Ärzte versorgen Patient nach Unfall: durch Patientenverfügung wissen sie, dass keine künstliche Beatmung in Frage kommt © Adobe Stock | WavebreakMediaMicro

Patientenverfügung – Arten, Vordruck, Corona & mehr

In einer Patientenverfügung kann man festlegen, dass bestimmte medizinische Behandlungen durchgeführt oder unterlassen werden müssen: für den Fall, dass man Einwilligungsunfähig wird. Aber wann ist eine Patientenverfügung gültig? Und wo bekomme ich einen Vordruck zum Download? Lesen Sie mehr.

Was ist eine Patientenverfügung?


‌In einer Patientenverfügung kann ein Mensch anordnen, dass im Notfall bestimmte medizinische Behandlungen an ihm zu verrichten oder zu unterlassen sind. Der Inhalt muss konkret formuliert werden: Welche Behandlungen, Eingriffe, oder Maßnahmen werden abgelehnt? Welche erlaubt? Der Notfall bezeichnet hier eine Situation, in der man seinen eigenen Willen nicht äußern kann. Einer Behandlung kann man unter diesen Umständen weder zustimmen, noch kann man sie ablehnen.

‌In diesem Zusammenhang wird auch von Handlungsunfähigkeit oder einwilligungsunfähig gesprochen. Eine derartige Situation kann eintreten, wenn man zum Beispiel nach einem schweren Unfall im Koma liegt. 

‌Sofern die Patientenverfügung konkret formuliert ist, muss sich der Arzt an den Inhalt der Erklärung halten. Tut er das nicht, macht er sich sogar strafbar. Die Patientenverfügung unterliegt der Schriftform. Sie kann aber zu jeder Zeit formlos widerrufen werden.
Beispiel:
Herr Müller formuliert in einer Patientenverfügung, er möchte nicht künstlich beatmet oder ernährt werden, wenn ihm etwas zustoßen würde. Damit lehnt er eine lebenserhaltende Maßnahme ab; er ordnet damit „passive Sterbehilfe“ an, was in Deutschland unter Einhaltung der rechtlichen Erfordernisse erlaubt ist.

Wann ist eine Patientenverfügung sinnvoll?


‌Eine Patientenverfügung ist meist eine Entscheidung über Leben und Tod. In dieser können Behandlungen abgelehnt werden, die das Leben weiterführen würden. Zu erwähnen ist an dieser Stelle der Begriff der „Sterbehilfe“. Derartige Formulierungen sollten also 100%ig durchdacht sein. 

‌In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten. Nur die passive Sterbehilfe ist unter Einhaltung strenger Vorgaben straffrei. Eine dieser Vorgaben ist das Vorhandensein einer Patientenverfügung. Nur wenn in der Verfügung ausdrücklich steht, welche lebenserhaltende Maßnahmen ausgeschlossen werden müssen, ist der Arzt verpflichtet, sich an diese Vorgabe zu halten.
Hinweis:
Passive Sterbehilfe ist „Sterbenlassen durch Verzicht, Abbruch oder Reduzierung eingeleiteter lebensverlängernder Maßnahmen. Begründbar ist die passive Sterbehilfe durch die Änderung des Therapieziels, indem nicht mehr die heilende Therapie, sondern die symptomatische Behandlung im Mittelpunkt steht.“ (Caritas)

Patientenverfügung vs. Vorsorgevollmacht vs. Betreuungsverfügung


‌Wichtig ist die Abgrenzung zwischen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Gemeinsames Ziel dieser Dokumente ist es, für die Situation eines Unfalls, Schlaganfall oder einer Krankheit vorzusorgen. Jedes dieser Schriftstücke zielt aber in eigener Art auf die Absicherung im „Notfall“ ab. Kann der Verfügende nicht mehr selbst entscheiden, entscheidet der Betreuer bzw. der Bevollmächtigte. Die Unterschiede sind wie folgt:
  • Betreuungsverfügung: Dieses Dokument formuliert, wer als Betreuer eingesetzt werden soll, für den Fall, dass der Verfügende seinen Willen plötzlich nicht mehr kundtun kann. Der Betreuer ist eine Person, die eigens vom Gericht zur Betreuung eines Handlungsunfähigen beauftragt wird. Sie wird auch vom Gericht kontrolliert. Mehr zu Betreuungsverfügung lesen. 
  • Vorsorgevollmacht: Diese Art von Vollmacht ermöglicht es einer bevollmächtigten Person, im Namen des Vollmachtgebers zu handeln. Der Vollmachtnehmer vertritt den Vollmachtgeber rechtlich in allen Belangen, mit einigen Ausnahmen. Es ist sinnvoll, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren. Sollte die Patientenverfügung unklar formuliert worden sein, so kann der Vorsorgebevollmächtigte einspringen und für den Vollmachtgeber entscheiden. Mehr zu Vorsorgevollmacht lesen. 

  • Was muss in einer Patientenverfügung stehen?


    ‌Es gibt ein paar Dinge, die unbedingt in einer Patientenverfügung stehen sollten. Die Struktur sollte wie folgt aussehen:
  • Eingangsformel
  • Detaillierte Schilderung des Anliegens / der Situationen, für welche die Patientenverfügung vorgesehen ist 
  • Schlussformel
  • Datum, Unterschrift
    ‌ 
  • Mögliche weitere Formulierungen:

  • Details zur Organspende 
  • Verweis auf andere abgeschlossene Vorsorgeverfügungen 
  • Persönliche Anliegen, wie wer sind die begleitenden Personen sowie Behandlungseinrichtungen / Behandlungsorten 
  • Aussagen zur eigenen Wertehaltung, welche im Zweifelsfall als Entscheidungshilfe helfen können. 
    ‌‌
  • Wann ist eine Patientenverfügung gültig?


    ‌Nachstehende Punkte müssen jedenfalls erfüllt werden, damit die Patientenverfügung Gültigkeit hat:
  • Präzise und medizinisch korrekte Formulierungen, sodass für die Ärzte klar hervorgeht, was zu tun ist.  
  • Ist die Patientenverfügung nicht mehr auf dem aktuellen medizinischen Stand, weil es beispielsweise gewisse Behandlungsarten nicht mehr gibt, kann sie möglicherweise in der gegebenen Ernstsituation nicht mehr greifen. 
  • Der Verfügende muss das Dokument schriftlich verfassen unbedingt eigenhändig unterschreiben.  
  • Die Verfügende Person muss einwilligungsfähig und volljährig sein (§ 1901a BGB
  • Hinweis:
    Eine Person ist dann einwilligungsfähig“, wenn sie die Tragweite ihrer Entscheidungen erkennen, beurteilen und danach handeln kann. Einwilligungsfähig kann – unter bestimmten Umständen – auch ein Minderjähriger sein. Die Einwilligungsfähigkeit eines Jugendlichen muss in der Regel im Einzelfall entschieden werden.

    Kann ich eine Patientenverfügung beim Notar abschließen?


    ‌Eine Patientenverfügung ohne Notar ist genauso gültig, wie eine mit Notar. Eine notarielle Beglaubigung ist also nicht extra erforderlich. Mit der Unterschrift des Verfügenden (und sofern die anderen Voraussetzungen erfüllt sind) wird die Verfügung wirksam.

    Wie viel kann eine Patientenverfügung kosten?


    ‌Für die Formulierung der Patientenverfügung muss der Verfügende gar nichts zahlen. Kosten entstehen nur unter folgenden Umständen:
  • Beurkundung / Beglaubigung: Der Notar kann die Verfügung beurkunden bzw. beglaubigen. Die Beglaubigung kann auch von einer öffentlichen Stelle übernommen werden (z.B. Gericht, Betreuungsbehörde, o.a.) Eine Beurkundung ist immer nur durch einen Notar möglich. Beim Notar fallen ca. 60 Euro an. Bei einer öffentlichen Stelle ca. 10-20 Euro.
  • Aufbewahrung: Zusätzlich können noch Kosten anfallen, wenn man die Verfügung öffentlich hinterlegen lässt. Dafür zuständig ist das zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

  • Wo soll ich eine Patientenverfügung hinterlegen?


    Private Aufbewahrung

  • Eine Verfügung muss im Notfall schnell zu finden sein. Aus diesem Grund sollte sie in einem eigenen Ordner aufbewahrt werden, der an einem gut auffindbaren Ort in der Wohnung oder im Haus des Verfügenden hinterlegt wird.  
  • Möglich ist auch, die Verfügung dem Vorsorgebevollmächtigten zu übergeben. 
  • Sinnvoll ist es, auf einer kleinen Hinweiskarte auf das Schriftstück aufmerksam zu machen. Diese Karte kann man in der Geldtasche bei sich führen. Im Notfall können dann ggf. die Versorger bzw. Ärzte daran ablesen, welche Kontaktperson anzusprechen ist. 
  • Zentrales Vorsorgeregister


    ‌Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, wichtige Vorsorgedokumente im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer aufzubewahren. Das Betreuungsgericht hat dann Einsicht, welche Dokumente tatsächlich hinterlegt wurden.
    Achtung:
    Die Ablage in einem Bankschließfach, auf das niemand Zugriff hat, ist nicht zu empfehlen. Ist die Verfügung nicht zur Hand, wenn die Notsituation eintritt, müssen andere Personen über das Schicksal des Verfügenden entscheiden. Sorgt der Verfügende nicht dafür, dass das Dokument auch tatsächlich gefunden wird, hat er es umsonst abgeschlossen.

    Vordrucke und Textbausteine einer Patientenverfügung


    ‌Im Internet sind viele Vordrucke zu finden. Eine solche Digital-Vorlage direkt zu verwenden, ist jedoch nur bedingt zu empfehlen. Wer über eine Patientenverfügung nachdenkt, sollte sich vor deren Abschluss eingehend beraten lassen. Zentrale Anlaufstellen sind Anwälte, Verbraucherzentralen mit Beratungseinrichtungen, Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Hospize und andere Einrichtungen. 

    ‌>> Unter folgendem Link ist eine Vorlage zum Ausdrucken abrufbar.
    Hinweis:
    Die Corona-Krise gibt für viele Menschen Anlass, über eine Absicherung im Notfall nachzudenken. Neben der Patientenverfügung ist in dieser Hinsicht auch die Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht zu erwähnen. Bei einem schweren Verlauf der von Sars-CoV-2 ausgelöste Lungenkrankheit „Coronavirus“ kann ein künstlich eingeleitetes Koma erforderlich sein, wobei künstlich beatmet wird. In einer Patientenverfügung kann der Verfügende also schreiben, ob er / sie eine solche Beatmung erlaubt oder ablehnt. 

    ‌Die Hilfsorganisation Malteser bietet einen speziell an die aktuelle Corona-Krise angepassten Vordruck einer Patientenverfügung zum Download.

    Patientenverfügung – Recht einfach erklärt

    Was bedeutet Patientenverfügung?

    In einer Patientenverfügung kann man bestimmen, dass bestimmte medizinische Behandlungen vollzogen oder vermieden werden müssen, wenn man selber nicht mehr in der Lage ist Ja oder Nein zu sagen. Also z.B. wenn man nach einem Unfall im Koma liegt oder aus anderen Gründen seinen Willen nicht mehr äußern kann. Man kann zum Beispiel in der Patientenverfügung bestimmen, dass man nicht künstlich beatmet oder ernährt werden möchte. 

    ‌Weiterlesen: Was ist eine Patientenverfügung?

    Muss Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht kombiniert werden?

    Nein. Es kann aber sinnvoll sein. Man stelle sich vor, die Patientenverfügung ist nicht klar formuliert. Dann wird zwar versucht, herauszufinden, welchen Willen der Patient mutmaßlich hat. Diese Einschätzung kann aber fehlerhaft sein. Ist ein Vorsorgebevollmächtigter vorhanden, kann dieser für den Patienten entscheiden. Aber auch hier soll der Patient schriftlich klarstellen, wie gehandelt werden soll. 

    ‌Weiterlesen: Patientenverfügung vs. Vorsorgevollmacht vs. Betreuungsverfügung

    Welche Patientenverfügung ist die Beste?

    Der Inhalt einer Patientenverfügung kann vielfältig sein. Mit anderen Worten: Der Verfügende bestimmt selbst, welche Maßnahmen er ablehnt oder annimmt, wenn der Ernstfall eintreten sollte. Unbedingt erforderlich ist: schriftliche Erstellung, Unterschrift des Verfügenden, klare Formulierung der Maßnahmen. Möglicherweise auch: Bekanntgabe der eigenen Wertvorstellungen. 

    ‌Weiterlesen: Was muss in einer Patientenverfügung stehen?

    Welche Kosten entstehen für eine Patientenverfügung?

    Die Patientenverfügung ist grundsätzlich kostenlos. Kosten entstehen nur, wenn man zum Notar geht und die Verfügung beglaubigen bzw. beurkunden lässt. Eine Beglaubigung kann man sich z.B. auch von einem Gericht holen. Die Preisspanne beträgt zwischen 10 und 60 Euro. Man kann die Verfügung auch im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegen. Auch dafür fällt eine Gebühr an. 

    ‌Weiterlesen: Wie viel kann eine Patientenverfügung kosten?

    Wo gibt es online eine Patientenverfügung zum Download?

    Online gibt es einen Vordruck bzw. Textbausteine zum Beispiel beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz oder bei den Maltesern.

    ‌Weiterlesen: Vordrucke und Textbausteine einer Patientenverfügung

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