Elternzeit bei Adoption: Mutter nimmt sich nach der Adoption Zeit für die Erziehung ihrer Tochter. © Adobe Stock | gstockstudio

Elternzeit bei Adoption, Elterngeld & andere staatliche Leistungen

Adoptiveltern haben dieselben Rechte wie leibliche Eltern: Auch hinsichtlich Elternzeit und Elterngeld. Die Elternzeit beginnt, sobald das Kind mit den Adoptiveltern zusammenwohnt. Also mit dem Beginn der Adoptionspflege. Abgesehen von der Elternzeit gibt es noch einige andere staatliche Leistungen.

Gibt es eine Elternzeit bei Adoption?


‌Bis zu 3 Jahre können Adoptiveltern bei einer Adoption Elternzeit nehmen. Und das für jedes Adoptivkind. Elternzeit kann schon bezogen werden, bevor das Adoptionsverfahren abgeschlossen wurde. Für leibliche und adoptierte Kinder gelten also dieselben Regelungen. Bei Erwachsenenadoptionen gibt es logischerweise keine Elternzeit. 

‌Dieser Beitrag geht neben der Elternzeit auch auf andere staatliche Leistungen ein, die nach bzw. bei einer Adoption Adoptiveltern zu Gute kommen.

Wann beginnt die Elternzeit bei einer Adoption?


  • Anspruchsbeginn: 
    ‌Die Adoptiveltern haben einen Anspruch darauf, sobald das Kind tatsächlich bei ihnen lebt. Also, wenn sie es in ihren Haushalt aufnehmen. Das heißt, sobald die Adoptionspflege anfängt. Unwichtig ist dafür, ob das Adoptionsverfahren noch am Laufen oder bereits abgeschlossen ist.  
  • Anspruchsdauer: 
    ‌Elternzeit kann insgesamt in einem Umfang von 36 Monaten gewährt werden. Das sind drei Jahre. 
  • Anspruchsende: 
    ‌Der Elternzeit-Anspruch endet an dem Tag bevor das Kind acht Jahre alt wird. Das heißt, die Leistung muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes beansprucht werden. Es ist nämlich unüblich bei Adoptionen, dass das Kind gleich nach der Geburt zu den Adoptiveltern kommt. Kinder werden normalerweise erst dann adoptiert, wenn nach der Geburt mindestens 8 Wochen vergingen. 
  • Wann beginnt die Elternzeit bei einer Auslandsadoption?


    ‌Auch bei einer Auslandsadoption haben die neuen Eltern Anspruch auf Elternzeit sowie Elterngeld und andere staatliche Leistungen. Wann die Eltern das Adoptivkind aus dem Ausland exakt in ihre Obhut nehmen, ist teilweise schwer festzulegen. Laut Familienministerium ist das der Zeitpunkt, an dem die Familie das Kind zu sich nimmt. Je nachdem, kann das etwa in einem Hotel, einer Mietwohnung oder im Familiengericht des Herkunftsstaates sein. Die Adoptiveltern müssen bei Auslandsadoptionen ja in der Regel ins Ausland reisen, um das Kind abzuholen.

    Gibt es eine Elternzeit bei Stiefkindadoption?


    ‌Auch bei einer Stiefkindadoption besteht ein Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld.
    Achtung:
    Alle weiteren Details zur Elternzeit (Aufteilung, Höhe, etc.) sind im Artikel „Elternzeit“ nachzulesen.

    Alle staatlichen Leistungen bei einer Adoption


    ‌Für Adoptiveltern gibt es von staatlicher Seite nicht nur die Elternzeit als Unterstützung. Folgende Hilfeleistungen gibt es insgesamt:
  • Elternzeit: 
    ‌Nach einer Adoption können die Adoptiveltern bzw. jener Adoptivelternteil, der nach der Adoption zuhause beim Kind bleibt und es betreut, drei Jahre Elternzeit nehmen. Die Zeit teilen sie sich grundsätzlich selber ein
  • Elterngeld: 
    ‌Für Adoptivkinder kann auch Elterngeld bezogen werden. Damit soll die Betreuung und Erziehung von Kindern von staatlicher Seite unterstützt werden. 
  • Kindergeld: 
    ‌Kindergeld ist eine weitere staatliche finanzielle Unterstützung für leibliche und adoptierende Eltern. 
  • Mutterschutz: 
    ‌Für adoptierende Eltern bzw. Mütter gibt es keinen Mutterschutz. Eine Mutter ist bei einer Adoption nicht in einer ähnlichen körperlichen Verfassung wie bei einer Geburt. 
  • Hebamme: 
    ‌Es hängt von der Krankenkasse ab, ob sie die Kosten einer Hebamme übernimmt. 
  • Mitversicherung: 
    ‌Adoptivkinder können sowohl privat- als auch gesetzlich mit ihren neuen Eltern mitversichert werden. 
  • Beratung: 
    ‌Eine sehr wichtige Stellung für die Beratung und Unterstützung ist die Adoptionsvermittlung. Sie berät vor, während und auch nach der Adoption alle Beteiligten (auf deren Wunsch). Außerdem haben die Vermittlungsstellen ein gutes Berater-Netzwerk, aus dem sie Personen weitervermitteln können (z.B. Selbsthilfegruppen, Psychotherapeuten, Sozialdienste, etc.). 
  • Hinweis:
    Was Elternzeit- und Geld anbelangt, gilt bei einer Auslandsadoption dasselbe wie bei einer Inlandsadoption. Beginn der Elternzeit ist der Zeitpunkt, an dem der Gerichtstermin ist, oder die Familie mit der Adoptionspflegezeit beginnt.

    Elternzeit bei Adoption – Recht einfach erklärt

    Kann ich in Elternzeit bei Adoption gehen?

    Ja. Die Elternzeit beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Adoptivfamilie das Kind zu sich aufnimmt. Genauer: Das ist auch der Anfang der Adoptionspflege-Phase. 

    ‌Weiterlesen: Gibt es eine Elternzeit bei Adoption?

    Wann genau ist der Beginn der Elternzeit?

    Der Zeitpunkt, an dem das Kind in die Aufnahmefamilie kommt. Das ist auch der Beginn der Adoptionspflegezeit. Bei Auslandsadoptionen ist dieser Zeitpunkt etwas schwieriger zu bestimmen. Der Beginn kann z.B. der Zeitpunkt sein, an dem das Kind ins Hotel der Aufnahmeeltern kommt, oder auch beim Familiengericht im Herkunftsstaat. 

    ‌Weiterlesen: Wann beginnt die Elternzeit bei einer Adoption?

    Bekomme ich Elterngeld bei Adoption?

    Ja. Es gelten zudem dieselben Voraussetzungen wie beim Elterngeld. 

    ‌Weiterlesen: Alle staatlichen Leistungen bei einer Adoption

    Welche staatlichen Leistungen gibt es bei einer Adoption?

    Elternzeit, Elterngeld, Kindergeld, Hebammen-Leistungen, Mitversicherung, Beratung bei der Adoptionsvermittlung. 

    ‌Weiterlesen: Alle staatlichen Leistungen bei einer Adoption

    Kann ich bei einer Stiefkindadoption in Elternzeit gehen?

    Ja. Elternzeit gibt es bei Stiefkind- und allen anderen Adoptionsarten. 

    ‌Weiterlesen: Gibt es eine Elternzeit bei Stiefkindadoption?

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