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Überstundenregelung - Müssen Überstunden bezahlt werden?

Viele Menschen in Deutschland leisten regelmäßig Überstunden. Je nach Vertrag bezahlt der Arbeitgeber die Überstunden oder gewährt einen Ausgleich durch Freizeit. Häufig regelt der Arbeitsvertrag, dass Arbeitnehmer Überstunden leisten müssen. Aber aufgepasst: Nicht immer sind Überstunden erlaubt.

Arbeitszeit, Überstunden und Mehrarbeit


Überstundenregelung: Arbeitszeitgesetz


‌In Deutschland sind die Regelungen zur Arbeitszeit durch das Arbeitszeitgesetz festgelegt.

‌Neben der Pausenregelung und Passagen über die Sonn- und Feiertagsruhe findet sich darin § 3 ArbZG, der indirekt auf Überstunden Bezug nimmt.‌
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Das Arbeitszeitgesetz geht von einer Arbeitswoche von sechs Tagen aus. Bei einer Arbeitszeit von 8 Stunden am Tag entspricht das einer 48-Stunden-Woche. Grundsätzlich darf ein Arbeitnehmer nicht mehr als 8 Stunden pro Tag arbeiten. 

‌Möglich ist aber eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden, sofern der Arbeitnehmer innerhalb von einem halben Jahr im Durchschnitt nicht mehr als 8 Stunden täglich arbeitet. Für einen begrenzten Zeitraum ist also eine 60-Stunden-Woche möglich. Kommt es zu einer Verlängerung der täglichen Arbeitszeit, ist Freizeitausgleich zwingend.

Überstunden und Mehrarbeit


‌Manchmal spricht man von Überstunden und meint Mehrarbeit. Dabei ist Mehrarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes nicht dasselbe wie Überstunden. Folgende Tabelle soll diesen Umstand veranschaulichen:
Überstunden 

‌Die Arbeitszeiten eines Arbeitnehmers sind entweder durch seinen Arbeitsvertrag oder durch einen Tarifvertrag festgelegt. Arbeitet der Arbeitnehmer länger als es die vertragliche Regelung vorsieht, dann spricht man von Überstunden.
Mehrarbeit

‌Unter Mehrarbeit versteht man die Arbeitszeit, die über der gesetzlichen Grenze von 8 Stunden liegt. Diese Mehrarbeit muss innerhalb von 24 Wochen oder einem halben Jahr durch Freizeit ausgeglichen werden, sodass ein Durchschnitt von 8 Stunden gewährleistet ist

Grenzen von Überstunden


  •  Das Arbeitszeitgesetz erlaubt eine 48-Stunden-Woche. Arbeitet ein Arbeitnehmer 40 Stunden pro Woche, darf er bis zu 8 Überstunden machen. Je nach Vertrag bezahlt der Arbeitgeber die Überstunden oder gleicht sie durch Freizeit aus. Alles was darüber hinausgeht, zählt als Mehrarbeit. Bei Mehrarbeit darf die Tagesarbeitszeit von 10 Stunden nicht überschritten werden und es muss es einen Freizeitausgleich geben. (§ 3 ArbZG
  •  Die Sonn- und Feiertagsruhe muss eingehalten werden. (§ 9 (1) ArbZG) (Einige Arbeitsbereiche, etwa Rettung oder Feuerwehr, dürfen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes von dieser Regelung abweichen.) 
  •  Nach Ende eines Arbeitstages muss der Arbeitnehmer mindestens 11 Stunden Ruhepause haben, bevor er wieder arbeiten darf. (§ 5 ArbZG (1)
  • Hinweis:
    In gewissen Betrieben ist eine Abweichung von der Ruhepausenregelung möglich. So darf etwa in Krankenhäusern oder in Gaststätten die Dauer einer Ruhezeit um eine Stunde verkürzt werden. Im Ausgleich muss innerhalb von vier Wochen eine andere Ruhezeit um eine Stunde verlängert werden. (§ 5 ArbZG (2))

    Rechte und Pflichten


    Anordnung von Überstunden


    ‌Darf der Arbeitgeber jederzeit von Ihnen verlangen, dass Sie Überstunden machen? Nein! Im Allgemeinen hat der Arbeitgeber kein Weisungsrecht, was Überstunden anbelangt. Sie können im Regelfall jederzeit ablehnen

    ‌Es ist aber möglich, einvernehmlich eine Einzelvereinbarung zu treffen. Das heißt, der Arbeitgeber fragt Sie, ob Sie an einem bestimmten Tag Überstunden machen können. Dann können Sie freiwillig zustimmen, wenn Sie möchten. 

    ‌Allerdings gibt es drei Ausnahmen, wann der Arbeitgeber Überstunden verpflichtend anordnen darf: 

    ‌1. Im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung wurde eine entsprechende Überstundenregelung vereinbart. Dann muss der Arbeitnehmer seinen Vertragspflichten nachkommen und erforderliche Überstunden leisten. Wenn es in betreffendem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, muss dieser den Überstunden zustimmen. (§ 87 Abs. 1 BetrVG)‌
    Hinweis:
    Auch wenn im Arbeitsvertrag Überstunden vereinbart sind, muss der Arbeitgeber trotzdem die Interessen des Arbeitnehmers wahren. Das kann etwa die Aufsichtspflicht betreffen, wenn der Arbeitnehmer Kinder hat.
    2. Es tritt eine Katastrophe oder eine Notsituation ein, die der Arbeitgeber nicht vorhersehen konnte. (Etwa ein Brand oder eine Überschwemmung im Betrieb. Da die Existenz des Unternehmens gefährdet ist, darf der Arbeitgeber ausnahmsweise Überstunden anordnen.) 

    ‌3. Der Arbeitnehmer ist leitender Angestellter. Dann muss er Überstunden leisten, wenn sein Arbeitgeber das anordnet. (Leitender Angestellter ist, wer Mitarbeiter einstellen oder entlassen darf, Handlungsvollmacht besitzt oder eine wichtige unternehmerische Funktion im Betrieb hat. (§ 5 Abs. 3 BetrVG)

    Überstunden bei Teilzeit


    ‌Ist ein Arbeitnehmer in Teilzeit beschäftigt, heißt das, dass er wöchentlich weniger arbeitet als vergleichbare Mitarbeiter, die eine Vollzeitstelle haben. (§ 2 Abs. 1 TzBfG) Für Teilzeit gelten folgende Regelungen in Bezug auf Überstunden: 
    ‌‌
  •  Ein Teilzeitbeschäftigter muss grundsätzlich keine Überstunden leisten. 
  •  Eine Ausnahme stellt eine Notsituation im Betrieb dar. 
  •  Im Arbeitsvertrag können Arbeitnehmer und Arbeitgeber festhalten, dass der Arbeitnehmer Überstunden leisten muss. Üblicherweise wird im Vertrag ein Maximum an wöchentlichen Überstunden vereinbart.
  • Achtung:
    Arbeitet ein Teilzeitbeschäftigter auf Anordnung des Arbeitgebers regelmäßig (mehrere Monate) in Vollzeit, wird dieser automatisch zu einem Vollzeitmitarbeiter. Dieser Wechsel beruht auf einer stillschweigenden Übereinkunft. Die Folge ist eine automatische Änderung des Arbeitsvertrags.

    Können Überstunden verfallen?


    ‌Ja, gemachte Überstunden können verfallen. Wie schnell das geschieht, hängt davon ab, ob eine vertragliche Vereinbarung dazu existiert. Häufig findet sich in Arbeitsverträgen eine Ausschlussfrist. Diese bestimmt, in welchem Zeitraum Arbeitnehmer und Arbeitgeber Ansprüche geltend machen können. Nach Ablauf der Frist verfallen jene Überstunden, die ein Arbeitnehmer nicht geltend macht. Die Ausschlussfrist muss mindestens 3 Monate betragen. Ansonsten ist sie rechtlich ungültig. Gibt es keine Ausschlussfrist im Vertrag, gilt für Überstunden die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. (§ 195 BGB) Diese beginnt am Ende des Jahres, in dem der Arbeitnehmer die Überstunden gemacht hat.

    Überstundenregelung bei Kündigung


    ‌Kommt es zu einer fristlosen Kündigung, endet das Arbeitsverhältnis noch am selben Tag. In diesem Fall werden die geleisteten Überstunden ausbezahlt. Bei einer ordentlichen Kündigung müssen die Vertragsparteien die Kündigungsfrist einhalten. Der Arbeitnehmer hat die Wahl: Entweder lässt er sich die Überstunden ausbezahlen oder er verlässt das Unternehmen vorzeitig, in dem er Überstunden abbaut.‌
    Achtung:
    Manchmal verlangen Arbeitgeber vom Arbeitnehmer, dass er eine Ausgleichsquittung unterschreibt. Darin findet sich häufig eine Ausgleichsklausel, die regelt, dass keine gegenseitigen Ansprüche mehr bestehen. Unterschreibt der Arbeitnehmer die Ausgleichsquittung, können somit alle geleisteten Überstunden verfallen.

    Überstundenklage


    ‌Ihr Arbeitgeber möchte Ihnen die geleisteten Überstunden nicht ausbezahlen? Als Erstes sollten Sie das persönliche Gespräch suchen. Vielleicht bringen Sie Ihren Arbeitgeber doch noch dazu, Ihnen Ihre Überstunden angemessen zu vergüten. Bringt das nichts, dann können Sie versuchen, mit einer Klage über das Arbeitsgericht eine Auszahlung zu bewirken. Das ist aber nicht immer ganz einfach. Möchte ein Arbeitgeber die Überstunden nicht ausbezahlen, beruft er sich meistens darauf, die Überstunden weder angeordnet noch gebilligt oder diese geduldet zu haben. 

    ‌Deshalb ist es wichtig, dass Sie zwei Dinge belegen können: 

    ‌1. Die Zeitpunkte, wann Sie Überstunden geleistet haben. 

    ‌2. Den Umstand, dass Ihr Arbeitgeber von den Überstunden Kenntnis hatte oder dass er die Möglichkeit hatte, von den Überstunden Kenntnis zu nehmen. Das trifft zu, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber regelmäßig Ihre Stundenliste vorlegen und dieser die Überstunden nicht beanstandet. Oder wenn die Arbeitszeit elektronisch erfasst wird.‌
    Hinweis:
    Nehmen Sie sich am besten einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser hat die nötige Expertise und kann Sie im Fall einer Klage beraten und unterstützen.

    Überstunden: Bezahlung oder Freizeitausgleich


    ‌Überstunden können entweder ausbezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht. Üblicherweise findet sich eine entsprechende Vereinbarung in Arbeits- oder Tarifverträgen. Es ist auch möglich, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen bezahlten Freizeitausgleich vereinbaren.

    Freizeitausgleich bei Überstunden


    ‌Im Rahmen von Einzel- oder Tarifverträgen kann vereinbart werden, dass es für Überstunden einen Freizeitausgleich gibt. Üblich ist diese Vorgehensweise für Unternehmen, die eine elektronische Zeiterfassung haben. Häufig ist nur eine gewisse Menge an Überstunden erlaubt, bevor diese durch freie Tage ausgeglichen werden. Folgendes sollten Sie über Freizeitausgleich wissen: 

  •  Ihr Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt, wann Sie Freizeitausgleich bekommen. ‌
  •  Wenn ein Arbeitsnehmer Überstunden abbaut und dabei krank wird, trägt er selbst das Risiko und bekommt die Zeit nicht gutgeschrieben. 
  •  Sehen Arbeits- oder Tarifvertrag nicht die Möglichkeit eines Freizeitausgleichs vor, braucht der Arbeitgeber dazu in der Regel die Zustimmung des Arbeitnehmers. Ansonsten muss er die Überstunden ausbezahlen.
  • Ausbezahlung der Überstunden


    ‌Normalerweise legen Arbeits- oder Tarifvertrag fest, wie Überstunden vergütet werden. Aber was ist, wenn es keine Regelung zu Überstunden im Arbeits- oder Tarifvertrag gibt? Da grundsätzlich gilt, dass ein Arbeitnehmer für seine Arbeitsleistung Lohn erhält, müssen auch hier die Überstunden ausbezahlt werden. Der Vergütungsanspruch ergibt sich aus § 612 des Bürgerlichen Gesetzbuchs

    ‌Folgendes sollten Sie über die Ausbezahlung von Überstunden wissen: 
  •  Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Gehalt des Arbeitnehmers. Dabei berechnet der Arbeitgeber den Stundenlohn und zahlt die Überstunden entsprechend aus.
  • Hinweis:
    Mit folgender Formel lässt sich aus einem regelmäßigen Monatsgehalt der Stundenlohn berechnen: Bruttomonatsgehalt x 3 : 13 : wöchentliche Arbeitsstunden. Nimmt man als Beispiel ein Bruttomonatsgehalt von 2000 Euro und eine Anzahl von 40 Arbeitsstunden pro Woche, erhält man mit der Formel folgende Rechnung: 2000 x 3 : 13 : 40 = 11,54 Euro Stundenlohn
  •  Ein Zuschlag für Überstunden ist nicht verpflichtend. Den gibt es nur, wenn im jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag ausdrücklich ein Zuschlag vereinbart wurde. 
  •  Überstunden werden nur dann vergütet, wenn der Arbeitgeber diese anordnet, duldet, billigt, oder wenn die Überstunden notwendig sind, um die geschuldete Arbeit zu leisten.
  • Unbezahlte Überstunden


    ‌Nicht immer muss der Arbeitgeber Überstunden bezahlen. Folgende Punkte geben einen Überblick, wann unbezahlte Überstunden zulässig sind und wann nicht: 
  •  Vertragsklauseln, die eine nicht näher definierte Regelung enthalten, dass Überstunden pauschal mit dem Gehalt abgegolten werden, sind rechtlich ungültig. Denn das Transparenzgebot wird nicht berücksichtigt und der Arbeitnehmer weiß nicht, was er zu erwarten hat. (§ 307 BGB) ‌Beispiel für eine ungültige Vertragsklausel: „Überstunden sind mit dem vereinbarten Monatsgehalt abgegolten.“ 
  •  Wirksam hingegen ist, wenn der Vertrag eine Klausel enthält, die festlegt, dass monatlich eine bestimmte Anzahl an Überstunden mit dem Gehalt abgegolten wird. Beispielsweise zwei Stunden pro Woche. Die Höchstgrenze an zulässigen Überstunden entspricht dabei zehn Prozent der monatlichen Arbeitszeit. ‌
  •  Besserverdiener und höhere Dienstleister haben für Überstunden nicht automatisch einen Vergütungsanspruch. Das geht aus Punkt 21 a) des BAG-Urteils 5 AZR 765/10 hervor. Zu Besserverdienern zählen Personen, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Hier muss im jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag ausdrücklich eine Überstundenregelung vereinbart sein. Ansonsten gilt, dass die Überstunden bereits mit dem überdurchschnittlichen Gehalt abgegolten sind.
  • Überstundenregelung bei Auszubildenden


    ‌Grundsätzlich ist es nicht vorgesehen, dass Auszubildende Überstunden machen. Die reguläre Zeit muss ausreichen, um die Lerninhalte zu vermitteln.

    Minderjährige Auszubildende


    ‌Minderjährige Auszubildende dürfen nicht mehr als 8 Stunden pro Tag arbeiten und höchstens 40 Stunden die Woche. (§ 8 Abs. 1 JArbSchG

    ‌Es gibt allerdings Ausnahmen, in denen Jugendliche in Ausbildung Überstunden machen dürfen: 

  •  Jugendliche dürfen in Notfällen Überstunden machen, wenn kein Erwachsener zur Verfügung steht. (§ 21 Abs. 1 JArbSchG) Tritt der Fall ein, dass ein Jugendlicher wegen eines Notfalls Überstunden leistet, müssen diese innerhalb von drei Wochen ausgeglichen werden und zwar durch Arbeitszeitverkürzung. 
  •  Ausnahmsweise dürfen Jugendliche ihre Arbeitszeit an einem Tag auf 8,5 Stunden ausdehnen, wenn sie an einem anderen Tag derselben Woche entsprechend weniger Stunden arbeiten. (§ 8 Abs. 2a JArbSchG
  •  Wenn ein Feiertag bevorsteht und Jugendliche am Tag vorher oder nachher auch frei haben möchten, können sie die Arbeitszeit dieses Tages auf andere Tage verteilen. Dies muss im Zeitraum von fünf Wochen geschehen. Die tägliche Höchstgrenze sind dabei 8,5 Stunden. (§ 8 Abs. 2 JArbSchG)
  • Volljährige Auszubildende


    ‌Bei volljährigen Auszubildenden gilt das Arbeitszeitgesetz. Danach darf ein Arbeitnehmer nicht mehr als 8 Stunden am Tag und höchstens 48 Stunden die Woche arbeiten. (§ 3 ArbZG) Es ist aber möglich, dass ein Auszubildender ausnahmsweise länger arbeitet als 8 Stunden am Tag. Dazu gibt es folgende 4 Punkte zu beachten: 

    ‌1. Der Auszubildende darf ausnahmsweise bis zu 10 Stunden am Tag arbeiten. (Die durchschnittliche Arbeitszeit muss dennoch 8 Stunden am Tag betragen.) 

    ‌2. Während der Überstunden muss der Auszubildende eine Arbeit machen, deren Inhalt zur Ausbildung beiträgt. 

    ‌3. Auch während der Überstunden muss ein Ausbilder zugegen sein.

    Vergütung der Überstunden


    ‌Bei Personen in der Berufsausbildung ist die Vergütung von Überstunden gesetzlich geregelt und zwar durch § 17 des Berufsbildungsgesetzes.‌
    ‌(7) Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch die Gewährung entsprechender Freizeit auszugleichen.

    Besondere Vergütung meint, dass die Überstunden höher vergütet werden müssen als normale Arbeitsstunden. Als Alternative kann der Arbeitgeber dem Auszubildenden die Überstunden als Freizeit ausgleichen.

    Überstundenregelung: Sonderfälle


    Überstunden bei Schwerbehinderten


    ‌Wenn es eine entsprechende Vereinbarung im Arbeits- oder Tarifvertrag gibt, müssen Schwerbehinderte Überstunden leisten. Sie können sich aber grundsätzlich von Mehrarbeit freistellen lassen. (§ 207 SGB IX) Dann ist ihre Höchstarbeitsgrenze bei den gesetzlichen 8 Stunden am Tag. Alles, was darüber hinausgeht, fällt unter Mehrarbeit und ist somit unzulässig.‌
    ‌Schwerbehinderte Menschen werden auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt.

    Überstunden bei Schwangeren


    ‌Es ist verboten, dass Schwangere Überstunden machen. Nach § 4 des Mutterschutzgesetzes dürfen schwangere Frauen am Tag nicht mehr als 8,5 Stunden und nicht mehr als 90 Stunden in einer Doppelwoche arbeiten. Ausnahmen davon gibt es keine. 

    ‌Eine minderjährige Frau darf während ihrer Schwangerschaft nicht mehr als 8 Stunden am Tag und nicht mehr als 80 Stunden in einer Doppelwoche arbeiten.‌
    Hinweis:
    Auch wenn ein Einzelvertrag mehr als 8,5 Stunden am Tag erlaubt, verbietet das Mutterschutzgesetz, dass schwangere Frauen länger arbeiten.

    Überstundenregelung – Recht einfach erklärt

    Wie viele Überstunden sind erlaubt?

    Arbeitnehmer dürfen 8 Stunden am Tag und bis zu 48 Stunden pro Woche arbeiten. Dabei zählen jene Stunden, die über die im Einzelvertrag vereinbarte Zeit hinausgehen, als Überstunden. Je nach Vertrag werden diese vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen. Ausnahmsweise dürfen Arbeitnehmer mehr arbeiten, als es die gesetzliche Höchstgrenze zulässt, nämlich bis zu 10 Stunden am Tag. Dann spricht man von Mehrarbeit. Bei Mehrarbeit muss der Arbeitgeber diese innerhalb von einem halben Kalenderjahr durch Freizeit ausgleichen. 

    ‌Weiterlesen: Wie viele Überstunden sind erlaubt?

    Mein Arbeitgeber bezahlt meine Überstunden nicht, was kann ich tun?

    Wenn ein persönliches Gespräch mit dem Arbeitgeber die Sache nicht klärt, kann man eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Dazu muss der Arbeitnehmer belegen, wann er Überstunden geleistet hat. Auch muss er beweisen, dass der Arbeitgeber Kenntnis von den Überstunden hatte.

    ‌Weiterlesen: Mein Arbeitgeber bezahlt meine Überstunden nicht, was kann ich tun?

    Kann ich mir selbst aussuchen, ob meine Überstunden ausbezahlt werden oder ich Freizeitausgleich bekomme?

    Üblicherweise gibt es eine Überstundenregelung im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag. Darin steht, ob Überstunden ausbezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Auch eine Mischform ist möglich. Gibt es keine vertragliche Regelung, dann werden Überstunden ausbezahlt.

    ‌Weiterlesen: Kann ich mir selbst aussuchen, ob meine Überstunden ausbezahlt werden oder ich Freizeitausgleich bekomme?

    Muss der Arbeitgeber mir einen Überstundenzuschlag bezahlen?

    Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, einen Zuschlag für Überstunden zu bezahlen. Es sei denn, im Arbeits- oder im Tarifvertrag findet sich eine entsprechende Klausel, in der ausdrücklich ein Zuschlag vereinbart wurde. 

    ‌Weiterlesen: Muss der Arbeitgeber mir einen Überstundenzuschlag bezahlen?

    Sind unbezahlte Überstunden erlaubt?

    Es ist nicht erlaubt, dass Überstunden pauschal mit dem Gehalt abgegolten werden. Vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber hingegen eine konkrete Menge an Überstunden, die mit dem Gehalt abgegolten werden, ist das zulässig. Des Weiteren haben Besserverdiener und höhere Dienstleister nicht automatisch Anspruch auf Bezahlung der Überstunden. Eine entsprechende Regelung muss im Vertrag festgehalten werden.

    ‌Weiterlesen: Sind unbezahlte Überstunden erlaubt?

    Muss ich als Schwangere Überstunden machen?

    Nein, Überstunden bei einer Schwangerschaft sind unzulässig. Im Mutterschutzgesetz heißt es, dass Frauen, die schwanger sind, nicht mehr als 8,5 Stunden am Tag und höchstens 90 Stunden pro Doppelwoche arbeiten dürfen. Das gilt unabhängig davon, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

    ‌Weiterlesen: Muss ich als Schwangere Überstunden machen?

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