Kind in Afrika mit selbstgebautem Spielzeug: Die UN-Kinderrechtskonvention regelt den Kinderschutz umfassend. © Adobe Stock | Manoel

Kinderschutz in der UN-Kinderrechtskonvention: Die 10 wichtigsten Rechte von Kindern

Vor über 30 Jahren trat die UN-Kinderrechtskonvention in Kraft. Die internationale Staatengemeinschaft verpflichtet sich damit, Kinderrechte ernst zu nehmen. Die Grundprinzipien sind: Gleichbehandlung, Kindeswohlvorrang, Recht auf Leben und Entwicklung sowie Recht auf Beteiligung. Mehr lesen.

Kinderrechtskonvention: Welche Bedeutung hat sie?


‌Die UN-Kinderrechtskonvention (auch „VN-Kinderrechtskonvention“, kurz „UN KRK“) ist ein Abkommen, das essentielle Rahmenbedingungen zum Kinderschutz weltweit definiert. Es ist ein international rechtlich bindendes Abkommen, welches festlegt, durch welche Rechte Kinder und Jugendliche geschützt und unterstützt werden sollen. 

‌Die Konvention beinhaltet 54 Artikel. Jeder Artikel geht auf einen eigenen Aspekt ein, der für die Entwicklung von jungen Menschen wichtig ist. 

‌Mit der Kinderrechtskonvention zeigt die internationale Staatengemeinschaft, dass sie im Bezug auf Kinderrechte (das heißt Menschenrechte) gemeinsam auftritt. Junge Menschen sollen spezifische Gegebenheiten vorfinden, die ihnen eine bestmögliche Entwicklung ermöglichen.
Hinweis:
Bisher haben 166 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet. Alle UN-Mitgliedstaaten, mit Ausnahme der USA. Am 20. November 1989 hat die Generalversammlung der VN die Kinderrechtskonvention angenommen. Am 2. September 1990 trat sie in Kraft. Seit 1992 bzw. – vollständig – seit 2010 gilt die Konvention auch in Deutschland.

Die 10 wichtigsten Kinder-Grundrechte (Zusammenfassung)


‌Das UN-Kinderhilfswerk (UNICEF) hat die wichtigsten Grundrechte der UN-Kinderrechtskonvention in 10 Punkten zusammengefasst. Diese lesen Sie nachstehend:
Hinweis:
Die UNICEF ist das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (VN). In englischer Sprache „United Nations“, daher auch die gängige Abkürzung „UN“.

‌1) Recht auf Gleichbehandlung: 
‌Alle Kinder haben dieselben Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden. Ganz unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religionszugehörigkeit, politischer Ansichten der Eltern, usw. 
‌(Artikel 2) 

‌2) Recht auf Namen und Staatsbürgerschaft: 
‌Nicht in allen Ländern werden Kinder vom Staat offiziell mit ihrem Namen erfasst. Auch gibt es staatenlose Kinder. Länder, welche die VN-Kinderrechtskonvention ratifiziert haben, stellen sich hinter das Recht auf Namen und Staatsbürgerschaft ihrer Kinder. 
‌(Artikel 7) 

‌3) Recht auf Gesundheit: 
‌Jedes Kind hat das Recht auf Gesundheit, Geborgenheit und darauf, nicht Not leiden zu müssen. Das heißt zum Beispiel, dass ausreichend sauberes Trinkwasser und Nahrung zur Verfügung stehen sollen und für Hygiene gesorgt werden soll. 
‌(Artikel 24) 

‌4) Recht auf Bildung: 
‌Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf Bildung, Ausbildung, Weiterbildung. Junge Menschen sollen lesen, schreiben und rechnen können. Die geeigneten Bildungseinrichtungen müssen hierfür existieren. Es soll eine Grundschulpflicht geben. Die Teilnahme daran soll kostenlos sein. 
‌(Artikel 28) 

‌5) Recht auf Spiel und Freizeit: 
‌Kindern muss eine Möglichkeit auf Freizeit, Erholung, Bewegung, Sport, Spiel gegeben werden. Außerdem sollen sie sich an Kultur- und Kunstangeboten beteiligen können. 
‌(Artikel 31) 

‌6) Recht auf freie Meinungsäußerung, Beteiligung, Versammlung: 
‌Alle Kinder und Jugendlichen dürfen ihre Meinung frei ausrücken. Sie sollen keine Strafen dafür fürchten müssen. Sie müssen in Entscheidungen, in denen es um sie geht, ihrem Alter und Entwicklungsstand entsprechend einbezogen werden. Der Kindeswille muss von den Älteren berücksichtigt werden. 
‌(Artikel 12 und 13) 

‌7) Recht auf Schutz vor Gewalt und Privatsphäre: 
‌Kinder und Jugendliche brauchen Schutz vor psychischer, seelischer und körperlicher Gewalt. Sie dürfen weder vernachlässigt, misshandelt, sexuell missbraucht, noch darf ihr materielles und immaterielles Vermögen gefährdet werden. Jeder junge Mensch hat das Recht, eine eigene Privatsphäre zu haben, in die niemand willkürlich eindringen darf. Dieses Recht leitet sich aus der Würde eines jeden Menschen ab. Jeder Staat hat dafür zu sorgen, das Recht auf Privatsphäre gesetzlich festzulegen. 
‌(Artikel 16, 19, 32 und 34) 

‌8) Recht auf Schutz bei Katastrophen, im Krieg und auf der Flucht: 
‌Während Kriegshandlungen und Katastrophen haben Kinder eine besondere Schutzbedürftigkeit. Diese soll von den unterzeichnenden Staaten ernst genommen werden. Kinder auf der Flucht brauchen ebenfalls besondere Unterstützung und humanitäre Hilfe. 
‌(Artikel 22 und 38) 

‌9) Recht auf elterliche Fürsorge, Familie und ein sicheres Zuhause: 
‌Alle Kinder und Jugendliche brauchen eine geborgene und sichere Bleibe, im besten Fall zusammen mit ihren Eltern und allen anderen Familienangehörigen. 
‌(Artikel 9, 10 und 20) 

‌10) Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung: 
‌Behinderte Kinder und Jugendliche brauchen besondere Hilfe. Sie müssen auf eine Art und Weise unterstützt werden, dass sie ein möglichst selbstständiges Leben führen können. Der Staat muss Eltern und Kinder in dieser Hinsicht finanziell und materiell unterstützen. 
‌(Artikel 23)

Die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention


‌Die UNICEF (Kinderhilfswerk der UN) hat aus der Kinderrechtskonvention folgende vier Grundprinzipien abgeleitet:
  • Gleichbehandlung: 
    ‌Alle Kinder müssen gleich behandelt werden. Egal, welche Staatsbürgerschaft, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, welches Geschlecht etc. sie haben.   
  • Vorrang des Kindeswohls: 
    ‌Das Kindeswohl ist absolut vorrangig. Egal, ob es um Entscheidungen des Staates oder in der Familie geht.   
  • Recht auf Leben und Entwicklung: 
    ‌Das Leben und die Entwicklung eines jeden jungen Menschen soll bestmöglich geschützt und gefördert werden.   
  • Beteiligungsrecht: 
    ‌Jedes Kind soll bei Entscheidungen, die es selbst anbelangen, mit einbezogen werden. Jeweils dem Alter und Entwicklungsstand entsprechend. 

  • PDF-Download: Kinderrechtskonvention (gesamt) & die 10 wichtigsten Kinder-Grundrechte

  • Welche Länder erkennen die Kinderrechtskonvention an?


    ‌Alle UN-Länder haben die Kinderrechtskonvention ratifiziert, mit Ausnahme der USA. Manche Länder haben die Konvention zwar ratifiziert, jedoch anfangs oder bis dato Vorbehalte geäußert (darunter z.B. Deutschland und die Schweiz). 

    ‌Die USA haben die Konvention unterzeichnet, aber nicht ratifiziert. Einer der Gründe dafür ist zum Beispiel, dass die USA weiterhin nicht-volljährige Menschen in die Armee einziehen wollen.

    Exkurs: Was ist der Unterschied zwischen Unterzeichnung und Ratifizierung?


    Unterzeichnung = Durch die Unterzeichnung bekundet ein Staat sein Interesse an der Ratifizierung, wird aber nicht Vertragspartei. Allerdings erklärt er mit der Unterzeichnung, dass er dem Sinn und Zweck des Vertrages nicht zuwiderhandeln wird. 

    Ratifizierung = Durch die sogenannte „Ratifizierung“ erklärt ein Staat, dass er sich an einen bestimmten völkerrechtlichen Vertrag hält. Dieser Akt hat endgültigen und verbindlichen Charakter. Das Staatsoberhaupt bestätigt den Vertrag mit seiner Unterschrift.
    Hinweis:
    In Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention den verbindlichen Status eines „einfachen Bundesgesetzes“.

    Bis wann ist man Kind im Sinne der Kinderrechtskonvention?


    ‌Nach Definition der VN-Kinderrechtskonvention sind Menschen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Kinder. Gilt in einem Land ein Mensch bereits zu einem früheren oder erst ab einem späteren Zeitpunkt gesetzlich als volljährig, so ist die Definition des betreffenden Landes anzuwenden.

    Dem UN-Ausschuss Rechenschaft ablegen


    ‌Jeder Ratifizierungsstaat muss zwei Jahre nach dem Beitritt zur Konvention, dem UN-Ausschuss für Kinderrechte über die Umsetzung der Konvention berichten. In weiterer Folge müssen die Staaten alle 5 Jahre einen Bericht einreichen. Der VN-Ausschuss für Kinderrechte sitzt in Genf (Schweiz).

    Individualbeschwerderecht von Kindern


    ‌Auch Kinder und Jugendliche können sich direkt gegen Kinderrechtsverletzungen wehren. Manchmal bleibt dies auf staatlichem Rechtsweg ohne Erfolg. In so einem Fall können die betroffenen jungen Menschen direkt den Ausschuss für Kinderrechte der UN kontaktieren.

    Gesetzesinitiative 2021 des Bundeskabinetts


    ‌Die Regierungsparteien in Deutschland haben für die 20. Legislaturperiode geplant, das Grundgesetz zu ändern: Die Kinderrechte sollen darin verankert werden. Um dieses Vorhaben umzusetzen, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat notwendig, die bisher noch aussteht. 

    ‌Durch diesen Schritt sollen die Kinderrechte weiter sichtbar gemacht werden. Im Verfassungstext scheinen sie nämlich bisweilen nicht auf. Das Bundesfamilienministerium erachtet dies als äußerst wichtig. Die UN-Kinderrechtskonvention bildet die wichtigste Grundlage für dieses Vorhaben.
    Hinweis:
    Der Begriff Kindeswohl bzw. Kindeswohlgefährdung ist für den Kinderschutz äußerst wichtig. Das Prinzip des Kindeswohlvorrangs ist zentraler Bestandteil für Entscheidungen in Deutschland, die in Verbindung mit Kindern und Familien stehen. Er ist im Gesetz nicht eindeutig definiert. Allerdings wird er im Artikel 3 der VN-Kinderrechtskonvention erwähnt.

    Weitere Beiträge

  • Kinderschutz & UN-Kinderrechtskonvention – Recht einfach erklärt

    Was ist die UN-Kinderrechtskonvention?

    Die UN-Kinderrechtskonvention ist ein Übereinkommen über Kinderrechte. Darin werden grundlegende Aspekte zum Kinderschutz definiert, welche alle Mitgliedstaaten anerkennen. Bislang haben es 166 Staaten unterzeichnet. 130 haben sie ratifiziert. 

    ‌Weiterlesen: Kinderrechtskonvention: Welche Bedeutung hat sie?

    Wann wurde die UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben?

    Die VN-Generalversammlung hat das Übereinkommen am 20. November 1989 angenommen. Am 2. September 1990 trat sie in Kraft. Deutschland hat sie am 26. Januar 1990 unterschrieben, am 5. April 1992 wurde sie vom Deutschen Bundestag ratifiziert. 

    ‌Weiterlesen: Kinderrechtskonvention: Welche Bedeutung hat sie?

    Welche Kinderrechte stehen in der UN-Kinderrechtskonvention?

    Unter anderem: Recht auf Gleichbehandlung, Namen und Staatsbürgerschaft, Gesundheit, Bildung, Spiel und Freizeit, freie Meinungsäußerung, Beteiligung, Versammlung, Schutz bei Katastrophen, im Krieg und auf der Flucht, elterliche Fürsorge, Familie und ein sicheres Zuhause, besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung.

    ‌Weiterlesen: Die 10 wichtigsten Kinder-Grundrechte (Zusammenfassung)

    Welches Land hat die UN-Kinderrechtskonvention nicht ratifiziert?

    Die USA sind bislang das einzige Land, das das Übereinkommen nicht ratifiziert hat. Das Land hat die Konvention zwar unterschrieben, aber nicht ratifiziert. Sie ist somit nicht Vertragspartner dieser völkerrechtlichen Konvention. 

    ‌Weiterlesen: Welche Länder erkennen die Kinderrechtskonvention an?

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