Paar recherchiert zum Baukredit für ihr neues Zuhause © Adobe Stock | contrastwerkstatt

Baukredit: Definition, Beantragung und Abschluss

Zum Neu- oder Umbau eines Gebäudes wird ein Baukredit vergeben. Durch ein Pfandrecht an der Liegenschaft wird dieser Kredit gesichert. Was bei einer Beantragung beachtet werden muss und welche Voraussetzungen es gibt, erfahren Sie hier.

Definition Baukredit


‌Oft werden die Begriffe Bau- und Immobilienfinanzierung oder Immobilienkredit als Synonyme für den Baukredit verwendet. In den meisten Fällen eines Baukredits spricht man von einer Finanzierung für den Neu- oder Umbau eines Gebäudes. 

‌Grundsätzlich ist dieser Kredit aber zweckgebunden und wird von Banken nur zum Bau bzw. zur Sanierung eines Objekts vergeben. Im Grunde ist ein Baukredit ein langfristiges Darlehen, welches im Grundbuch mit einem Pfandrecht, der sogenannten Grundschuld, eingetragen ist. 

‌Wie die genaue Funktionsweise des Baukredits aussieht, kommt auf die Art des Darlehens an, welches vor Vertragsunterzeichnung ausgewählt wird. In der Regel handelt es sich im Falle einer Baufinanzierung um ein Annuitäten- oder ein Volltilgerdarlehen

‌Im Falle eines Annuitätendarlehens bleiben die Raten stets gleich hoch. Dies ist zwar auch beim Volltilgerdarlehen so, im Falle eines Volltilgerdarlehen sind die Raten allerdings deutlich höher, als bei einem Annuitätendarlehen. 

‌Beim Volltilgerdarlehen sind die Raten höher, da hier am Ende der Zinsbindungsfrist das gesamte Darlehen beglichen ist und keine Restschuld offen ist. Beim Annuitätendarlehen bleibt im Regelfall eine Restschuld durch die niedrigeren Raten bestehen.

Voraussetzungen und Bedingungen


‌Für eine Bewilligung eines Baukredits sind einige Punkte von großer Bedeutung: 
‌‌
  • Der Kreditnehmer muss voll geschäftsfähig sein, um einen Kredit zu beantragen. Da man in Deutschland erst ab der Volljährigkeit Verträge eigenständig unterzeichnen darf. 
  • Des Weiteren sollte der Hauptwohnsitz in Deutschland sein und man sollte eine deutsche Bankverbindung besitzen. 
  • Als Angestellter muss man beweisen, dass man außerhalb der Probezeit befindet, da nach den sechs Monaten Probezeit die Kündigungsfristen länger sind. 
  • Es werden in der Regal Einkommensnachweise in Form von Lohn- und Gehaltsabrechnungen gefordert. Denn ein geregeltes und angemessenes Einkommen ist für die Begleichung der Schulden ausschlaggebend. Auch ein zweites Einkommen, wie etwa durch einen Partner, ist von Vorteil. 

  • ‌‌Unterschiedlich sind die Anforderungen je nach Branche – Angestellte bzw. Rentner müssen nur drei Monate vorlegen, während Selbstständige oder Personen mit einem freien Dienstvertrag bis zu drei Jahre vorlegen müssen. Es kann auch sein, dass von einer Bank lückenlose Kontoauszüge angefordert werden, um die Haushaltsführung genau zu begutachten.
  • Ein entsprechendes Eigenkapital wird von manchen Banken gefordert. Um einen Baukredit zu erhalten, sollte man im Vorhinein eine angemessene Summe ansparen, um das geforderte Eigenkapital vorweisen zu können. ‌
  • Zusätzlich wird vom Kreditnehmer eine Bestätigung verlangt, dass der Kredit nicht an jemand anderen weitergegeben wird. Somit sichert sich die Bank ab, alle Forderungen vom Kreditnehmer einfordern zu können. 
  • Die Bank macht in der Regel eine Abfrage bei der SCHUFA und die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers wird überprüft. Bei einem negativen SCHUFA-Score seitens des Kreditnehmers, hat dies negative Konsequenzen auf den Kreditantrag, wie höhere Zinsen oder eine Abweisung. ‌
  • ‌In den meisten Fällen eines Baukredits gibt es Bedingungen zur Verwendung der Kreditsumme. In der Regel heißt es, dass die Kreditsumme den Wert der Immobilie halten oder steigern muss. Das bedeutet, dass es Investitionen am Haus sein müssen und Möbel bzw. eine Küche damit nicht finanziert werden dürfen.

    Beantragung und Abschluss


    ‌Man sollte zu Beginn die Gesamtkosten, welche zur Verwirklichung des Projekts benötigt werden, berechnen. Darüber hinaus sollte man ein angemessenes Eigenkapital vorweisen können. Dadurch spart man Kreditkosten ein. 

    ‌Als nächstes sollte man verschiedene Angebote von unterschiedlichen Banken einholen. Durch den Vergleich dieser Angebote sucht man sich das Bestmögliche heraus. 

    ‌Wenn man den für sich perfekten Kredit gefunden hat, sollte man sich Gedanken machen, ob man lieber in einer Bank persönlich bei einem Berater den Kredit beantragen soll, oder online im Internet einen Antrag ausfüllt. Die vielseitige Auswahl, welche man in der heutigen Zeit besitzt, macht es nicht einfacher, die richtige Entscheidung zu treffen. 

    ‌Eine Standardlösung gibt es hier nicht. Denn jeder Kredit und jeder Kreditnehmer unterscheiden sich voneinander. Außerdem gibt es zu viele unterschiedliche Szenarien, welche eine Musterlösung unmöglich machen. 

    ‌Der Abschluss eines Baukredits erfolgt durch einen Kreditvertrag. In diesem Vertrag werden alle Einzelheiten wie Laufzeit, Zinsen, Sollzinsbindung und Ratenhöhe vereinbart.
    Hinweis:
    Bei der Wahl des Kreditgebers gilt nicht nur gute Konditionen zu wählen, sondern das Angebot auch mit Beratern in einer Bank bzw. einem Bekannten, der sich in dieser Branche auskennt, zu besprechen. Außerdem sollte man sich bewusst sein, dass es im Internet immer wieder Betrüger gibt, welche Profit machen möchten. 

    ‌Nach der Wahl des Kreditgebers sollten Sie alle Einzelheiten im Vertrag durchgehen und alles verstanden werden. Denn Unwissenheit schützt vor Gericht nicht und im schlimmsten Fall müssen Sie zusätzliche Kosten tragen.

    Ablösung und Anschlussfinanzierung


    ‌Am Ende der Zinsbindungsfrist des Baukredits kann der Kredit teilweise oder ganz abgelöst werden. Durch das Bezahlen der Restschuld erfolgt eine solche Ablösung. Damit die gesamte Kreditsumme beglichen wird gibt es die Möglichkeit, während der Laufzeit Sondertilgungen zu tätigen. Sondertilgungen sind Zahlungen an die Bank zusätzlich zu den Ratenzahlungen. 

    ‌Nach einer Ablösung ist der Kredit vollständig getilgt und der Grundbucheintrag wird aus dem Grundbuch gelöscht

    ‌Kann man die Restschuld am Ende der Zinsbindungsfrist nicht bezahlen, kann man eine Anschlussfinanzierung in Betracht ziehen. Die Ausführung einer Anschlussfinanzierung unterscheidet sich je nach der gewählten Art. Zu unterscheiden gilt es: 
  • Prolongation: 
    ‌‌Bei dieser Form der Anschlussfinanzierung wird bei der jetzigen Bank ein weiterführendes Darlehen abgeschlossen. Durch eine Prolongation entsteht weniger Aufwand in der Antragsstellung. Es kann jedoch sein, dass die Hausbank nicht die günstigsten Konditionen anbietet.
  • Umschuldung: ‌
    ‌Im Falle einer Umschuldung wird bei einer anderen Bank um ein weiterführendes Darlehen angesucht. Diese Variante ist zwar bürokratisch mehr Aufwand, kann aber günstigere Konditionen ermöglichen. ‌
  • Forward Darlehen: 
    ‌Durch ein Forward Darlehen können bereits fünf Jahre im Voraus günstige Zinsen gesichert werden. Wenn die Zinsbindung also in fünf Jahren auslaufen sollt,e kann man bereits ein Forward Darlehen abschließen und sichert sich so eine planungssichere Zukunft. 

  • Baukredit – Immobilien einfach erklärt

    Was ist ein Baukredit?

    Der Baukredit ist eine Art der Baufinanzierung, welche an die Bedingung geknüpft ist, dass die Kreditsumme den Wert der Immobilie hält oder steigert. Der Aufbau eines Baukredits richtet sich nach der Art des Darlehens, welches gewählt wird.

    ‌Weiterlesen: Was ist ein Baukredit?

    Welche Voraussetzungen gibt es beim Baukredit?

    Neben der Volljährigkeit, dem Hauptwohnsitz in Deutschland und einer deutschen Bankverbindung zählen Einkommensnachweise und eine feste Anstellung zu den dringenden Voraussetzungen für einen Baukredit. Je nach Bank muss man auch eine gewisse Quote an Eigenkapital vorweisen können.

    ‌Weiterlesen: Welche Voraussetzungen gibt es beim Baukredit?

    Was ist eine Ablösung beim Baukredit?

    Als Ablösung wird die Zahlung am Ende der Zinsbindung genannt. Mit dieser Zahlung wird die Restschuld des Kredits getilgt. Nach der Ablösung wird die Grundschuld aus dem Grundbuch gestrichen. 

    ‌Weiterlesen: Was ist eine Ablösung beim Baukredit?

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