Ein Mann wurde Opfer eines Betruges und möchte nun Anzeige erstatten. © Adobe Stock | fizkes

Anzeige wegen Betrug erstatten – Strafe und Verjährung

Betrug ist ein Straftatbestand, der mit mehreren Jahren Freiheitsstrafe geahndet wird. Wenn jemand Opfer eines Betruges wird, sollte er daher Anzeige erstatten. Auf Basis derer können Ermittlungen eingeleitet und ein Strafverfahren eröffnet werden. Was Sie dazu wissen müssen, erfahren Sie hier.

Was ist Betrug im strafrechtlichen Sinn?


‌Betrug ist ein Vermögensdelikt und wird in § 263 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Demnach ist auch der versuchte Betrug strafbar. Der Tatbestand Betrug besteht aus einer Täuschungshandlung, welche zu einer Vermögensverfügung und schließlich zu einem Vermögensschaden führt. Die erste Voraussetzung ist somit eine Täuschung über Tatsachen. Dadurch wird beim Opfer ein Irrtum bzw. eine Fehlvorstellung erzeugt oder verstärkt. Beispielsweise sichert ein Verkäufer jemandem das Zusenden einer Ware zu, von der er weiß, dass er sie nicht versenden kann. Der Käufer glaubt dadurch, die Ware zu erhalten, was aber nicht der Fall ist. 

‌Daraufhin kommt es zu einer Vermögensverfügung, die durch den Irrtum ausgelöst wird. In dem Beispiel würde der Käufer nun das Geld für die Ware an den Verkäufer überweisen, weil er von dem Erhalt der Ware ausgeht. Dabei muss es zu einem Vermögensschaden kommen. Davon ist bereits zu sprechen, wenn sich durch die Vermögensverfügung das Vermögen verringert – also beispielsweise der Betrag am Bankkonto nach der Überweisung niedriger ausfällt. 

‌Der Täter handelt dabei nicht nur mit Vorsatz, sondern auch in der Absicht, sich rechtswidrig zu bereichern. Nur wenn der Täter beabsichtigt hat, einen Vermögensvorteil aus der Handlung zu erreichen, handelt es sich im strafrechtlichen Sinn um einen Betrug. 

‌Dies ist der allgemeine Betrugstatbestand. Einige Betrugsfälle erfüllen dieses Schema, werden aber noch weiter in ihrer Art und Weise der Handlung ausgeführt. Dazu zählen unter anderem Sozialbetrug, Abrechnungsbetrug, Anstellungsbetrug oder Warenbetrug

‌Daneben enthält das Gesetz weitere speziellere Arten des Betruges.

Arten von Betrug


‌Zum Betrug nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB) kommen weitere Arten des Betruges hinzu. Bei diesen können weitere Voraussetzungen für die Erfüllung des Tatbestandes notwendig sein oder auch wegfallen. 

‌Bei einem Eingehungs- und Erfüllungsbetrug gehen Personen ein Geschäft ein, wovon eine Partei bereits von Beginn an weiß, dass sie die Gegenleistung nicht erbringen will. Auch der Einmietbetrug, hinter dem oft Mietnomaden stecken, fällt unter den Eingehungsbetrug. Dabei wird ein Mietvertrag abgeschlossen. Dem Mieter ist jedoch von Beginn an bewusst, dass er die Mietzahlungen nicht leisten wird. Dadurch entsteht dem Vermieter ein Vermögensschaden. 

‌Zusätzlich gibt es weitere spezielle Formen von Betrug:
  • Computerbetrug nach § 263a StGB – z.B. wird mit einer gefälschten Bankkarte Geld am Gelautomaten abgehoben 
  • Subventionsbetrug nach § 264 StGB – z.B. werden bei einem Antrag falsche Angaben gemacht oder das Geld wird nicht im Sinne des Zwecks der Subvention verwendet 
  • Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB 
  • Versicherungsmissbrauch nach § 265 StGB 
  • Kreditbetrug nach § 265b StGB 
  • Sportwettenbetrug nach § 265c StGB 

  • ‌Weitere Varianten sind Mindestlohnverstöße oder der Sozialbetrug

    ‌Zu besonders schweren Fällen des Betruges zählt der gewerbsmäßige Betrug nach § 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB. In diesem Fall wird wiederholt über einen längeren Zeitraum hinweg Betrug ausgeübt, um eine dauerhafte Einnahmequelle daraus zu machen. Davon kann man beispielsweise bei Sozialleistungsbetrug ausgehen, da die Sozialleistungen regelmäßig vom Staat bezogen werden und dadurch eine fortlaufende Vermögensschädigung entsteht. Die Strafe für gewerbsmäßigen Betrug beläuft sich auf sechs Monate bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.


    Was kann man als Opfer eines Betruges tun?


    ‌Sind Sie Opfer eines Betruges geworden, können Sie sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich vorgehen. Der erste Schritt sollte dabei zu einem Rechtsanwalt für Strafrecht führen, da dieser Sie über alle Möglichkeiten beraten und mit Ihnen das weitere Vorgehen planen kann. 

    ‌Auf dem Zivilrechtsweg können Rückzahlungsansprüche gefordert werden. Handelt es sich beispielsweise um Einmietbetrug, können Sie die fehlenden Mietzahlungen einfordern. Oft führt dies allerdings nicht zum gewünschten Erfolg und es bleibt nur noch der strafrechtliche Weg. Dazu wird eine Strafanzeige wegen Betruges gestellt. Dies bietet einige Vorteile und ist meist die effektivere Vorgehensweise.

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    ‌Anzeige wegen Betrug erstatten


    ‌Meist bleibt in Betrugsfällen nichts anderes übrig, als strafrechtlich vorzugehen und eine Anzeige aufzugeben. Die Strafanzeige kann bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft erstattet werden. Das kann durch jede Person geschehen, die über die Tat Bescheid weiß – folglich nicht zwingend durch das Opfer. Der Händlerbund zum Beispiel stellt dafür ein Muster für eine Strafanzeige wegen Betruges bereit, welches man selbst vervollständigen kann. Beachten Sie dafür die darunter aufgelisteten Ausfüllhinweise. Ihr Anwalt für Strafrecht kann Sie außerdem dabei unterstützen oder eine individuelle Anzeige verfassen. 

    ‌Die Strafverfolgungsbehörden erhalten durch die Anzeige Informationen über den Betrug. Infolge dessen können Sie Ermittlungen in der Sache einleiten.
    Hinweis:
    Die Strafanzeige ist von dem Strafantrag zu unterscheiden. Denn ein Strafantrag ist bei einem Antragsdelikt notwendig, damit überhaupt die Ermittlungen aufgenommen werden. Bei Betrug handelt es aber grundsätzlich um ein Offizialdelikt. Daher ist ein Strafantrag hier nicht Bedingung dafür, dass die Ermittlungen aufgenommen werden.

    Online-Strafanzeige


    ‌Womöglich eine bequemere Art der Anzeigenerstattung ist eine Online-Strafanzeige. Eine Strafanzeige kann in allen Bundesländern Deutschlands auch online über die Website der Polizei aufgegeben werden. Dies geschieht über die sogenannte Onlinewache der Polizei. Doch auch wenn eine Online-Strafanzeige erstattet wird, wird man womöglich als Zeuge geladen. Die Aussage ist dann verpflichtend. 

    ‌Die Felder in dem Online-Formular sollten möglichst genau und detailreich befüllt werden, sodass man sich dadurch einen guten Überblick über die Tat verschaffen kann. Auch mögliche Beweise wie Fotos etc. können dort hochgeladen werden. Damit die Polizei für Rückfragen Kontakt aufnehmen kann, sollte außerdem immer der komplette und korrekte Name sowie Adresse und Telefonnummer angegeben werden.

    Anzeige zurücknehmen


    ‌In manchen Fällen wollen Menschen ihre Strafanzeige zurücknehmen, etwa wenn es sich um eine Anzeige gegen einen Partner, Familienangehörige, Freunde oder Bekannte handelt. Womöglich liegt eine Versöhnung vor und die Strafe ist nicht mehr gewünscht. Davon ist bei Betrug allerdings meist nicht auszugehen. Doch es gilt: Grundsätzlich kann eine Strafanzeige nicht zurückgenommen werden. Dies ist anders als bei einem Strafantrag, der nach § 77d StGB ausdrücklich zurückgenommen werden kann.

    Anzeige wegen Betrug erhalten – was nun?


    ‌Wurde man wegen Betruges angezeigt, ist es dringend zu empfehlen, sich Rechtsbeistand von einem Rechtsanwalt für Strafrecht zu besorgen. Dieser kann den Sachverhalt individuell beurteilen und die weitere Vorgehensweise mit dem Betroffenen planen. 

    ‌Zunächst kann Einsicht in die Strafakte genommen werden, denn das Recht auf Akteneinsicht steht prinzipiell jedem Beschuldigten zu. Dazu muss der Anwalt den Anspruch einfordern. Anhand der Akteneinsicht sieht man, welche Informationen der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft vorliegen. 

    ‌Darüber hinaus sollte man vom Schweigerecht Gebrauch machen, denn man muss sich nie selbst belasten. Bekommt man beispielsweise eine Vorladung, sollte man die Vorgehensweise ebenso zuerst mit dem Anwalt besprechen. Das Schweigen darf nicht negativ – etwa als Schuldeingeständnis – gewertet werden. Daher ist die Nutzung dieses Rechts grundsätzlich immer zu empfehlen.

    Ablauf eines Strafverfahrens wegen Betruges


    ‌Nachdem die Anzeige wegen Betruges bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft eingelangt ist, kommt es zunächst zu Ermittlungen.

    Ermittlungen


    ‌Bei den Ermittlungen können Polizei und Staatsanwaltschaft zu verschiedenen Maßnahmen greifen. Beispielsweise kommt es zu einer Vernehmung des Beschuldigten. Dabei erfolgt eine Beratung durch den Anwalt, der womöglich auch erreichen kann, dass gar kein Vernehmungstermin stattfindet. 

    ‌Weiters kann je nach Art des Betruges beispielsweise eine Hausdurchsuchung durchgeführt oder Gegenstände wie Handy, Laptop etc. oder Unterlagen beschlagnahmt werden. Das ist beim Verdacht möglich, dass dadurch etwas über den Betrug in Erfahrung gebracht werden kann. 

    ‌Sind die Ermittlungen zu dem Betrugsfall abgeschlossen, stehen der Staatsanwaltschaft verschiedene Wege offen. Sie kann eine Anklage erheben oder das Verfahren einstellen.

    Anklage oder Einstellung des Verfahrens


    ‌Geht die Staatsanwaltschaft aufgrund der Ermittlungsergebnisse davon aus, dass eine Verurteilung des Beschuldigten wahrscheinlich ist, erhebt sie Anklage bei Gericht. Eine weitere Möglichkeit ist ein Strafbefehl, der bereits die Vorstellung der Staatsanwaltschaft über die Strafe enthält. Die Anklage führt zu einer Hauptverhandlung, in der die Schuld nachgewiesen werden soll. Auch mehrere mündliche Verhandlungen sind möglich, die im Betrugsfall meist beim Amtsgericht – teilweise auch beim Landesgericht – stattfinden. 

    ‌Ist die Staatsanwaltschaft jedoch der Meinung, dass dem Beschuldigten der Betrug nicht nachgewiesen werden kann, wird das Verfahren eingestellt. Eine Einstellung des Verfahrens ist auch dann denkbar, wenn die Schwere der Schuld als zu gering gilt. Das kann beispielsweise sein, wenn jemand ein Thermostat um EUR 12 online bestellt und bezahlt hat, es aber nicht geliefert wird. Hier ist der entstandene Vermögensschaden relativ gering. In solchen Fällen gibt es meist eine Geldauflage oder andere Weisungen wie beispielsweise gemeinnützige Leistungen.

    Strafe bei Betrug


    ‌Die genaue Höhe der Strafe hängt immer vom Einzelfall ab. Großen Einfluss hat beispielsweise eine etwaige Vorstrafe des Beschuldigten und welcher Schaden durch den Betrug verursacht wurde. Grundsätzlich ist aber mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe zu rechnen. Handelt es sich um einen besonders schweren Fall von Betrug, kann die Strafe sechs Monate bzw. ein Jahr bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug betragen. 

    ‌Wird der Beschuldigte wegen Betruges verurteilt, erfolgt immer auch eine Eintragung ins Bundeszentralregister. Zudem wird die Verurteilung im Führungszeugnis vermerkt, wenn die Geldstrafe mehr als 90 Tagessätze oder die Freiheitsstrafe mehr als drei Monate beträgt.

    Verjährung von Betrug


    ‌Aus § 78 StGB ergibt sich für Betrug eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Diese beginnt mit der Vollendung der Tat. Das bedeutet, dass alle Aspekte des Tatbestandes erfüllt sein müssen und eine bloße Täuschung durch den Täter noch nicht als Tatvollendung gilt. Dasselbe gilt, wenn ein besonders schwerer Fall von Betrug vorliegt. 

    ‌In der Akte der Polizei bleibt die Anzeige normalerweise länger gespeichert – auch noch nach Ablauf der Verjährungsfrist. Meist läuft dies auf mindestens zehn Jahre und bei Minderjährigen auf fünf Jahre hinaus. Diese Frist beginnt mit dem letzten Eintrag in die Akte, wodurch sich auch eine längere Dauer ergeben kann. Im Verfahrensregister der Staatsanwaltschaft wird der Fall in der Regel zwei Jahre lang gespeichert.

    Anzeige wegen Betrug – Recht einfach erklärt

    Was fällt unter Betrug?

    Bei Betrug täuscht jemand sein Opfer, woraufhin eine Vermögensverfügung stattfindet, welche zu einem Vermögensverlust beim Opfer führt. Häufig kommt dies online vor, wenn jemand eine Ware kauft, die nie zum Verkauf bestimmt war. 

    ‌Weiterlesen: Was fällt unter Betrug?

    Was macht man im Fall eines Betruges?

    Wurde man Opfer eines Betruges, sollte man einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu Hilfe holen. Dieser kann dabei helfen, zivilrechtlich wie auch strafrechtlich mit einer Anzeige gegen den Täter vorzugehen. 

    ‌Weiterlesen: Was macht man im Fall eines Betruges?

    Wo kann man Anzeige erstatten?

    Eine Anzeige wegen Betruges kann man bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Auch Online-Anzeigen sind eine Möglichkeit, welche auf den Polizei-Websites der jeweiligen Bundesländer angeboten wird. 

    ‌Weiterlesen: Wo kann man Anzeige erstatten?

    Was tun, wenn man eine Anzeige wegen Betruges erhalten hat?

    Erhält man eine Anzeige wegen Betruges, ist es immer ratsam, sein Schweigerecht zu nutzen und zunächst einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Dieser kann Akteneinsicht fordern und auf Basis dessen das weitere Vorgehen planen. 

    ‌Weiterlesen: Was tun, wenn man eine Anzeige wegen Betruges erhalten hat?

    Was passiert nach einer Anzeige wegen Betrug?

    Nach einer Strafanzeige wegen Betruges kommt es zunächst zu Ermittlungen. Daraufhin wird eine Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt. Kommt es zu einer Anklage, gibt es ein Hauptverfahren mit einer oder mehreren Verhandlungen. 

    ‌Weiterlesen: Was passiert nach einer Anzeige?

    Welche Strafe steht auf Betrug?

    Die Strafe für Betrug beträgt bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Handelt es sich um einen besonders schweren Fall von Betrug, kann die Strafe bis zu zehn Jahre betragen. 

    ‌Weiterlesen: Welche Strafe steht auf Betrug?

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