Ein Akkordarbeiter bearbeitet ein Stück Metall. © Adobe Stock | MexChriss

Akkordarbeit: Wie funktioniert die Entlohnung?

Für Akkordarbeit erhalten Arbeitnehmer Akkordlohn. Dabei richtet sich die Bezahlung nach der jeweiligen Arbeitsleistung und nicht nach der Arbeitszeit. Mehr Leistung entspricht mehr Lohn. Dabei gibt es verschiedene Arten des Akkordlohns. Schwangere und Jugendliche dürfen nicht im Akkord arbeiten.

Was ist Akkordarbeit


‌Akkordarbeit ist eine Form der Arbeit, bei der sich die Entlohnung nach der Arbeitsleistung richtet. Während Arbeitnehmer in den meisten Jobs nach Arbeitszeit bezahlt werden, hat die Akkordarbeit ein anderes Entlohnungsmodell. So gibt es einen Lohnsatz, den der Arbeitnehmer für eine bestimmte Arbeitsmenge erhält. Die Arbeitsmenge kann an verschiedenen Kriterien bemessen werden. In vielen Fällen ist es eine Stückanzahl, die Arbeitsmenge kann sich aber auch an Gewicht, Länge oder Volumen eines bearbeiteten oder gefertigten Produkts orientieren.

‌Das Besondere an der Akkordarbeit ist das Anreizsystem, das damit einhergeht. Die Arbeitsmenge ist vom Arbeitnehmer individuell steuerbar. Je mehr Leistung er vollbringt, desto höher ist entsprechend sein Lohn.
Hinweis:
Akkordarbeit kann durch Arbeitsverträge , Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen festgelegt sein.
Das Modell der Akkordarbeit ist in den meisten Arbeitsbereichen nicht umsetzbar und immer mehr im Verschwinden begriffen. Hauptsächlich in Bau- oder Produktionsbranchen findet die Akkordarbeit noch Anwendung. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit die Bezahlung nach Akkordlohn in einem Arbeitsbereich möglich ist:

  • Planbarkeit: Arbeitsablauf und Arbeitsbedingungen müssen von Vornherein feststehen. Zudem muss das Arbeitssystem so organisiert sein, dass es keine Störungen zulässt.  
  • Wiederholbarkeit: Die Arbeitsleistung muss wiederholbar sein. Das gilt sowohl für die Tätigkeit an sich als auch für die Zeit, die der Arbeitnehmer für die Arbeitsmenge benötigt. 
  • Beeinflussbarkeit: Wie viel Arbeitsmenge ein Arbeitnehmer leistet, muss tatsächlich von der jeweiligen Person abhängen und nicht von einem externen Faktor. Fließbandarbeit, bei der durch eine Maschine der Takt vorgegeben wird, kann keine Akkordarbeit sein. Denn hier kann der Arbeitnehmer die Leistungsmenge nicht selbst bestimmen. 
  • Wer darf nicht im Akkord arbeiten?


    ‌Nicht jeder Arbeitnehmer darf in Akkord arbeiten. So gibt es gesetzliche Regelungen, die es bestimmten Personengruppen verbietet, einer Akkordarbeit nachzugehen. Diese Regeln dienen dem Schutz der Arbeitnehmer sowie der allgemeinen Sicherheit.
  • Jugendliche: Jugendliche dürfen keine Akkordarbeit ausüben. Eine Ausnahme gibt es, wenn die Akkordarbeit für eine entsprechende Ausbildung eines Jugendlichen erforderlich ist. Oder wenn er bereits einen entsprechenden Beruf erlernt hat. In diesem Fall muss aber ein Erwachsener ihn während der Arbeit beaufsichtigen, um seinen Schutz zu gewährleisten. (§ 23 JArbSchG
  • Schwangere oder stillende Frauen: Das Mutterschutzgesetz verbietet es dem Arbeitgeber, Frauen während ihrer Schwangerschaft oder ihrer Stillzeit in Akkord arbeiten zu lassen. Denn die Akkordarbeit würde eine Gefährdung für Mutter und Kind darstellen. (§ 11 Abs. 6 MuSchG, § 12 Abs. 5 MuSchG)  
  • Fahrpersonal: Jemand, der beruflich Fahrten unternimmt, etwa als LKW-Fahrer, darf nicht nach Akkordlohn bezahlt werden. Denn das würde die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden. Auch Zuschläge oder Prämien für Gütermengen oder Fahrstrecken sind nicht zulässig. (§ 3 FpersG
  • Arbeitszeit in der Akkordarbeit


    ‌Leistet ein Arbeitnehmer Akkordarbeit, gelten dabei die üblichen gesetzlichen Bestimmungen der Arbeitszeit

    ‌1) Tägliche Arbeitszeit: Die tägliche Höchstarbeitszeit liegt nach § 3 ArbZG bei 8 Stunden. Ausnahmsweise kann sie auf bis zu 10 Stunden verlängert werden. Die durchschnittliche Arbeitszeit darf innerhalb von einem halben Jahr 8 Stunden aber nicht übersteigen. 

    ‌2) Ruhezeit: Nach einem Arbeitstag muss der Arbeitnehmer eine arbeitsfreie Ruhezeit von 11 Stunden einhalten. Nur in bestimmten Bereichen, wie in der Gastronomie oder in der Pflege, darf die Ruhezeit ausnahmsweise auf 10 Stunden verkürzt werden. (§ 5 ArbZG

    ‌3) Ruhepausen: Arbeitnehmer dürfen nicht länger als 6 Stunden am Stück arbeiten. Bei sechs bis neun Arbeitsstunden steht ihnen eine Pause von 30 Minuten zu. Bei mehr als neun Stunden ist es eine Pause von 45 Minuten. (§ 4 ArbZG)
    Hinweis:
    Tarifverträge sehen für Akkordarbeiter häufig eine Pausenregelung vor, die sich besser für dieses Arbeitsmodell eignet. So ist es üblich, dass Arbeitnehmer pro Stunde eine 5-minütige Ruhepause haben, anstatt einmal 30 Minuten.

    Akkordarbeit: Entgelt bei Krankheit oder Urlaub


    ‌Die Entlohnung der Akkordarbeit orientiert sich an der geleisteten Arbeitsmenge und variiert von Monat zu Monat. Doch wie sieht die Entlohnung im Krankheitsfall oder bei Urlaub aus?
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Arbeitnehmer haben nach § 4 EntgFG Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie krank sind. Die Höhe der Entgeltfortzahlung soll dem entsprechen, was der Arbeitnehmer verdient hätte, wenn er nicht erkrankt wäre. Da das Gehalt bei Akkordarbeit schwankt, berechnet man für die Entgeltfortzahlung das durchschnittlich verdiente Gehalt in einem Bemessungszeitraum von bis zu 12 Monaten.  
  • Urlaubsentgelt: Hat ein Arbeitnehmer Urlaub, erhält er Urlaubsentgelt. Dessen Höhe berechnet der Arbeitgeber anhand des durchschnittlichen Entgelts, das der Arbeitnehmer in einem Zeitraum von 13 Wochen vor Urlaubsantritt verdient hat. (§ 11 BUrlG)
  • Akkordlohn


    ‌Arbeitet ein Arbeitnehmer im Akkord, erhält er einen Akkordlohn. Maßgeblich für die Entlohnung ist dabei seine Arbeitsleistung. 
    ‌Zur Berechnung des Akkordlohns ist es notwendig, zwei Arten des Akkords zu unterscheiden. Den Geldakkord und den Zeitakkord. 

    ‌1) Geldakkord: Der Geldakkord wird auch reiner Akkordlohn genannt. Dabei richtet sich der Lohn nämlich ausschließlich nach der geleisteten Arbeitsmenge. 

    ‌2) Zeitakkord: Der Zeitakkord ist ein gemischter Akkordlohn. Der Lohn setzt sich zusammen aus Arbeitszeit und Arbeitsleistung.
    Hinweis:
    Sowohl bei Geldakkord als auch bei Zeitakkord muss der Arbeitgeber unabhängig von der tatsächlichen Arbeitsmenge zumindest den Mindestlohn in Höhe von derzeit 9,50 Euro brutto bezahlen. Der Mindestlohn steht nach § 1 MiLoG jedem Arbeitnehmer zu, und auch wenn es nicht dem Entlohnungssystem der Akkordarbeit entspricht, gibt es hier keine Ausnahme.

    Geldakkordlohn


    ‌Beim Geldakkordlohn legt der Arbeitgeber einen Lohn fest, den er dem Arbeitnehmer für jedes gefertigte oder bearbeitete Stück zahlt. 
    ‌Um den Geldakkordlohn zu berechnen, multipliziert man den Stückgeldsatz mit der tatsächlichen Arbeitsleistung des Arbeitnehmers.

    ‌Also lautet die Formel: ‌Stückgeldsatz x Ist-Leistung.

    ‌Der Arbeitnehmer erhält also für jede geleistete Arbeitsmenge einen bestimmten Lohn, der auf dem Stückgeldsatz basiert. 

    ‌1) Der Stückgeldsatz ergibt sich aus dem Akkordrichtsatz dividiert durch die Normalleistung. Die Formel lautet: Akkordrichtsatz / Normalleistung. 

    ‌2) Unter Normalleistung versteht man die Leistung, die jeder eingeschulte und geübte Arbeitnehmer regelmäßig erbringen kann. 

    ‌3) Der Akkordrichtsatz errechnet sich aus dem tariflichen Mindestlohn plus dem Akkordzuschlag. Der Akkordzuschlag beträgt für gewöhnlich 10 – 20 Prozent des Tariflohns.
    Beispiel:
    Die Normalleistung von Arbeitnehmern liegt bei 5 angefertigten Stücken pro Stunde.

    ‌Der Tariflohn beträgt 15 Euro. Hinzu kommt ein Akkordzuschlag von 20 Prozent (+3), was einen Akkordrichtsatz von 18 Euro macht.

    ‌Der Stückgeldsatz berechnet sich aus 18 / 5, was 3,6 Euro pro Stück ergibt. 

    ‌Ein Arbeitnehmer schafft 7 Stücke pro Stunde. Das ist die Ist-Leistung.

    ‌Sein Geldakkordlohn liegt für diese Stunde bei 7 (Ist-Leistung) x 3,6 (Stückgeldsatz) = 25,2 Euro.

    Zeitakkordlohn


    ‌Der Zeitakkordlohn kommt heutzutage häufiger zum Einsatz als der Geldakkordlohn. Dabei fließen in die Lohnberechnung neben der geleisteten Arbeitsmenge auch Zeitfaktoren mit ein. Der Arbeitgeber gibt eine Vorgabezeit an, in der die Arbeitsmenge üblicherweise zu bewältigen ist. Zusätzlich gibt es einen Minutenfaktor, welcher einen Lohnsatz pro gearbeiteter Minute darstellt. 
    ‌Die Berechnungsformel des Zeitakkordlohns lautet: Leistungsmenge x Vorgabezeit x Minutenfaktor
  • Vorgabezeit: Die Vorgabezeit gibt an, wie viele Minuten Arbeitnehmer in der Regel benötigen, um ein Stück zu produzieren und zu bearbeiten.  
  • Minutenfaktor: Der Minutenfaktor ergibt sich, wenn man den Akkordrichtsatz auf eine Minute umrechnet. Der Akkordrichtsatz entspricht dabei dem Tariflohn plus dem Akkordzuschlag von 10 bis 20 Prozent. Dividiert man diesen durch 60, hat man den Minutenfaktor. 
  • Beispiel:
    Brauchen Arbeitnehmer normalerweise etwa 12 Minuten, um ein Stück anzufertigen, beträgt die Vorgabezeit dementsprechend 12 Minuten. 
    ‌Liegt der Akkordrichtsatz bei 18 Euro, entspricht das einem Minutenfaktor von 0,3 Euro/Minute. (18 / 60 = 0,3) 

    ‌Fertigt ein Arbeitnehmer in einer Stunde 7 Stück an, sieht die Berechnung des Zeitakkordlohns folgendermaßen aus: 7 (Leistungsmenge) x 12 (Vorgabezeit) x 0,3 (Minutenfaktor) = 25,2 Euro.

    Einzelakkord und Gruppenakkord


    ‌Bei der Akkordarbeit gibt es zwei Formen, die man unterscheiden muss. Den Einzelakkord und den Gruppenakkord:
  • Einzelakkord: Der Arbeitnehmer erhält einen Akkordlohn, der seiner individuellen Arbeitsleistung entspricht. Bewältigt er eine größere Arbeitsmenge, bekommt er dementsprechend einen höheren Lohn. 
  • Gruppenakkord: Mehrere Arbeitnehmer sind Teil einer Gruppe. Ihr Akkordlohn richtet sich nicht nach der individuellen, sondern nach der gemeinsamen Arbeitsleistung. Das anteilige Entgelt der Einzelpersonen ist gleich hoch. Das führt üblicherweise dazu, dass die Arbeitnehmer sich gegenseitig anspornen und kontrollieren. Gibt es allerdings größere Leistungsunterschiede zwischen den Gruppenmitgliedern können schnell Konflikte entstehen. 
  • Leistungslohn


    ‌Leistungslohn ist eine Form der Entlohnung, die auf Arbeitsleistung anstatt auf reiner Arbeitszeit basiert. Dazu gehören der Akkordlohn sowie der Prämienlohn.
    ‌Bei Akkordlohn besteht ein direkter Zusammenhang zwischen Arbeitsleistung und Lohn. Hat ein Arbeitsbereich nicht die nötigen Voraussetzungen für Akkordarbeit, kann der Arbeitgeber Prämienlohn einsetzen. Dabei erhält der Arbeitnehmer neben dem normalen Grundentgelt einen Prämienlohn, wenn er besonders schnell (Mengenprämie) oder besonders gut (Güteprämie) arbeitet.
    Hinweis:
    Das Gegenstück zum Leistungslohn ist der Zeitlohn. Hier zahlt der Arbeitgeber ausschließlich für die Arbeitszeit und nicht nach der geleisteten Arbeitsmenge. Das gilt auch, wenn es während der Arbeitszeit zu Liege- oder Wartezeiten kommt. Treten etwa in einer Fabrik technische Schwierigkeiten auf und das Fließband steht still, erhalten die Arbeitnehmer trotzdem ihr Gehalt.

    Prämienlohn: Vor- und Nachteile


    ‌Prämienlohn hat verschiedene Vor- und Nachteile. Wie diese im Einzelnen aussehen, wird in der nachfolgenden Tabelle aufgezeigt:

    Vor- und Nachteile von Akkordarbeit


    ‌Die Akkordarbeit kann aufgrund der speziellen Entlohnungsart nur in wenigen Arbeitsbereichen eingesetzt werden. Etwa in der Produktion. Doch auch hier findet das Arbeitsmodell immer weniger Anklang. Arbeitgeber ersetzen die Akkordarbeit zunehmend durch modernere Arbeitsmodelle, in denen die Arbeitnehmer für ihre Arbeitszeit und nicht für ihre Arbeitsleistung bezahlt werden.

    Vorteile Akkordarbeit


    ‌Das Modell der Akkordarbeit hat verschiedene Vorteile. Folgende Beispiele sollen einen Überblick ermöglichen:
  • Leistungssteigerung: Der Zusammenhang zwischen Leistung und Entlohnung ist in der Akkordarbeit deutlich sichtbar. Arbeitnehmer haben deshalb einen Anreiz zur Steigerung ihrer Arbeitsleistung. Denn mehr Leistung bedeutet für sie mehr Lohn.  
  • Leistungskontrolle: Der Arbeitgeber hat einen genauen Überblick über die individuelle Arbeitsleistung der Arbeitnehmer.  
  • Planbarkeit: Der Arbeitsablauf kann durch Vorgabezeiten und die Wiederholbarkeit der Arbeit sehr gut geplant werden.  
  • Prozessorientierung: Akkordarbeit ist auf eindeutige Arbeitsschritte ausgerichtet und dementsprechend organisiert. Das Arbeitssystem ist weitgehend frei von externen Störungen.  
  • Nachteile Akkordarbeit


    ‌Die Akkordarbeit bringt auch Nachteile mit sich, die in folgenden Beispielen dargestellt werden:
  • Leistungsdruck: Einer der größten Nachteile der Akkordarbeit ist der enorme Leistungsdruck für den Arbeitnehmer. Denn Minderleistung wirkt sich sofort negativ auf das Gehalt aus.  
  • Qualität leidet: Durch den Leistungsdruck besteht die Gefahr, dass Arbeitnehmer ungenauer arbeiten, um eine höhere Arbeitsmenge zu bewältigen.  
  • Krankenstand durch Belastung: Akkordarbeit kann für Arbeitnehmer psychisch wie auch körperlich belastend sein. Das führt dazu, dass Arbeitnehmer häufiger in Krankenstand gehen. 
  • Bewusste Störungen: Brauchen Arbeitnehmer während ihrer Arbeitszeit eine Erholung, kommt es vor, dass sie mit Absicht eine Störung verursachen. Dadurch können sie eine Pause erzwingen.  
  • Unfallgefahr: Durch den Leistungsdruck besteht am Arbeitsplatz eine erhöhte Unfallgefahr.  

  • Akkordarbeit – Recht einfach erklärt

    Wann spricht man von Akkordarbeit?

    Akkordarbeit ist ein Arbeitsmodell, bei dem Arbeitnehmer nicht nach Arbeitszeit, sondern nach Arbeitsleistung entlohnt werden. Dabei erhalten Arbeitnehmer für eine bestimmte Arbeitsmenge Lohn. Die Arbeitsmenge orientiert sich etwa an der Anzahl an gefertigten oder bearbeiteten Stücken. Aber auch Kriterien wie Volumen, Gewicht oder Länge eines Stücks können Bemessungsgrundlage sein. 

    ‌Weiterlesen: Wann spricht man von Akkordarbeit?

    Wann ist Akkordlohn sinnvoll?

    Die Bezahlung nach Akkordlohn ist in Bereichen sinnvoll, bei denen der Arbeitsablauf im Vorhinein so planbar ist, dass es zu keinen Störungen kommt. Die Arbeit muss auch kontinuierlich wiederholbar sein. Zudem muss die Arbeitsmenge von den Arbeitnehmern selbst beeinflussbar sein. Denn nur so klappt das Anreizsystem, dass Arbeitnehmer bei mehr Arbeitsleistung einen höheren Lohn erhalten. 

    ‌Weiterlesen: Wann ist Akkordlohn sinnvoll?

    Wie berechnet man Geldakkordlohn?

    Der Arbeitnehmer erhält einen festgelegten Lohnsatz pro Stück das er bearbeitet oder anfertigt. Die Formel dazu lautet: Stückgeldsatz x Ist-Leistung. Der Stückgeldsatz errechnet sich aus dem Akkordrichtsatz (Tariflohn plus Zuschlag) und der Normalleistung, die Arbeitnehmer regelmäßig erbringen können. 

    ‌Weiterlesen: Wie berechnet man Geldakkordlohn?

    Was versteht man unter Gruppenakkord?

    Im Unterschied zum Einzelakkord, bezieht sich der Gruppenakkord nicht auf den einzelnen Arbeitnehmer, sondern auf eine Gruppe von Arbeitnehmern. Die Mitglieder der Gruppe werden für ihre gemeinsame Arbeitsleistung entlohnt. Trotz etwaiger Leistungsunterschiede erhält jeder das gleich Gehalt. 

    ‌Weiterlesen: Was versteht man unter Gruppenakkord?

    Was versteht man unter Leistungslohn?

    Leistungslohn ist eine Form der Entlohnung, die sich nach der Arbeitsleistung richtet. Dazu zählen sowohl der Akkordlohn als auch der Prämienlohn. Der Prämienlohn wird für besondere Arbeitsleistung zusätzlich zum Grundentgelt bezahlt. Das Gegenstück zum Leistungslohn ist der Zeitlohn, welcher sich ausschließlich an der Arbeitszeit orientiert. 

    ‌Weiterlesen: Was versteht man unter Leistungslohn?

    Welche Nachteile hat Akkordarbeit?

    Arbeitnehmer stehen unter Leistungsdruck, da die Arbeitsmenge sich direkt auf ihren Lohn auswirkt. Dadurch ist die körperliche und psychische Belastung groß, was zu vermehrten Ausfällen aufgrund von Krankheit führen kann. Zudem leidet oftmals die Qualität der Arbeit, denn Arbeitnehmer versuchen, möglichst schnell zu arbeiten. 

    ‌Weiterlesen: Welche Nachteile hat Akkordarbeit?

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