Testament, Nachlassverzeichnis, Kugelschreiber und Brille liegen auf dem Anwalt Tisch © Adobe Stock | reinhard sester

Kosten für Testament & Erbvertrag – Notar, Anwalt, Hinterlegung & mehr

Für ein Einzeltestament, ein Ehegattentestament und einen Erbvertrag fallen unterschiedlich hohe Kosten an. Wer sein Testament handschriftlich verfasst, muss gar nichts zahlen. Dafür riskiert dieser Erblasser Fehler, die ihm vielleicht in Zukunft wieder Einiges kosten. Lesen Sie mehr.

Kosten für Beratung


‌Wer ein Testament verfassen möchte, sollte sich dabei bestenfalls beraten lassen. Ein Testament ist ein folgenreiches Dokument. Eine falsche oder widersprüchliche Formulierung kann das gesamte Dokument nichtig machen. Der Erblasser sollte die Chance nutzen und einen Anwalt konsultieren, damit die Erbfolge gewissenhaft geregelt ist. 

‌Der Erblasser kann bereits vorab Rücksprache mit einem Anwalt halten. Möglich ist auch, zusammen mit dem Anwalt das Testament zu verfassen. Der Erblasser kann aber auch zuerst ein Muster anfertigen und dieses dem Anwalt dann zur Kontrolle vorlegen. Insbesondere bei einem handschriftlichen Testament ist eine Beratung zu empfehlen, weil viele Formvorschriften zu beachten sind und sich der Erblasser im Regelfall nicht so gut im Erbrecht auskennt. Geht es um eine schwierige erbrechtliche Situation, ist ein Anwalt geradezu unabdingbar.
Hinweis:
Bei einem notariellen Testament muss der Notar zwar Sorge tragen, dass er das Testament korrekt erstellt. Er muss auf die passende Formulierung und die Einhaltung der Formvorschriften achten. Allerdings kann der Notar keine umfangreiche Beratung im Erbrecht geben und den Erblasser rechtlich vertreten. Müssen Sie eine komplizierte Erbfolge regeln, sollten Sie das nicht ohne Anwalt tun.
Beratungsumfang eines Rechtsanwalts 
  • Ersteinschätzung in Beratungsgespräch 
  • Analyse der erbrechtlichen Lage 
  • Ratschläge für das Schreiben des privatschriftlichen Testaments 
  • Der Anwalt kann dem Erblassers auch bei der Testamentserstellung selbst helfen 
  • Weitere Beratungsleistungen bezüglich Erbrecht und angrenzende Rechtsgebiete 

  • ‌‌Höhe der Kosten
  • Die Höhe der Anwaltskosten hängt von der Höhe des Nachlasswerts ab. 
  • Je höher der Nachlasswert, desto höher sind die Anwaltskosten. 

  • ‌‌Bezahlungsart
  • Zeithonorar: Bezahlung richtet sich nach der Zeit, die der Anwalt tatsächlich für die Beratung aufwendet. ‌ ‌
    ‌>> Beispiel: Anwalt legt einen Stundensatz von 150 Euro fest. Die Beratung dauert insgesamt 4 Stunden. Die Anwaltskosten betragen also 600 Euro insgesamt. 

  • ‌oder
  • Pauschalhonorar: Erblasser und Anwalt machen einen Fixbetrag aus, der die Beratungstätigkeit abdeckt. ‌ ‌
    >> Beispiel: Anwalt und Erblasser machen sich für die Beratung einen Fixpreis von 500 Euro aus. Die Beratung beinhaltet nur die Bewertung der erbrechtlichen Situation des Erblassers. 
  • Hinweis:
    Es gibt auch andere Abrechnungsmodelle für Anwälte. Etwa die Verrechnung über eine Geschäfts- oder Beratungsgebühr. Das Pauschal- oder Zeithonorar ist aber wahrscheinlich am gebräuchlichsten.

    Kosten für handschriftliches Testament


    ‌Ein handschriftliches Testament ist die am weitesten verbreitete Art von Testament. Der Erblasser verfasst es persönlich, selbstständig und handschriftlich. Also einen Stift zur Hand nehmen und auf Papier schreiben. Keinesfalls aber mit dem Computer. Es wird daher auch privatschriftliches Testament oder einfach „privates Testament“ genannt. 


    Beratung 

    ‌Beim handschriftlichen Testament ist der Testator auf sich alleine gestellt, weshalb er sich im Vorhinein gut informieren und womöglich auch anwaltlichen Ratschlag einholen soll. Welche Kosten dafür anfallen, lesen Sie im vorgehenden Abschnitt „Beratungskosten“. 

    Verfassen 

    ‌Das Verfassen des Testaments kostet dem Testator nichts, weil er es ja selbst schreibt. Entschließt er sich zudem, das Testament gänzlich ohne fachliche Beratung zu schreiben, kostet ihm das lediglich Zeit für die Recherche und die korrekte Erstellung nach Formvorschriften. 

    Beurkunden 

    ‌Die Beurkundung (oder „Beglaubigung“) eines handschriftlichen Testaments ist nicht zwingend notwendig, aber möglich. Jeder Erblasser kann sein privates Testament zum Notar bringen, welcher dieses dann beurkundet. 

    ‌Wichtig: Bei der Beurkundung prüft der Notar nicht, ob das Testament korrekt und wirksam geschrieben wurde. Der Notar bezeugt mit der Beurkundung nur die Echtheit des Testaments. Das kann dann hilfreich sein für den Fall, dass zum Beispiel eine durch das Testament benachteiligte Person nach dem Erbfall die Echtheit des Testaments bestreitet und deshalb versucht, es anzufechten

    ‌Höhe der Kosten: Wie hoch die Kosten für das Beurkunden sind, ist im § 45 (KostO) geregelt. Der Notar darf laut Kostenordnung 1/4 der vollen Gebühr, maximal aber 130 Euro für die Beglaubigung verlangen. Die Höhe der Gebühr hängt davon ab, wie hoch das Nachlassvermögens zum Zeitpunkt des Notartermins ist.

    ‌Ändern 

    ‌Will der Erblasser das handschriftliche Testament ändern, kann er das problemlos tun. Dafür muss er wie folgt vorgehen, je nachdem, wo das Testament verwahrt ist: 

    ‌Bei Aufbewahrung zu Hause: Wer das privatschriftliche Testament zuhause aufbewahrt, kann es einfach hervorholen und nach Belieben ändern. Wichtig ist, dass Änderungen immer klar erkenntlich sind und mit Unterschrift, Ort und Datum handschriftlich unterzeichnet werden. Möglich ist auch, das Testament zu vernichten (zum Beispiel verbrennen) und danach ein neues zu schreiben. 

    ‌>> Änderung ist kostenlos 


    ‌Bei Aufbewahrung beim Notar / Gericht:
    Wird das privatschriftliche Testament öffentlich aufbewahrt (also beim Gericht), muss man es zuerst zurückverlangen und widerrufen. Sodann kann man ein neues Testament aufsetzen und es erneut beglaubigen und hinterlegen lassen. 

    >> Kosten = 90 Euro für erneute Hinterlegung insgesamt

    Kosten für Testament beim Notar


    ‌Ein notarielles Testament hat einen großen Vorteil: Dem Notar fallen etwaige Fehler im Testament auf und macht auf Probleme aufmerksam. Gemeinsam mit dem Notar wird der Inhalt formuliert und zu Papier gebracht. Für das Service des Notars entstehen Kosten wie folgt: 

    ‌Verfassen 

    ‌Das Gesetz sieht für Einzeltestamente, gemeinschaftliche Testamente bzw. Berliner Testamente und Erbverträge unterschiedlich hohe Notargebühren vor. 

    ‌Höhe der Kosten: Die Kostenhöhe hängt von zwei Faktoren ab: 

    ‌a) vom Nachlasswert. Je höher der Vermögenswert, desto höher sind die Kosten. 
    ‌b) von der Testamentsart: 

  • Einzeltestament: 1,0-fache Gebühr
  • Gemeinschaftliches Testament: 2,0-fache 
  • Gebühr Erbvertrag: 2,0-fache Gebühr ‌
  • Beispiel:
    Die Ehegatten Franz und Nora Gruber wollen ein Ehegattentestament bei einem Notar in München anfertigen lassen. Insgesamt kommt das Ehepaar auf ein Vermögen von 300.000 Euro. Sie müssen daher Notarkosten in der Höhe von 1.870,00 Euro zahlen (siehe Tabelle unten).

    Beurkunden 

    ‌Wer sein Testament vom Notar erstellen lässt, muss nichts mehr für die Beurkundung zahlen. Die Beurkundung ist schon in den Kosten für die Erstellung einberechnet. 

    Ändern 

    ‌Zum einen kann ein notarielles Testament bloß widerrufen werden. Zum anderen kann es widerrufen und geändert werden. Dafür fallen dementsprechend höhere Kosten an als für die Widerrufung allein. 

    ‌Nur widerrufen: Will man ein Testament widerrufen, darf der Notar dafür eine 0,5-fache Gebühr verrechnen. Nachstehend die Gebühr am Nachlasswert ausgerichtet dargestellt:

    ‌Widerrufen und ändern: Um ein notarielles Testament zu ändern, muss es zuerst widerrufen, um anschließend ein neues erstellen zu können. Der Notar darf dann die Kosten aus dem höheren Geschäftswert berechnen. Der höhere Wert kann entweder beim Widerruf oder bei der Neuerstellung herauskommen. Beinhaltet die Neuerstellung neue Verfügungen, kann der Notar noch einmal die 1,0-fache Gebühr verrechnen. Handelt es sich um ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag, wird wieder die 2,0-fache Gebühr berechnet.

    Kosten für Testament beim Rechtsanwalt


    ‌Der Erblasser kann mithilfe eines Anwalts das Testament schreiben oder sich einfach von diesem im Vorfeld erbrechtlich beraten lassen. Folgende Kosten fallen demnach an. 

    ‌Verfassen und beraten 

    ‌Hilft und berät der Anwalt beim Verfassen des Testaments, verrechnet er in der Regel per … 

  • Zeithonorar: Der Anwalt legt einen Stundensatz fest und rechnet nach diesem ab. Zum Beispiel 150 Euro pro Stunde. 

  • ‌oder

  • Pauschalhonorar: Der Anwalt verlangt für seine Leistung einen festgelegten Betrag. Zum Beispiel 800 Euro für Beratung inklusive Testamentserstellung. 

  • Beurkunden ‌ ‌

    ‌Eine Beurkundung darf nur ein Notar vornehmen. Der Rechtsanwalt hat keine Befugnis dazu. ‌ ‌

    ‌Höhe der Kosten: Der Notar kann für die Beurkundung ein Viertel der vollen Gebühr erheben. Höchstens dar der Notar aber 130 Euro verrechnen. Wie hoch die Kosten tatsächlich ausfallen, hängt davon ab, wie viel der Nachlass zum Zeitpunkt der Beurkundung wert ist. 
    ‌‌
    ‌‌Ändern ‌ ‌

    ‌Soll das Testament vom Rechtsanwalt geändert werden, kommt es darauf an, ob ein Testament aus der öffentlichen Verwahrung zurückgeholt werden muss. Ist das der Fall und soll das geänderte Testament erneut hinterlegt werden, muss man noch einmal die 75 Euro pauschale Gebühr sowie 18 Euro für das Testamentsregister bezahlen. ‌ ‌

    ‌Soll der Rechtsanwalt beim Ändern helfen, hängt die Höhe der Kosten wieder davon ab, welche Verrechnungsart man mit dem Anwalt vereinbart. Die Abrechnung erfolgt meistens über ein Stunden- oder Pauschalhonorar oder auch eine Geschäfts- oder Beratungsgebühr. ‌

    Kosten für die Hinterlegung


    ‌Ein notarielles Testament kann der Erblasser nur öffentlich, also beim Amtsgericht, verwahren. Ein privates Testament kann er auf zwei Arten aufbewahren bzw. aufbewahren: 

  • beim Amtsgericht oder 
  • privat (zu Hause) 

  • ‌‌Hinterlegung beim Amtsgericht:
  • Pauschalgebühr = 75 Euro 
  • Registrierung im Zentralen Testamentsregister = 18 Euro 

  • ‌‌Das Gericht verrechnet dafür eine Pauschalgebühr in der Höhe von 75 Euro und zusätzlich 18 Euro für den Eintrag im Zentralen Testamentsregister (eine Einrichtung der Bundesnotarkammer). Das Testament kann man entweder selber beim Amtsgericht in die Verwahrung geben oder dies von einem Notar erledigen lassen. Erstellt man ein notarielles Testament, leitet der Notar dieses ohnehin ans Gericht zur Verwahrung weiter. Der Vermerk im Zentralen Melderegister kostet in diesem Fall nur 15 Euro. ‌ 

    ‌‌Hinterlegung zu Hause: Der Testator verwahrt das Testament an einem sicheren Ort bei sich zuhause. Idealerweise an einem sicheren Ort, den neben Ihnen auch ein oder zwei absolute Vertrauenspersonen kennen. Die private Hinterlegung kostet selbstverständlich nichts. ‌

    Kosten eines Erbvertrags


    ‌Notarkosten: Der Notar verrechnet eine 2,0-fache Gebühr. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Geschäftswert. Der Geschäftswert ist das vorhandene Nachlassvermögen der am Vertrag beteiligten Personen. Bei Ehepaaren werden die Schulden zur Hälfte, bei Einzelpersonen vollständig abgezogen. 

    ‌Kosten vermeiden mit Erbvertrag: Der Erbvertrag ersetzt einen Erbschein, welcher häufig bei Banken und Behörden vorgelegt werden muss (zum Beispiel für die Kontoauflösung nach dem Erbfall oder die Grundbuchberichtigung). Zudem können mit dem Erbvertrag kostspielige Rechtsstreitigkeiten oft umgangen werden. Die Erbfolge ist durch die Vertragspartner fixiert.
    Beispiel:
    Herr Altmann und Frau Schneider leben unverheiratet zusammen (IV - Erbrecht nichteheliche Lebensgemeinschaft). Sie wollen sich wechselseitig als Erben einsetzen. Der Anwalt erklärt ihnen, sie können kein gemeinschaftliches Testament schreiben, weil sie nicht verheiratet sind. Daher schließen sie einen Erbvertrag ab. Insgesamt beträgt ihr Vermögen 100.000 Euro. Die Notarkosten sind in der Tabelle unten abzulesen.

    ‌Anwaltskosten Erbvertrag: Eine anwaltliche Beratung ist für den Abschluss eines Erbvertrags nicht verpflichtend, wenngleich auch sehr ratsam (Rücktrittsrecht, Klauseln, Erbengemeinschaft etc.). Abgerechnet wird häufig per Stundenhonorar. Machen Sie im Vorhinein mit dem Anwalt aus, wie abgerechnet werden soll.

    Mögliche weitere Kosten


    ‌Testamentseröffnung 

    ‌Für eine Testamentseröffnung fallen Bearbeitungskosten von 100 Euro zzgl. Papierkosten, Porto und Versand an. Dabei ist es egal, ob es sich um die Eröffnung eines privatschriftlichen oder notariellen Testaments handelt. Die Kosten müssen die Erben am Schluss der Testamentseröffnung zahlen. 

    ‌Erbschein 

    ‌Bei der Beantragung eines Erbscheins fallen Gebühren 

    ‌1. für die eidesstattliche Versicherung sowie 
    ‌2. für die Erbscheinerteilung an. Die eidesstattliche Versicherung ist keine Versicherung im herkömmlichen Sinn. Sie ist eine Erklärung, dass alle Angaben zur Erbschaft richtig sind. Diese Erklärung muss dann von einem Notar oder Gericht beglaubigt werden. Hierfür fällt eine einfache Gebühr laut § 23300 GNotKG an. Die Gebühren muss der Antragsteller zahlen; bei einer Erbengemeinschaft müssen sich alle Miterben daran beteiligen. Für den Fall, dass der Erbscheinantrag abgewiesen wird, sind 30 Euro zu zahlen. 

    ‌Höhe der Kosten: Berechnungsgrundlage ist wieder der Nachlasswert. In der Tabelle unten können Sie ablesen, welche Kosten für den Antrag zu bezahlen sind.

    ‌Testamentsvollstreckung 

    ‌Wer legt die Kosten fest? Meist legt der Erblasser eine Vergütung für den Testamentsvollstrecker fest. Das schreibt er einfach ins Testament. Der Erblasser kann eine Vergütung aber genauso ausschließen. Hat der Erblasser keine Vergütung bestimmt, hat der Testamentsvollstrecker das Recht, selbst eine Vergütung zu fordern. 

    ‌Wie hoch sind die Kosten? Die Höhe ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es gibt aber Tabellen, die als Orientierung dienen. Typische Tabellen dafür sind die Neue Rheinische Tabelle, die Eckelskemper'sche Tabelle, die Möhring’sche Tabelle, die Klingelhöffer’sche Tabelle oder die Richtlinie des Deutschen Notarvereins. Die Vergütung beträgt zwischen 1 bis 10 % des Nachlasswerts.

    ‌Wer zahlt? Die Kosten für den Testamentsvollstrecker müssen aus dem Nachlass genommen werden. Ist der Nachlasswert sehr niedrig, kann es passieren, dass der Testamentsvollstrecker den ganzen Nachlass kostet. Wer eine Testamentsvollstreckung anordnen möchte, sollte sich das gut überlegen. 

    ‌Kosten für Testamentsvollstreckerzeugnis:
    Um sich als solcher ausweisen zu können, beantragt der Testamentsvollstrecker im Normalfall ein Testamentsvollstreckerzeugnis. Dafür fällt eine einfache Gebühr an, wenn er es das erste Mal beantragt. Die Gebührenhöhe wird wieder auf Basis des Nachlasswerts berechnet (nachstehende Tabelle).

    Sind die Notarkosten steuerlich absetzbar?


    ‌Nein. Die Kosten für einen Notar kann man nicht von der Steuer absetzen. Die Begründung liegt darin, dass das Testament die Privatsphäre des Erblassers betrifft. Die Notarkosten können also bei der Steuererklärung nicht von den Werbungskosten oder Betriebskosten abgezogen werden.

    Kosten für Testament & Erbvertrag – Recht einfach erklärt

    Was kostet ein handschriftliches Testament?

    Wer das Testament privatschriftlich verfasst, zahlt dafür nichts. Kosten können aber für die mögliche Beratung bei einem Rechtsanwalt, für die öffentliche Aufbewahrung des Testaments oder auch für eine eventuelle notarielle Beglaubigung des Privattestaments entstehen. 

    ‌Weiterlesen: Kosten für handschriftliches Testament

    Was kostet ein Testament beim Notar?

    Je nach Testamentsart fällt eine 1,0-fache Gebühr (bei Einzeltestament) oder 2,0-fache Gebühr (gemeinschaftlichem Testament oder Erbvertrag) an. Das Notar- und Gerichtskostengesetz stellt eine Tabelle bereit, an der die tatsächlichen Kosten abzulesen sind. Ausschlaggebend für die Höhe der Kosten ist in erster Linie der Nachlasswert. 

    ‌Weiterlesen: Kosten für Testament beim Notar

    Welche Kosten fallen beim Rechtsanwalt für Testament an?

    Der Anwalt verrechnet meist über ein Stundenhonorar, eine Geschäfts- oder Beratungsgebühr, seltener auch ein Pauschalhonorar. Beim Stundenhonorar wird ein Stundensatz festgelegt und nach geleisteten Stunden abgerechnet. Die Beurkundung kann nur ein Notar vornehmen. 

    ‌Weiterlesen: Kosten für Testament beim Rechtsanwalt 

    Was kostet Testament bei Gericht hinterlegen?

    Dafür ist eine Pauschale von 75 Euro zu bezahlen sowie der Vermerk in Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer (digital), welcher 18 bzw. 15 Euro kostet. 

    ‌Weiterlesen: Kosten für die Hinterlegung

    Welche sonstigen Kosten gibt es beim Testament?

    Im Zusammenhang mit dem Testament können weitere Kosten anfallen. Zum Beispiel für die Testamentseröffnung, für die Beantragung und Ausstellung eines Erbscheins, oder für einen Testamentsvollstrecker. 

    ‌Weiterlesen: Mögliche weitere Kosten

    Kann ich Notarkosten für Testament von Steuer absetzen?

    Nein, denn das Testament ist eine Privatangelegenheit des Erblassers. Es können keine Notarkosten steuerlich abgesetzt werden. 

    ‌Weiterlesen: Sind die Notarkosten steuerlich absetzbar?

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