Alleinerziehender mit Kind auf dem Arm: Während der Pandemie gibt es für manche Anspruch auf Notbetreuung. © Adobe Stock | pikselstock

Notbetreuung Alleinerziehende: Wer hat während der Corona-Krise Anspruch darauf?

Die meisten Familien leiden unter der Corona-Krise. Für manche ist der Alltag noch schwerer zu bewältigen als für andere. Zum Beispiel für viele Alleinerziehende. Deshalb gibt es die Möglichkeit auf Notbetreuung. Mehr lesen.

Was ist die Notbetreuung?


‌Während die Schulen und auch KiTas in der Corona-Pandemie teilweise oder gänzlich geschlossen haben, kommt es vermehrt zu Betreuungsproblemen. Müssen die Kinder zuhause bleiben, die Eltern jedoch arbeiten, stellt das für Familien aber auch für Arbeitgeber eine große Schwierigkeit dar. 

‌Daher gibt es für manche Eltern, die in einem systemrelevanten Beruf arbeiten, die Möglichkeit zur Notbetreuung. Und zwar jene, die in einer Position arbeiten, die besonders wichtig ist, um das Funktionieren des Betriebs zu ermöglichen. Aber auch Alleinerziehende können unter Umständen die Notbetreuung beantragen.
Achtung:
Die Regelungen können von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. Rufen Sie daher am besten direkt in der Schule oder KiTa an.

Wer hat Anspruch auf Notbetreuung?


Einen Anspruch auf Notbetreuung gibt es grundsätzlich für Eltern bzw. Personensorgeberechtigte, die in einem besonders systemrelevanten Beruf arbeiten bzw. Alleinerziehende. Und zwar für Kinder zwischen 1. und 7. Klassenstufe sowie für Kinder, die Kindertagesstätten besuchen. 

‌Diese Regelung gilt zur Abfederung der Corona-Krise für die Zeit, in der die Schulen bzw. KiTas teilweise oder ganz geschlossen sind. 

‌Grundsätzlich ist es so, dass mindestens ein betreuender Elternteil in einer betriebsnotwendigen Position arbeiten muss. Dass man in einem sehr relevanten Berufszweig mit wichtiger Stellung arbeitet, muss man sich aber zuerst vom Arbeitgeber bescheinigen lassen.
Hinweis:
Die Regelungen können sich von Bundesland zu Bundesland bzw. je nach Kommune unterscheiden. Die Corona-Eindämmungsverordnungen werden jeweils etwas anders ausgelegt. Durch die sich ständig ändernde Corona-Situation können sich die Vorgaben auch regelmäßig ändern.

Am besten Sie rufen zur Sicherheit bei der Schulleitung oder der Stadtverwaltung an.

Für welche Berufsgruppen besteht Anspruch?


‌Personen, die in einem Beruf der kritischen Infrastruktur arbeiten. Zum Beispiel:
  • Gesundheitsvorsorge- und Pflegeberufe (z.B. Ärzte, Therapeuten, Pfleger etc.) 
  • Berufe, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung sicherstellen (z.B. Polizisten, Feuerwehr, Militär etc.) 
  • Berufe im Justizwesen (z.B. Richter, teilweise auch Rechtsanwälte etc.) 
  • Berufe im Bereich Erziehung und Bildung (z.B. Lehrer, Kindergarten-Fachkräfte etc.) 
  • Berufe, welche die öffentliche Infrastruktur sicherstellen (Wasser, Energie etc.)

    ‌ 
  • Für wen kann es die Notbetreuung noch geben?


    ‌Es gibt zudem Härtefälle, in denen auch folgende Personen einen Anspruch auf Notbetreuung geltend machen können:
  • Alleinerziehende 
  • Betreuung von mehreren Kindern 
  • Familien, in denen eine Kindeswohlgefährdung droht oder vorliegt 
  • drohende Kündigung 
  • etc. 
  • Hinweis:
    Auch für Kinder, deren Wohl gefährdet ist, gibt es eine Notbetreuung.

    Wie lange gilt der Anspruch auf Notbetreuung?


    ‌Grundsätzlich zwischen Montag und Freitag während der Schulzeit, wenn Schulen teilweise oder zur Gänze geschlossen haben. Unter besonderen Umständen gibt es auch an Wochenenden einen Anspruch auf Notbetreuung.

    Können Alleinerziehende im Homeoffice eine Notbetreuung bekommen?


    ‌Alleinerziehende im Homeoffice können unter Umständen einen Anspruch auf Notbetreuung bekommen. Dies hängt unter anderem davon ab, wie sehr sie im Homeoffice ausgelastet sind. Arbeit im Homeoffice bedeutet an sich nur, dass der Ort der Arbeit wechselt. 

    ‌Die Arbeit muss aber dennoch gemacht werden. Zudem hängt es auch davon ab, ob der betreffende Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellt.

    Hat man im Mutterschutz Anspruch auf Notbetreuung?


    ‌Mütter im Mutterschutz können möglicherweise Anspruch auf Notbetreuung haben, wenn sie daneben noch andere Kinder oder Kleinkinder zu betreuen haben und sie daher überfordert wären.

    Wohin kann ich mich bei Sorgen während der Corona-Krise wenden?


    ‌Die Corona-Pandemie wirft nicht nur betreuungstechnische und finanzielle Fragen auf. Familien sind besonders psychisch belastet. Im Folgenden finden Sie wichtige Anlaufstellen für schwierige Situationen. Dort können Sie anrufen, wenn Sie nicht mehr weiterwissen. Anonym und kostenlos.

    Allgemein:

  • TelefonSeelsorge: 
    ‌Die TelefonSeelsorge ist ein Netz aus mehr als 104 Stellen deutschlandweit. 300 Festangestellte und 7.700 ehrenamtliche Hilfskräfte beraten und unterstützen in allen möglichen Schwierigkeiten. Sie leiten auch an andere Hilfsstellen weiter. 

    ‌Website: www.telefonseelsorge.de  
    ‌Telefon: 0800-1110111 und 0800-1110222 (kostenlos, anonym & 24 Stunden / Tag) 
  • Nummer gegen Kummer – für Eltern: 
    ‌Die Nummer gegen Kummer ist eine deutschlandweite Organisation, die bei allen möglichen Problemen und Fragen berät und ein offenes Ohr hat. Es gibt ein eigenes Telefon für Eltern sowie eines für Kinder & Jugendliche. 

    ‌Website: www.nummergegenkummer.de/elternberatung/elterntelefon/  
    ‌Telefon: 0800 111 0550 (kostenlos, anonym, Montag bis Freitag 9–17 Uhr, Dienstag und Donnerstag 17–19 Uhr) 
  • Nummer gegen Kummer – für Kinder: 
    ‌Die Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche unterstützt junge Menschen in den unterschiedlichsten Lebenslagen. 

    ‌Website: www.nummergegenkummer.de/kinder-und-jugendberatung/kinder-und-jugendtelefon/ 
    ‌Telefon: 116 111 (kostenlos, anonym, Montag bis Samstag 14–20 Uhr, Montag, Mittwoch und Donnerstag 10–12 Uhr) 
  • Speziell bei Gewalt:

  • Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 
    ‌Wer sexuell belästigt wird oder wem sexueller Missbrauch irgendwo auffällt, der kann sich an dieses Hilfetelefon wenden. 

    ‌Website: www.hilfe-portal-missbrauch.de/hilfe-telefon 
    ‌Telefon: 0800 22 55 530 (kostenlos, anonym, Montag, Mittwoch, Freitag 9-14 Uhr, Dienstag und Donnerstag 15–20 Uhr)   
  • Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 
    ‌Dieser Hilfe-Service berät Frauen, die sich mit irgendeiner Form von Gewalt konfrontiert sehen. Das Telefon steht in 18 Sprachen zur Verfügung, die Betreuung kann 24 Stunden am Tag in Anspruch genommen werden. 

    ‌Website: www.hilfetelefon.de 
    ‌Telefon: 08000 116 016 (kostenlos, anonym, 24 Stunden jeden Tag, 365 Tage im Jahr)   
  • Hilfetelefon Gewalt an Männern: 
    ‌Das erste bundesweite Hilfetelefon speziell für Männer, die durch Gewalt bedroht sind. Egal ob seelische oder körperliche Gewalt. Egal ob durch die Partnerin, Freunde, am Arbeitsplatz etc. Auch eine Chat-Hilfe ist vorhanden. Jedoch noch keine 24-Stunden-Betreuung. 

    ‌Website: www.maennerhilfetelefon.de 
    ‌Telefon: 0800 1239900 (kostenlos, anonym, Montag, Dienstag, Donnerstag 8-13 Uhr und 15-20 Uhr, Freitag 8–15 Uhr) 

  • Notbetreuung Alleinerziehende – Recht einfach erklärt

    Was bedeutet Notbetreuung oder Notfallbetreuung?

    Haben Schulen bzw. KiTas während der Corona-Krise (teilweise) geschlossen, kann es für Familien eine Notbetreuung geben. Anspruch darauf haben vor allem Erziehungsberechtigte, die in systemrelevanten Berufen arbeiten (z.B. Rettungskräfte, Ärzte, Polizisten etc.). Aber auch Alleinerziehende unter Umständen. 

    ‌Weiterlesen: Was ist die Notbetreuung?

    Wer hat Anspruch auf Notbetreuung während Corona?

    Die Corona-Maßnahmen haben den Zweck, das Infektionsgeschehen zu minimieren. Personen in besonders wichtigen Berufen und Positionen sowie Familien in sehr schwierigen Situationen können jedoch einen Notbetreuungsplatz für die Kinder erhalten. 

    ‌Weiterlesen: Wer hat Anspruch auf Notbetreuung?

    Wann haben Alleinerziehende Anspruch auf Notbetreuung?

    Alleinerziehende können Anspruch auf Notbetreuung haben, wenn sie unbedingt arbeiten gehen müssen und die Kinder daher nicht zuhause sein können. Die Regelungen können aber von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. Man sollte am besten bei der Schulleitung nachfragen, welche Möglichkeiten es gibt. 

    ‌Weiterlesen: Für wen kann es die Notbetreuung noch geben?

    Welche Härtefälle können eine Notfallbetreuung rechtfertigen?

    Härtefälle kann z.B. die Betreuung von mehreren Kindern heißen, eine mögliche Kündigung durch den Arbeitgeber, oder auch, wenn das Wohl eines Kindes ohne die Betreuung gefährdet wäre. 

    ‌Weiterlesen: Für wen kann es die Notbetreuung noch geben?

    Gibt es trotz Homeoffice Notbetreuung?

    Unter Umständen kann auch während der Homeoffice-Arbeit eine Notbetreuung der Kinder möglich sein. 

    ‌Weiterlesen: Können Alleinerziehende im Homeoffice eine Notbetreuung bekommen?

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