Miterben und Erblasser sitzen im Wohnzimmer: Ein Erbe möchte per Abschichtung aus der Erbengemeinschaft austreten. © Adobe Stock | Andrey Popov

Abschichtung: Erbteilsübertragung in der Erbengemeinschaft mit Anwachsung

Die Abschichtung stellt eine Art der Erbauseinandersetzung dar. Dabei scheidet ein Miterbe aus der Erbengemeinschaft aus. Von den verbleibenden Miterben erhält er dafür in der Regel eine Abfindung in Geldform. Die Abfindung erfolgt einvernehmlich. Mehr zum Thema lesen.

Was versteht man unter Abschichtung?


‌Abschichtung bedeutet, dass ein Miterbe seinen Erbteil auf die anderen Miterben überträgt und selbst aus der Erbengemeinschaft ausscheidet. Als Gegenleistung für das Ausscheiden erhält er üblicherweise eine Abfindung. Er verzichtet damit auf seinen Erbteil und seine Rechte als Miterbe. 

‌Die Erbanteile der Miterben wachsen nach dem Ausscheiden des betreffenden Miterben verhältnismäßig nach ihren Erbquoten an § 2094 BGB

‌Diese Art der Erbauseinandersetzung findet sich zwar in keiner eigenen gesetzlichen Verankerung im BGB wieder, ist aber trotzdem eine gängige und legitime Art und Weise, einen Nachlass abzuwickeln.
Beispiel:
Eine Erbengemeinschaft erbt ein Grundstück vom verstorbenen Erblasser. Die Gemeinschaft kann sich nicht einigen, was sie mit der Immobilie machen will. Einer der Miterben benötigt dringend Geld. Die anderen Miterben wollen das Grundstück aber noch nicht verkaufen, da ihnen der aktuelle Preis zu niedrig scheint.


Daher entscheidet der Miterbe, seinen Erbteil auf die anderen per Abfindungsvertrag zu übertragen. Als Gegenleistung bekommt er dafür eine gewisse Summe Geld. Dann scheidet er vollständig aus der Erbengemeinschaft aus.

Was versteht man unter Anwachsung?


‌Anwachsung bedeutet, dass der Erbteil der anderen Miterben „anwächst“, also zunimmt, wenn ein Miterbe aus der Erbengemeinschaft aussteigt. Eine Anwachsung erfolgt beispielsweise, wenn ein Erbe durch eine Abschichtungsvereinbarung als Erbe ausscheidet. Sein geerbtes Vermögen wird dann anteilig auf die anderen Erben aufgeteilt

‌Gesetzlich verankert ist die Anwachsung in den Paragraphen 1935, 2094 sowie 2095 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Beispiel:
Vier Kinder erben gemeinsam das Vermögen ihres verstorbenen Vaters. Im Vermögen befindet sich unter anderem ein Haus. Ein Kind will aus der Erbengemeinschaft ausscheiden. Es wählt eine Abschichtung. Aus diesem Grund erben die anderen nun nicht mehr jeweils ein Viertel, sondern jeweils ein Drittel der Erbschaft.

Welche Vor- und Nachteile hat eine Abschichtung?


‌Vorteile

  • Spart Kosten: 
    ‌Die Abschichtung ist eine kostengünstige Alternative zur Erbteils- oder Grundstücksübertragungsvereinbarung. Letztere erfordert eine mitunter teure notarielle Beurkundung. Die Abschichtungsvereinbarung braucht keine Beurkundung beim Notar, sogar wenn Immobilien und Grundstücke Teil des Nachlasses sind.   
  • Unkompliziertes Ausscheiden: 
    ‌Die Abschichtung ermöglicht ein unbürokratisches und schnelles Aussteigen aus der Erbengemeinschaft. Allerdings nur, sofern sich die Miterben zur Zusammenarbeit bereit erklären. 

    ‌Und: Sofern sie liquide sind, das heißt, genügend Geld für die Abfindung aufbringen können. Möglich ist auch, dass Teile des Nachlasses für die Abfindung verwendet werden. Wer also schnell an Geld kommen muss, sollte über eine Abschichtung nachdenken.   

  • ‌Nachteile

  • Riskant bei Schulden: 
    ‌Lasten hohe Schulden auf dem Nachlass, birgt eine Abschichtung womöglich ein hohes Risiko. Denn: Trotz einer Abschichtung bleibt der nun aus der Erbschaft ausgetretene Erbe weiterhin Schuldner gegenüber den Nachlassgläubigern. 

    ‌Alternative: Mit den Gläubigern oder mit den Miterben im Innenverhältnis eine sogenannte „Haftungsfreistellung“ vereinbaren. In der Praxis sind solche Haftungsfreistellungen aber in der Regel schwierig zu bewerkstelligen. 
  • Nachteilig bei steigendem Nachlasswert: 
    ‌Wie auch bei einem hoch verschuldeten Nachlass kann eine Abschichtung bei einem im Wert steigenden Nachlass unklug sein. Denn der Aussteiger gibt damit seine Erbenstellung zur Gänze ab. Erhöht sich der Wert des Nachlasses, kann dieser dann nicht mehr daraus Nutzen ziehen.   
  • Möglicherweise stellen sich Miterben quer: 
    ‌Eine Abschichtung ist nur dann wirklich sinnvoll, wenn die Miterben gewillt sind, eine angemessene Summe Geld als Gegenleistung für die Erbteilsübertragung zu zahlen. Lässt sich keine geeignete Abfindungshöhe festlegen, stellt sich die Frage über den Sinn des Ausstiegs. 

  • Was bekomme ich als Gegenleistung?


    ‌In vielen Fällen wird der Ausstieg aus einer Erbschaft per Abschichtung mit einer Geldleistung beantwortet. Wie hoch diese zu sein hat, ist nicht gesetzlich festgelegt. Es ist nicht einmal gesetzlich festgelegt, dass man überhaupt eine Abfindung für die Abschichtung bekommen muss. 

    ‌Aus diesem Grunde hängt viel davon ab, wie sehr man mit den anderen Miterben auskommt und wie gut man mit diesen verhandeln kann.
    Hinweis:
    In der Regel ist aber mit hohen Abschlägen zu rechnen, vor allem dann, wenn das Aussteigen schnell erfolgen soll.

    Wann ist ein Abschichtungsvertrag sinnvoll?


    ‌Ein Abschichtungsvertrag (auch „Abschichtungsvereinbarung“) ist jedenfalls sinnvoll. Er muss jedoch nicht extra bei einem Notar abgeschlossen werden; eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich. Er ist also nicht formgebunden. Auch nicht dann, wenn Immobilien bzw. Grundstücke sich im Nachlass befinden. 

    ‌Aber: Eine notarielle Beurkundung hat natürlich den Vorteil, dass sich die Miterben dann an die Abmachung gebunden fühlen und der Miterbe tatsächlich unter den genannten Bedingungen aus der Gemeinschaft ausscheiden kann. Eine notarielle Beurkundung kann daher – auch wenn nicht unbedingt für den Vertragsabschluss notwendig – trotzdem in Betracht gezogen werden. 

    ‌Wichtig ist, dass die Vereinbarung die zentralen Punkte enthält, wie die Höhe der Abschichtungsabfindung sowie das Datum, bis zu dem der Betrag bezahlt werden muss. Zudem eine Angabe, mit welchem Datum man von der Erbengemeinschaft ausscheidet. Bei einem verschuldeten Nachlass, kann – dies wäre für den Aussteiger von Vorteil – eine Haftungsfreistellung enthalten sein.

    Wann ist eine notarielle Beurkundung erforderlich?


    ‌Die Vereinbarung muss jedoch dann zwingend von einem Notar beurkundet werden, wenn der aussteigende Erbe als Gegenleistung kein Geld, sondern Grundstücke oder Immobilien bzw. Anteile an einer GmbH bekommt. 

    ‌Wer bereits als Miteigentümer einer Immobilie im Grundbuch eingetragen wurde, nun aber aus der Erbengemeinschaft aussteigt und von der Immobilie Abstand nimmt, braucht für die Grundbuchberichtigung ebenfalls einen Notar: Die Berichtigungsbewilligung muss in öffentlich beglaubigter Form erteilt werden.

    Wie kann man außerdem aus einer Erbengemeinschaft ausscheiden?

  • Erbauseinandersetzung: 
    ‌Die Auseinandersetzung der Erbschaft in der Erbengemeinschaft bedeutet nichts anderes als die Aufteilung des Nachlasses nach den Vorgaben des Erblassers. Dieser Prozess kann einige Zeit dauern. Kommen die Miterben in ihren Verhandlungen nicht weiter oder dauert die Erbauseinandersetzung sehr lange, kann die Erbauseinandersetzungsklage einen Ausweg bieten. 

    ‌Jedem Miterben steht das Recht zu, eine Klage auf Erbauseinandersetzung beim zuständigen Nachlassgericht einzureichen. Dem Gericht wird dabei ein Teilungsplan für den Nachlass vorgelegt, woraufhin es entscheidet, ob dieser nach vorgelegtem Plan aufgeteilt wird.    
  • Teilungsversteigerung: 
    ‌Die Teilungsversteigerung des Nachlasses ist gleichsam die Notlösung in der Erbauseinandersetzung. Sie wird vollzogen, wenn nichts anderes mehr hilft, also wenn die Erbengemeinschaft in eine Pattsituation geraten ist, aus die sie schon länger nicht mehr herauskommt. 

    ‌Bei der Teilungsversteigerung wird die Erbschaft unter ihrem tatsächlichem Wert versteigert. Das ist zwar nachteilig für den Gewinn, den die Erbengemeinschaft dadurch erzielt. Andererseits bekommt sie dadurch zumindest endlich Geld für die Erbschaft.   
  • Erbteilsverkauf: 
    ‌Wie der Name schon hinweist, handelt es sich beim Erbteilsverkauf um den Verkauf des gesamten Erbteils. Nicht möglich ist, dass man sich einen Teil seines Erbteils herauspickt, und nur diesen verkauft. Käufer können zum Beispiel spezielle Unternehmen sein, die Erbteile an- und verkaufen, oder aber auch etwa die Miterben. 

    ‌Die Miterben haben beim Erbteilskauf ein sogenanntes Vorkaufsrecht. Das heißt, gibt es einen anderen (außenstehenden) Kaufinteressenten, bekommen sie als „Innenstehende“ den Zuschlag. 

  • Abschichtung – Recht einfach erklärt

    Was ist eine Abschichtung?

    Abschichtung meint das Aussteigen eines Miterben aus der Erbengemeinschaft durch Übertragung seines Erbanteils an die restliche Miterbengemeinschaft. Als Abfindung bekommt der aussteigende Erbe in der Regel eine Abfindung (Geldzahlung). Sie ist jedoch von der gesetzlich verankerten Erbteilsübertragung zu unterscheiden. Es handelt sich dabei um eine Sonderform von Erbauseinandersetzung. 

    ‌Weiterlesen: Was versteht man unter Abschichtung?

    Wird eine Abschichtungsvereinbarung bei einem Notar abgeschlossen?

    Nein, Abschichtungsvereinbarungen können ohne notarielle Beurkundung abgeschlossen werden. Dies ist kostensparend für die Miterben. Grundbuchänderungen, die im Zusammenhang mit einer Abschichtung gemacht werden, müssen jedoch von einem Notar beglaubigt werden. 

    ‌Weiterlesen: Wann ist eine notarielle Beurkundung erforderlich?

    Wann ist eine Abschichtung vorteilhaft?

    Ein Vorteil ist beispielsweise, dass die Abschichtung kostensparend ist, sofern kein Notar beigezogen wird (was bei einer Abschichtung auch keine Pflicht darstellt). Zudem ist sie – im Vergleich zu anderen Erbengemeinschaft-Ausscheidungsverfahren – recht unkompliziert. Vorausgesetzt die Miterben machen mit. 

    ‌Weiterlesen: Welche Vor- und Nachteile hat eine Abschichtung?

    Wann ist eine Abschichtung nachteilig?

    Insbesondere bei einem (hoch) verschuldeten Nachlass kann eine Abschichtung nachteilig sein. Auch wenn man nach der Abschichtung kein Erbe mehr ist, so ist man weiterhin Schuldner gegenüber den Nachlassgläubigern. Genauso kann sie nachteilig sein, wenn der Nachlass im Lauf der Zeit seinen Wert steigern kann bzw. wird. 

    ‌Weiterlesen: Welche Vor- und Nachteile hat eine Abschichtung?

    Welche Abfindung ist bei der Abschichtung normal?

    Die Abfindung bei einer Abschichtung ist gesetzlich nicht geregelt. Es kann daher passieren, dass die Miterben gar nichts zahlen bzw. nichts aus der Erbschaft hergeben wollen. Verhandlungsgeschick ist daher gefragt. 

    ‌Weiterlesen: Was bekomme ich als Gegenleistung?

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