Kissenschlacht im Schlafzimmer © Adobe Stock | valentsova

Kind alleine lassen – Wann dürfen Kinder allein zuhause bleiben?

Wann wird es Zeit, das Kind alleine zuhause zu lassen, damit seine Entwicklung zur Selbstständigkeit gefördert wird? Eltern fragen sich, welche persönlichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Kinder unbeaufsichtigt zu lassen, ohne dabei die Aufsichtspflicht zu verletzen.

Unter welchen Voraussetzungen dürfen Kinder alleine zuhause bleiben?


‌Wer Kinder hat, weiß wie schnell die Zeit vergeht. Eben noch ein tapsiges Kleinkind, das man keine Minute aus den Augen lassen konnte, entwickelt sich der Nachwuchs zum immer selbstständiger werdenden Kind und fordert vehement mehr Freiheit ein. Dazu gehört auch der Wunsch, alleine zuhause zu bleiben und dies verursacht bei den Erziehungsberechtigten zunächst ein mulmiges Gefühl. Der Drang nach mehr Selbstständigkeit ist jedoch im Verlauf der Kindesentwicklung völlig natürlich und wichtig. Außerdem hat es durchaus Vorteile, wenn man sein Kind nicht mehr rund um die Uhr beaufsichtigen muss: Endlich einmal ohne quengelndes Kind im Schlepptau einkaufen. Nicht zwangsläufig den Chef um Urlaub bitten, weil der Sohn mit einer leichten Erkältung nicht am Schulunterricht teilnehmen kann. Zahnarzttermine wahrnehmen, ohne vorher für eine Betreuung der Tochter zu sorgen. Einfach mal zu zweit ins Kino gehen und dabei keinen Disney-Film anschauen. 

‌Doch wie kann man entscheiden, wann das Kind die nötige Reife besitzt, um unbeaufsichtigt zu bleiben? Viele Eltern fürchten, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzen oder das Kind überfordern und stellen sich die Frage: Welche Rechte und Pflichten haben Kinder? 

‌Im folgenden Artikel erfahren Sie, welche rechtlichen Bestimmungen zu beachten sind und welche Voraussetzungen Ihr Kind mitbringen muss, damit es eine Zeit lang alleine zuhause bleiben kann.

Kinder alleine zuhause lassen – Gesetzeslage


‌Eltern haben die Pflicht, ihre Kinder zu beaufsichtigen und im Rahmen der Personensorge vor Schaden zu bewahren. Es gibt jedoch keine eindeutige Aussage im Gesetz, die besagt, wann Kinder alleine bleiben dürfen, denn dies hängt sehr stark von der Persönlichkeit des Kindes und seiner Entwicklung ab. 

‌Die Personensorge umfasst die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht und ist in § 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) definiert.
Inhalte und Grenzen der Personensorge: 

‌(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. 

‌(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. 

‌(3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.

Der Begriff der elterlichen Sorge wird wiederum in § 1626 BGB konkretisiert.
Elterliche Sorge, Grundsätze: 

‌(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). 

‌(2) Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an. 

‌(3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.

Insbesondere der zweite Absatz des § 1626 BGB ist für die Beantwortung der Frage, ob und wann Kinder alleine zuhause bleiben dürfen, relevant. Hier ist explizit festgelegt, dass die elterliche Sorge sich gemäß der Entwicklung des Kindes anpassen muss. Es gilt also individuell zu entscheiden, wie die Aufsichtspflicht sich entsprechend des Entwicklungsfortschritts des Kindes verändert. 

‌Eins steht jedoch fest und wird in Zeiten der „Helikopter-Eltern“ vermehrt diskutiert: Ein Kind, das ständig unter Aufsicht ist, kann sich nicht altersgemäß entwickeln und wird in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt. Es liegt somit im persönlichen Ermessen der Eltern, zwischen der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht und der angestrebten Erziehung zur Selbstständigkeit das optimale Maß zu finden und immer wieder neu zu justieren. 

‌Die Frage, ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorlag, stellt sich erst, wenn etwas passiert ist, während das Kind unbeaufsichtigt war. Dann wird beleuchtet, ob das Alleinlassen des Kindes als eine Kindeswohlgefährdung oder eine Vernachlässigung zu bewerten ist.

Bietet das Bundeskinderschutzgesetz eine Orientierung für Eltern?


‌Im Bundeskinderschutzgesetz sind Regelungen des präventiven und aktiven Kinderschutzes zusammengefasst. Außerdem ist in diesem Gesetz festgelegt, wie die Kooperation und die Information im Bereich des Kinderschutzes gestaltet ist. Akteure wie Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe werden mit Kompetenzen ausgestattet, um einzugreifen, wenn der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung oder Vernachlässigung vorliegt. Doch auch im Kinderschutzgesetz wird nicht definiert, unter welchen Bedingungen oder in welchem Alter Kinder alleine zuhause bleiben dürfen.

Orientierungshilfen für Eltern – Empfehlungen der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (BKE)


‌Es steht also in keinem Gesetz, wann man sein Kind alleine zuhause lassen darf. Da die elterliche Sorge und die Aufsichtspflicht Begriffe sind, die einen breiten Spielraum für Interpretationen bieten, ist es sinnvoll, die Empfehlungen der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung zu berücksichtigen:
  • Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr sollten keinesfalls alleine zuhause bleiben 
  • Im vierten Lebensjahr kann man Kindergartenkinder langsam daran gewöhnen, 10 bis 30 Minuten alleine zu bleiben. Die Eltern sollten jedoch in der Nähe sein. 
  • Ab dem siebten Lebensjahr, also wenn aus dem Kindergarten- ein Schulkind geworden ist, kann das Kind maximal zwei Stunden alleine bleiben. 

  • ‌Diese Empfehlungen sind jedoch keine starren Regelungen, sondern lediglich Orientierungshilfen. Eltern müssen stets den Entwicklungsstand ihres Kindes sowie die Situation und das Umfeld berücksichtigen. Es ist beispielsweise ein Unterschied, ob ein eher ängstliches Kind nachts zwei Stunden alleine bleibt oder ein selbstbewusstes Kind am Tag alleine zuhause ist, während die Mutter in Rufnähe bei der Nachbarin zu Besuch ist. 

    ‌Ab dem zwölften Lebensjahr ist die Entwicklung der meisten Kinder so weit fortgeschritten, dass sie problemlos mehr als vier Stunden allein zuhause bleiben können. Mit dem 14. Geburtstag wird aus dem Kind ein Jugendlicher und obwohl die Eltern noch nicht von der Pflicht zur elterlichen Sorge entbunden sind, entfällt die dauernde Aufsichtspflicht. Es ist also erlaubt, den Jugendlichen sogar über Nacht alleine zu lassen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

    Kinder alleine zuhause lassen – Diese Bedingungen müssen erfüllt sein

    1) Ist die Umgebung sicher?


    ‌Diese Frage uneingeschränkt zu bejahen ist die Grundvoraussetzung dafür, Kinder allein zuhause zu lassen. Gefahrenquellen wie ungesicherte Balkontüren und Fenster, der Elektroherd oder spitze Gegenstände dürfen besonders für kleinere Kinder nicht erreichbar sein.

    2) Ist das Kind in ausreichendem Maße verantwortungsbewusst?


    ‌Bei jüngeren Grundschulkindern darf beispielsweise der Elektroherd nicht zugänglich sein. Ältere Kinder sollten sich daran halten, diesen nicht anzuschalten, wenn sie alleine zuhause sind. Eltern müssen entscheiden, ob das Kind genug Verantwortungsbewusstsein besitzt, um sich an getroffene Absprachen zu halten.

    3) Ist das Kind bereit, einige Zeit alleine zu bleiben?


    ‌Fragen Sie Ihr Kind, ob es in Ordnung ist, wenn Sie beispielsweise einkaufen gehen und das Kind währenddessen zuhause bleibt. Wenn das Kind noch sehr ängstlich und verhalten reagiert, sollten Sie es nicht überfordern, sondern langsam an Ihre Abwesenheit gewöhnen und die Zeitspanne behutsam ausdehnen.

    4) Können Absprachen seitens der Eltern zuverlässig eingehalten werden?


    ‌Obwohl das Kind vielleicht zunächst begeistert davon ist, alleine zu bleiben, kann Ihre Abwesenheit schnell Stress und Unsicherheit auslösen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie jederzeit für Ihr Kind erreichbar sind und Absprachen hinsichtlich der Dauer der Abwesenheit zuverlässig einhalten. Auf diese Weise gewinnt das Kind Vertrauen und kann sich langsam von der permanenten Anwesenheit der Eltern lösen.

    5) Wurde das Kind schrittweise an die neue Situation herangeführt?


    ‌Die Dauer des Alleinbleibens sollte langsam gesteigert werden, damit sowohl das Kind als auch die Eltern schrittweise Vertrauen fassen und die Situation für beide Seiten angstfrei gestaltet wird. Kinder spüren die Unsicherheit ihrer Eltern und werden dadurch ihrerseits verunsichert – Das ist kein guter Start in die zunehmende Selbstständigkeit.

    6) Gibt es klare Regeln?


    ‌Treffen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind Absprachen, wie es sich verhalten soll, wenn es an der Tür klingelt oder welche Bereiche der Wohnung tabu sind. Es muss ebenfalls sichergestellt werden, dass das Kind keinen freien Zugang zu internetfähigen Geräten hat, an denen es Inhalte anschauen kann, die mit einer Gefährdung des Jugendschutzes einhergehen. Von der Einhaltung der Absprachen hängt es dann ab, ob der Zeitraum, in dem das Kind allein zuhause ist, langsam ausgedehnt werden kann. 

    ‌Folgende Regeln sollten bei Abwesenheit der Eltern gelten:
  • Die Wohnungstür wird nicht geöffnet. 
  • Es wird niemand ins Haus gelassen. 
  • Das gilt auch für Freunde, die klingeln, während die Eltern nicht zuhause sind. 
  • Spitze Gegenstände, Streichhölzer und Feuerzeuge sind strikt verboten. 
  • Im Notfall geht das Kind zum Nachbarn. 
  • Bei Fragen wird Mama oder Papa über Kurzwahl angerufen. 
  • Anrufe werden nur entgegengenommen, wenn das Display zeigt, dass die Eltern oder Großeltern anrufen.
    ‌  
  • 7) Sind Sie für das Kind jederzeit erreichbar?


    ‌Stellen Sie sicher, dass Ihr Kind während Ihrer Abwesenheit einen Ansprechpartner hat. Optimal ist die jederzeitige telefonische Erreichbarkeit eines Elternteils. Außerdem muss sichergestellt sein, dass Sie schnell zuhause sind, wenn das Kind tatsächlich Probleme hat. Alternativ ist eine Absprache mit einem Nachbarn, zu dem das Kind eine vertrauensvolle Beziehung hat, eine gute Lösung. Üben Sie rechtzeitig das Telefonieren und richten Sie Kurzwahltasten ein, mit denen mehrere Personen erreicht werden können.

    8) Weiß Ihr Kind, wie es sich im Notfall verhalten soll?


    ‌Trotz bester Vorbereitung kann es passieren, dass Ihr Kind dringend Hilfe benötigt. Auf derartige Situationen muss das Kind vorbereitet werden, ohne dass ihm Angst gemacht wird. Das Kind sollte beispielsweise wissen, dass es sofort die Wohnung verlassen muss, wenn es brennt, obwohl dies ansonsten strikt verboten ist. Zeigen Sie Ihrem Kind außerdem, wie es bei einem Stromausfall mit einer Taschenlampe umgeht und erklären Sie ihm, dass es dann ruhig auf das Eintreffen der Eltern warten kann.

    Oberstes Gebot: Überforderung vermeiden


    ‌Sowohl für Eltern als auch für Kinder ist es ein großer Schritt, wenn keine ständige Aufsicht nötig ist. Eltern und Kinder genießen die neue Freiheit gleichermaßen. Dennoch sollten Sie sich bewusst machen, dass die elterliche Aufsichtspflicht bis zum 14. Geburtstag rund um die Uhr gewährleistet sein muss, auch wenn dafür keine dauernde Anwesenheit erforderlich ist. Eltern sollten vor allem Situationen vermeiden, die zu einer Überforderung des Kindes führen könnten. Das betrifft beispielsweise das Alleinlassen von älteren Kindern mit jüngeren Geschwisterkindern. Streiten die Geschwister oft, ist der Altersunterschied geringer als drei Jahre oder sind die jüngeren Kinder besonders wild, führt dies schnell zur Überforderung des älteren Kindes. Gleiches gilt für das Alleinlassen in der Nacht, mit dem sogar an sich selbstbewusste Kinder schnell überfordert sind. Darüber hinaus darf das Alleinbleiben nicht der Regelfall sein, da ansonsten aus der reizvollen Freiheit schnell ein Gefühl der Einsamkeit resultiert. Um derartige Probleme zu vermeiden, kann man das Kind einbeziehen und beispielsweise fragen, ob es in Ordnung ist, wenn es zwei Stunden auf den kleinen Bruder aufpasst. 

    ‌Geschieht trotz bester Vorbereitung in Ihrer Abwesenheit ein Unfall oder das Kind beschädigt fremdes Eigentum und Ihnen wird einen Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen, sollten Sie einen Anwalt mandatieren, der Ihre Interessen vertreten wird.

    Jetzt Experten zum Thema "Familienrecht" in Ihrer Region finden


    Kinder alleine lassen – Recht einfach erklärt

    Gibt es ein Gesetz, das besagt, wie lange man sein Kind allein lassen darf?

    Das Bürgerliche Gesetzbuch definiert zwar die elterliche Sorge, die eine Aufsichtspflicht impliziert, macht aber keine konkreten Angaben, sondern überlässt die Entscheidung den Eltern. 

    ‌Weiterlesen: Kinder alleine zuhause lassen – Gesetzeslage

    Dürfen Eltern ältere Geschwister als Babysitter für jüngere Geschwisterkinder einsetzen?

    Das liegt ebenfalls im Ermessen der Eltern, wobei eine Überforderung des älteren Kindes zu vermeiden ist. Der Altersabstand sollte mindestens drei Jahre betragen und die Beziehung der Kinder untereinander nicht von ständigen Streitereien geprägt sein. 

    ‌Weiterlesen: Oberstes Gebot: Überforderung vermeiden

    Wie kann man Kinder darauf vorbereiten, einige Zeit alleine zu bleiben?

    Kinder sollten schrittweise an die Situation herangeführt werden und klare Regeln kennen, die für die Zeit der Abwesenheit ihrer Eltern gelten. Außerdem muss sichergestellt werden, dass in der Wohnung keine Gefahrenquellen vorhanden sind und sich die Eltern an Absprachen hinsichtlich der Dauer der Abwesenheit halten. 

    ‌Weiterlesen: Kinder alleine zuhause lassen – Diese Bedingungen müssen erfüllt sein

    Gibt es eine Altersgrenze, bis zu der Kinder keinesfalls alleine zuhause bleiben sollten?

    Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung empfiehlt, Kinder unter drei Jahren nicht allein zu lassen. 

    ‌Weiterlesen: Orientierungshilfen für Eltern – Empfehlungen der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (BKE)

    Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.

    Das könnte Sie auch interessieren

    Wohnen auf Zeit – Flexibel, möbliert und keine Nebenkosten - BERATUNG.DE
    Zeitlich begrenztes Wohnen wird im Sprachgebrauch als Wohnen auf Zeit bezeichnet. Egal ob Studenten, Monteure oder … mehr lesen
    Versetzung im Arbeitsrecht: Gründe und Zulässigkeit - BERATUNG.DE
    Eine Versetzung muss auf sachlichen Gründen basieren und in billigem Ermessen erfolgen. Das Recht, eine Versetzung vorzunehmen, … mehr lesen
    Urlaubssperre: Definition, Dauer und zulässige Gründe - BERATUNG.DE
    Urlaubssperren sind aus dringenden betrieblichen Gründen zulässig und können einzelne oder alle Mitarbeiter betreffen. Eine … mehr lesen