Kinder in der Schule freuen sich über die Leistungen für Bildung und Teilhabe, die ihre Eltern bekommen haben. © Adobe Stock | New Africa

Bildung und Teilhabe (BuT): Wann gibt es Anspruch?

Ob in der Schule, in der Freizeit oder bei anderen Angelegenheiten: Für Kinder benötigt man Geld. Familien mit niedrigem Einkommen können unter Umständen Geld und materielle Unterstützung für die Kinder erhalten: Sogenannte „Leistungen für Bildung und Teilhabe“. Mehr über Anspruch, Höhe und Antrag lesen.

Was ist Bildung und Teilhabe?


‌Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) oder kurz „Bildungspaket“ unterstützt junge Menschen mit wenig Geld. Das Paket enthält verschiedene Leistungen. So soll Kindern und Jugendlichen aus Familien mit niedrigem Einkommen die Teilnahme an diversen Bildungs- sowie Freizeitmöglichkeiten ermöglicht werden. 

‌Junge Menschen sollen sich bestmöglich in die Gesellschaft integrieren. Als Heranwachsende brauchen sie besonders den Kontakt zu anderen Menschen, Bildungsmöglichkeiten, Kultur- und Freizeitangeboten, um ihre Persönlichkeit zu entfalten.

Welches Gesetz regelt die Leistungen zu Bildung und Teilhabe?


‌Es gibt kein eigenes Gesetz, in dem das Bildungs- und Teilhabepaket geregelt ist. Es ist in verschiedenen Gesetzen geregelt. Grundlegend für den Anspruch auf diese Leistungen sind das Bundeskindergeldgesetz, das Zweite Sozialgesetzbuch, das Zwölfte Sozialgesetzbuch sowie das Asylwerberleistungsgesetz und das Starke-Familien-Gesetz.

Welche Leistungen gehören zu Bildung und Teilhabe?


‌Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwächeren Familien die Teilnahme an nachstehenden Angeboten: 

‌Hierfür werden die tatsächlichen Kosten übernommen:
  • Beförderung zur Schule (öffentliche Verkehrsmittel)   
  • Schul- und KiTa-Ausflüge (eintägige). Nicht getragen werden zusätzliche Ausgaben des Kindes, das es mit dem Taschengeld der Eltern tätigt.   
  • Klassen- und KiTa-Fahrten (mehrtägige)   
  • Lernförderung (Nachhilfe): Manche Kinder können eine Nachhilfe bekommen. Voraussetzung: Die Lehrkraft stellt eine Bescheinigung aus. Darin muss stehen, dass das Kind tatsächlich Förderbedarf hat. Das Kind muss aber nicht unbedingt versetzungsgefährdet sein, um eine Nachhilfe beantragen zu können. Manchmal bieten auch Schulen direkt Nachhilfe an. Andernfalls kann auch eine außerschulische Lern-Fördereinrichtung genutzt werden.   
  • Mittagessen in KiTa oder Schule: Alle Kosten für gemeinschaftliche Mittagsmahlzeiten werden vollständig übernommen. Das gilt in Schule, KiTa, Hort oder auch bei der Tagesmutter. Der Eigenanteil von 1 Euro pro Essen ist weggefallen.  

  • Unterschiedliche Kostenhöhen werden für folgende Leistungen getragen:
  • 156 Euro pro Schuljahr = für persönlichen Schulbedarf. Hier gibt es jährlich eine Einmalzahlung. Damit können verschiedene Schulsachen gekauft werden. Etwa Hefte, Stifte, Malsachen, Taschenrechner, usw. Bei mehreren Kindern gibt es für jedes Kind 156 Euro.   
  • 15 Euro pro Monat = für die Teilnahme am soziokulturellen Leben in der Gemeinschaft (etwa Musikschule, oder Sport- oder Kulturverein, Babyschwimmen und Babymassage, Museumseintritt für kulturelle Bildung (nicht für Freizeitgestaltung), weitere Gemeinschaftsaktivitäten kultureller Bildung, Angebote für die Ferien). Das geht bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes. 
  • Je nach Gemeinde oder Stadt sind zusätzliche Leistungen möglich. Zum Beispiel Ermäßigungskarten oder Gutscheine für Museen etc. 
  • Hinweis:
    Das Schulbedarfspaket wurde am 01.01.2022 auf 156 Euro für jedes Kind im Schuljahr erhöht. Vorher waren es 154,50 Euro.

    Wer hat einen Anspruch?


    ‌Anspruch auf Bildung und Teilhabe haben hilfebedürftige Kinder und Jugendliche, die im selben Haushalt mit ihren Eltern leben. Anspruchsberechtigt sind aber nur … 

    ‌… junge Menschen, deren Eltern …
  • Sozialgeld, 
  • Sozialhilfe, 
  • Wohngeld, oder 
  • Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 

  • ‌erhalten.

    Kann ich Leistungen für Bildung und Teilhabe rückwirkend bekommen?


    ‌Nein, Leistungen für Bildung und Teilhabe kann man nicht rückwirkend beantragen.

    Wie lange bekommt ein Kind Leistungen auf Bildung und Teilhabe?


    ‌Leistungen für Bildung:
  • bis das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat, und  
  • wenn sie bis dahin noch eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule absolvieren, und, 
  • wenn sie noch keine Vergütung der Ausbildung bekommen. 

  • ‌Leistungen für Teilhabe am soziokulturellen Leben in der Gemeinschaft:

  • bis zum 18. Geburtstag 

  • Wie kann ich Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen?


    ‌Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können direkt beim Jobcenter bzw. in der Gemeinde, Stadt oder im Landkreis beantragen. Hier finden Sie die jeweiligen Ansprechpartner in Ihrer Nähe.
    Hinweis:
    Wer Arbeitslosengeld II beantragt, beantragt die Leistungen für Bildung und Teilhabe gleich mit. Diese brauchen nicht extra einen Antrag stellen.

    Wo bekomme ich weitere Informationen?


    ‌Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Stadtverwaltung oder bei der Gemeinde. Klicken Sie hier und erfahren Sie, wo die Leistungen für Bildung und Teilhabe in Ihrem Gebiet zu beantragen sind.

    Wie bekomme ich eine Schulbescheinigung für Jobcenter?


    ‌Die Schulbescheinigung für den Antrag kann man im Sekretariat der Schule erhalten.

    Bildung und Teilhabe – Recht einfach erklärt

    Was beinhaltet das BuT?

    Leistungen für Bildung und Teilhabe sind etwa die vollkommen Kostenübernahme für Transportkosten zur Schule, Schul- und Kita-Ausflüge, Klassen- und KiTa-Fahrten, Beförderung zur Schule, Mittagessen in KiTa oder Schule, oder die teilweise Kostenübernahme für persönlichen Schulbedarf, Teilnahme am soziokulturellen Leben in der Gemeinschaft. 

    ‌Weiterlesen: Was ist Bildung und Teilhabe?

    Was bedeutet BuT-berechtigt?

    BuT-berechtigt heißt, dass jemand Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen kann. Das sind Kinder, wenn sie noch bei ihren Eltern leben und diese entweder Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylwerber-Leistungen beziehen. 

    ‌Weiterlesen: Wer hat einen Anspruch?

    Wann bekomme ich einen Zuschuss für z.B. die Sportsachen meines Kindes?

    Beziehen Sie Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II oder Asylwerber-Leistungen, können Sie jährlich 156 Euro für Schulsachen beantragen. 

    ‌Weiterlesen: Wer hat einen Anspruch?

    Was wenn man die Klassenfahrt nicht bezahlen kann?

    In Deutschland kann man Leistungen auf Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) beantragen. Aber nur, wenn die Familie besondere Voraussetzungen erfüllt. Die Familie muss ein recht niedriges Einkommen haben. 

    ‌Weiterlesen: Was ist Bildung und Teilhabe?

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