihnachtsbeleuchtung an der Fassade den Vermieter um Erlaubnis fragen und beim Befestigen jegliche Beschädigungen vermeiden. Eigentümer wie Mieter müssen beachten, dass die Fassade nicht so stark illuminiert werden darf, dass dies als Lichtbelästigung gewertet werden könnte. 

    ‌Weiterlesen: Ist das Anbringen der Weihnachtsbeleuchtung an der Fassade erlaubt?

    Darf man außerhalb der Weihnachtszeit Lichterketten aufhängen?

    Wenn mit der Lichterkette der optische Gesamteindruck stark verändert wird, kann der Vermieter oder andere Eigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft verlangen, dass die Beleuchtung entfernt wird. 

    ‌Weiterlesen: Sind Lichterketten außerhalb der Weihnachtszeit erlaubt?

    Welche Regeln gelten für die Weihnachtsbeleuchtung in der eigenen Wohnung?

    Die eigene Wohnung kann gemäß des persönlichen Geschmacks, also auch sehr üppig, dekoriert werden, solange der Brandschutz beachtet wird und keine übermäßigen Lichtemissionen nach außen gelangen. 

    ‌Weiterlesen: Darf die eigene Wohnung uneingeschränkt beleuchtet werden?

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