Einbrecher schlagen Fenster mit einem Brecheisen ein © Adobe Stock | Robert Kneschke

Einbruch und Einbruchdiebstahl – Prävention, Strafen & Tipps für Einbruchsopfer

Im deutschen Strafgesetzbuch ist der Tatbestand des Einbruchs nicht vorgesehen, sondern integraler Bestandteil von Straftaten wie Hausfriedensbruch oder Diebstahl. Erfahren Sie hier, welche Präventionsmaßnahmen vor einem Einbruchdiebstahl schützen und wie Sie sich im Ernstfall verhalten sollten.

Warum Einbruch kein eigener Straftatbestand ist


‌Der Begriff Einbruch wird im deutschen Strafgesetzbuch nicht als eigener Straftatbestand erwähnt, sondern ist immer gekoppelt an andere Straftaten wie den Diebstahl, die Sachbeschädigung oder den Hausfriedensbruch

‌Als Einbruch wird das Eindringen Unbefugter in abgegrenzte Bereiche bezeichnet, wenn dabei ein Hindernis oder eine Sicherung überwunden wurde. Typische Beispiele sind der Wohnungseinbruch oder der Einbruch in ein Ladengeschäft. 

‌Der Einbrecher verschafft sich Zutritt zu den Räumlichkeiten und verfolgt dabei die Absicht, sich dort Sachen anzueignen. Wird beim Eindringen in fremde Räumlichkeiten kein Diebstahl beabsichtigt, handelt es sich um Hausfriedensbruch. Verursacht das Eindringen Schäden an Türen oder Fenstern, erfolgt eine Bestrafung aufgrund der Sachbeschädigung. 

‌Im folgenden Ratgeber wird der Einbruchdiebstahl thematisiert, der im Strafgesetzbuch in zwei Tatbestände aufgeteilt wurde. Zum einen werden Einbruchsdelikte als „besonders schwerer Fall des Diebstahls“ gemäß § 243 Absatz 1 Nummer 1 StGB (Strafgesetzbuch) verurteilt und zum anderen gibt es den Tatbestand des Wohnungseinbruchsdiebstahls, der nach § 244 Absatz 1 Nummer 3 StGB verfolgt wird.
Hinweis:
Besonders schwerer Fall des Diebstahl


(1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

‌1. zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält

Hinweis:
Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchsdiebstahl

‌(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer 3. einen Diebstahl begeht, bei dem er zur Ausführung der Tat in eine Wohnung einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in der Wohnung verborgen hält.

Einbruchdiebstahl – Immer mehr Einbruchsversuche scheitern


‌Im Jahr 2015 erreichte die Zahl der polizeilich erfassten Wohnungseinbrüche mit 167.136 Fällen einen Höhepunkt. Seitdem nimmt die Zahl der Einbrüche in Wohnungen kontinuierlich ab, was sicherlich auch an der zunehmenden Sensibilisierung der Bürger liegt. 2021 wurden „nur“ noch 54.236 Fälle polizeilich registriert. Das entspricht einem Rückgang um 27,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, als noch 75.023 Fälle registriert wurden. Der wirtschaftliche Schaden belief sich 2021 dennoch auf gut 180 Millionen Euro. 

‌In der Statistik werden auch Einbruchsversuche als Wohnungseinbruch gewertet. Die Polizei teilt mit, dass diese Einbruchsversuche immer öfter scheitern, weil private Wohnungen und Häuser zunehmend mit einem effektiven Einbruchschutz ausgestattet werden. Mechanische und elektronische Schutzmaßnahmen bieten einen immer besseren Schutz vor unbefugtem Eindringen. 40 bis 50 Prozent aller Einbruchsversuche führen nicht zum Ziel. Da die Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen lediglich 19,5 Prozent beträgt, ist es trotz sinkender Einbruchszahlen wichtig, sein Zuhause mit geeigneten Sicherungsmaßnahmen zu schützen. Selbst wenn die materiellen Verluste durch eine Versicherung ersetzt werden, bedeutet das nicht, dass ein Einbruch spurlos an den Opfern vorbeigeht. Die meisten Betroffenen werden noch viele Jahre vom Gefühl gequält, in den eigenen vier Wänden nicht mehr sicher zu sein.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls


‌Damit dieser Tatbestand erfüllt ist, muss der Einbrecher nicht zwingend in den Raum hineingehen. Es reicht aus, eine Tür oder ein Fenster gewaltsam zu öffnen, in den Raum hineinzugreifen und dort etwas zu entwenden. Der Einbruchdiebstahl gemäß § 243 StGB ist ein sogenanntes Regelbeispiel. Das bedeutet, dass im Gesetzestext Beispiele aufgezählt werden, bei denen üblicherweise ein strafschärfender Effekt aufgrund der Schwere der Tat vorliegt. Dieser strafschärfende Effekt hat einen Einfluss auf die Festlegung des Strafmaßes. Es werden Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu zehn Jahren verhängt. Eine Geldstrafe kommt nicht in Betracht. 

‌Einbruchdiebstahl kann jedoch nicht nach § 243 StGB bestraft werden, wenn die gestohlene Sache nur einen geringen Wert hat. Wer in einen Kiosk einbricht und dort eine Tüte Gummibärchen stiehlt, kann nicht aufgrund eines besonders schweren Falls von Diebstahl verurteilt werden. In diesem Kontext hätte das Aufbrechen der Tür oder das Einschlagen des Fensters wahrscheinlich einen größeren Schaden verursacht, sodass eine Anklage wegen Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB erfolgen würde.

Wohnungseinbruchsdiebstahl


‌Der Wohnungseinbruchsdiebstahl wird gemäß § 244 StGB verurteilt. Dieser Paragraf qualifiziert den Grundtatbestand des einfachen Diebstahls (§ 242 StGB), in dem er um zusätzliche Tatbestandsmerkmale ergänzt wird. Im Gegensatz zum einfachen Diebstahl muss der Einbrecher beim Wohnungseinbruchsdiebstahl die Hürde überwinden, sich Zutritt zu einer fremden Wohnung zu verschaffen. Anders als beim einfachen Diebstahl, der mit einer Geldstrafe geahndet werden kann, sieht das Gesetz beim Wohnungseinbruchsdiebstahl eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor. 

‌Sowohl beim besonders schweren Fall des Einbruchs als auch beim Wohnungseinbruchsdiebstahl handelt es sich ebenso wie beim einfachen Diebstahl um ein Vergehen und nicht um ein Verbrechen, bei dem die Mindestfreiheitsstrafe ein Jahr beträgt. Da in beiden Fällen jedoch kein Geldstrafe verhängt werden darf, erfolgt unweigerlich ein Eintrag ins Führungszeugnis. Bei einer Geldstrafe unter 90 Tagessätzen erfolgt kein Eintrag, es sei denn es handelt sich um eine zweite Strafe.

Besonderheit: Wohnungseinbruch in eine Privatwohnung


‌Der Bundestag hat 2017 die Strafen für den Einbruch in Privatwohnungen verschärft. Diese Einbrüche können seitdem nicht mehr als minderschwerer Fall bewertet werden. Beim Einbruch in eine Wohnung, die dauerhalt von einer anderen Person als Privatwohnung genutzt wird, beträgt das Strafmaß zwischen einem und zehn Jahren. Dementsprechend ist der Einbruch in eine Privatwohnung kein Vergehen, sondern ein Verbrechen

‌Diese juristische Einordnung hat nicht nur Einfluss auf das Strafmaß, sondern ermöglicht den Strafverfolgungsbehörden die Nutzung der Vorratsdatenspeicherung. Rückwirkende Abfragen erleichtern insbesondere die Fahndung nach Einbrecherbanden. 

‌Die Verschärfung der Strafen wurde damit begründet, dass der Einbruch in eine Privatwohnung eine besonders schwere Verletzung der Privatsphäre darstellt, unter der die Opfer noch lange Zeit leiden.

Prävention – Wie kann man sich vor einem Einbruchdiebstahl schützen?


‌Etwa 40 bis 50 Prozent aller Einbruchsversuche scheitern. Das ist einerseits ein Erfolg der zunehmenden Sensibilisierung und andererseits der Tatsache, dass es immer bessere Möglichkeiten gibt, das eigene Zuhause effektiv zu schützen. Die Polizei informiert über Präventionsmaßnahmen und erstellt kostenlos komplette Sicherheitskonzepte. Außerdem können Sie sich im Fachhandel hinsichtlich geeigneter Maßnahmen beraten lassen. 

‌Folgende Präventionsmaßnahmen reduzieren das Einbruchsrisiko:
  • Verhaltensregeln 
  • Technische Maßnahmen 
  • Mechanische Sicherung 
  • Elektronische Sicherung 
  • Verhaltensregeln


    ‌Gemäß der Einbruchsstatistik wird besonders häufig in der dunklen Jahreszeit eingebrochen. Hinsichtlich der Wochentage sind der Freitag und Samstag besonders gefährdet, denn an diesen Tagen ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass niemand zuhause ist. Entgegen der landläufigen Meinung finden die meisten Einbrüche nicht in der Nacht, sondern tagsüber zwischen 8 und 22 Uhr statt. 

    80 Prozent aller Einbrecher sind übrigens Gelegenheitstäter, die ein offenes Fenster oder eine nicht geschlossene Balkontür nutzen, um sich Zutritt zur Wohnung zu verschaffen. Eher selten werden Wohnungen und Häuser gezielt über einen längeren Zeitraum ausgespäht, um festzustellen, wann die Bewohner abwesend sind. Es trägt somit erheblich zum Einbruchschutz bei, wenn man Gelegenheitstätern keinen Grund gibt, in die Wohnung einzusteigen. Vor dem Verlassen des Hauses sollten alle Fenster und Türen geschlossen und die Wohnungstür doppelt verschlossen werden. 

    Zweitschlüssel sollten niemals unter der Fußmatte oder im Briefkasten versteckt werden – Einbrecher kennen alle üblichen Verstecke. Wenn Haustürschlüssel verloren gegangen sind, sollten Sie umgehend das Schloss austauschen

    ‌Darüber hinaus sollten Aufstiegshilfen aller Art (Leitern, Mülltonnen u. ä.) nicht zugänglich sein und Bäume nicht zu nahe am Gebäude gepflanzt werden. Eine ausreichende Beleuchtung entfaltet eine abschreckende Wirkung, sodass die Nutzung von Bewegungsmeldern empfehlenswert ist.

    Technische Maßnahmen


    Einbruchshemmende Türen und Fenster bilden einen extrem effektiven Einbruchschutz. Um eine Sicherheitstür oder ein Sicherheitsfenster zu öffnen, benötigt der Einbrecher Zeit und physische Gewalt, die meist Lärm verursacht und die Gefahr des Entdeckens erhöht. Merken die Täter, dass sich Türen und Fenster nicht in wenigen Sekunden geräuschlos öffnen lassen, wird der Einbruchsversuch in den meisten Fällen abgebrochen. Sie können Fenster und Türen mit mechanischen Schutzvorrichtungen nachrüsten und damit Ihre Sicherheit deutlich erhöhen. Wenn Sie bei der Sanierung des Hauses den Einbruchschutz verbessern, sollten Sie zudem dafür Fördermittel bei der KfW-Bank beantragen. Das KfW-Förderprogramm 455-E sieht einen Zuschuss von maximal 1.600 Euro für Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen vor. Dieser Zuschuss steht Mietern ebenso zu wie Eigentümern.

    Mechanische Sicherung


    ‌Die Polizei rät, zunächst den mechanischen Einbruchschutz zu optimieren, bevor man elektronische Sicherungsgeräte einbauen lässt. Mechanische Sicherungsmaßnahmen dienen dazu, das Eindringen ins Haus oder in die Wohnung zu verhindern. Alle Bereiche, die ein Eindringen ermöglichen, sollten gesichert werden. 

    ‌An folgenden Stellen wird ein Einbruchschutz benötigt:
  • Haustür
  • Wohnungstür 
  • Nebeneingangstür 
  • Kellertür 
  • Kellerfenster 
  • Garagentor 
  • Fenster im Erdgeschoss 
  • Terrassentür 
  • Balkontür 

  • ‌Achten Sie bei der Auswahl auf geprüfte Qualität, die Einhaltung von DIN-Normen und die Resistance Classes (RC). Ab RC 2 wird ein guter Schutz vor Gelegenheitstätern erreicht. Die höheren Schutzklassen bieten einen noch besseren Schutz und sind insbesondere dann empfehlenswert, wenn Sie in Ihrer Privatwohnung Wertgegenstände aufbewahren.

    Elektronische Sicherung


    ‌Wurde bereits für einen ausreichenden mechanischen Einbruchschutz gesorgt? Dann sind Maßnahmen wie der Einbau einer Alarmanlage eine sinnvolle Ergänzung. Informieren Sie sich vor der Auswahl über die Kosten und den Installationsaufwand und lassen Sie Alarmanlagen, mechatronische Türsysteme oder Videoüberwachungssysteme vom Fachbetrieb einbauen. Auf diese Weise wird eine optimale Funktionalität gewährleistet und außerdem sichergestellt, dass rechtliche Bestimmungen eingehalten und weder der Datenschutz noch Persönlichkeitsrechte Dritter durch Videoaufnahmen verletzt werden.

    Wie sollte man sich nach einem Einbruch verhalten?


    ‌Obwohl man sein Zuhause durch die genannten Maßnahmen gut vor Einbrüchen schützen kann, gibt es keine Garantie, dass Einbrüche in jedem Fall verhindert werden. Folgende Tipps helfen, die Situation zu bewältigen:
  • Wenn Sie während eines Einbruchsversuchs anwesend sind, ist dies ein akuter Notfall. Zögern Sie nicht und alarmieren Sie sofort die Polizei unter der Notrufnummer 110. 
  • Vermeiden Sie in jedem Fall eine direkte Konfrontation mit dem Einbrecher. 
  • Stellen Sie beim Nachhausekommen fest, dass eingebrochen wurde, sollten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten – auch wenn nichts gestohlen wurde. 
  • Lassen Sie alles in dem Zustand, wie sie es vorgefunden haben und räumen Sie keinesfalls auf. Ansonsten hat die Polizei keine Chance, Spuren zu sichern, um den Täter zu überführen. 
  • Fertigen Sie eine Liste an, auf der alle gestohlenen Gegenstände verzeichnet und genau beschrieben werden. 
  • Wurden Schlüssel gestohlen, sollten die Schlösser ausgewechselt werden. 
  • Ist das Smartphone unter den gestohlenen Gegenständen, müssen die SIM-Karten gesperrt werden. Nutzen Sie dafür den zentralen Sperrnotruf 116 116. Dort werden auch gestohlene Zahlungskarten gesperrt. Alternativ können Sie sich auf der Homepage des Sperrnotrufs informieren und dort die Sperrung veranlassen. Die schriftliche Sperrung per Brief, Fax oder E-Mail ist ebenfalls möglich, dauert jedoch wesentlich länger.  
  • Ändern Sie alle Passwörter der von Ihnen auf dem Smartphone genutzten Dienste und die Passwörter, die mit Social Media Konten verbunden sind. 
  • Melden Sie der Polizei die 15-stellige Seriennummer des Smartphones (IMEI-Nummer), die meist auf der Packung vermerkt ist.  
  • Wurden Ausweisdokumente gestohlen, müssen Sie dies der Personalausweisbehörde melden. Ist die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet, kann diese ebenfalls über den zentralen Sperrnotruf deaktiviert werden. 
  • Melden Sie der Hausratversicherung den Einbruch und den Schaden. 

  • ‌Bei Problemen mit der Schadensregulierung sollten Sie einen Anwalt für Versicherungsrecht einschalten, der Ihnen dabei hilft, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

    Jetzt Experten zum Thema "Versicherungsrecht" in Ihrer Region finden


    Einbruch und Einbruchsdiebstahl – Recht einfach erklärt

    Wie wird ein Wohnungseinbruch bestraft?

    Der Einbruch in eine Privatwohnung wird mit mindestens einem Jahr Gefängnis bestraft. Eine Geldstrafe ist nicht möglich. 

    ‌Weiterlesen: Wohnungseinbruchsdiebstahl

    Wird am häufigsten nachts eingebrochen?

    Nein, die meisten Einbrüchen finden tagsüber, bevorzugt am Freitag und Samstag statt, wenn die Chance am größten ist, dass niemand zuhause ist. 

    ‌Weiterlesen: Prävention – Wie kann man sich vor einem Einbruchdiebstahl schützen?

    Wie sollte man sich verhalten, wenn man einen Einbruch bemerkt, während man in der Wohnung ist?

    Alarmieren Sie sofort die Polizei unter der Notrufnummer 110 und meiden Sie die direkte Konfrontation mit dem Einbrecher. 

    ‌Weiterlesen: Wie sollte man sich nach einem Einbruch verhalten?

    Lassen sich Einbrüche verhindern?

    Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, Fenster und Türen einbruchshemmend auszustatten und damit Einbruchsversuche abzuwehren. 

    ‌Weiterlesen: Prävention – Wie kann man sich vor einem Einbruchdiebstahl schützen?

    Wo kann man sich über Maßnahmen zum Einbruchschutz informieren?

    Die Polizei informiert Bürger über Präventionsmaßnahmen und erstellt Sicherheitskonzepte. Weitere Informationen erhält man im Fachhandel. 

    ‌Weiterlesen: Prävention – Wie kann man sich vor einem Einbruchdiebstahl schützen?

    Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.

    Das könnte Sie auch interessieren

    Nebentätigkeit: Definition und Bedingungen der Zulässigkeit - BERATUNG.DE
    Grundsätzlich sind Nebentätigkeiten außerhalb des Arbeitsverhältnisses erlaubt. Der Arbeitgeber kann aber verlangen, darüber … mehr lesen
    Irrtümer bei Kündigung: 10 Fehler und Mythen - BERATUNG.DE
    Es sind jede Menge Gerüchte über Kündigungen im Umlauf. Manche sind wahr, manche halbwahr, wiederum andere bestehen aus … mehr lesen
    Pflichtteil einfordern (mit und ohne Anwalt) – Pflichtteilsanspruch geltend machen - BERATUNG.DE
    Jeder enterbte gesetzliche Erbe kann einen Pflichtteil einfordern. Bei der Einforderung des Pflichtteils sind einige wichtige … mehr lesen