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10 typische – eigentlich verbotene – Verhaltensweisen von Autofahrern

Mit welchem Verhalten eckt man im Straßenverkehr an? Neben bekannten Verkehrssünden wie dem Überschreiten des Tempolimits gibt es weitere, allgemein verbreitete, Verhaltensweisen, die verboten sind und über die sich Autofahrer informieren sollten. Erfahren Sie, wann ein Bußgeld fällig wird.

Unwissenheit und Nachlässigkeit – So vermeiden Sie Bußgelder


‌Es ist allgemein bekannt, dass eine Überschreitung des Tempolimits oder das Parken in Halteverbotszonen verboten ist. Derartiges Verhalten wird mit Bußgeldern und manchmal sogar mit Fahrverboten geahndet. Es gibt jedoch eine Vielzahl weniger bekannter Verkehrssünden, die zudem allgemein verbreitet sind. Die meisten Autofahrer machen am Steuer immer wieder aus Bequemlichkeit und Unwissenheit kleinere oder größere Fehler und sind sich dessen überhaupt nicht bewusst. 

‌Einige dieser Verhaltensweisen können sogar zu gefährlichen Situationen führen und werden deshalb mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg bestraft. Doch selbst wenn ein Verhalten nicht direkt verboten ist, kann es zu Kürzungen von Versicherungsleistungen kommen, weil daraus ein Unfall resultierte. Im Folgenden erhalten Sie hilfreiche Tipps zu zehn Verhaltensweisen, die zu Konflikten mit der Polizei und der Kfz-Versicherung führen können oder Ihr Fahrzeug unnötig verschleißen und die Sie deshalb am besten vermeiden.

Oberstes Gebot im Straßenverkehr – Vermeidung von Gefährdungen


‌Autofahrer sollten ihr Verhalten stets daraufhin überprüfen, ob damit eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verbunden ist. Das Hören lauter Musik im Auto ist beispielsweise nicht verboten. Wird jedoch nach einem Unfall festgestellt, dass die Aufmerksamkeit des Fahrers durch die laute Musik abgelenkt war, weigert sich die Versicherung, den Schaden zu regulieren. Darüber hinaus gibt es Verhaltensweisen, die zu einer Schädigung des Fahrzeugs führen und deshalb zu vermeiden sind. 

‌1) Autofahren bei körperlichen Einschränkungen 

‌2)
Rauchen im Auto 

‌3)
Essen und Trinken im Auto 

‌4) Handynutzung im Auto 

‌5) Musikhören während der Fahrt 

‌6) Verwendung einer Dash-Cam oder eines Radarwarngeräts 

‌7) Verhalten während der Fahrt 

‌8) Stauverhalten und Gaffen bei Unfällen 

‌9) Autowäsche auf eigenem Grundstück

‌10) Autoschädigendes Verhalten

1) Autofahren bei körperlichen Einschränkungen


‌Autofahrer sind grundsätzlich dafür verantwortlich, selbst zu beurteilen, ob sie in der Lage sind, das Fahrzeug zu jeder Zeit zu beherrschen. Wer einen Gips am rechten Fuß trägt, kann das Auto nicht selbstständig führen und darf deshalb nicht fahren. Fahrer von Automatikfahrzeugen können jedoch mit einem Gips am linken Unterschenkel ihr Auto beherrschen. Gleiches gilt für Fahrer, deren Arm eingegipst ist. Nach einem Unfalls wird die Versicherung jedoch versuchen nachzuweisen, dass dieses Handicap Auslöser des Schadens war. Gemäß § 315c Strafgesetzbuch (StGB) „Gefährdung des Straßenverkehrs“ wird im Einzelfall entschieden, ob der Fahrer eine Mitschuld trägt und fahrlässig oder sogar grob fahrlässig gehandelt hat. Außerdem kann ein Bußgeld verhängt werden, wenn ein Funktionsverlust dazu führte, dass man keine vollständige Kontrolle über sein Fahrzeug hatte. Das gilt für das Fahren mit Krücken oder ohne eine passende Sehhilfe trotz mangelnder Sehfähigkeit. Bei körperlichen Einschränkungen, die nicht zu einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit führen, sollten Sie sich vom Arzt ein entsprechendes Attest ausstellen lassen, um Konflikte mit der Polizei oder der Versicherung zu vermeiden.

2) Rauchen im Auto


‌Immer wieder wird diskutiert, das Rauchen im Auto grundsätzlich unter Strafe zu stellen. Bislang ist es jedoch in Deutschland Privatsache, ob man während der Autofahrt raucht. Dennoch gilt die Einschränkung, dass durch das Rauchen die Aufmerksamkeit nicht vom Verkehr abgelenkt werden darf. Wenn beim Anzünden der Zigarette oder dem Versuch, eine heruntergefallene Zigarette aufzuheben, ein Unfall verursacht wird, trägt der Fahrer mindestens eine Mitschuld. In diesem Fall droht nicht nur Ärger mit der Versicherung, sondern auch mit der Polizei. Wurde man dabei erwischt, eine Zigarettenkippe aus dem Auto zu werfen, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet wird. Entsteht daraus ein Brand, ist dies sogar eine Straftat und es droht im schlimmsten Fall eine Haftstrafe. Das Hinauswerfen von Zigarettenschachteln oder Müll kostet bis zu 250 Euro. Informieren Sie sich in unserem ausführlichen Artikel über das Thema „Rauchen im Auto“.

3) Essen und Trinken im Auto


‌Im Auto zu essen oder zu trinken, ist ebenfalls nicht verboten, solange es die Aufmerksamkeit nicht vom Straßenverkehr ablenkt. Auf längeren Fahrten ist das Verzehren eines Snacks oder das Trinken sogar förderlich, um die Konzentration aufrechtzuerhalten. Wer sich Snacks und Trinkflasche vom Beifahrer reichen lässt, ist in jeder Hinsicht auf der sicheren Seite. Es ist sogar erlaubt, alkoholische Getränke zu trinken, wenn die Promillegrenze von 0,5 nicht überschritten und die Fahrtüchtigkeit nicht eingeschränkt wird. Aber Vorsicht: Wer nach einem Unfall mit einem Blutalkoholgehalt von 0,1 Promille erwischt wird, riskiert nicht nur eine Strafe, sondern auch seinen Versicherungsschutz. Wenn Sie in eine derartige Situation geraten, ist es dringend empfehlenswert, umgehend einen Rechtsanwalt zu mandatieren, der sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert hat. Der Anwalt wird die Umstände genau analysieren und Ihre Interessen außergerichtlich bei Verhandlungen mit der Versicherung oder im Gerichtsverfahren vertreten.

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4) Handynutzung im Auto


‌Um in Auto zu telefonieren, benötigt man eine Freisprecheinrichtung. Das Nutzen des Handys während der Autofahrt ist gemäß § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten. Neben einem Bußgeld von 60 Euro wird ein Zuwiderhandeln zusätzlich mit einem Punkt in Flensburg bestraft. Das Bedienen des Touchscreens der Freisprecheinrichtung darf die Aufmerksamkeit ebenfalls nicht ablenken. Kommt es dabei zu einem Unfall, trägt der Autofahrer zumindest eine Mitschuld. Wurden beim Unfall andere Verkehrsteilnehmer verletzt, droht sogar eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung. Sie dürfen im Auto nur dann Ihr Handy benutzen, wenn das Fahrzeug steht und der Motor nicht mehr läuft. In unserem Artikel „Touchscreen-Bedienung während der Fahrt“ finden Sie weitere interessante Hinweise zu diesem Thema.

5) Musikhören während der Fahrt


‌Die Lautstärke, mit der man während des Autofahrens Musik hört, ist nicht reglementiert. Es ist sogar erlaubt, mit Kopfhörer zu fahren. Einschränkend gilt auch in diesem Fall, dass sichergestellt werden muss, ausreichend zu hören und aufmerksam zu bleiben. Sie müssen jederzeit in der Lage sein, Hupen oder das Martinshorn zu hören. Ist dies nicht der Fall und Sie geraten in eine Verkehrskontrolle, wird für diese Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld von zehn Euro verhängt. Kann nach einem Unfall der Zusammenhang mit dem Musikhören nachgewiesen werden, sind straf- und versicherungsrechtliche Probleme zu erwarten.

6) Verwendung einer Dash-Cam oder eines Radarwarngeräts


‌Die Nutzung einer Dash-Cam begründen Autofahrer oft mit der legitimen Angst, bei einem Unfall ansonsten nicht die eigene Unschuld beweisen zu können. Aufgrund des berechtigten Interesses der anderen Verkehrsteilnehmer am Schutz ihrer Privatsphäre und ihrer Daten ist es jedoch nicht erlaubt, dauerhaft im Auto zu filmen. Es gibt mittlerweile innovative Dash-Cams mit intelligenten Kollisionssensoren, die nur dann Aufnahmen speichern, wenn es tatsächlich zum Aufprall kommt. Wenn Sie sich für ein derartiges Modell entscheiden, haben Sie auch bei einer Verkehrskontrolle keine Probleme zu befürchten. 

‌Es ist außerdem generell verboten, technische Geräte (Radarwarngeräte) mitzuführen, mit denen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen angezeigt werden. Gleiches gilt für Geräte, mit denen die Überwachungsgeräte der Polizei gestört werden. Geraten Sie in eine Verkehrskontrolle, wird dies mit einem Bußgeld von 75 Euro sowie einem Punkt in Flensburg bestraft.

7) Verhalten während der Fahrt


‌Wussten Sie, dass es in Deutschland zwar explizit verboten ist, freihändig Fahrrad zu fahren, aber nicht, freihändig ein Auto zu fahren? Obwohl die Straßenverkehrsordnung keine Aussage zum freihändigen Autofahren macht, sollte dies vermieden werden, denn es steht im Gegensatz zur Pflicht, jederzeit das Fahrzeug verantwortlich steuern zu können. 

‌Es ist ebenfalls erlaubt, im Auto zu schlafen, wenn dabei Halte- und Parkverbotszonen beachtet werden. Man darf allerdings nicht ohne Erlaubnis auf einem Privatgrundstück parken und dort schlafen. 

Nackt zu fahren und Sex im Auto sind sicherlich besonders kuriose Fälle von fragwürdigem Verhalten während der Autofahrt. Beides ist zwar nicht ausdrücklich verboten. Sie können jedoch wegen des Erregen öffentlichen Ärgernisses gemäß § 183a des Strafgesetzbuches mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro oder sogar mit einer Haftstrafe von maximal einem Jahr bestraft werden. 

‌Über die strittige Frage, ob man barfuß Autofahren darf, urteilte das Oberlandesgericht Celle 2007 und entschied, dass dies nicht verboten sei. (OLG Celle, Beschluss vom 13. März 2007 – 322 Ss 46/07) Doch auch für diesen Fall sollten Sie bedenken, dass eine Mithaftung nach einem Unfall wahrscheinlich ist. Gleiches gilt, wenn ein Beifahrer während der Fahrt die Füße aus dem Seitenfenster streckt. Ein derartiges Verhalten erhöht zudem die Gefahr, dass der Beifahrer bei einem Unfall selbst wesentlich schwerer verletzt wird.

8) Stauverhalten und Gaffen bei Unfällen


‌Das Verhalten einiger Autofahrer auf der Autobahn gibt immer wieder Anlass zu Kritik. Mit dem ständigen Wechseln der Spur im Stau oder bei zähfließendem Verkehr wird der Stau beispielsweise sogar verlängert. Das sogenannte „Kolonnenspringen“ ist jedoch nicht gesetzlich verboten. Anders verhält es sich mit dem Gaffen, das leider immer wieder nach Unfällen zu beobachten ist. Gaffer werden mit einem Bußgeld zwischen 20 und 1.000 Euro bestraft. Wer gafft, anstatt Erste Hilfe zu leisten, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung strafbar und riskiert eine Freiheitsstrafe. Wer hilflose Unfallopfer fotografiert, begeht ebenfalls eine Straftat, die mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet wird. Des Weiteren werden das Behindern der Rettungskräfte sowie die Versperrung von Zugangswegen zum Unfallort bestraft. Autofahrer sollten zügig am Unfallgeschehen vorbeifahren, um den Ablauf der Rettungsaktion nicht zu verzögern.

9) Autowäsche auf eigenem Grundstück


‌Früher gehörte das Autowaschen auf dem eigenen Grundstück für viele Autofahrer zum Wochenende und wurde ausgiebig zelebriert. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) legt jedoch fest, dass es verboten ist, Gefahrenstoffe ins Grundwasser einzuleiten, was de facto einem Verbot der privaten Autowäsche gleichkommt. Wer sein Auto dennoch auf dem eigenen Grundstück waschen möchte, muss sicherstellen, dass das Schmutzwasser nicht ins Grundwasser sickert. Da dies jedoch praktisch unmöglich ist, sollte man sein Auto in der Waschstraße auf Hochglanz bringen – ansonsten drohen Geldstrafen bis zu 100.000 Euro.

10) Autoschädigendes Verhalten


‌Einige Verhaltensweisen sind zwar nicht verboten, fördern jedoch den Verschleiß des Fahrzeugs. Wer beispielsweise permanent den Schaltknüppel festhält, schädigt das Getriebe und riskiert, dass die Gänge unkontrolliert herausspringen. Vermeiden Sie es auch, beim Stopp an der Ampel die ganze Zeit das Kupplungspedal durchzudrücken, um im ersten Gang zu bleiben. Dadurch verschleißt die Kupplungsfeder und es wird schneller ein Austausch der gesamten Kupplung erforderlich. 

‌Die unnötige Abnutzung der Bremsen wird verursacht, wenn man auf abschüssigen Straßen über eine längere Distanz bremst, anstatt ab und zu fester zu bremsen. Durch das freie Rollen zwischen den Bremsvorgängen kühlt die Bremse ab und wird geschont. Das Herunterschalten eines Ganges ermöglicht darüber hinaus die Nutzung der Motorbremse. 

‌Eine weitere schädigende Verhaltensweise ist das Vorheizen des Motors in der kalten Jahreszeit, denn es verlängert den Kaltstart und führt zu einem stärkeren Verschleiß. Außerdem wird das Laufenlassen des Motors im Stand gemäß § 30 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung mit bis zu 200 Euro Bußgeld bestraft.

Verhaltensweisen im Straßenverkehr – Recht einfach erklärt

Darf man im Auto rauchen?

Das Rauchen ist im Auto nicht explizit verboten. Allerdings wird jedes Verhalten im Straßenverkehr unter dem Aspekt der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer betrachtet. Wenn beim Anzünden der Zigarette die Aufmerksamkeit so sehr abgelenkt wird, dass es zu einem Unfall kommt, wird Ihnen einen Mitschuld zur Last gelegt. 

‌Weiterlesen: Oberstes Gebot im Straßenverkehr – Vermeidung von Gefährdungen

Darf man trotz Gips am Fuß mit dem Auto fahren?

Wer ein Automatikfahrzeug fährt und einen Gips am linken Fuß trägt, kann in den meisten Fällen das Fahrzeug kontrolliert steuern und darf somit Autofahren. Eine körperliche Beeinträchtigung, die dazu führt, dass man das Auto nicht zu jedem Zeitpunkt beherrscht, ist jedoch immer ein Grund, sich nicht selbst hinters Steuer zu setzen. 

‌Weiterlesen: Oberstes Gebot im Straßenverkehr – Vermeidung von Gefährdungen

Darf man in Auto essen und trinken?

Essen und Trinken im Auto sind nicht verboten, dürfen jedoch die Aufmerksamkeit nicht vom Straßenverkehr ablenken. 

‌Weiterlesen: Oberstes Gebot im Straßenverkehr – Vermeidung von Gefährdungen

Darf man in Auto das Handy nutzen?

Autozufahren, während man das Handy in der Hand hält, ist generell verboten. Gleiches gilt, wenn das Auto an der Ampel steht und dabei der Motor läuft. Die Nutzung eines Handys im Auto ist nur dann gestattet, wenn der Motor ausgeschaltet ist und man beispielsweise auf einem Parkplatz steht. Ansonsten wird für das Telefonieren im Auto eine Freisprechanlage benötigt. 

‌Weiterlesen: Oberstes Gebot im Straßenverkehr – Vermeidung von Gefährdungen

Wie sollte man sich als Unbeteiligter bei einem Unfall verhalten?

Wenn möglich sollte man Erste Hilfe leisten. Ansonsten gilt es, zügig die Unfallstelle zu verlassen, um die Rettungsaktion nicht zu behindern. Das Zuschauen (Gaffen) ist verboten und wird ebenso wie das Fotografieren der Unfallopfer bestraft. 

‌Weiterlesen: Oberstes Gebot im Straßenverkehr – Vermeidung von Gefährdungen

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