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Autodiebstahl – Praktische Tipps für Autobesitzer

Wenn das Auto gestohlen wurde, sollten Sie ruhig bleiben und besonnen vorgehen. Erfahren Sie hier, welche Schritte nach einem Autodiebstahl anstehen und wie man sich davor schützen kann, dass das Auto geklaut wird. Außerdem informiert dieser Ratgeber über die Strafen für Autodiebe.

Autodiebstahl – vierthäufigste Diebstahlart


Jeden Tag wurden 2020 in Deutschland durchschnittlich knapp 39 Autos gestohlen. Insgesamt betrug die Zahl dauerhaft entwendeter Pkw somit 14.025. Damit wurde ein Tiefstand nach der Wiedervereinigung erreicht. Im Jahr 2021 stieg die Zahl der Autodiebstähle jedoch wieder auf 16.486 an. Bei diesen Zahlen handelt es sich um Fälle von Autodiebstahl, bei denen das Fahrzeug trotz polizeilicher Ermittlungen dauerhaft verschwunden blieb. 

‌Ganz oben auf der Hitliste der Autos, die bei Autodieben besonders beliebt sind, stehen hochwertige SUV, wobei der Spitzenreiter BMW X6 im Jahr 2020 vom Land Rover Velar abgelöst wurde. Der Schadensaufwand je gestohlenem Land Rover Velar betrug im Durchschnitt 52.158 Euro. In der folgenden Tabelle ist aufgelistet, welche zehn Automodelle 2020 statistisch am häufigsten gestohlen wurden und wie hoch der Schadensaufwand war.

‌Hinsichtlich der geografischen Präferenzen der Autodiebe gibt es ebenfalls einen eindeutigen Spitzenreiter. In Berlin wurden im Jahr 2021 344 Pkw je 100.000 Einwohner gestohlen. Im Vergleich zum Vorjahr (162) hat sich damit die Zahl der Autodiebstähle in Berlin laut der polizeilichen Kriminalstatistik mehr als verdoppelt. Auf den Plätzen Zwei und Drei folgen mit gebührendem Abstand Hamburg (145) sowie Brandenburg (122). Am wenigsten aktiv waren Autodiebe in Baden-Württemberg. Hier wurden nur 16 Pkw je 100.000 Einwohner geklaut. 

‌Autodiebstähle sind die vierthäufigste Diebstahlart in Deutschland, hinter Ladendiebstählen, Taschendiebstählen und Fahrraddiebstählen. 

‌Die polizeiliche Aufklärungsquote betrug beim Autodiebstahl im Jahr 2021 31,2 Prozent, wobei dort auch die Fälle eingerechnet wurden, bei denen es sich nicht um Diebstahl, sondern lediglich um eine unbefugte Ingebrauchnahme handelte.

Welche Regelungen sieht das Strafgesetzbuch beim Autodiebstahl vor?


Diebstahl wird gemäß § 242 Strafgesetzbuch (StGB) bestraft. Der Paragraf gilt für verschiedene Diebstahldelikte, die nicht den Tatbestand des besonders schweren Diebstahls erfüllen.
Diebstahl ‌

‌(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

‌(2) Der Versuch ist strafbar.

Diebstahl ist eines der häufigsten Delikte und umfasst den Ladendiebstahl, bei dem Waren im Wert weniger Euros gestohlen werden, ebenso wie den Autodiebstahl eines Fahrzeugs, dessen Wert mehrere Hunderttausend Euro beträgt. Um hinsichtlich der Schwere der Tat zu differenzieren, hat der Gesetzgeber den § 243 StGB erlassen, der die Voraussetzungen und Sanktionen für den Fall eines besonders schweren Diebstahls nennt. 

‌Im Gegensatz zum einfachen Diebstahl ist beim besonders schweren Diebstahl die Bestrafung mit einer Geldstrafe ausgeschlossen. Stattdessen werden Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und zehn Jahren verhängt. 

‌Autodiebstahl erfüllt den Straftatbestand des besonders schweren Diebstahls, weil das Fahrzeug üblicherweise abgeschlossen und auf diese Weise besonders vor einer Wegnahme geschützt ist. Der Autodieb muss sich zunächst Zutritt zum Pkw verschaffen und diesen dann mit einem Hilfsmittel (beispielsweise durch Kurzschließen) starten.
Besonders schwerer Fall des Diebstahls

‌(1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 

‌1. zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält, 
‌2. eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist, 
‌3. gewerbsmäßig stiehlt, 
‌4. aus einer Kirche oder einem anderen der Religionsausübung dienenden Gebäude oder Raum eine Sache stiehlt, die dem Gottesdienst gewidmet ist oder der religiösen Verehrung dient, 
‌5. eine Sache von Bedeutung für Wissenschaft, Kunst oder Geschichte oder für die technische Entwicklung stiehlt, die sich in einer allgemein zugänglichen Sammlung befindet oder öffentlich ausgestellt ist, 
‌6. stiehlt, indem er die Hilflosigkeit einer anderen Person, einen Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr ausnutzt oder 
‌7. eine Handfeuerwaffe, zu deren Erwerb es nach dem Waffengesetz der Erlaubnis bedarf, ein Maschinengewehr, eine Maschinenpistole, ein voll- oder halbautomatisches Gewehr oder eine Sprengstoff enthaltende Kriegswaffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes oder Sprengstoff stiehlt. 

‌(2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 ist ein besonders schwerer Fall ausgeschlossen, wenn sich die Tat auf eine geringwertige Sache bezieht.

Hat der Täter beim Verüben des Diebstahls eine Waffe benutzt, handelt e sich gemäß § 244 StGB um einen Diebstahl mit Waffen, der mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren bestraft wird. § 244 StGB findet außerdem Anwendung, wenn der Autodiebstahl vom Mitglied einer Bande begangen wurde.

In welchen Fällen handelt es sich um Raub?


‌Neben dem einfachen und dem besonders schweren Diebstahl sieht das deutsche Strafrecht den Tatbestand des Raubes vor, der in § 249 StGB geregelt ist. Hauptmerkmal eines Raubes ist, dass der Täter während des Diebstahls Gewalt androht oder ausübt. Raub wird mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet. Damit handelt es sich bei dieser Straftat um ein Verbrechen und nicht um ein Vergehen, für welches Mindestfreiheitsstrafen von unter einem Jahr vorgesehen sind. Eine Verurteilung aufgrund von Raub führt ebenso wie eine Verurteilung wegen Diebstahls oder besonders schweren Diebstahls zu einem Eintrag ins Führungszeugnis.
Raub 

‌(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. 

‌(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Checkliste: Wie sollte man sich nach einem Autodiebstahl verhalten?


‌Wenn man feststellt, dass sich das Auto nicht dort befindet, wo es zuletzt geparkt wurde, gilt es, Ruhe zu bewahren. Die folgende Checkliste hilft Ihnen dabei, besonnen zu reagieren und die Stresssituation zu meistern. 

‌Checkliste für Opfer eines Autodiebstahls: 

‌1) Klären: Handelt es sich tatsächlich um einen Diebstahl? 

‌2) Polizei verständigen 

‌3) Kreditkarten und Handy-SIM-Karten sperren lassen 

‌4) Versicherung informieren 

‌5) Finanzierende Bank oder Leasinggeber informieren 

‌6) Andere relevante Versicherungen benachrichtigen 

‌7) Fahrzeug abmelden 

‌8) Mietwagen ausleihen

1) Klären: Handelt es sich tatsächlich um einen Diebstahl?


‌Wenn das Fahrzeug nicht mehr auf dem Parkplatz steht, sollten Sie sich zunächst bei der Polizei darüber informieren, ob der Pkw abgeschleppt wurde. Das könnte der Fall sein, wenn das Auto beispielsweise vor einer Einfahrt oder ohne Berechtigung auf einem Supermarktparkplatz falsch geparkt wurde. In diesem Fall wird Ihnen die Polizei die Adresse des Abschleppunternehmens nennen, wo das Fahrzeug ausgelöst werden kann.

‌2) Polizei verständigen


‌Melden Sie den Diebstahl bei der Polizei und geben Sie den Beamten exakte Angaben zum Fahrzeug. Der Kilometerstand sollte möglichst genau angegeben und keinesfalls geschätzt werden. Bitten Sie um Aushändigung von Kopien der Strafanzeige, die beim Straßenverkehrsamt und bei der Versicherung vorzulegen sind. Für die Diebstahlanzeige benötigt man den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und den Personalausweis. Die Polizei wird das Auto zur Fahndung ausschreiben.

‌3) Kreditkarten und Handy-SIM-Karten sperren lassen


‌Wenn sich Kreditkarten oder das Smartphone zum Zeitpunkt des Diebstahls im Fahrzeug befunden haben, sollten diese sofort beim zentralen Sperr-Notruf unter der Telefonnummer 116 116 gesperrt werden. VISA-Karten können Sie unter der Telefonnummer 0800 811 8440 sperren lassen. Wurde das Auto im Ausland gestohlen, ist der Sperrnotruf gegebenenfalls schwer erreichbar. Wählen Sie dann die Nummer +49 30 4050 4050.

‌4) Versicherung informieren


‌Es ist wichtig, die Versicherung schnellstmöglich schriftlich über den Diebstahl zu informieren. Sie benötigen keine Vollkaskoversicherung, damit der Schaden reguliert wird. Die Teilkaskoversicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert. Auch wenn Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, übernimmt der Teilkasko-Part die Regulierung des Schadens. Aus diesem Grund bleibt die Schadensfreiheitsklasse vom Autodiebstahl unberührt

‌In der Regel wartet die Versicherung einen Monat ab, ob das Fahrzeug gefunden wird. Ist das nicht der Fall, geht das Fahrzeug automatisch in das Eigentum der Teilkaskoversicherung über, die dann wiederum den Wiederbeschaffungswert auszahlt. Handelte es sich beim gestohlenen Auto um ein neuwertiges Fahrzeug, überweist die Versicherung häufig den gesamten Kaufpreis. Wird das Auto innerhalb eines Monats wiedergefunden, muss der Bestohlene das Fahrzeug zurücknehmen. Die meisten Versicherer erstatten die Fahrtkosten zum Fundort bzw. zum Ort, an dem das Auto sichergestellt wurde. Außerdem bezahlt die Versicherung Kosten, die bei der Reparatur von diebstahlbedingten Schäden anfallen. Sollte das Auto so schwer beschädigt sein, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, erhält der Versicherte den Wiederbeschaffungswert, der um einen möglichen Restwert vermindert wird.

‌5) Finanzierende Bank oder Leasinggeber informieren


‌Wurde das Auto finanziert, sollten die Bank oder der Leasinggeber vom Diebstahl informiert werden.

‌6) Andere relevante Versicherungen benachrichtigen


‌Dieser Schritt ist notwendig, wenn sich im gestohlenen Fahrzeug Wertgegenstände befanden, die über eine Gepäck- oder Hausratversicherung abgesichert waren.

‌7) Fahrzeug abmelden


‌Damit Sie ab dem Zeitpunkt des Diebstahls keine weiteren Versicherungsbeiträge und auch keine Kfz-Steuer bezahlen müssen, ist es notwendig, das Fahrzeug innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Straßenverkehrsamt abzumelden. Für die Abmeldung benötigen Sie eine Kopie der polizeilichen Diebstahlanzeige sowie den Kfz-Brief und den Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I und II).

‌8) Mietwagen ausleihen


‌Meist übernimmt die Teilkaskoversicherung die Kosten für einen Mietwagen, wenn das Auto nicht bereits über die Mobilitätsgarantie des Herstellers oder die ADAC Plus-Mitgliedschaft abgesichert ist.

Vorgehensweise nach einem Autodiebstahl im Ausland


‌Grundsätzlich sind alle Punkte der obigen Checkliste auch bei einem Autodiebstahl im Ausland relevant. Sie sollten den Diebstahl ebenfalls unbedingt bei der Polizei anzeigen und sich eine Kopie der Diebstahlanzeige aushändigen lassen. Unterschreiben Sie keine Dokumente, deren Inhalt Sie nicht verstehen. Wenden Sie sich bei Problemen an einen Rechtsanwalt vor Ort, der Sie unterstützt. 

‌Es ist empfehlenswert, sich vor Autoreisen ins Ausland zu vergewissern, dass die Kasko-Versicherung im Falle eines Diebstahls eine kostenfreie Rückholung vorsieht. Ansonsten entstehen hohe Kosten bei der Rückkehr nach Hause.

Wie kann man sich vor Autodiebstählen schützen?


‌Nicht jeder Autodiebstahl ist vermeidbar. Mit den folgenden Tipps reduzieren Sie jedoch erheblich das Risiko, Opfer eines Autodiebstahls zu werden. 

‌Diese Tipps erschweren das Stehlen von Autos:
  • Teure Autos sollten nicht am Rand der Straße oder unter einem ungesicherten Carport abgestellt werden. Wo immer es möglich ist, sollten abschließbare Garagen oder bewachte Parkhäuser genutzt werden. 
  • Werden Sie aufmerksam, wenn Verdächtige durch die Straße flanieren und dabei ein auffälliges Interesse an den Fahrzeugen zeigen, Kennzeichen notieren oder sogar Fahrzeuge fotografieren. In diesen Fällen sollte Sie die Polizei informieren. 
  • Beim Verlassen des Autos muss der Zündschlüssel abgezogen und damit die Wegfahrsperre aktiviert werden. 
  • Das Lenkradschloss sollte beim Verlassen des Fahrzeugs stets eingerastet werden. 
  • Nutzen Sie die Diebstahlwarnanlage, die in hochwertigen Autos meist integriert ist. 
  • Wird das Fahrzeug mit einer Funkfernbedienung verriegelt, sollte auf das optische Signal geachtet werden, denn Diebe nutzen Funkblocker, um die Verriegelungsfunktion zu deaktivieren. 
  • Alle Fenster, Türen, Schiebe- und Cabrio-Dächer sowie der Kofferraum und der Tankdeckel sollten sogar bei kurzem Verlassen des Autos verriegelt sein. 
  • Ersatzschlüssel dürfen nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden.  
  • Autoschlüssel sollten niemals in Jackentaschen gelassen werden, wenn die Jacke beispielsweise an einer Garderobe oder in der Umkleidekabine des Fitnesscenters aufgehängt wird. 
  • Bewahren Sie Autoschlüssel nicht direkt im Eingangsbereich auf, denn Diebe nutzen dies als willkommene Gelegenheit, das Auto aus der Garage zu stehlen. 
  • Wurde ein Autoschlüssel gestohlen, sollten Sie sich umgehend an die Fachwerkstatt wenden, die den Schüssel sperren kann.
    ‌ 
  • Besondere Maßnahmen bei Keyless-Systemen


    ‌Autos, die mit einem Keyless Komfortsystem ausgestattet sind, werden besonders schnell zur leichten Beute für Autodiebe. Diese nutzen digitale Tools, um das Funksignal abzugreifen und das Schließsystem des Fahrzeugs zu überwinden. Die Keyless-Schlüssel sollten deshalb in funkdichten Hüllen aufbewahrt werden, damit Diebe das Funksignal nicht über eine lange Strecke übertragen können. Informieren Sie sich, ob das Keyless System über eine Funktion verfügt, mit der Sie den Komfortzugang zeitweise deaktivieren können.

    Was tun bei Problemen mit der Schadensregulierung?


    ‌War das Auto zum Zeitpunkt des Diebstahls nicht abgeschlossen oder befand sich ein Ersatzschlüssel im Inneren des Fahrzeugs, kann die Versicherung aufgrund grober Fahrlässigkeit die Regulierung des Schadens verweigern. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Versicherungsrecht, wenn es zu Problemen bei der Schadensregulierung kommt. 

    ‌Manchmal stellt sich heraus, dass der Diebstahl nur vorgetäuscht wurde, um Versicherungsbetrug zu begehen. Dieses Vergehen wird genauso hart bestraft wie der Diebstahl des Autos. Es drohen maximal zehn Jahre Freiheitsstrafe oder eine hohe Geldstrafe. Wenn die Versicherung Ihnen einen Versicherungsbetrug vorwirft, sollten Sie ebenfalls schnellstmöglich einen Anwalt mandatieren.

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    Autodiebstahl – Recht einfach erklärt

    Welche Strafen drohen Autodieben?

    Der Diebstahl eines Autos erfüllt den Strafrechtstatbestand des besonders schweren Diebstahls und wird mit Haftstrafen bis zu zehn Jahren oder Geldstrafen sanktioniert. 

    ‌Weiterlesen: Welche Regelungen sieht das Strafgesetzbuch beim Autodiebstahl vor?

    Wann handelt es sich um Raub?

    Wurde das Auto unter Androhung oder Anwendung von Gewalt gestohlen, wird diese Straftat als Raub bewertet und mit mindestens einem Jahr Freiheitsentzug bestraft. 

    ‌Weiterlesen: Welche Regelungen sieht das Strafgesetzbuch beim Autodiebstahl vor?

    Welche Versicherung bezahlt den Schaden?

    Üblicherweise reguliert die Kaskoversicherung nach Ablauf eines Monats den Schaden, wenn das Fahrzeug verschwunden bleibt. 

    ‌Weiterlesen: Checkliste: Wie sollte man sich nach einem Autodiebstahl verhalten?

    Was sollte man nach dem Autodiebstahl zuerst erledigen?

    Zeigen Sie den Diebstahl umgehend bei der Polizei an und melden Sie Ihrer Versicherung den Schaden mindestens innerhalb von 14 Tagen schriftlich. 

    ‌Weiterlesen: Checkliste: Wie sollte man sich nach einem Autodiebstahl verhalten?

    Wie hoch ist die Aufklärungsquote beim Autodiebstahl?

    2021 betrug die Aufklärungsquote 31,2 Prozent. 

    ‌Weiterlesen: Autodiebstahl – vierhäufigste Diebstahlart

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