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Ferienwohnung vermieten – Rechte, Vorschriften und Anmeldung

Eine Ferienwohnung zu vermieten, bietet mehrere Vorteile: Sie kann selbst genutzt werden und bei Vermietung Einnahmen erzielen. Was gewerbliche und private Vermietung unterscheidet, welche Rechte gelten und was ein Zweckentfremdungsverbot ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Ferienwohnung vermieten


‌Eine Ferienwohnung an Urlaubsgäste zu vermieten kann Spaß machen und gleichzeitig eine lukrative Einnahmequelle bedeuten. Grundsätzlich kann jeder eine Ferienwohnung vermieten, der über Platz und Raum verfügt. Theoretisch kann also jeder vermieten – dennoch gibt es in Deutschland Vorschriften, die beachtet werden müssen.

Unterschiedliche Arten der Vermietung


‌Beispielsweise stellt sich die Frage, ob es sich um eine private oder gewerbliche Vermietung handelt. Zudem spielt es eine Rolle, ob man selbst Mieter oder Eigentümer der Ferienwohnung ist. Laut § 540 BGB dürfen Mieter demnach nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Eigentümers die Wohnung untervermieten.

Ferienwohnung privat vermieten


‌Private Zimmer und Wohnungen zu vermieten, liegt im Trend – auch dank der großen Vermietungsplattformen im Internet. Laut einer Statistik von einem der größten Anbieter für Ferienunterkünfte gab es 2014 in Deutschland 26.000 Inserate auf dessen Plattform. 2018 kletterte die Zahl auf 150.000 deutschlandweit. Handelt es sich um eine private Vermietung gilt das Mietrecht (§ 535). Vermieter dürfen eine Wohnung oder ein Zimmer vermieten, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden:
  • Es besteht kein Zweckentfremdungsverbot  
  • Die Eigentümerschaft stimmt der Ferienvermietung zu  
  • Im Ort der Immobilie ist die touristische Nutzung erlaubt 
  • Das Bauamt genehmigt die Nutzung als Ferienwohnung
  • Hinweis:
    Bei privater Vermietung muss man keine Gewerbesteuer zahlen. Jedoch fällt bei Überschreiten der Gewinngrenze Einkommenssteuer an.
    Die sogenannte „Liebhaberei“ wird vom Finanzamt in der Regel nicht berücksichtigt. Das heißt: Nutzen Sie die Immobilie selbst und vermieten die Wohnung nur ab und zu ist dies steuerfrei. Dafür können Verluste und Anschaffungskosten aber auch nicht abgeschrieben werden. 

    ‌Nur wenn über einen längeren Zeitraum ein wirtschaftlicher Gewinn erzielt wird, stuft das Finanzamt die Vermietung als Gewerbe ein. 

    ‌Laut § 14 AO dienen beispielsweise ein Frühstücksservice, ein Radverleih oder eine Rezeption dem wirtschaftlichen Erfolg. Diese Tätigkeiten zielen daher auf ein Gewerbe ab und nicht mehr auf eine rein private Vermietung.

    Ferienwohnung gewerblich vermieten


    ‌Vermiete ich eine Ferienwohnung mit der Absicht Gewinn zu erzielen? Lautet die Antwort ja, ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Wird die Immobilie zum Beispiel regelmäßig vermietet (an über 75 % der ortsüblichen Tage) erkennt das Finanzamt dies als Gewerbetätigkeit an. 

    ‌Auch wenn die Vermietung beziehungsweise die Immobilie zunächst Verluste einbringt, kann eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen. Beispielsweise kann eine umfangreiche Renovierung vom Finanzamt als Investition gesehen werden.
    Hinweis:
    Eine Vermietung der Wohnung ist nicht zwingend gewerblich. Wenn beispielsweise fixe Mieter in der Wohnung leben, spricht man von der Verwaltung von Privatvermögen.
    Dinge, die man bei gewerblicher Vermietung beachten sollte:
  • Viele verschiedene, kurzfristige Mieter bringen oft mehr Einnahmen als Ausgaben und deuten daher auf ein Gewerbe hin 
  • Bei Vermietung über 75 % der ortsüblichen Tage ist eine klare Gewinnabsicht erkennbar 
  • Ist die Ferienwohnung jederzeit verfügbar – ohne Voranmeldung – geht man von einem Gewerbe aus  
  • Das Finanzamt kann auch eine Ertragsprognose für die nächsten 30 verlangen. Damit möchte man feststellen, ob mit der Vermietung tatsächlich ein Gewinn erzielt wird. 
  • Hinweis:
    Meldet man ein Gewerbe an, liegt der Freibetrag für die Gewerbesteuer bei 24.500 Euro im Jahr. Bleibt man unter dieser Grenze muss man keine Gewerbesteuer abführen.

    Zweckentfremdungsverbot


    ‌Ein Zweckentfremdungsverbot kann bedeuten, dass die Vermietung als Ferienimmobilie nicht erlaubt ist, oder eine Sondergenehmigung benötigt wird. In Ferienregionen ist das meist nicht der Fall. Es gibt aber einige Großstädte, die Zweckentfremdungsverbote veranlasst haben. Grund dafür ist die akute Wohnungsknappheit.

    Preisangabenverordnung


    ‌Die Preisangabenverordnung (PAngV) besagt, dass Gäste für die Ferienwohnung den Gesamtpreis beziehungsweise den Endpreis erhalten müssen. Dazu müssen folgende Kosten miteinkalkuliert werden:
  • Nebenkosten (Strom, Wasser Gas und Heizung) 
  • Bettwäsche und Endreinigung  
  • Gegebenfalls Umsatzsteuer  
  • Hinweis:
    Kann der Vermieter die Betriebskosten mittels Zähler veranschaulichen, können diese auch separat abgerechnet werden.

    Vorteile einer vermieteten Ferienwohnung


    ‌Eine vermietete Ferienwohnung bietet einige Vorteile:
  • Die Wohnung kann zu bestimmten Zeiten im Jahr für den Eigenbedarf freigehalten werden. 
  • Durch die kurze Mietdauer der Gäste wird die Wohnung nur gering abgenutzt  
  • Der Preis kann flexibel – je nach Auslastung und Saison – gestaltet werden 
  • Teilweise hohe Renditen möglich  

  • Nachteile einer vermieteten Ferienwohnung


    ‌Eine Ferienimmobilie bedeutet keineswegs ein sicheres Einkommen. Es gibt einige Faktoren, die die Vermietung erschweren:
  • Die Wohnung darf keine Mängel aufweisen beziehungsweise muss immer in einem guten Zustand sein. Andernfalls können schlechte Gästebewertungen zukünftige Buchungen verringern.  
  • Das Einkommen kann je nach Saison stark variieren  
  • Vor allem in Urlaubsregionen herrscht ein großer Wettbewerb 
  • Übersteigen die Mieteinnahmen 22.000 Euro im Jahr fällt für die Vermietung Umsatzsteuer an  
  • Manche Städte haben aufgrund von Wohnungsknappheit ein Zweckentfremdungsverbot eingeführt. Das Verbot untersagt oder beschränkt die kurzfristige Vermietung an wechselnde Gäste 

  • Ferienwohnung vermieten – Steuern beachten


    ‌Grundsätzlich gibt es drei mögliche Steuerarten, die Sie aufgrund Ihrer Vermietung betreffen könnten. Das sind:
  • Umsatzsteuer 
  • Gewerbesteuer  
  • Einkommenssteuer
    ‌  
  • Umsatzsteuer


    ‌Grundsätzlich sind Vermieter bei kurzfristiger Vermietung einer Ferienwohnung dazu verpflichtet Umsatzsteuer zu zahlen. Der ermäßigte Steuersatz liegt bei 7 Prozent. Viele betrifft das aber nicht. Denn: Liegt der Umsatz des Vorjahres unter 22.000 Euro greift die Kleinunternehmerregelung. Vermieter sind damit von der Umsatzsteuer befreit.

    Gewerbesteuer


    ‌Wird die Ferienwohnung ähnlich wie ein Hotel geführt – zum Beispiel mit Mahlzeiten und anderen Extras – und liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor, sieht das Finanzamt ein Gewerbe. Trifft dies zu, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Die Gewerbesteuer ist allerdings nur fällig, wenn die Gewinngrenze von 24.500 Euro im Jahr überschritten wird.

    Einkommenssteuer


    ‌Entsteht nach der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ein Überschuss, muss dieser in der Einkommenssteuererklärung angeführt werden. Aufwendungen, wie Betriebskosten, Gebäudeversicherung, Kosten für Reparaturen, Gebäudeabschreibung, oder Kreditzahlungen können von Einnahmen abgezogen werden.
    Achtung:
    In Deutschland gibt es die Kurtaxe und die Bettensteuer. Sie, als Vermieter, müssen den Beitrag von den Gästen verlangen und an die Gemeinde, in der Ihre Immobilie steht, abführen. Die Höhe der Abgabe unterscheidet sich je nach Ort.

    Ferienwohnung erfolgreich vermieten


    ‌Wollen Sie Ihre Ferienwohnung erfolgreich vermieten, ist eine gute Vorbereitung unumgänglich. Die Wohnung oder das Haus sollte nicht einfach ein Ort zum Schlafen sein, sondern Gäste wohlfühlen lassen. Folgende Merkmale sollten bei einer Ferienimmobilie daher berücksichtigt werden:
  • Konzept (Design sollte stimmig sein)  
  • Qualität statt Quantität. Achten Sie auf hochwertige Möbel und Betten 
  • Helligkeit und dezente Farben 
  • Voll ausgestatte Küche (Gäste möchten im Urlaub gemeinsam kochen)  
  • Schnelles WLAN und Musikanlage  
  • Komfortables Badezimmer  
  • Stauraum 
  • Balkon, Terrasse oder ein Garten zieht viele Gäste an 
  • Extras wie eine Sauna oder kostenlose Fahrräder  
  • Kinderbett und Hochstuhl (Für Familien mit kleinen Kindern) 
  • Viele Interessenten achten bei der Wahl ihrer Ferienwohnung auf das Besondere. Also ein Merkmal das heraussticht. Das könnte ein Whirlpool genauso wie ein Balkon mit Meerblick sein. Diese Besonderheiten sollten bei der Vermarktung hervorgehoben werden.

    Ferienwohnung vermieten – Tipps für Vermieter


    1‌) Eine gute Planung ist wortwörtlich die halbe Miete. Überlegen Sie welche Gäste Sie ansprechen wollen? Möchten Sie saisonal oder ganzjährig vermieten? Wie sieht es mit den Kosten aus? 

    ‌2) Legen Sie Ihre Zielgruppe fest. Wenn Sie wissen, wer bei Ihnen buchen wird, können Sie die Wohnung an die Bedürfnisse der Zielgruppe anpassen. Jüngere Personen haben meistens eine andere Vorstellung als Familien mit kleinen Kindern oder Senioren. Einen Hinweis darauf bietet der Standort der Immobilie. Schicke Apartments in Großstädten werden tendenziell von jüngeren Gästen gebucht. 

    ‌3) Die Ausstattung sollte nicht spartanisch sein. Ganz im Gegenteil: Die Wohnung sollte so eingerichtet sein, dass sich Gäste wie zu Hause fühlen. 

    ‌4) Setzen Sie einen Preis fest. Dieser solle nicht zu teuer, aber auch nicht zu günstig sein. Orientieren Sie sich an der Konkurrenz und sprechen Sie mit Leuten im Ort. 

    ‌5) Eine Ferienwohnung ohne Online-Auftritt zu vermarkten ist mittlerweile fast unvorstellbar. Potenzielle Gäste werden womöglich nur über die großen Buchungsplattformen im Internet auf Sie aufmerksam. Zudem können Sie in sozialen Netzwerken zusätzlich werben. Alternativ können Sie auch wenig Online-Marketing betreiben und auf Mundpropaganda setzen. So könnte Ihre Wohnung vielleicht als Geheimtipp wahrgenommen werden. 

    ‌6) Inszenierung – Die Fotos und die Beschreibung der Ferienwohnung sollten professionell und stimmig wirken. Nehmen Sie sich Zeit, um die Besonderheiten der Wohnung hervorzuheben. 

    ‌7) Gäste freuen sich in der Regel über kleine Willkommensgeschenke und ein Grußschreiben. Solche Kleinigkeiten wirken sympathisch und bauen eine persönliche Beziehung auf. 

    ‌8) Falls Sie viele Buchungen erhalten und nicht alle Anfragen schnell beantworten können, kann ein Buchungssystem viel Arbeit abnehmen. 

    ‌9) Seien Sie als Gastgeber immer erreichbar. Gäste schätzen eine Ansprechperson, an die sie sich bei Fragen oder Problemen wenden können. 

    ‌10) Die Wohnung muss gründlich gereinigt werden, bevor die nächsten Gäste anreisen.

    Welche rechtlichen Pflichten haben Vermieter?

  • Impressumspflicht 
    ‌Vermieter eine Ferienwohnung, die auf ihrer eigenen Website oder in einem Prospekt werben, müssen ihre persönlichen Daten angeben. Sie müssen demnach für Gäste erkennbar sein. Außerdem müssen Anbieter mittels Telefons oder Internet erreichbar sein. 
  • Reisvertragsgesetz 
    ‌Üblicherweise regelt das Mietrecht die Vermietung einer Ferienwohnung. Bieten Vermieter aber noch weitere Services wie Kurse oder Ausflüge an, fallen Sie unter das Reisevertragsgesetz § 651a BGB. Damit muss der Vermieter im Haftungsfall Schadensersatzansprüche leisten. 
  • Schriftlicher Mietvertrag 
    Ihre Gäste sollten einen schriftlichen Mietvertrag unterschreiben. Dieser ist zwar nicht verpflichtend, bringt aber mehr Sicherheit für beide Parteien.
  • Verkehrssicherungspflicht 
    ‌Sie, als Vermieter, sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass Ihre Gäste nicht zu Schaden kommen. Sprich: Gäste dürfen sich nicht aufgrund von mangelnder Sicherheit im Haus verletzten. Beispiele hierfür wären Elektroschäden oder brüchige Treppen. Bei Unfällen kann es nach § 823 BGB zu Schadensersatzansprüchen kommen. 
  • Reisrücktrittsversicherung 
    ‌Eine Reiserücktrittsversicherung kann Mieter, sowie Vermieter helfen. Denn: Im Fall einer Stornierung bekommen beide Parteien in der Regel ihr Geld zurück.  
  • Lebensmittelhygieneverordnung 
    ‌Möchten Sie Ihren Gästen Speisen anbieten muss die Lebensmittelhygieneverordnung eingehalten werden.  

  • Ferienwohnung anmelden


    ‌Eine Ferienwohnung ist beim Einwohnermeldeamt oder dem Ordnungsamt anzumelden. In Orten, die eine Kurtaxe oder Bettensteuer erheben ist meistens das Ordnungsamt zuständig.

    Wann muss ich die Ferienwohnung anmelden?


    ‌Sobald die Ferienwohnung manchmal selbst genutzt wird, ist man rechtlich dazu verpflichtet einen Zweitwohnsitz anzumelden. Das heißt: Zweitwohnsitzsteuer wird ebenfalls fällig.
    Hinweis:
    Bei Unklarheiten bezüglich der (Ferien)-Vermietung, sind örtliche Tourismusbüros die richtigen Ansprechpartner. Diese wissen auch, ob die Wohnung touristisch vermietet werden darf.

    Ferienwohnung vermieten – Immobilien einfach erklärt

    Was ist bei Vermietung einer Ferienwohnung zu beachten?

    Die Vermietung sollte gut vorbereitet werden. Das heißt: Nicht nur der Standort der Ferienwohnung ist für eine regelmäßige Auslastung entscheidend, sondern auch Einrichtung und Vermarktung. Die Wohnung und deren Besonderheiten sollten schön präsentiert werden. Richten Sie die Wohnung so ein, dass sich Gäste wie zu Hause fühlen. 

    ‌Weiterlesen: Ferienwohnung erfolgreich vermieten

    Kann man einfach eine Ferienwohnung vermieten?

    Grundsätzlich kann jeder eine Ferienwohnung vermieten – vorausgesetzt das bestimmte Kriterien erfüllt sind. Zum Beispiel gibt es in manchen Städten ein Zweckentfremdungsverbot. Dieses beschränkt oder untersagt die kurzfristige Ferienvermietung. Außerdem sollte man überlegen, ob man privat oder gewerblich vermieten möchte. Privat vermieten geht nur, wenn man keinen Gewinn erzielt. 

    ‌Weiterlesen: Ferienwohnung privat vermieten

    Was braucht man, um eine Ferienwohnung anzumelden?

    Normalerweise meldet man eine Ferienwohnung beim Einwohnermeldeamt an. In manchen Fällen ist das Ordnungsamt dafür zuständig. Erhebt der Ort in der Ihre Immobilie steht eine Kurtaxe, muss die Wohnung in jedem Fall angemeldet werden. Alternativ kann die Ferienwohnung – je nach Eigennutzung – auch als Zweitwohnsitz angemeldet werden. 

    ‌Weiterlesen: Ferienwohnung anmelden

    Wie vermiete ich ein Ferienhaus am besten?

    Kennen Sie ihre Zielgruppe. Wenn Sie wissen, wer Ihre potenziellen Gäste sein werden, können Sie die Wohnung dementsprechend einrichten. Die Wohnungen und Häuser sollten Charakter haben und gleichzeitig ein Wohlfühlambiente bieten. Buchungsplattformen und Social Media vergrößern die Chance auf regelmäßige Buchungen. Durch gezielte Vermarktung kann auch die Nebensaison für Gäste attraktiver werden. 

    ‌Weiterlesen: Ferienwohnung erfolgreich vermieten

    Muss ich eine Ferienwohnung als Gewerbe anmelden?

    Das kommt darauf an, welche Absichten Sie mit der Vermietung verfolgen. Eine Gewerbeanmeldung ist notwendig, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht zu erkennen ist. Das heißt: Machen Sie mit der Vermietung über einen längeren Zeitraum Gewinn, stuft das Finanzamt das als Gewerbetätigkeit ein. Vermieten Sie ein Zimmer nur ab und zu im Jahr ist das eine private Vermietung. Dafür braucht man keine Gewerbeanmeldung. 

    ‌Weiterlesen: Ferienwohnung gewerblich vermieten

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