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Anschlussfinanzierung kündigen - vorzeitig oder nach 10 Jahren

Bei der Kündigung einer Anschlussfinanzierung müssen einige wichtige Aspekte in Betracht gezogen werden. Sowohl eine vorzeitige Kündigung als auch eine Kündigung nach 10 Jahren Vertragsbestand sind möglich. Nähere Informationen finden Sie hier.

Arten der Kündigung einer Anschlussfinanzierung


‌Im Großen und Ganzen ist es Darlehensnehmern erlaubt, ihr Darlehen schon vor Ende der Zinsbindungsfrist zu kündigen. Dies gilt auch im Falle einer Anschlussfinanzierung.

‌Es gilt hier, die Unterscheidung zwischen einer normalen vorzeitigen Kündigung, einer Kündigung nach 10 Jahren Laufzeit sowie die Kündigung eines Forward Darlehens aufrecht zu erhalten. 


Anschlussfinanzierung vorzeitig kündigen


‌Als erstes gibt es die Möglichkeit einer außerplanmäßigen Kündigung. Die Gründe für eine solche sind: 

  •  Trennung 
  •  Umzug 
  •  Todesfall 
  •  unerwartetes Erbe 

  • ‌Aber auch bessere Konditionen können bedeutsam sein. ‌ 

    ‌‌Allerdings müssen bei einer vorzeitigen Kündigung sowohl die Kündigungsfrist als auch die Vorfälligkeitsentschädigung beachtet werden. Normalerweise beträgt die Kündigungsfrist ein Monat. Dies kann sich bei jedem Darlehen unterscheiden. Außerdem muss man beachten, was im Darlehensvertrag vereinbart wurde. ‌ ‌

    ‌In Sonderfällen kann man ein Anschlussdarlehen kündigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung entrichten zu müssen. ‌ ‌

    ‌1. Widerrufung: ‌
    ‌Es kann bei Darlehensverträgen zu fehlerhaften Widerrufsbelehrungen kommen. Ein BGH-Urteil erteilt in solch einem Fall die Möglichkeit, die Anschlussfinanzierung auch nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen zu widerrufen. Anschlussfinanzierungen, welche nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, haben Sie insgesamt ein Jahr und 14 Tage Zeit, um ohne Extrakosten aus dem Vertrag auszusteigen, wenn ein Fehler nachgewiesen werden kann. ‌ ‌

    ‌2. Kündigung nach EuGH-Urteil: ‌ 
    ‌Laut einem Urteil vom EuGH (Europäischer Gerichtshof) hat man auch das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn das Widerrufsrecht nicht umfassend und klar formuliert wurde. ‌ 

    ‌‌3. Variables Darlehen: ‌
    ‌Wurde die Anschlussfinanzierung in Form eines variablen Darlehens abgeschlossen, kann sie mit einer Frist von drei Monaten und ohne Vorfälligkeitsentschädigung beendet werden. ‌ ‌

    ‌4. Einvernehmliche Kündigung: ‌
    ‌Als letztes ist eine einvernehmliche Kündigung möglich. Wenn sich der Darlehensnehmer mit der Bank einig wird, den Vertrag unter gewissen Voraussetzungen aufzulösen, darf von der Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verrechnet werden. Diese Einigung ist äußerst selten und meist an eine fortlaufende Finanzierung bei derselben Bank möglich. ‌

    Kündigung einer Darlehensfinanzierung nach 10 Jahren


    ‌Im Falle eines Darlehensvertrages, welcher bereits länger als 10 Jahre läuft, besteht nach § 489 BGB ein Sonderkündigungsrecht. So kann man die Anschlussfinanzierung mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, ohne dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf. 

    ‌Außerdem müssen drei Bedingungen erfüllt werden, damit das Sonderkündigungsrecht greift: 

  •  Die Zehn-Jahres-First gilt vom Tag der Vertragsunterzeichnung. ‌
  •  Außerdem darf der Vertrag nicht verändert worden sein. Ansonsten muss vom Tag der Vertragsänderung weggezählt werden. ‌
  •  Zu guter Letzt muss die Restschuld innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Kündigungsfrist an die Bank gezahlt werden. Erfolgt die Zahlung nicht in diesem Zeitraum, gilt die Kündigung als hinfällig und der Vertrag läuft weiter. ‌

  • Kündigung eines Forward Darlehens


    ‌Zusätzlich zu den bereits genannten Kündigungsmöglichkeiten ist es beim Forward Darlehen möglich, das Darlehen vor der Auszahlung der Darlehenssumme zu kündigen. Möchte man den Vertrag auflösen, kann eine Nichtabnahmeentschädigung bezahlt werden und der Vertrag wird aufgehoben. Unter diesen Umständen lohnt sich eine Auflösung nur, wenn die Ersparnis einer günstigeren Finanzierung höher ist als die Nichtabnahmeentschädigung.

    Kündigung Anschlussfinanzierung – Immobilien einfach erklärt

    Welche Arten der Kündigung gibt es bei einer Anschlussfinanzierung?

    Es gilt, die vorzeitige Kündigung, die Kündigung nach 10 Jahren und die Kündigung eines Forward Darlehens zu unterscheiden. Da hier jeweils verschiedene rechtliche Grundlagen zur Anwendung kommen, ist diese Unterscheidung essentiell.

    ‌Weiterlesen:  Welche Arten der Kündigung gibt es bei einer Anschlussfinanzierung?

    Kann man eine Anschlussfinanzierung vorzeitig kündigen?

    Eine vorzeitige Kündigung ist vor unter gewissen Gründen wie Trennung oder Todesfall möglich. Außerdem ist eine Kündigung unter gewissen Voraussetzungen sowie bei einem variablen Darlehen und einer einvernehmlichen Kündigung ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

    ‌Weiterlesen: Kann man eine Anschlussfinanzierung vorzeitig kündigen?

    Welche Sonderregelung gibt es für eine Kündigung der Anschlussfinanzierung nach 10 Jahren?

    Laut § 489 BGB gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Nach diesem Recht kann man einen Vertrag nach 10 Jahren Laufzeit auflösen. Außerdem darf die Bank nach sechsmonatiger Kündigungsfrist keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

    ‌Weiterlesen: Welche Sonderregelung gibt es für eine Kündigung der Anschlussfinanzierung nach 10 Jahren?

    Wie sieht eine Kündigung beim Forward Darlehen aus?

    Zusätzlich zu den normalen Kündigungsmöglichkeiten gibt es beim Forward Darlehen die Möglichkeit, vor der Auszahlung des Darlehens zu kündigen. Es kann hierbei allerdings zu einer Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung kommen.

    ‌Weiterlesen: Wie sieht eine Kündigung beim Forward Darlehen aus?

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