Eine Arbeitnehmerin an ihrem Schreibtisch und öffnet lächelnd ein Geschenk. © Adobe Stock | Marat

Geschenke im Job annehmen – was ist erlaubt?

Arbeitnehmer dürfen kleine Zuwendungen in der Regel annehmen. Bei wertvolleren Geschenken liegt die Vermutung einer Bestechung nahe. In Unternehmen gibt es meistens Compliance-Richtlinien, die Mitarbeitern Verhaltensregeln im Umgang mit Geschenken vorschreiben. Bei einem Verstoß droht die Kündigung.

Als Arbeitnehmer Geschenke annehmen


‌Geschenke im Berufsleben sind keine Seltenheit. Häufig kommt es vor, dass Arbeitnehmer Zuwendungen in Form von Geld oder Sachgeschenken erhalten. Sei es von Kunden, Geschäftspartnern oder betriebsfernen Personen. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Sei es aus Dankbarkeit, zur Pflege der Geschäftsbeziehung oder zu bestimmten Anlässen wie Weihnachten. Doch zu Recht stellen sich viele Arbeitnehmer die Frage, ob sie die Geschenke auch annehmen dürfen. Denn hier ist große Vorsicht geboten. 

‌Erwarten Geschenkgeber eine Gegenleistung, dann sollten Arbeitnehmer das Geschenk niemals annehmen, da es sich um Bestechung handeln könnte. Eine Gegenleistung kann etwa darin bestehen, dass der Arbeitnehmer eine bestimmte berufliche Entscheidung trifft oder eine Handlung tätigt, die den Geschenkgeber unangemessen bevorzugt. 

Problematisch sind Geschenke immer dann, wenn außenstehende Personen den Eindruck der Beeinflussung erlangen könnten. Insbesondere bei wertvollen Geschenken sollten Arbeitnehmer also aufpassen. Hier liegt der Verdacht einer Bestechung besonders nahe. Vor allem wenn der Beschenkte eine höherrangige Funktion innehat und wichtige Geschäftsentscheidungen trifft.

Wertgrenze bei Annahme von Geschenken


‌Geschenke können in unterschiedlicher Form erfolgen. Gängig sind im Berufsleben etwa folgende Geschenke:
  • Pralinen 
  • Präsentkorb 
  • Getränke wie Wein oder Champagner 
  • Karten für ein Sportereignis oder eine Kulturveranstaltung 

  • ‌Im Gesetz gibt es keine grundlegende Grenze, wie teuer Geschenke sein dürfen. Geschenke von geringfügigem Wert sind meist unbedenklich und können von Arbeitnehmern ohne Weiteres angenommen werden, vorausgesetzt sie sind an keine Gegenleistung geknüpft. Üblicherweise gelten Geschenke im Wert von bis zu 35 Euro als akzeptabel, da sie bis zu dieser Summe steuerlich absetzbar sind. 

    ‌Bei größeren Geschenken, etwa bei teuren Uhren, ist es schwer vorstellbar, dass diese als Aufmerksamkeit geschenkt werden, ohne dass eine Gegenleistung erwartet wird. Somit begeben sich Arbeitnehmer bei der Annahme auf gefährliches Terrain, da sofort der Verdacht der Bestechlichkeit auf ihnen lastet. 

    ‌Wenn es um den Wert eines Geschenkes geht, ist der Aspekt der sozialen Angemessenheit nicht außer Acht zu lassen:
  • Bekommt ein Mitarbeiter mit einem Monatslohn von 1.800 Euro ein Geschenk im Wert von 600 Euro, erscheint das als unangemessen und man geht von Bestechung aus.  
  • Das gleiche Geschenk für einen Firmenchef mit Millionenvermögen ist hingegen billig, da es kein Missverhältnis zwischen Verdienst und Wert des Geschenkes gibt. Der Verdacht der Bestechung ist hier also nicht so schnell gegeben.  
  • Umstände der Beschenkung


    ‌Ob die Annahme eines Geschenks problematisch ist oder nicht, hängt nicht nur vom Wert des Geschenks ab. Oft sind es auch die jeweiligen Umstände, die den Eindruck der Bestechung erwecken. Das ist insbesondere in folgenden Situationen der Fall:
  • Das Geschenk steht in direktem Zusammenhang zu einem Geschäftsabschluss oder einer Geschäftsentscheidung
  • Das Geschenk wird an die Privatadresse und nicht an die Firmenadresse gesendet.  
  • Ein Arbeitnehmer erhält mehrmals im Jahr von derselben Person Geschenke.  
  • Geschenke annehmen in der Arztpraxi


    ‌Was die Geschenke an Ärzte betrifft, gibt es besondere Regelungen in der Muster-Berufsordnung für Ärzte. Diese besagen Folgendes:
  • Ärzte dürfen keine Geschenke von Patienten oder Dritten annehmen, fordern oder sich versprechen lassen, wenn dadurch der Eindruck entstehen kann, dass der Arzt in seiner unabhängigen Entscheidung beeinflusst wird. 
  • Die Annahme von Geld ist zulässig, wenn es nur zum Zweck der beruflichen Fortbildung genutzt wird und nicht höher ist als die notwendigen Reisekosten und Tagungsgebühren. 
  • Ärzte dürfen Beiträge von Dritten annehmen, wenn diese der Durchführung von ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen dienen und einen angemessenen Umfang nicht überschreiten. Dabei muss bei Ankündigung und Durchführung der Veranstaltung das Sponsoring offengelegt werden. 

  • Interne Compliance-Richtlinien


    ‌Viele Unternehmen legen betriebsintern Compliance-Richtlinien fest, in denen geregelt wird, wie sich Arbeitnehmer bei der Annahme von Geschenken zu verhalten haben. Durch diese Maßnahme schaffen Unternehmen Klarheit für die Arbeitnehmer, beugen Bestechungsfällen vor und schützen sich vor einer Haftung.
    Hinweis:
    Compliance-Richtlinien werden in er Regel durch eine Betriebsvereinbarung festgelegt. Verhaltensregeln bei der Annahme von Geschenke können aber auch im Rahmen eines Arbeitsvertrags vereinbart werden.

    Inhalt von Compliance-Richtlinien


    ‌Eine Compliance-Richtlinie wird üblicherweise von der Unternehmensführung festgelegt. Was die Richtlinie den Arbeitnehmern in Bezug auf die Annahme von Geschenken vorschreibt, liegt im Ermessen des Verantwortlichen. Mögliche Inhalte sind etwa die folgenden: 

    ‌1) Art der Geschenke 
    ‌Nur bestimmte Geschenke dürfen angenommen werden. Etwa Sachleistungen. Die Annahme von Zuwendungen in Form von Geld kann verboten werden. 

    ‌2) Wertgrenze von Geschenken 
    ‌Geschenke, deren Wert eine bestimmte Grenze überschreitet, dürfen nicht angenommen werden. Eine übliche Grenze sind 35 Euro. 

    ‌3) Umstände der Beschenkung 
    ‌Steht ein Geschenk in Zusammenhang mit Aufträgen, Geschäftsabschlüssen oder beruflichen Entscheidungen, darf dieses nicht angenommen werden. 

    ‌4) Absprache mit Vorgesetzten 
    ‌Vor der Annahme eines Geschenks ist ein Vorgesetzter zu informieren. Dieser entscheidet darüber, ob der Arbeitnehmer es annehmen darf oder nicht. 

    ‌5) Keine Gegenleistung 
    ‌Arbeitnehmern ist es untersagt, Geschenke anzunehmen, wenn der Geschenkgeber eine Gegenleistung fordert.

    Konsequenzen bei Annahme von Geschenken


    ‌Nimmt ein Arbeitnehmer unerlaubterweise Geschenke an, drohen ihm arbeitsrechtliche Konsequenzen. Unter Umstände kann der Arbeitnehmer auch strafrechtlich belangt werden, wenn der Tatbestand der Bestechung erfüllt ist. 

    ‌1) Abmahnung 
    ‌Nimmt ein Arbeitnehmer Geschenke an, obwohl ihm das durch eine Klausel im Arbeitsvertrag oder durch Compliance-Richtlinien untersagt ist, liegt ein Pflichtverstoß vor. Der Arbeitgeber hat das Recht, dem Arbeitnehmer eine Abmahnung zu erteilen. Diese gilt als Warnung für den Arbeitnehmer, dass bei erneuter Annahme von Geschenken eine verhaltensbedingte Kündigung erfolgen kann. Mehr zum Thema Abmahnung erfahren Sie in dem Artikel Abmahnung

    ‌2) Kündigung 
    ‌Unterlässt es der Arbeitnehmer auch nach erfolgter Abmahnung nicht, Geschenke anzunehmen, kann der Arbeitgeber diesen nach § 314 BGB verhaltensbedingt kündigen. Eine Kündigung ist auch ohne bereits erfolgte Abmahnung zulässig, wenn es sich um einen besonders schweren Pflichtverstoß handelt. Das ist etwa bei Bestechung der Fall. Mehr zur Kündigung können Sie in unter Kündigung lesen. 

    ‌3) Strafrechtliche Konsequenzen 
    ‌Arbeitnehmer, die Geschenke von einem Dritten annehmen und diesen auf unlautere Weise bevorzugen, machen sich gemäß § 299 StGB strafbar aufgrund von Bestechlichkeit. Dem Arbeitnehmer droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Mehr zu dem Thema erfahren Sie in dem Artikel Bestechlichkeit.

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    Geschenke im Job annehmen – Recht einfach erklärt

    Wann sind Geschenke von Kunden erlaubt?

    Arbeitnehmer können dann Geschenke annehmen, wenn es sich um eine kleine Aufmerksamkeit handelt, die nicht an Gegenleistungen geknüpft ist. Geschenke, bei denen der Eindruck entsteht, der Arbeitnehmer würde unangemessen beeinflusst werden, sollte er lieber nicht annehmen. 

    ‌Weiterlesen: Als Arbeitnehmer Geschenke annehmen

    Was für Geschenke dürfen Arbeitnehmer annehmen?

    Geschenke mit geringfügigem Wert sind meist unbedenklich. Etwa Schokolade oder eine Weinflasche. Handelt es sich hingegen um wertvolle Geschenke, kommt der Verdacht der Bestechung auf. Eine Rolle spielt dabei immer die soziale Angemessenheit. 

    ‌Weiterlesen: Wertgrenze bei Annahme von Geschenken

    Dürfen Ärzte Geschenke von Patienten annehmen?

    Die ärztliche Entscheidung sollte stets unabhängig bleiben. Deshalb dürfen Ärzte keine Geschenke von Patienten oder Dritten annehmen, wenn dadurch der Eindruck einer unangemessenen Beeinflussung zustande kommt. 

    ‌Weiterlesen: Geschenke annehmen in der Arztpraxis

    Was sind Zuwendungen im Sinne von Compliance?

    Unternehmen können betriebsintern Compliance-Richtlinien festlegen, in denen sie definieren, wie Mitarbeiter sich im Umgang mit Geschenken zu verhalten haben. Dadurch schaffen sie Klarheit unter den Beschäftigten und beugen Bestechlichkeit vor. Auch schützen sie sich vor Haftung. 

    ‌Weiterlesen: Inhalt von Compliance-Richtlinien

    Welche Konsequenzen drohen bei unerlaubter Annahme von Geschenken?

    Arbeitnehmer, die unerlaubterweise Geschenke annehmen, können vom Arbeitnehmer eine Abmahnung erhalten. In schwerwiegenden Fällen ist auch eine Kündigung zulässig. Liegt ein Straftatbestand vor, können auf den Arbeitnehmer zudem strafrechtliche Konsequenzen zukommen. 

    ‌Weiterlesen: Konsequenzen bei Annahme von Geschenken

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