Knochenbrüche zählen zur schweren Körperverletzung.

Stufen von Körperverletzung - Welche Tatbestände erfordern welche Strafen?

Körperverletzung lässt sich in verschiedenen Stufen gliedern. Sie unterscheiden sich nach Tatbestand, Folgen und Strafmaß. Was ist der Unterschied zwischen einfacher und fahrlässiger Körperverletzung? Was ist Körperverletzung im Amt? Verjährt Körperverletzung? Was soll man als Opfer tun? Fragen wie diese werden nun geklärt.

Was ist eine Körperverletzung?


‌Die Straftat der Körperverletzung wird im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Es gibt verschiedene Arten, welche in den Paragraphen 223 bis 231 erklärt werden.

‌Grundsätzlich ist Körperverletzung die körperliche Misshandlung oder gesundheitliche Schädigung einer anderen Person. Nicht nur physische, auch psychische Schäden sind Folgen von Körperverletzung. Bereits der Versuch ist strafbar. ‌
Hinweis:
Das Opfer hat in der Regel einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schmerzensgeld dieses kann jedoch nicht strafrechtlich vollzogen werden – ein zivilrechtlicher Prozess ist notwendig.
Körperverletzung ist ein relatives Antragsdelikt. Das bedeutet, sofern die Tat nicht im öffentlichen Interesse steht, ist ein Strafantrag vom Opfer notwendig. Ohne Strafantrag wird die Tat nicht verfolgt. Dieser muss innerhalb von drei Monaten erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Antragsberechtigte (das Opfer) der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt. Beispielsweise nach dem Erwachen aus einer Narkose, weil durch die Körperverletzung eine Notoperation notwendig war.

‌Welche Stufen von Körperverletzung gibt es?


‌Körperverletzung ist ein Qualifikationsdelikt. Es lässt sich also in verschiedene Tatbestände und Strafmaße unterteilen. Die Stufen der Körperverletzung werden nach der Ordnung im Strafgesetzbuch aufgelistet und näher erklärt.

‌Steht man als Opfer oder Täter mit Körperverletzung in Zusammenhang, ist es im Zweifelsfall ratsam, mit einem Fachanwalt für Strafrecht Absprache zu halten. Dieser kann die Körperverletzung richtig einstufen. Es wird unter diesen Arten der Körperverletzung unterschieden:

  • § 223 StGB Körperverletzung
  • § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung
  • § 225 StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen
  • § 226 StGB schwere Körperverletzung
  • § 227 StGB Körperverletzung mit Todesfolge
  • § 228 StGB Einwilligung
  • § 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung
  • § 231 StGB Beteiligung an einer Schlägerei
  • § 340 StGB Körperverletzung im Amt
  • § 223 StGB Körperverletzung


    ‌Die sogenannte einfache Körperverletzung wird im § 223 StGB  geregelt. Bei jeglicher Körperverletzung liegt eine Straftat vor. Der Gesetzestext lautet wie folgt:
    ‌(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ‌ ‌ 

    ‌‌(2) Der Versuch ist strafbar. 

    Eine Körperverletzung ist häufig äußerlich erkennbar. Auch Schmerzen oder psychische Schäden können Folgen sein. Anhand folgender Faktoren ist eine Körperverletzung erkennbar: 

  • Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens: Opfer leidet unter Schlaf- und Konzentrationsstörungen, beispielsweise durch Mobbing oder Stalking
  • Verursachen von Unwohlsein: Anhaltender Schreck oder Ekel mit beispielsweise Würgereizen
  • Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit: Das Opfer erhält eine Wunde oder Prellung. Auch das Abschneiden von Haaren kann dazu zählen.
  • Hinweis:
    Die Höhe der Strafe richtet sich in jeder Kategorie der Körperverletzung nach Schwere der Tat und Folgen. Selbiges gilt für das zivilrechtlich rechtmäßige Schmerzensgeld. In das Urteil werden Intensität der Verletzungen, Schmerzempfinden des Opfers und die medizinische Behandlungsdauer mit einbezogen.
    Mit Ausnahme der fahrlässigen Körperverletzung findet Körperverletzung stets vorsätzlich statt. Das bedeutet, der Täter handelt mit Wissen und Wollen, also absichtlich. Auf die fahrlässige Körperverletzung wird später eingegangen.

    § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung


    ‌Die gefährliche Körperverletzung stellt eine schwerere Tat dar. Sie wird nach § 224 StGB geregelt:
    ‌(1) Wer die Körperverletzung ‌ ‌
    1. ‌Durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, ‌ ‌ 
    2. ‌Mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, ‌ ‌ 
    3. ‌Mittels eines hinterlistigen Überfalls, ‌ 
    4. Mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder ‌ ‌ 
    5. ‌Mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung ‌ ‌begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. ‌ ‌ ‌

    ‌(2) Der Versuch ist strafbar.“ 

    ‌Diese Beschreibung bedarf einer konkreteren Auseinandersetzung.

  • Gift oder andere gesundheitsschädliche Stoffe: Organische oder anorganische Stoffe, die durch eine chemische Wirkung die Gesundheit beeinträchtigen können, gelten als Gift. ‌
  • Waffe oder gefährlichen Werkzeugs: Alle Gegenstände, die zur Verteidigung oder zum Angriff dienen können, werden als Waffen eingeordnet. 
  • Hinterlistiger Überfall: Der hinterlistige Überfall wird im Voraus geplant. Der Täter versteckt sich, schleicht sich an, versteckt sich oder tritt dem Opfer mit vorgetäuschter Friedfertigkeit entgegen. Dem Opfer wird dadurch die Verteidigungsmöglichkeit genommen oder erschwert. ‌
  • Gemeinschaftlich: Bei der gemeinschaftlichen Körperverletzung sind mindestens zwei Personen beteiligt. Sie sind in der Überzahl und schränken dadurch die Verteidigungsmöglichkeit des Opfers ein.
  • Das Leben gefährdende Behandlung: Hiervon ist die Rede, wenn durch das Vorgehen das Leben des Opfers gefährdet wird.

  •  § 225 StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen


    ‌Eine schwerwiegende Straftat ist die Körperverletzung von Kindern, gebrechlichen, kranken oder wehrlosen Personen. Dabei handelt es sich um Misshandlung von Schutzbefohlenen, diese stellt einen Sondertatbestand im Strafrecht dar. Er wird stets mit Freiheitsstrafe bestraft. Nach § 225 StGB begeht jemand Misshandlung an Schutzbefohlenen:
    ‌(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die ‌ ‌ 
    1. ‌Seiner Fürsorge oder Obhut untersteht, ‌
    2. ‌Seinem Hausstand angehört, ‌ 
    3. ‌Von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder ‌ ‌
    4. ‌Ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. ‌ ‌‌

    ‌(2) Der Versuch ist strafbar. ‌ ‌

    ‌(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in Gefahr ‌ 
    1. ‌Des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder ‌ 
    2. ‌Einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt. ‌ ‌

    ‌(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. 

    ‌Um Schutzbefohlene muss man sich besonders kümmern. Ein Kind ist alleine hilflos, die kranke alte Mutter muss besonders umsorgt werden. Sie können sich grundsätzlich nicht oder nur schwer wehren. Die Haft für Körperverletzung von Schutzbefohlenen dauert nicht unter einem Jahr. Je nach Schwere der Tat kommt es zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahre.

    § 226 StGB schwere Körperverletzung


    ‌Die schwere Körperverletzung tritt nach der Tat ein. Sie orientiert sich an den Folgeschäden des Opfers. Beispielsweise wenn eine langanhaltende psychische Krankheit auftritt oder jemand das Gehör durch einen lauten Knall verliert.

    ‌Bei schwerer Körperverletzung nach § 226 StGB erhält das Opfer in den meisten Fällen Anspruch auf Schmerzensgeld. Eine schwere Körperverletzung liegt vor, wenn:
    ‌[…] die verletzte Person 1. Das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert, 2. Ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder 3. In erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt […] 

    ‌Die Freiheitsstrafe hierfür beträgt ein Jahr bis zehn Jahre. Wurde die Person absichtlich verletzt, liegt die Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. 

    ‌Des Weiteren besteht noch der § 226a StGB zum Thema Verstümmelung weiblicher Genitalien. Weibliche Genitalien dürfen also nicht verstümmelt werden. Der Paragraph geht gegen die Beschneidung kleiner Mädchen vor. Eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bis fünf Jahre wird hierfür angesetzt. ‌

    § 227 StGB Körperverletzung mit Todesfolge


    ‌Ist die Körperverletzung Auslöser und Ursache für den Tod einer Person, liegt nach § 227 StGB die Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. Es muss sorgfältig geprüft werden, ob der Tod mit durch die Körperverletzung oder deren Folgen eingetreten ist. Für minder schwere Fälle ist eine Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahre vorgesehen. Diese liegt beispielsweise vor, wenn das Opfer den Täter provoziert.

    § 228 StGB - Einwilligung


    ‌Willigt der Geschädigte im Vorhinein in die Körperverletzung ein, hat er keinen Anspruch darauf, diese anzuzeigen. Auch der Anspruch auf Schmerzensgeld entfällt. Beispielsweise bei der Nachstellung von Kampfszenen ist eine Einwilligung notwendig. Auch vor einer Operation muss der Patient einwilligen. Der Arzt muss den Patienten im Vorfeld über Risiken und Folgeerscheinungen aufklären. Handelt der Arzt jedoch fehlerhaft, hat der Patient Anspruch auf Schmerzensgeld. Zu beachten ist, dass nicht gegen die guten Sitten verstoßen wird.

    § 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung


    ‌Fahrlässig bedeutet, etwas geschieht ungewollt und ohne Absicht. Wer fahrlässig handelt, tut dies ohne Vorsatz. Jedoch wird dabei die zumutbare Sorgfaltspflicht verletzt – die Körperverletzung hätte also verhindert werden können.

    ‌Laut § 229 StGB hat die fahrlässige Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren zur Folge. Bei einem Autounfall kommt es häufig zur fahrlässigen Körperverletzung. Wer danach einfach wegfährt, ohne zu helfen, begeht unterlassene Hilfeleistung und Fahrerflucht.

    § 231 StGB Beteiligung an einer Schlägerei


    ‌Wird bei einer Schlägerei jemand verletzt, können Strafen für die Beteiligten drohen. Als Mitttäter macht man sich auch schuldig, wenn man niemanden verletzt hat. Nach § 231 StGB kann es zu Gelstrafen oder Freiheitsentzug bis zu drei Jahren kommen.

    § 340 StGB Körperverletzung im Amt


    ‌Der § 340 StGB greift, wenn ein Amtsträger – beispielsweise ein Polizist – Körperverletzung begeht oder begehen lässt. Greifen Polizisten bei der Ausübung ihrer Pflicht viel zu hart durch, kommt es zu Freiheitsstrafen von drei Monaten bis fünf Jahren. In minder schweren Fällen liegt die Strafe bei einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

    ‌Wie soll man als Opfer von Körperverletzung vorgehen?


    ‌Bei akuter Bedrohung ist die Polizei (110) zu verständigen. Als Opfer sollte man Körperverletzung zur Anzeige bringen. Ein Rechtsbeistand oder eine Vertrauensperson kann als Begleitung Unterstützend wirken. Es ist wichtig, sich nach Möglichkeit Aussehen und besondere Merkmale des Täters gut einzuprägen oder zu notieren. Verletzungen sollten medizinisch behandelt werden, Atteste dienen als Beweismittel. Ärzte können ein Gutachten ausstellen – besonders bei psychischen Folgen ist dies notwendig und wichtig.

    ‌Professionelle Hilfe durch Opferhilfeeinrichtungen, Frauenhäuser, Notrufeinrichtungen oder das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen mit der Nummer 0800 116 016 sind für Opfer sehr wichtig, um die Tat zu überwinden. Zeitnahe therapeutische Behandlung eines Traumas hilft, dauerhafte Schäden abzuwenden.

    ‌Verjährt Körperverletzung?


    ‌Auch die Tat der Körperverletzung kann verjähren. Es ist zu unterscheiden zwischen der Verfolgungsverjährung und der Vollstreckungsverjährung. Wird innerhalb eines gewissen Zeitraums keine Strafe verhängt, kann die Tat nicht mehr verfolgt werden – Verfolgungsverjährung. Die Frist der Vollstreckungsverjährung tritt nach dem rechtskräftigen Verhängen der Strafe ein. Wird der Täter innerhalb dieser Zeit nicht gefasst, kann die Strafe nicht mehr vollstreckt werden.

    ‌Diese Fristen orientieren sich bei der Verfolgungsverjährung nach dem höchstmöglichen Strafmaß. Bei der Vollstreckungsverjährung nach der verhängten Strafe. Beispiele sind die Verfolgungsverjährung fahrlässiger Körperverletzung von fünf Jahren. Gefährliche Körperverletzung wird nach zehn Jahren ab Beendigung der Tat nicht mehr verfolgt.

    ‌Braucht man einen Anwalt?


    ‌Egal ob für Täter oder Opfer – ein Anwalt bietet die bestmögliche Beratung und sorgt für eine faire Verhandlung. In der Regel nimmt der Anwalt Akteneisicht und prüft den Vorwurf oder Tatbestand. Danach wird zusammen mit dem Mandanten eine passende Strategie zur Verteidigung erarbeitet.

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    ‌Körperverletzung – Recht einfach erklärt

    Welche Arten der Körperverletzung gibt es?

    Es gibt den Grundtatbestand der Körperverletzung, auf diesen bauen die weiteren Stufen auf – es handelt sich also um ein Qualifikationsdelikt. Wird eine Person körperlich misshandelt oder ihre Gesundheit geschädigt liegt Körperverletzung vor. Geschieht dies mit Gift, einer Waffe, durch Auflauern oder in Gemeinschaft so ist von gefährlicher Körperverletzung die Rede. Schwere Körperverletzung besteht, wenn das Opfer Folgeschäden erleidet. Stirbt das Opfer aufgrund der Körperverletzung, handelt es sich um Körperverletzung mit Todesfolge. All diese Straftaten erfolgen unter Vorsatz.

    ‌Fahrlässige Körperverletzung geschieht ungewollt. Hier ist die Körperverletzung ungewollte Folge von Verletzung der Sorgfaltspflicht.  

    ‌Weiterlesen: Welche Arten der Körperverletzung gibt es?

    Was ist Körperverletzung?

    Unter Körperverletzung wird die körperliche Misshandlung oder gesundheitliche Schädigung einer Person verstanden. Es können nicht nur physische Schäden die Folge sein, sondern auch psychische. Körperverletzung erfolgt stets – mit Ausnahme der fahrlässigen Körperverletzung – vorsätzlich. Der Täter weiß also, dass er jemanden verletzt und will das auch.

    ‌Weiterlesen: Was ist Körperverletzung?

    Ist ein blauer Fleck Körperverletzung?

    Erhält das Opfer körperliche Verletzungen oder Wunden, wie Blutergüsse oder Schürfungen, liegt Körperverletzung vor. Doch nicht nur sichtbare Folgen sind strafbar. Auch Schmerzen des Opfers oder psychische Schäden entstehen durch Körperverletzung und sind strafbar.

    ‌Weiterlesen: Ist ein blauer Fleck Körperverletzung?

    Wann verjährt Körperverletzung?

    Wie fast jede Straftat, verjährt auch Körperverletzung. Nach der Verfolgungsverjährung kann keine Strafe mehr angeordnet werden. Verstreicht auch die Vollstreckungsverjährung, kann die Strafe nicht mehr vollzogen werden. Die Fristen sind abhängig von der Schwere der Tat, deren Folgen und dem anzuordnenden Höchstmaß bzw. der angeordneten Strafe. Wann genau Körperverletzung verjährt, kann also nicht pauschal gesagt werden.

    ‌Weiterlesen: Wann verjährt Körperverletzung?

    Ist Körperverletzung ein Antragsdelikt?

    Damit Körperverletzung verfolgt wird, ist ein Strafantrag notwendig. Eine Ausnahme liegt vor, wenn die Verfolgung im öffentlichen Interesse steht. Daher ist Körperverletzung ein relatives Antragsdelikt. Der Strafantrag ist innerhalb von drei Monaten abzugeben.

    ‌Weiterlesen: Ist Körperverletzung ein Antragsdelikt?

    Welche Strafe droht bei Körperverletzung?

    Bei der sogenannten einfachen Körperverletzung droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Handelt es sich um gefährliche Körperverletzung, liegt das Strafmaß bei sechs Monaten bis zehn Jahre. Wer Schutzbefohlene misshandelt, hat mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren zu rechnen. Bei schwerer Körperverletzung kommt es zu Freiheitsstrafen von einem bis zehn Jahre. Wenn der Tatbestand Körperverletzung mit Todesfolge vorliegt, ist eine maximale Freiheitsstrafe von zehn Jahren vorgesehen.

    ‌Weiterlesen: Welche Strafe droht bei Körperverletzung?

    Was passiert, wenn ich bei einer Schlägerei dabei war, aber selbst niemanden verletzt habe?

    Auch die Beteiligung an einer Schlägerei ist strafbar. Jeder Mittäter macht sich schuldig, unabhängig davon, ob er selbst jemanden verletzt hat. Es kommt zu Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

    ‌Weiterlesen: Was passiert, wenn ich bei einer Schlägerei dabei war, aber selbst niemanden verletzt habe?

    Was passiert bei Körperverletzung durch einen Polizisten?

    Wenn ein Polizist viel zu hart durchgreift kann es zu Körperverletzung kommen. Dann ist von Körperverletzung im Amt die Rede. Eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren ist die Folge.

    ‌Weiterlesen: Was passiert bei Körperverletzung durch einen Polizisten?

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