Kinder essen Eis: Kinderfotos im Netz können leicht missbraucht werden. © Adobe Stock | Iryna

Kinderfotos im Netz: Wie sollten Eltern mit Kinderfotos im Internet umgehen?

Wenn Eltern Kinderfotos im Netz verbreiten, verstehen sie oft gar nicht, wie sie dadurch das Kind gefährden. Im schlimmsten Fall landen die Fotos oder Videos auf Kinderporno-Seiten und werden dort von Pädophilen missbraucht. Über Gefahren und wie man sie vermeiden kann, lesen Sie in diesem Beitrag.

Kinderfotos im Netz: Welche Gefahren bestehen?


‌Kinder sind im Internet vielen Gefahren ausgesetzt. Gelangen Kinderfotos ins Netz, können die Fotos und damit auch die Kinder missbraucht werden. Die Folgen können verheerend sein – der Schaden für Minderjährige irreparabel. Den Uploads von Fotos auf Social Media Plattformen wie Facebook, Instagram, WhatsApp, Signal und anderen sozialen Netzwerken sollte daher mit äußerster Vorsicht begegnet werden. 

‌Die Fotos gelangen nämlich sehr oft auf Pädophilen-Websites und Kinderporno-Netzwerke, auf denen die Kinderfotos im Netz dann missbraucht werden. Ganz alltägliche Bilder von Kindern sind genauso Ziel großflächiger Angriffe pädosexueller Personen wie auch Nacktbilder von Kindern und Jugendlichen. 

‌Der Missbrauch geschieht zum Beispiel indem sich Personen durch die Kinderfotos im Netz sexuell erregen, die Fotos tauschen, verkaufen oder gar Kinder über das Internet oder persönlich versuchen auszuspionieren und zu mobben. Häufig sind in den Foto-Daten auch Standortdetails zu sehen, was noch einmal eine ganz besondere Gefahr für das Kind darstellt, da daran abgelesen werden kann, wo und wann das Foto aufgenommen wurde.
Achtung:
Nicht nur Fotos, auf denen Kinder ohne Kleidung zu sehen sind, sondern auch alle anderen Fotos bergen die große Gefahr Opfer von Missbrauch zu werden.

Was ist Sharenting?


‌Unter „Sharenting“ wird eben das öffentliche Teilen von Kinderfotos und Videos auf sozialen Netzwerken durch die Eltern der Kinder verstanden. Die Bezeichnung für diesen Umstand ist im deutschen Sprachraum bislang noch nicht sehr weit verbreitet. Die gängigen Plattformen sind dabei Instagram, Facebook, TikTok, YouTube und weitere verbreitete Social-Media-Netzwerke.
Hinweis:
„Sharenting“ setzt sich aus den englischen Begriffen „share“ (= teilen) und „parenting“ (= erziehen) zusammen.
Der Trend des Sharenting ist weit verbreitet, da sich Eltern erst einmal nichts dabei denken, wenn sie Fotos von ihrem Nachwuchs online stellen. Die Freude über die Kinder will man schließlich auch zeigen. Doch zu dem sehr hohen Preis einer Kindeswohlgefährdung.

Was ist Cybergrooming?


‌Cybergrooming bezeichnet eine Fortsetzung des Missbrauchs persönlicher Daten von Kindern. Das Ziel der Kontaktaufnahme ist der Aufbau eines sexuellen Verhältnisses, also sexuelle Belästigung. Dafür nimmt der Täter persönlichen Kontakt mit der Person auf, die er oder sie dann versucht, zu sexuellen Handlungen zu überreden. 

‌Die Gefahr des Cybergrooming besteht überall im Internet, wo sich Minderjährige aufhalten. Dabei ist insbesondere an Instagram, TikTok, YouTube, Facebook zu denken, aber auch Chat-Apps wie WhatsApp, Signal, Telegram oder auch Gaming-Plattformen, die Chat-Bots bzw. Messenger besitzen. 

‌Besonders heikel ist auch das Posten von Fotos, die Metadaten wie Ort, Datum und Zeit gespeichert haben. In vielen Fällen werden in sozialen Netzwerken auch ganz bewusst Standortsangaben zum Posting hinzugefügt, was die Gefahr von Missbrauch jedoch noch weiter steigern kann. Damit kann sich die Belästigung vom virtuellen Umfeld auf einen direkten, persönlichen Angriff auf das Kind verlagern.
  • Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch den Beitrag „Sexualisierte Gewalt
  • Hinweis:
    Täter versuchen häufig ein Vertrauensverhältnis zum Kind aufzubauen und versuchen dann, es zu sexuellen Handlungen zu überreden.

    Was ist Cybermobbing?


    ‌Cybermobbing bedeutet, dass Personen im Internet gemobbt werden, also beleidigt, bedroht, belästigt und/oder bloßgestellt. Die Angriffe auf Kinder, Jugendliche und Erwachsene finden dabei über bzw. durch Mails, Websites, Chats, Foren oder Soziale Netzwerke statt; per Smartphone oder PC. Der Begriff „Cyberbullying“ wird dafür als Synonym verwendet. 

    ‌Häufig werden Bilder auch digital nachbearbeitet oder in obszöne Videos eingefügt, wodurch die dargestellte Person beleidigt oder erniedrigt wird und großen psychischen Schaden erleiden kann. Möglich ist auch, dass bewusst peinliche Fotos oder Videos öffentlich gepostet werden, um sich über das Opfer lustig zu machen. In den Kommentaren wird die Person dann regelrecht fertiggemacht. 

    ‌Eine andere Form von Cybermobbing ist das Einloggen in ein fremdes Nutzerkonto oder das Hacken dieses. Unter falschem Namen werden dann etwa Falschinformationen verbreitet, obszöne Dinge auf dem Profil oder in Chatnachrichten geschrieben, oder bedenkliche Videos und Fotos gepostet.
  • Mehr über Cybermobbing lesen 
  • Wie sollten Eltern mit Fotos ihrer Kinder im Internet umgehen?


    ‌Vom deutschen Kinderhilfswerk wurden Ratschläge veröffentlicht, die den Umgang mit Kinderfotos im Netz thematisieren. Eltern und alle anderen Kindern nahestehenden Personen sollten sich an folgende Vorsichtsmaßnahmen halten:
  • Keinesfalls persönliche Daten des Kindes veröffentlichen. Das heißt keinen Namen, kein Alter, keine Ortsangaben (Schule, Wohnort, Aufnahmeort), keine Vorlieben und Lieblingshobbys oder andere persönliche Infos zum Kind etc. 
  • Regelmäßig die Einstellungen für die Privatsphäre auf den Websites und Sozialen Netzwerken checken und so einstellen, dass nur bestimmte Personen die Medien sehen können. 
  • Stets das Kind mitentscheiden lassen, ob etwas veröffentlicht werden kann/darf. 
  • Kinder und Jugendliche nie in schambesetzten, unangenehmen Umständen und Situationen fotografieren bzw. etwaige vorhandene Fotos nie veröffentlichen.  
  • Kinder und Jugendliche sollten auf Fotos am besten unkenntlich gemacht werden bzw. so fotografiert werden, dass man sie nicht am Gesicht erkennt (verpixeln, Sonnenbrille etc.)
    ‌ 
  • Welche Rechte haben Kinder beim Veröffentlichen von Fotos?


    ‌Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre und ein Recht auf persönliche Ehre, auf informationelle Selbstbestimmung sowie ein Recht an ihrem eigenen Bild. Das Recht am eignen Bild wird im Kunsturhebergesetz (KUG) behandelt und besagt, dass die abgebildete Person mit der Veröffentlichung des Bildes einverstanden sein muss.
    Hinweis:
    Vor dem Veröffentlichen von Bildern und Videos sollten die Kinder und Jugendlichen – so wie auch Erwachsene – daher vorher immer gefragt werden. Das Recht am Bild gilt unabhängig vom Alter des oder der Abgebildeten.

    Kinderfotos im Netz – Recht einfach erklärt

    Warum keine Kinderfotos im Netz?

    Kinderfotos im Netz bergen die große Gefahr, dass die abgebildeten Kinder durch Pädophile und andere in verschiedenster Form missbraucht werden. Die Kinderfotos können auf Kinderpornoseiten anzüglich betrachtet, gehandelt und verkauft werden etc. Außerdem können Metadaten der Fotos Aufschluss auf sensible Informationen wie Aufenthaltsort des Kindes geben. 

    ‌Weiterlesen: Kinderfotos im Netz: Welche Gefahren bestehen?

    Was bedeutet Sharenting?

    Sharenting bezeichnet das Posten von Kinderfotos- und Videos durch die Eltern der betroffenen Kinder. Dahinter steckt in der Regel nur die harmlose und verständliche Freude über die eigenen Kinder. Problematisch ist Sharenting aus der Sicht der Cyberkriminalität, da die Fotos leicht missbraucht werden können. 

    ‌Weiterlesen: Was ist Sharenting?

    Was versteht man unter Cybergrooming?

    Cybergrooming bezeichnet die Herstellung des Kontaktes zu einer minderjährigen Person, mit dem Ziel diese sexuell zu belästigen. Dabei werden zum Beispiel Kinder in Chats angeschrieben und aufgefordert, Nacktbilder von sich selbst zu machen, oder sich mit der belästigenden Person persönlich zu treffen. 

    ‌Weiterlesen: Was ist Cybergrooming?

    Was versteht man unter Cybermobbing?

    Cybermobbing bezeichnet das klassische Mobbing einer Person über das Internet. Zu Plattformen für Angriffe und Beleidigungen werden dabei Social-Media-Netzwerke wie Facebook, Instagram, Foren, Websites oder private Chat-Fenster. 

    ‌Weiterlesen: Was ist Cybermobbing?

    Wie sind Kinder vor der Verbreitung der Fotos geschützt?

    Die Eltern müssen dafür Sorge tragen, das Kindeswohl zu fördern und zu wahren. Daher und weil die Kinder persönliche Rechte haben, dürfen Eltern Kinderfotos grundsätzlich nur mit der Zustimmung des Kindes oder des Jugendlichen veröffentlichen. Das Risiko des digitalen Missbrauchs wird am besten vermieden, indem erst gar nichts Privates gepostet wird. 

    ‌Weiterlesen: Wie sollten Eltern mit Fotos ihrer Kinder im Internet umgehen?

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