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BfArM-Betäubungsmittelgesetz – Welche Regelungen gelten in Deutschland?

Das Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) hat im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) alle Regelungen zusammengefasst, die den Anbau, die Herstellung, den Handel und das in den Verkehr bringen von Betäubungsmitteln betreffen. Erfahren Sie hier außerdem, wie der Stand zur Legalisierung von Cannabis ist.

Betäubungsmittelgesetz – Regelung des Umgangs mit Drogen


‌Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), dessen genaue Bezeichnung „Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln“ lautet, umfasst die Regelung aller juristischen Fragen hinsichtlich des Umgangs mit Substanzen, die als Betäubungsmitteln deklariert werden. Zusätzlich erstreckt sich der Geltungsbereich des Gesetzes auf die Rohstoffe, die zur Herstellung der Betäubungsmittel verwendet werden. Dabei kann es sich um Pflanzen wie Cannabis oder Schlafmohn handeln oder um chemische Substanzen, aus denen synthetische Drogen wir LSD hergestellt werden. 

‌Die Richtlinien des Betäubungsmittelgesetzes werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ausgearbeitet. Verantwortlich für die Regelung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln und den Rohstoffen ist die dort ansässige Bundesopiumstelle. Ziel der Bundesopiumstelle ist es, einen legalen Umgang mit Betäubungsmitteln sicherzustellen. Zu den von der Bundesopiumstelle überwachten Stoffen zählen alle Substanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, also neben den in der Medizin verwendeten Arzneimitteln auch Drogen, die illegal gehandelt und konsumiert werden. 

Strafbar macht sich jeder, der Betäubungsmittel ohne Genehmigung anbaut, herstellt oder diese Substanzen handelt. Es ist außerdem möglich, sich strafbar zu machen, ohne dass man mit Betäubungsmitteln Handel betreibt. Unter Strafe stehen die Ein- und Ausführung, die Abgabe, die Veräußerung sowie jede Art Drogen in den Verkehr zu bringen. Gleichermaßen strafbar sind der Erwerb oder die Beschaffung von Betäubungsmitteln. 

‌Wer gegen die Regelungen des Betäubungsmittelgesetztes verstößt kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Es ist nicht strafbar, selbst Betäubungsmittel zu konsumieren. Da jedoch der Besitz ebenso wie die Weitergabe von Betäubungsmitteln unter Strafe stehen, ist die Möglichkeit des straffreien Konsums extrem eingeschränkt. Bereits das Weiterreichen eines Joints erfüllt den Tatbestand der Weitergabe von Betäubungsmitteln. 

‌Das Betäubungsmittelgesetz dient dem Schutz der Menschen vor den Auswirkungen des Drogenkonsums und der Eindämmung der damit zusammenhängenden Beschaffungskriminalität. 2021 sind in Deutschland 1.826 Menschen durch den Konsum illegaler Drogen gestorben. Damit stieg die Zahl der Drogentoten, die im Jahr 2017 noch bei 1.272 lag, zum vierten Mal in Folge an.

Geschichtliche Einordung des Betäubungsmittelgesetzes


‌Das Betäubungsmittelgesetz wurde 1971 als Ersatz des Opiumgesetzes erlassen, welches wiederum im Jahr 1929 vom Deutschen Reichstag verabschiedet wurde. Grundlage des deutschen Betäubungsmittelgesetzes ist das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel (Single Convention on Narcotic Drugs) der Vereinten Nationen von 1961, in dem sich alle unterzeichnenden Staaten verpflichten, einheitliche Grundsätze der Drogenkontrolle umzusetzen. Bisher wurde das Betäubungsmittelgesetz mehr als 30-mal verändert, weil beispielsweise neue Substanzen berücksichtigt werden müssen. In den letzten Jahren führte die Diskussion im Hinblick auf die Legalisierung von Cannabis dazu, dass eine erneute Anpassung des Gesetzes gefordert wird.

Was sind Betäubungsmittel?


‌Umgangssprachlich werden Rauschdrogen als Betäubungsmittel bezeichnet. Deren Herstellung wird ebenso wie die Verbreitung und der Besitz durch die Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes eingeschränkt. 

‌Der Begriff stammt aus dem beginnenden 20. Jahrhundert, als man zur Betäubung starker Schmerzen Drogen wie Morphin, Kokain und Opium nutzte. International wird der Begriff „Narcotic Drug“ verwendet und in Österreich bezeichnet man diese Mittel als Suchtgifte oder Suchtmittel

‌In der Medizin wird der Begriff Anästhetikum verwendet. Sehr oft überschneiden sich juristische und medizinische Begriffe. Es gibt Substanzen wie Kokain, die als Lokalanästhetikum eingesetzt werden und den Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes unterliegen. Andere Mittel wie das Lokalanästhetikum Lidocain fallen nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Letztlich ist das Vorhandensein eines signifikanten Missbrauchspotenzials ein entscheidendes Kriterium dafür, ob ein Mittel unter den Zuständigkeitsbereich des Betäubungsmittelgesetzes fällt. Das Gesetz soll Menschen davor schützen, Substanzen zu konsumieren, die als Rauschdroge missbraucht werden könnten. Deswegen sind die Stärke der psychotropen Wirkung und das Abhängigkeitspotenzial weitere Kriterien dafür, ob das Betäubungsmittelgesetz Anwendung findet. 

‌Welche Substanzen und Arzneimittel als Betäubungsmittel definiert werden, ist in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes festgelegt. Die dort aufgeführten Zubereitungen und Stoffe dürfen laut Gesetz nur unter strengen Auflagen gehandelt werden. Diese Auflagen betreffen beispielsweise den Zugriff durch unbefugte Personen, die kontrollierte Vernichtung der Substanzen und die Pflicht, den Verbrauch nachzuweisen. 

‌Betäubungsmittel haben einen medizinischen Nutzen und dürfen deshalb in folgenden Fällen eingesetzt werden:
  • Behandlung von starken oder sehr starken chronischen sowie akuten Schmerzen
  • Behandlung einer Krebserkrankung im fortgeschrittenen Stadium
  • Behandlung einer HIV/AIDS Erkrankung
  • Nach einer Operation

  • ‌Da es sich bei Betäubungsmitteln um Substanzen handelt, die missbraucht werden können, ist im Betäubungsmittelgesetz der Umgang mit diesen Mitteln streng reglementiert. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Betäubungsmittel ausschließlich für medizinisch sinnvolle Zwecke verwendet werden. 

    ‌Zu den Betäubungsmitteln laut Betäubungsmittelgesetz zählen keinesfalls nur Mittel, die betäubend oder sedierend wirken, sondern beispielsweise auch Amphetamine, die eine aufputschende Wirkung haben. Des Weiteren zählen Substanzen wie Methadon-Zubereitungen, die für eine Drogenersatztherapie in der Apotheke hergestellt werden, zu den Betäubungsmitteln.

    Betäubungsmittelrezept


    ‌Die besondere rechtliche Stellung von Betäubungsmitteln wird auch dadurch deutlich, dass diese Arzneimittel nur mit einem speziellen Betäubungsmittelrezept (BtM Rezept) verordnet werden dürfen. 

    ‌Besonderheiten des Betäubungsmittelrezepts:
  • Rezept ist gelb und umfasst drei Seiten, von denen eine beim verschreibenden Arzt verbleibt und zwei Seiten in der Apotheke abgegeben werden. Die Apotheke sendet eine Seite an die Krankenkasse
  • Die Gültigkeit eines BtM Rezepts umfasst inklusive des Ausstellungstages acht Tage
  • Betäubungsmittel sind kindersicher aufzubewahren
  • Schmerzpflaster sollten nach Nutzung zusammengeklebt und im Hausmüll (in einem verschlossenen Beutel) entsorgt werden
  • Nicht verbrauchte Reste werden von einigen Apotheken zurückgenommen und können ansonsten im Hausmüll entsorgt werden
  • Zählt Ibuprofen zu den Betäubungsmitteln?


    ‌Ibuprofen gehört ebenso wie Paracetamol oder Acetylsalicylsäure zu den sogenannten Nichtopioid-Analgetika und fällt deshalb nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Diese Mittel haben keine oder nur eine sehr geringe psychotrope Wirkung und können deshalb nicht als Rauschmittel missbraucht werden.

    Kategorisierung von Betäubungsmitteln


    ‌Das Betäubungsmittelgesetz konkretisiert in den Anlagen I bis III, welche Stoffe als Betäubungsmittel gelten.

    ‌Die in Anlage I aufgeführten Substanzen können dazu missbraucht werden, den Bewusstseinszustand zu verändern. Nicht alle der genannten Betäubungsmittel bewirken eine physische oder psychische Abhängigkeit. Für alle genannten Mittel gilt, dass sie weder verkehrs- noch verschreibungsfähig sind. Eine Abgabe ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung des BfArM erlaubt. 

    ‌Die in Anlage II gelisteten Substanzen sind verkehrsfähig, dürfen jedoch nicht verschrieben werden. Es handelt sich dabei überwiegend um Zwischenprodukte, die zur Herstellung der in Anlage III genannten Betäubungsmittel verwendet und deshalb gehandelt werden. 

    ‌In Anlage III werden die Betäubungsmittel genannt, die zu therapeutischen Zwecken in der Medizin eingesetzt werden. Einige dieser Mittel dürfen sogar mit einem konventionellen Rezept verschrieben werden. Voraussetzung ist jedoch, dass das Präparat bestimmte Anforderungen erfüllt, sodass die Missbrauchswahrscheinlichkeit herabgesetzt wird. 

    ‌Wenn Sie ins Ausland reisen und ein verschreibungspflichtiges Betäubungsmittel mitnehmen, sind Sie aufgrund des Schengener Abkommens dazu verpflichtet, eine Bescheinigung des Arztes mit sich zu führen, die darüber hinaus durch das Gesundheitsamt verifiziert wurde.

    Welche Regelungen umfasst das Betäubungsmittelgesetz?


    ‌Im Betäubungsmittelgesetz wird definiert, welche Mittel als Betäubungsmittel gelten und wie diese klassifiziert werden. Anschließend wird im zweiten Abschnitt erläutert, unter welchen Voraussetzungen mit Betäubungsmitteln umgegangen werden darf. Der dritte Abschnitt beschäftigt sich mit den Pflichten beispielsweise hinsichtlich der Kaufberechtigung, der Werbung, dem internationalen Handel sowie der Aufbewahrung. In welcher Weise der Verkehr mit und die Herstellung von Betäubungsmitteln überwacht werden, wird im vierten Abschnitt dargelegt. Abschnitt Fünf behandelt die Vorschriften der überwachenden Behörden und die strafrechtliche Verfolgung bei Missachtung des Betäubungsmittelgesetzes wird im sechsten Abschnitt behandelt. Der siebte Abschnitt enthält Regelungen zum Umgang mit Straftätern, die von Betäubungsmitteln abhängig sind.

    Wer darf Betäubungsmittel herstellen, erwerben oder handeln?


    ‌Sowohl für die Herstellung als auch für den Erwerb oder den Handel ist eine Genehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erforderlich. Diese Genehmigung setzt die Erbringung des Nachweises voraus, dass die Rahmenbedingungen eingehalten werden und die nötige Sachkenntnis vorhanden ist. Apotheker und Ärzte dürfen am Betäubungsmittelverkehr auch ohne Genehmigung partizipieren, wenn sie dies vorher melden und die Personendaten angeben.

    Welche Pflichten schreibt das Betäubungsmittelgesetz vor?


    ‌Für den Umgang mit Betäubungsmitteln gilt, dass Ärzte gemäß § 13 BtMG verschreibungsberechtigt sind, wenn sie eine Einzelfallbegründung abgeben. Betäubungsmittel müssen gesondert aufbewahrt werden, sodass ein Zugriff durch Dritte ausgeschlossen wird. Eine generelle Dokumentationspflicht hinsichtlich des Bestands an Betäubungsmitteln sichert die notwendige Kontrolle. Aus Kontrollgründen gilt für das amtliche Formblatt, mit dem Betäubungsmittel verschrieben werden, eine Aufbewahrungspflicht.

    Wie wird der Verkehr mit Betäubungsmitteln überwacht?


    ‌Das BfArM ist für die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs verantwortlich. Zu diesem Zweck übernimmt das BfArM folgende Aufgaben:
  • Erteilung von Erlaubnissen für dem Umgang mit Betäubungsmitteln
  • Ausstellung der Formblätter, die für die Verschreibung von Betäubungsmitteln verwendet werden
  • Überwachung der Mengen an hergestellten Betäubungsmitteln
  • Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Betäubungsmitteln (Zusammenarbeit mit dem Bundesgrenzschutz und dem Innenministerium)
  • Anordnen und durchführen von Kontrollen bezüglich der Einhaltung der Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes

  • Welche Sanktionen sieht das Betäubungsmittelgesetz vor?


    ‌Strafbar gemäß Betäubungsmittelgesetz sind die Herstellung, der Handel, der Erwerb, der Besitz, die Abgabe, die Einfuhr und das Verschaffen von Betäubungsmitteln. Das Betäubungsmittelgesetz unterscheidet zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die wiederum in Vergehen und Verbrechen unterteilt werden. 

    ‌Als Ordnungswidrigkeit wird beispielsweise bestraft, wenn man gegen die Aufzeichnungspflicht verstößt und die Aufzeichnungen zur Abgabe und Aufbewahrung von Betäubungsmitteln vorsätzlich oder fahrlässig unterlässt. Auch wer Betäubungsmittel nicht vorschriftsgemäß vernichtet, kann aufgrund einer Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von maximal 25.000 Euro bestraft werden. 

    ‌Eine Straftat liegt in jedem Fall vor, wenn mit Betäubungsmitteln gehandelt wird oder wenn man Betäubungsmittel herstellt (beispielsweise durch Anbau von Pflanzen). Wurden größere Mengen gehandelt, wird die Straftat sogar als Verbrechen bewertet und mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug geahndet. Gleiches gilt für bandenmäßige Straftaten. Im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten werden Straftaten ins Führungszeugnis eingetragen.

    ‌Wenn Ihnen ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen wird, sollten Sie umgehend einen Anwalt mandatieren, da bei einer Verurteilung hohe Geldstrafen und sogar eine Freiheitsstrafe droht. 

    ‌Gemäß § 29 Absatz 1 Nummer 3 BtMG erfolgt eine Bestrafung mit fünf Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe, wenn man eine geringe oder normale Menge von Betäubungsmitteln besitzt, ohne die dafür erforderliche Genehmigung zu haben. Die Staatsanwaltschaft kann von einer Verfolgung der Tat absehen, wenn es sich dabei um geringe Mengen für den Eigenverbrauch handelt. 

    ‌Wurden aufgrund einer Betäubungsmittelabhängigkeit Straftaten begangen, kann die Vollstreckungsbehörde Strafen von maximal zwei Jahren zurückstellen. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Verurteilte einer Entzugsbehandlung unterzieht. Auf diese Weise soll die Resozialisierung des Abhängigen gefördert werden. 

    ‌Für schwere Verbrechen, die nach dem Betäubungsmittelgesetz verurteilt werden, können längere Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren verhängt werden.

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    Bestrafung der Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss


    ‌Wer unter Einfluss von Alkohol oder Drogen am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet die Verkehrssicherheit. Im aktuellen Bußgeldkatalog werden für diese Vergehen drastische Strafen vorgesehen. Wer erstmalig erwischt wird muss ein Bußgeld von 500 Euro bezahlen, erhält zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Wiederholungstäter werden noch härter bestraft. Wurden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, wird die Fahrt unter Drogeneinfluss als Straftat bewertet und dementsprechend mit hohen Geldstrafen oder sogar mit einer Freiheitsstrafe sanktioniert. Darüber hinaus werden drei Punkte zum Punktekonto in Flensburg addiert und außerdem meist der Führerschein entzogen.

    Umstrittener Umgang mit Cannabisprodukten


    ‌Der Selbstkonsum fällt unter die Strafbarkeitsausnahme des Betäubungsmittelgesetzes, denn es gilt das Prinzip, dass Selbstgefährdungen und Selbstschädigungen straffrei sind. Wer jedoch einen Joint gereicht bekommt und diesen weiterreicht, macht sich strafbar. Lediglich die Entgegennahme zum sofortigen Verbrauch, bei der keine Verfügungsgewalt besteht, bleibt straffrei. Der Besitz von Cannabis ist somit in jedem Fall strafbar, auch wenn es nur für den Eigenverbrauch bestimmt ist. 

    ‌Seit einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes im Jahr 2017 muss die Staatsanwaltschaft ein etwaiges Ermittlungsverfahren einstellen, wenn der Beschuldigte maximal zehn Gramm Cannabis besitzt und keine Gefährdung für andere ausgeht. Bei Mengen zwischen zehn und 15 Gramm obliegt es der Einschätzung der Staatsanwaltschaft, ob eine Strafverfolgung nötig ist. Die Polizei wird jedoch in allen Fällen des Besitzes von Cannabisprodukten ein Ermittlungsverfahren einleiten und das Vergehen der Führerscheinstelle melden. Diese prüft im Einzelfall, ob Maßnahmen zu ergreifen sind. Neben der Entziehung der Fahrerlaubnis kann die Teilnahme an einer MPU angeordnet werden, wenn der Führerschein erneut beantragt wird. 

    ‌Die Ampelkoalition hat im Koalitionsvertrag 2021 festgelegt, dass eine kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten in lizensierten Geschäften für Genusszwecke legalisiert werden soll. Stand Juli 2022 ist diese Legalisierung jedoch noch nicht erfolgt.

    BfArM-Betäubungsmittelgesetz – Recht einfach erklärt 

    Welches Ziel verfolgt das Betäubungsmittelgesetz?

    Das Gesetz dient dem Schutz der Bürger vor den Folgen des Missbrauchs von Rauschmitteln und der Beschaffungskriminalität. 

    ‌Weiterlesen: Betäubungsmittelgesetz – Regelung des Umgangs mit Drogen

    Welche Strafen werden bei Übertretung der Vorschriften verhängt?

    Die Bestrafung hängt davon ab, ob die Tat als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat bewertet wird. Ordnungswidrigkeiten werden mit Bußgeldern von maximal 25.000 Euro und Straftaten mit Geldstrafen und Freiheitsstrafen geahndet. 

    ‌Weiterlesen: Welche Sanktionen sieht das Betäubungsmittelgesetz vor? 

    Wie ist der Umgang mit Betäubungsmitteln für medizinische Zwecke geregelt?

    Im Betäubungsmittelgesetz ist genau festgelegt, welche Betäubungsmittel unter welchen Voraussetzungen von Ärzten verschrieben und von Apothekern ausgegeben werden dürfen. 

    ‌Weiterlesen: Was sind Betäubungsmittel?

    Wann wird Cannabis ist Deutschland legalisiert?

    Der Koalitionsvertrag der Ampelkoalition sieht eine Legalisierung für Genusszwecke vor, dies ist jedoch Stand Juli 2022 noch nicht geschehen. 

    ‌Weiterlesen: Umstrittener Umgang mit Cannabisprodukten

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