Eine Mutter liegt mit ihren neugeborenen Kind auf der Brust im Bett. © Adobe Stock | Alena Ozerova

Mutterschaftsgeld beantragen: So funktioniert die Antragsstellung

Frauen haben abhängig von Beruf und Versicherung den Antrag auf Mutterschaftsgeld bei der gesetzlichen Krankenkasse oder beim Bundesamt für Soziale Sicherung zu stellen. Diesen erhalten sie vor Ort oder online. Dem Antrag ist eine Bescheinigung über den errechneten Entbindungstermin beizulegen.

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?


‌Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht für die Zeit der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Tag der Entbindung. 

‌Nach § 24i SGB V gibt es Mutterschaftsgeld von bis zu 13 Euro am Tag, das von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Daneben gibt es das reduzierte Mutterschaftsgeld in Höhe von insgesamt höchstens 210 Euro, das vom Bundesamt für Soziale Sicherung einmalig ausgezahlt wird. Welche Art des Mutterschaftsgeldes die Frau beziehen kann, richtet sich nach ihrer beruflichen Tätigkeit und Versicherungsart. 

‌Mehr zu Mutterschaftsgeld können Sie unter Mutterschaftsgeld lesen. 

‌Frauen haben dann Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
  • Die Frau ist Arbeitnehmerin und Mitglied bei der gesetzlichen Krankenkasse. 
  • Die Frau ist selbstständig und freiwilliges Mitglied bei der gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld. 
  • Die Frau ist arbeitslos und bezieht Arbeitslosengeld. In diesem Fall erhält sie zwar Mutterschaftsgeld, allerdings in Höhe des Arbeitslosengeldes. 
  • Achtung:
    Frauen ist er erlaubt, in der Schutzfrist vor der Geburt auf ihren Wunsch hin zu arbeiten. Tut sie das, ruht ihr Anspruch auf Mutterschaftsgeld für diesen Zeitraum.
    Ein Anspruch auf das reduzierte Mutterschaftsgeld von dem Bundesamt für Soziale Sicherung besteht dann, wenn die Frau eine Familienversicherung oder eine Privatversicherung hat. Bedingung ist, dass die Frau Arbeitnehmerin ist oder in der Schwangerschaft oder während der Schutzfrist gekündigt wurde.

    Wer hat keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld?


    ‌Nicht alle Frauen erhalten Mutterschaftsgeld. Unter anderem in folgenden Fällen besteht kein Anspruch: 

    ‌1) Selbstständige: Die Frau ist selbstständig tätig und hat eine private Krankenversicherung. 

    ‌2) Elterngeld:
    Die Frau bezieht Elterngeld. Das Mutterschaftsgeld wird vollständig darauf angerechnet. Mehr zu Elterngeld können Sie in dem Artikel Elterngeld lesen. 

    ‌3) Arbeitslosengeld 2: Die Frau erhält Arbeitslosengeld 2. Mehr zu Arbeitslosengeld erfahren Sie unter Arbeitslosengeld 

    ‌4) Beamtin, Richterin, Soldatin: Beamtinnen, Richterinnen und Soldaten haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Während der Schutzfristen erhalten sie weiterhin ihre normalen Bezüge.

    Wann und wo muss ich Mutterschaftsgeld beantragen?


    ‌Der Antrag auf Mutterschaftsgeld ist entweder an die gesetzliche Krankenkasse oder an das Bundesamt für Soziale Sicherung zu stellen. Das ist vom Versicherungsstatus der Frau abhängig. 

    ‌Sowohl die Krankenkasse als auch das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen ein Muster zu Verfügung, das die Frau auszufüllen hat. Zusätzlich ist gemäß § 24i Abs. 3 SGB V eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin des Kindes beizulegen. Diesen erhält die Frau entweder vom Arzt oder von ihrer Hebamme.

    Antrag bei gesetzlicher Krankenkasse


    ‌Stellt die Frau den Antrag auf Mutterschaftsgeld bei der gesetzlichen Krankenkasse, ist das in der Regel nur auf dem Postweg möglich. Den Antrag kann die Frau auf der Seite der Krankenkasse herunterladen oder vor Ort erhalten. Der Inhalt des Antrags umfasst persönliche Angaben, etwa zu Kontoverbindung, Beschäftigungsverhältnis und Arbeitgeber. 

    ‌Die Frau erhält zwei Bescheinigungen zum Geburtstermin ihres Kindes. Einen davon gibt sie ihrem Arbeitgeber, den anderen reicht sie mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die Krankenkasse ein.
    Hinweis:
    Es gibt verschiedene gesetzliche Krankenkassen, etwa die Barmer, die IKK classic oder die Knappschaft. Am besten erkundigt sich die Frau bei der jeweiligen Krankenkasse zu Fragen bei der Antragsstellung, da es unter Umständen unterschiedliche Vorgaben gibt.

    Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung


    ‌Beim Bundesamt für Soziale Sicherung ist es möglich, einen Online-Antrag zu stellen, der Postweg ist selbstverständlich auch zulässig. 

    ‌Beim Antrag auf Mutterschaftsgeld sind unter anderem folgende Angaben unerlässlich:
  • Angaben zur Krankenversicherung 
  • Angaben zur Kontoverbindung 
  • Angaben zu Beschäftigungsverhältnis und Arbeitgeber 
  • Steueridentifikationsnummer. 
  • Dem Antrag auf Mutterschaftsgeld sind zwei Bescheinigungen beizulegen. Das eine ist die Bescheinigung zum errechneten Geburtstermin, den die Frau von ihrer Hebamme oder ihrem Arzt erhält. Das andere ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis der Frau.

    Wann Mutterschaftsgeld beantragen?


    ‌Es ist zu empfehlen, dass die Frau den Antrag auf Mutterschaftsgeld stellt, sobald sie die Bescheinigung über den voraussichtlichen Tag der Geburt erhält. Diese erhält sie frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin. 

    ‌Das Mutterschaftsgeld wird in der Regel zweiteilig ausgezahlt. Der erste Teil vor der Geburt, der zweite Teil nach der Geburt. Stellt die Frau den Antrag auf Mutterschaftsgeld erst nach der Geburt, erhält sie die gesamte Summe des Geldes auf einmal.
    Hinweis:
    Sobald die Frau ihr Kind bekommen hat, muss sie bei der Krankenkasse eine Geburtsbescheinigung einreichen. Findet die Geburt früher oder später als geplant statt, ändert das nichts an der Höhe des Mutterschaftsgeldes.

    Elterngeld nach Mutterschaftsgeld beantragen


    ‌Erst nach dem Bezug von Mutterschaftsgeld kann eine Frau Elterngeld erhalten. Bekommt eine Frau in der Schutzfrist nach der Entbindung Mutterschaftsgeld, zählt diese Zeit zur Elterngeld-Bezugszeit. 

    ‌Elterngeld kann bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden. Das ist frühestens nach der Geburt möglich. Wie genau die Antragsstellung funktioniert, erfahren Sie in dem Artikel Elterngeld beantragen.

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld


    ‌Arbeitnehmerinnen können von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten. Voraussetzung dafür ist gemäß § 20 Abs. 1 MuSchG, dass das Mutterschaftsgeld geringer ist als das durchschnittliche tägliche Nettogehalt der Frau. 

    ‌Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erfolgt in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen 13 Euro und dem durchschnittlich täglichen Nettogehalt der Frau. Hat eine Arbeitnehmerin einen 450 Euro-Job, bei dem sie nicht mehr als 390 Euro monatlich verdient, erhält sie keinen Zuschuss. Denn 390 Euro ergeben bereits ein tägliches Gehalt von 13 Euro. 

    ‌Damit Arbeitnehmerinnen einen Zuschuss erhalten, müssen sie ihren Arbeitgeber über den Mutterschaftsgeldantrag informieren. Oftmals genügt dabei ein formloses Schreiben, manche Arbeitgeber verlangen die ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin. Am besten fragt man beim Arbeitgeber nach, wie dieser die Antragsstellung auf den Zuschuss handhabt. 

    ‌In der Regel setzt sich die jeweilige Krankenkasse mit dem Arbeitgeber in Verbindung, um die Höhe des Nettogehalts der Frau und die Höhe des Zuschusses zu klären. Gemäß § 1 Abs. 1 AAG wird der Zuschuss dem Arbeitgeber in voller Höhe von der Krankenkasse erstattet.

    Mutterschaftsgeld beantragen – Recht einfach erklärt

    Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

    Ob eine Frau Mutterschaftsgeld erhält, richtet sich nach ihrer Berufstätigkeit sowie nach ihrem Versicherungsstatus. Arbeitnehmerinnen oder Selbstständige erhalten etwa Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse, wenn sie bei dieser mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind. Bei privat- oder familienversicherte Frauen ist das Bundesamt für Soziale Sicherung für die Auszahlung des Mutterschaftsgeldes zuständig. 

    ‌Weiterlesen: Anspruch auf Mutterschaftsgeld

    Wie beantragt man Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse?

    Eine Frau, die bei der gesetzlichen Krankenkasse Mutterschaftsgeld beantragen möchte, hat den entsprechenden Antrag auszufüllen und zu unterschreiben. Wenn sie diesen an die Krankenkasse schickt, hat sie eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin beizulegen. 

    ‌Weiterlesen: Antrag bei gesetzlicher Krankenkasse

    Wie stellt man den Antrag auf reduziertes Mutterschaftsgeld?

    Der Antrag an das Bundesamt für Soziale Sicherung kann auf dem Postweg oder auch online erfolgen. Dabei sind dem Antrag in beiden Fällen zwei Bescheinigungen beizufügen. Eine Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin sowie eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis. 

    ‌Weiterlesen: Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung

    Wann muss ich Mutterschaftsgeld beantragen?

    Für den Antrag auf Mutterschaftsgeld ist eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin notwendig. Sobald die Frau diesen erhält, kann sie den Antrag stellen. Es ist aber auch möglich, den Antrag später zu stellen, etwa nach der Geburt. 

    ‌Weiterlesen: Wann Mutterschaftsgeld beantragen?

    Wie beantrage ich Mutterschaftsgeld beim Arbeitgeber?

    Arbeitnehmerinnen können den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld beim Arbeitgeber beantragen, sobald sie das Mutterschaftsgeld beantragt haben. Unter Umständen haben sie dem Arbeitgeber bei der Antragsstellung eine Bescheinigung über den errechneten Entbindungstermin vorzulegen. 

    ‌Weiterlesen: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

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