Schaden in Wohnung durch Mietnomaden © Adobe Stock | tiero

Mietnomaden – Erkennen und Rauswerfen

Mietnomaden – auch Einmietbetrüger genannt, zahlen die Miete nicht und / oder schädigen den Zustand der Wohnung maßgeblich. Vor allem private Kleinvermieter trifft diese Art der Wohngewohnheit hart. Was man gegen Mietnomaden tun kann und woran man sie erkennt, lesen Sie in diesem Artikel.

Was sind Mietnomaden?


‌Mietnomaden ziehen von Wohnung zu Wohnung, bezahlen weder Miete noch Nebenkosten und verlassen die Wohnung meist verwüstet. Dem Vermieter bescheren sie finanzielle Schäden durch hohe Mietrückstände. Als Mietnomaden werden auch jene Personen bezeichnet, die trotz Kündigung in der Wohnung wohnen bleiben und manchmal bis zur Räumungsklage dort verweilen.

Woran erkenne ich Mietnomaden?


‌Aus Erfahrungsberichten hat sich ein Ablauf herauskristallisiert: Zunächst erscheinen die zukünftigen Mieter bestens gekleidet, sodass sie Glaubwürdigkeit vermitteln. In den meisten Fällen handelt es sich nicht um arme oder mittellose Personen, sondern um solche, die den Vermieter wissentlich täuschen. Unter den Mietnomaden kommen klassische Anzugsträger, wie Juristen oder Wirtschafter vor. Aber auch Ärzte, Handwerker und Angestellte. Sie legen gefälschte Dokumente, wie Gehaltsabrechnungen, Bankbürgschaften und Schufa-Auskünfte dem Vermieter als Sicherheit vor. Dabei beabsichtigen Mietnomaden nie die Miete oder etwaigen Nebenkosten zu bezahlen. Sie ziehen von Wohnung zu Wohnung und hinterlassen die Wohnung meist in einem verwüsteten und hinreichend verschmutzen Zustand. In besonders harten Fällen nehmen sie alles was ihnen nützlich erscheint mit, zum Beispiel das gesamte Mobiliar.

‌Der Unterschied zu Mietern, die krankheitsbedingt oder wegen plötzlicher Arbeitslosigkeit der fristgerechten Mietzahlung nicht nachkommen können, liegt darin, dass Mietnomaden (Einmietbürger) mit betrügerischem Handwerk vorgehen.

Mietnomaden loswerden – rechtliche Mittel


Keine Zeit verstreichen lassen.
Bezahlt der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Monaten die Miete nicht (§543 Abs. 2 Nr. 4 BGB), darf der Vermieter die fristlose Kündigung aussprechen. Der Vermieter sollte so früh wie möglich eine fristlose Kündigung schriftlich einreichen. Ein Fachanwalt kann den Vermieter dabei unterstützen, die Formalitäten im Kündigungsverfahren zu beachten.

Der Mieter bleibt oft, trotz der fristlosen Kündigung in der Wohnung. In diesem Fall kann der Vermieter nach Ablauf von weiteren zwei Wochen eine Räumungsklage einreichen. Damit erzwingt er den Auszug der Mieter. Jedoch greift das Gericht erst ein, wenn zwei weitere Monate verstrichen sind und der Mieter immer noch in der Wohnung ist. Somit muss der Vermieter auf das Urteil warten. Das kann noch mal zehn Monate Zeit in Anspruch nehmen, bis die Räumungsklage rechtskräftig ist. Dabei wird noch eine weitere Fristsetzung festgelegt, um dem Mieter zum Ausziehen zu zwingen. Zusammengefasst bedeutet das: Es können bis zu 18 Monate vergehen bis eine Räumung erfolgt.
Hinweis:
Berliner Räumung
‌Bei der Berliner Räumung (§ 885 a ZPO) handelt es sich um eine bekannte besondere Form der Zwangsräumung. Hält der Vermieter das Urteil der Räumungsklage in den Händen, so kann der Gerichtvollzieher die Mietnomaden räumen. Dabei muss der Vermieter keinen Kostenvorschuss für die kostenintensive Beseitigung aller sich in der Wohnung befindlichen Gegenstände des Mieters bezahlen.

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Versorgungssperre – Wasser und Strom abdrehen


‌Ist eine wirksame Kündigung zustande gekommen und ein Monat nach Zustellung der Kündigung vergangen, so darf der Vermieter den Strom und/oder das Wasser abdrehen. Nachstehend das Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 6. Mai 2009 - XII ZR 137/07):
§§ 535, 242 Bf, 862, 858 BGB
‌ a) Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter gegenüber dem die Mieträume weiter nutzenden Mieter zur Gebrauchsüberlassung und damit auch zur Fortsetzung vertraglich übernommener Versorgungsleistungen (hier: Belieferung mit Heizenergie) grundsätzlich nicht mehr verpflichtet.

‌b) Auch aus Treu und Glauben folgt eine nachvertragliche Verpflichtung des Vermieters von Gewerberäumen zur Fortsetzung von Versorgungsleistungen jedenfalls dann nicht, wenn der Mieter sich mit Mietzinsen und Nutzungsentschädigung im Zahlungsverzug befindet und dem Vermieter mangels eines Entgelts für seine Leistungen ein stetig wachsender Schaden droht.

‌c) Die Einstellung oder Unterbrechung der Versorgung mit Heizenergie durch den Vermieter ist keine Besitzstörung gemäß §§ 858, 862 BGB hinsichtlich der Mieträume.

Versicherung gegen Mietnomaden


‌Es besteht die Möglichkeit, dass sich Vermieter gegen Mietnomaden absichern. Das Versicherungsausmaß der Monate ist von Versicherungsanbieter zu Versicherungsanbieter verschieden. Zum einem kann eine Versicherung bei Mietausfall und zum anderen eine zusätzliche Versicherung bei hohen Sachschäden abgeschlossen werden. 

Versicherung bei Mietausfall


‌Als zusätzliche Versicherungsleistung kann eine Versicherung für hohe Sachschäden abgeschlossen werden. Die nachstehende Tabelle zeigt ein Beispiel, für die zusätzlich zu zahlenden Beiträge:
Jahresbeitrag
‌59 Euro
‌99 Euro
Mietausfalldauer
‌6 Monate
‌12 Monate

Versicherungsschutz
‌Bis zu 5.000 Euro
‌Bis zu 6.000 Euro
Dieser Versicherungsschutz gilt unter bestimmten Voraussetzungen: Wenn das Mietverhältnis rechtmäßig gekündigt (Mieter hat zwei Monatsmieten nicht bezahlt) und die Versicherung wurde rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.

Versicherung bei hohen Sachschäden


‌Als zusätzliche Versicherungsleistung kann eine Versicherung für hohe Sachschäden abgeschlossen werden. Die nachstehende Tabelle zeigt ein Beispiel, für die zusätzlich zu zahlenden Beiträge:
Jahresbeitrag
‌29 Euro
‌49 Euro
Versicherungsschutz
‌10 000 Euro
‌30 000 Euro
Ein Selbstbehalt von 20 Prozent, der 250 Euro nicht unter- und 1 000 Euro nicht übersteigen darf, ist selbst zu zahlen. Der Versicherungsvertrag (die Police) verlängert sich jährlich.

Schritt für Schritt gegen Mietnomaden/Mietbetrüger (Einmietbürger)


‌Die nachstehenden 4 Punkte zeigen den zeitlichen Ablauf, wie Sie gegen Mietnomaden vorgehen können:

  1. Abmahnen, nur wenn es erforderlich ist
    ‌Sofern es im Mietvertrag nicht anders geregelt ist, müssen Mietnomaden nicht abgemahnt werden. Demnach darf der Vermieter die außerordentliche Kündigung aussprechen, wenn der Mietnomade zwei Monatsmieten nacheinander nicht zahlt.
  2. ‌Korrekte Kündigung vom Mietvertrag
    ‌Weil der Mieter seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, darf der Vermieter den Mieter sofort kündigen. Dennoch muss der Vermieter vorsorglich eine ordentliche Kündigung einreichen. Somit entkommt der Mieter der Kündigung nicht, auch wenn er in späterer Folge seine Miete bezahlt. Gekündigt ist er trotzdem. Beim Schreiben der Kündigung muss detailreich der Grund angegeben werden. Auch ist es ratsam, die Kündigung per Einschreiben dem Mieter zukommen zu lassen, da es dadurch nachweisbar wird.
  3. ‌Räumungsklage erwirken
    ‌Nachdem weitere zwei Wochen nach Einlangen der Kündigung beim Mieter vergangen sind, darf der Vermieter eine Räumungsklage erwirken. Das Gericht wird erst nach Ablauf von weiteren zwei Monaten tätig. Daher dauert es im Durchschnitt 15 bis 18 Monate, bis die Räumung stattfindet. Weil das Gericht noch eine weitere Frist festsetzt und das Urteil erst rechtskräftig sein muss, bevor die Räumung erfolgt.
  4. Zwangsräumung (Berliner Räumung)
    ‌Ist der Vermieter im Besitz des Urteils der Räumungsklage, dürfen in weiterer Folge die Gerichtsvollzieher die Wohnung räumen. Die Berliner Räumung unterstützt seit 2013 die Vermieterseite, weil der Gerichtsvollzieher nur für die Beseitigung der Mietnomaden zuständig ist und nicht für die Wegschaffung der Möbel. Die Kosten für diese Vorgehensweise betragen nur 300 bis 500 Euro. Denn die in der Wohnung sich befindlichen Gegenstände des Mieters bleiben in der Wohnung. Für diese kann der Vermieter eine andere Lösung finden. Zum Beispiel kann er für geringes Geld ein Entrümpelungsunternehmen beauftragen.

Mietnomaden – Recht einfach erklärt

Was sind Mietnomaden?

Mieter, die keine Miete oder Nebenkosten bezahlen und die Wohnung schlecht und meist im verwüsteten Zustand zurücklassen. Oder jene, die bis zur Räumungsklage in der Wohnung bleiben und die von einem Gerichtsvollzieher beseitigt werden müssen.

‌Weiterlesen: Was sind Mietnomaden?

Woran erkenne ich Mietnomaden?

Mietnomaden handeln mit betrügerischen Absichten. Besondere Personen- sowie Berufsgruppen lassen sich nicht ableiten. Ein Erkennungsmerkmal von Mietnomaden ist, dass sie von Wohnung zu Wohnung ziehen und dabei keine Miete oder Nebenkosten bezahlen. Mietnomaden täuschen den Vermieter wissentlich und legen ihm gefälschte Dokumente (Gehaltsabrechnungen, Bankbürgschaften, Schufa-Auskünfte) vor.

‌Weiterlesen: Woran erkenne ich Mietnomaden?

Wie werde ich Mietnomaden los?

Wenn ein Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Monaten seine Miete nicht bezahlt, kann, sofern keine Abmahnung erforderlich ist, sofort eine fristlose Kündigung per Einschreiben eingereicht werden.

‌Weiterlesen: Schritt für Schritt gegen Mietnomaden/Mietbetrüger (Einmietbürger)

Gibt es eine Versicherung gegen Mietnomaden?

Ja, gibt es. Es kann eine Versicherung gegen Mietausfall abgeschlossen werden. Erweitern kann man sie durch eine zusätzliche Versicherung gegen hohe Sachschäden.

‌Weiterlesen: Versicherung gegen Mietnomaden?

Wie kann ich gegen Mietnomaden vorgehen?

Dem Mieter darf erst nachdem er zwei Mieten im Rückstand ist, eine fristlose Kündigung per Einschreiben geschickt werden. Zusätzlich ist es ratsam, zeitgleich eine ordentliche Kündigung einzureichen. Da damit der Mieter auf alle Fälle die Wohnung räumen muss. Nachdem er nachweisbar die Kündigung erhalten hat, gewährt ihm das Recht noch weitere zwei Wochen bis eine Räumungsklage erwirkt werden kann. Es dauert im durchschnittlich 15 bis 18 Monate, bis die Räumung stattfindet.

‌Weiterlesen: Mietnomaden loswerden – rechtliche Mittel

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