Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausfüllen. © Adobe Stock | rdnzl

Krankmeldung – ab wann muss ein Attest vorliegen?

Eine Krankmeldung sollte stets pünktlich erfolgen. Das kann telefonisch, aber auch per SMS oder E-Mail geschehen. Meldet der Arbeitnehmer sich nicht krank, droht eine Abmahnung. Bei längerer Krankheit muss der Arbeitnehmer ein Attest vorlegen. Bald löst der digitale Krankenschein die Papierform ab.

Was ist eine Krankmeldung?


‌Erkrankt ein Arbeitnehmer und ist deshalb arbeitsunfähig, muss er den Arbeitgeber unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. Dazu ist der Arbeitnehmer nach § 5 Abs. 1 EntgFG gesetzlich verpflichtet. Diese Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit an den Arbeitgeber nennt man Krankmeldung.
Anzeige- und Nachweispflichten ‌ ‌

‌(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. ‌ ‌ 

  • Der Arbeitnehmer muss sich bei der Krankmeldung an den Arbeitgeber oder einen Stellvertreter wenden. Das kann etwa die Personalabteilung oder der direkte Vorgesetzte des Arbeitnehmers sein. 
  • Die Krankmeldung muss unverzüglich erfolgen. Also dann, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit bemerkt. Spätestens aber zu Arbeitsbeginn. Erfolgt die Krankmeldung erst nach Arbeitsbeginn, ist das nicht mehr unverzüglich. In diesem Fall kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Abmahnung erteilen.
  • Form der Krankmeldung: Telefon, SMS, E-Mail


    ‌Oft herrscht bei Arbeitnehmern Unsicherheit darüber, welche Formen der Krankmeldung erlaubt sind. Eine gesetzliche Regelung dazu gibt es allerdings nicht. Insofern sind grundsätzlich alle Kommunikationsmittel erlaubt und legal, die eine zeitgerechte Krankmeldung ermöglichen:
  • Der Arbeitnehmer hat etwa die Wahl zwischen telefonischer Krankmeldung und Krankmeldung per SMS oder per E-Mail
  • Einen Brief per Post zu schicken, wäre die schlechteste Möglichkeit, denn hierbei geschieht die Krankmeldung nicht unverzüglich und in den meisten Fällen nach Arbeitsbeginn. 
  • Achtung:
    Der Arbeitnehmer sollte beachten, ob es eine betriebsinterne Vorgabe gibt, wie eine Krankmeldung erfolgen muss. Ist zum Beispiel nur die telefonische Krankmeldung erwünscht, sollte der Arbeitnehmer sich auch entsprechend dieser Regelung verhalten.
    Wenn es keine betriebsinterne Regelung gibt, wie eine Krankmeldung zu erfolgen hat, sind verschiedene Arten möglich. Die Krankmeldung per Telefon stellt aber die beste Wahl dar. Denn hier ist gewährleistet, dass die Mitteilung der Krankmeldung auch tatsächlich gelingt. Bei E-Mail, SMS oder Fax ist es unsicher, ob der Arbeitgeber die Krankmeldung vor Arbeitsbeginn liest. Außerdem kann es immer passieren, dass die Krankmeldung nie ankommt. In diesem Fall tragen die Arbeitnehmer das Risiko für technisches Versagen.

    Inhalt der Krankmeldung


    ‌Unabhängig davon, ob die Krankmeldung telefonisch oder per E-Mail oder SMS erfolgt, sollte die Mitteilung mehrere Informationen enthalten.
  • Name des Arbeitnehmers 
  • Information über die Arbeitsunfähigkeit  
  • Voraussichtliche Dauer der Erkrankung 
  • Gegebenenfalls ob und wann der Arbeitnehmer einen Arzt aufsucht.    
  • Hinweis:
    Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber grundsätzlich nicht sagen, woran er erkrankt ist. Ursache und Art der Erkrankung sind privat. Auch auf Druck des Arbeitgebers hat der Arbeitnehmer das Recht diese Information zu verweigern. Es gibt aber eine Ausnahme: Leidet der Arbeitnehmer an einer hochansteckenden Infektionskrankheit, zum Beispiel Masern, Windpocken oder Coronavirus-Krankheit-2019, ist diese nach § 6 Abs. 1 IfSG meldepflichtig.

    Krankmeldung per Textnachricht – Muster

    Erstes Beispiel für eine Krankmeldung 

    ‌"Sehr geehrte Frau Musterfrau, 

    ‌ich fühle mich heute gar nicht gut. Deshalb möchte ich mich krankmelden. Ich gehe davon aus, dass es mir in ein oder zwei Tagen wieder bessergeht. Sollte es länger dauern, melde ich mich unverzüglich. 

    ‌Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann"

    Zweites Beispiel für eine Krankmeldung 

    ‌„Sehr geehrte Frau Musterfrau, 

    ‌ich bin leider ernstlich erkrankt und kann deshalb nicht zur Arbeit kommen. Heute um 11 Uhr habe ich einen Arzttermin. Sobald ich weiß, wie lange ich krankgeschrieben bin, melde ich mich wieder. 

    ‌Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann“

    Krankmeldung: ab wann?


    ‌Wenn die Arbeitsunfähigkeit eintritt, muss der Arbeitnehmer unverzüglich eine Krankmeldung machen. In jedem Fall sollte die Krankmeldung vor Arbeitsbeginn erfolgen. Ab welchem Krankheitstag der Arbeitnehmer dazu verpflichtet ist, dem Arbeitgeber eine Krankschreibung zu übermitteln, ist für gewöhnlich im Arbeitsvertrag geregelt. Findet sich darin keine Vereinbarung, gilt die gesetzliche Nachweispflicht. Diese besagt, dass der Arbeitnehmer bei Krankheiten, die länger als drei Tage andauern, spätestens am darauffolgenden Arbeitstag ein ärztliches Attest vorlegen muss. (§ 5 Abs. 1 EntgFG)

    Krankmeldung im Urlaub


    ‌Wenn ein Arbeitnehmer Urlaub hat und währenddessen krank wird, ist der Urlaub nicht automatisch verloren. Denn der Arbeitnehmer kann zum Arzt gehen und sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Legt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gleich am ersten Krankheitstag das ärztliche Attest vor, bleiben die Urlaubstage erhalten und werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. (§ 9 BUrlG)
    Hinweis:
    Erkrankt ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs, bekommt er seine Urlaubstage gutgeschrieben. Der Urlaub verlängert sich aber nicht automatisch um die Urlaubstage, an denen der Arbeitnehmer krank ist. Wann er diese nehmen kann, muss er neu mit seinem Arbeitgeber vereinbaren.

    Krankmeldung aus dem Ausland


    ‌Wie die Krankmeldung im Ausland funktioniert, ist durch § 5 Abs. 1 EntgFG festgelegt. Zunächst muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber so schnell wie möglich über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer in Kenntnis setzen. Des Weiteren hat der Arbeitnehmer die Pflicht, dem Arbeitgeber die Adresse seines Aufenthaltsorts mitzuteilen. Zudem muss der Arbeitnehmer die Krankenkasse über die Arbeitsunfähigkeit informieren. Was die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung betrifft, so gilt Folgendes: 

    ‌1) Der Arbeitnehmer muss im Ausland am ersten Krankheitstag einen Arzt aufsuchen und sich eine AU-Bescheinigung geben lassen. 

    ‌2) Die Bescheinigung gilt wie eine deutsche Bescheinigung, wenn diese alles notwendigen Vorgaben erfüllt. So muss etwa deutlich daraus hervorgehen, dass der Arbeitnehmer nicht nur krank, sondern arbeitsunfähig ist. 

    ‌3) Der Arbeitnehmer muss die AU-Bescheinigung an den Arbeitgeber und an die Krankenkasse übermitteln. Das kann er auch erst nach seiner Rückkehr machen. Innerhalb der EU kann der Arbeitnehmer die AU-Bescheinigung aber auch der ausländischen Krankenkasse geben, damit sie diese an die deutsche Krankenkasse weiterleitet. Diese schickt die Bescheinigung dann dem Arbeitgeber. 

    ‌4) Kehrt der Arbeitnehmer nach Deutschland zurück, muss er seine Rückkehr sowohl beim Arbeitgeber als auch bei der Krankenkasse unverzüglich melden.

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung)


    ‌Ein Arzt untersucht den Arbeitnehmer und stellt ihm dann bei Diagnose einer Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Damit bestätigt der Arzt offiziell die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers. Andere Bezeichnungen für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind Krankschreibung, Krankenschein oder auch gelber Schein. Ist ein Arbeitnehmer länger als drei Kalendertage krank, hat er die gesetzliche Pflicht, dem Arbeitgeber spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. (§ 5 Abs. 1 EntgFG)
    Beispiel:
    Erkrankt ein Arbeitnehmer an einem Dienstag, ist der dritte Krankheitstag der Donnerstag. Das heißt, der Arbeitnehmer muss die Krankschreibung spätestens am Freitag vorlegen. Erkrankt der Arbeitnehmer hingegen an einem Mittwoch, ist der dritte Krankheitstag der Freitag. Sind Samstag und Sonntag keine Arbeitstage, ist es ausreichend, wenn der Arbeitnehmer die Krankschreibung erst am Montag vorlegt.
    Der Arbeitgeber hat das Recht, schon früher ein ärztliches Attest zu verlangen. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts kann er fordern, dass Arbeitnehmer bereits am ersten Krankheitstag die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Einen Grund dafür braucht der Arbeitgeber nicht zu nennen.
    Achtung:
    Legt der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht oder zu spät vor, ist das ein Pflichtverstoß. Der Arbeitgeber kann darauf mit einer Abmahnung reagieren und bei wiederholtem Verstoß eine verhaltensbedingte Kündigung durchführen.

    Formen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung


    ‌Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt an, wie lange ein Arbeitnehmer krankgeschrieben ist. Dauert die Erkrankung länger an, muss der Arbeitnehmer eine neue Bescheinigung einholen und dem Arbeitgeber vorlegen. 
    ‌Bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt es unterschiedliche Ausfertigungen. 

    ‌1) Das Original der AU-Bescheinigung muss der Arbeitnehmer an die Krankenkasse schicken. Diese enthält alle relevanten Details, inklusive der Diagnose. Der Arbeitnehmer sollte die AU-Bescheinigung innerhalb von einer Woche an die Krankenkasse schicken. Tut er das nicht, bekommt er im Falle einer längeren Erkrankung kein Geld von der Krankenkasse. (§ 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V)

    ‌2) Ein Durschlag der AU-Bescheinigung geht an den Arbeitnehmer

    ‌3) Eine Ausfertigung der AU-Bescheinigung muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber vorlegen. Allerdings enthält diese Variante keine Informationen zur Diagnose. 

    ‌4) Einen Durchschlag der AU-Bescheinigung behält der jeweilige Arzt.
    Hinweis:
    Eine Arbeitsunfähigkeit kann entweder als Erstbescheinigung oder als Folgebescheinigung ausgestellt werden. Der Arbeitnehmer erhält eine Erstbescheinigung, wenn es das erste Mal innerhalb von sechs Monaten ist, dass der Arzt ihn aufgrund dieser Erkrankung krankschreibt. Dauert die Krankheit länger als angenommen an, oder tritt innerhalb von sechs Monaten abermals auf, bekommt der Arbeitnehmer eine Folgebescheinigung. (§ 5 Abs. 1 EntgFG)

    Rückwirkende Krankschreibung


    ‌Wenn Arbeitnehmer die AU-Bescheinigung ihrem Arbeitgeber noch nicht am ersten Krankheitstag vorlegen müssen, stellen sich viele die Frage: Ist eine Rückdatierung der Krankschreibung erlaubt und wenn ja, wie weit zurück? 
    ‌Grundsätzlich sollen Ärzte Arbeitnehmer nicht rückwirkend krankschreiben. Es steht Ärzten aber zu, nach eigener Abwägung eine Ausnahme zu machen. Beispielsweise wenn es vom medizinischen Standpunkt aus wahrscheinlich ist, dass der Arbeitnehmer bereits vor dem Arztbesuch krank war. Hier gilt allerdings, dass eine Rückdatierung der Krankschreibung höchstens bis zu drei Tagen möglich ist.

    Digitaler Krankenschein


    ‌Es war geplant, dass ab dem ersten Januar 2021 der digitale Krankenschein die Krankschreibung in Papierform schrittweise ablöst. Sozusagen als eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Dieses Vorhaben wurde allerdings nach hinten verschoben. Voraussichtlich müssen Ärzte den Krankenschein ab dem 1. Oktober 2021 digital an die Krankenkassen übermitteln. Ab dem 1. Juli 2022 soll die digitale Weiterleitung des Krankenscheins von der Krankenkasse an Arbeitgeber möglich sein. Folgendes wird sich durch den digitalen Krankenschein ändern:
  • Der Arbeitnehmer muss den Krankenschein nicht mehr selbst an die Krankenkasse übermitteln. Diese Pflicht geht an den Arzt über. Er muss die Krankmeldung in digitaler Form an die Krankenkasse senden.
  • Bis zum Juli 2022 muss der Arbeitnehmer die Krankmeldung dem Arbeitgeber noch in Papierform vorlegen. Danach besteht für Arbeitnehmer keine Pflicht mehr, ein ärztliches Attest vorzulegen.
  • Der Arbeitgeber erhält eine Krankschreibung nunmehr auf Anfrage bei der Krankenkasse. Dazu muss er also selbst aktiv werden.
  • Hinweis:
    Auch mit Inkrafttreten des digitalen Krankenscheins erhält der Arbeitnehmer die AU-Bescheinigung weiterhin in Papierform. So hat er ein Beweismittel für seine Arbeitsunfähigkeit.

    Online-Krankmeldung


    ‌Start-ups wie „AU-Schein“ bieten eine Krankschreibung ohne vorherigen Arztbesuch an. Dabei füllt der Arbeitnehmer online ein Formular aus, in dem er seine Symptome angibt. Dann erhält er gegen eine geringe Gebühr eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese bekommt er per E-Mail oder per WhatsApp zugeschickt.
    Hinweis:
    Während es sich dabei eigentlich um eine Online-Krankschreibung handelt, ist umgangssprachlich häufig von einer Online-Krankmeldung die Rede. Eine Krankmeldung ist aber bloß die mündliche oder schriftliche Mitteilung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber, dass er zu krank ist, um zur Arbeit zu kommen. Eine Krankschreibung hingegen ist ein ärztliches Attest, das die Arbeitsunfähigkeit nachweist.
    Eine Krankschreibung mit Ferndiagnose ist praktisch, doch ist sie auch rechtens?
  • Arbeitgeber können eine Online-Krankschreibung annehmen. Sie können diese aber auch anzweifeln und einen anderen Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit fordern. 
  • Eine Online-Krankschreibung hat keinen hohen Beweiswert. Denn es fehlt die ärztliche Untersuchung.
  • Arbeitsrechtlich ist die Online-Krankschreibung als unsicher einzustufen. Sie wird zwar stark beworben, doch gibt es bereits erste Gerichtsurteile, die darin einen Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche und medizinische Richtlinien sehen.
  • Hinweis:
    Das Landesgericht Hamburg hat in einem Urteil festgestellt, dass Online-Krankschreibungen gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht verstoßen. Um eine Diagnose zu stellen, die der ärztlichen Sorgfaltspflicht nachkommt, brauche es den persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient.

    Rechte und Pflichten im Krankheitsfall


    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall


    ‌Wenn ein Arbeitnehmer krank wird, hat er nach § 3 EntgFG Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Diese Bestimmung gilt für jeden Arbeitnehmer, ist also nicht auf bestimmte Arbeitsverhältnisse beschränkt. Den Anspruch erwirbt der Arbeitnehmer, wenn er mindestens vier Wochen in dem Betrieb beschäftigt ist. Für bis zu sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung leisten. Danach erhält der Arbeitnehmer Krankengeld von der Krankenkasse. 

    ‌Keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat der Arbeitnehmer, wenn
  • der Arbeitnehmer innerhalb der letzten sechs Monate bereits sechs Wochen aufgrund derselben Erkrankung krankgeschrieben war. 
  • die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet ist. (Selbst verschuldet ist eine Arbeitsunfähigkeit beispielsweise dann, wenn der Arbeitnehmer betrunken einen Autounfall versursacht und dabei verletzt wird.)
  • Hinweis:
    Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Lohnfortzahlung bleibt auch dann erhalten, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aufgrund der Arbeitsunfähigkeit kündigt. Dasselbe gilt dann, wenn der Arbeitnehmer mit gutem Grund eine fristlose Kündigung durchführt. (§ 8 EntgFG)

    Arztbesuch während Arbeitszeit


    ‌Ein Arztbesuch ist grundsätzlich eine private Angelegenheit. Während der Arbeitszeit ist ein Arztbesuch nur erlaubt, wenn dieser notwendig ist. Das ist insbesondere bei einer plötzlichen Erkrankung der Fall. Denn hier stellt der Arztbesuch eine akute medizinische Notwendigkeit dar. Sowohl die Fahrt zum Arzt als auch der Arztbesuch zählen unter diesen Umständen zur Arbeitszeit. Dementsprechend muss der Arbeitgeber sie auch vergüten. (§ 616 BGB)
    Achtung:
    Der Arbeitnehmer hat die Pflicht, den Arbeitgeber über die plötzliche Arbeitsunfähigkeit und den Arztbesuch zu informieren. Tut er das nicht, riskiert er eine Abmahnung. Eine Erlaubnis braucht der Arbeitnehmer aber nicht einzuholen.

    Krankmeldung, wenn Kind krank ist


    ‌Wenn das Kind eines Arbeitnehmers erkrankt, kann dieser sich unter Umständen freistellen lassen, um das Kind zu beaufsichtigen, zu betreuen und zu pflegen. Folgende Punkte sind dabei zu beachten.
  • Eine Freistellung ist nur bei Kindern unter 12 Jahren möglich.
  • Der Anspruch auf Freistellung setzt voraus, dass keine andere Betreuung möglich ist, etwa durch einen Angehörigen, der im selben Haushalt lebt.
  • Wie bei eigener Krankmeldung muss der Arbeitnehmer umgehend den Arbeitgeber über die Situation in Kenntnis setzen.
  • Der Arbeitnehmer muss zur Bescheinigung der Krankheit einen Kinderarzt aufsuchen. Dieser untersucht das Kind und stellt ein Attest aus. Der Arbeitnehmer muss das Attest noch am selben Tag dem Arbeitgeber übermitteln.
  • Manchmal besteht nach Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ein Anspruch auf bezahlte Freistellung nach § 616 BGB
  • Besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, kann der Arbeitnehmer sich unbezahlt freistellen lassen und Krankengeld beantragen. Der Anspruch auf Freistellung sowie Krankengeld ist pro Kind auf 10 Tage im Jahr begrenzt. Alleinerziehende haben einen Anspruch von 20 Tagen im Jahr. (§ 45 SGB V
  • Erlaubte Aktivitäten bei Krankschreibung


    ‌Wenn ein Arzt einen Arbeitnehmer krankschreibt, dann heißt das zunächst nur, dass betreffender Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist. Das bedeutet nicht zwingend, dass der Arbeitnehmer bettlägerig ist und das Haus hüten muss. Was an Freizeitaktivitäten erlaubt ist und was nicht, ist abhängig von der jeweiligen Erkrankung. Grundsätzlich gilt: Der Arbeitnehmer muss die Genesung fördern und darf nichts tun, was dem Heilungsprozess im Weg steht.
  • Wenn der Arbeitnehmer keine strenge Bettruhe halten muss, darf er in jedem Fall kleinere Erledigungen und Behördengänge machen. Also beispielsweise zum Supermarkt oder zur Apotheke gehen. 
  • So gut wie immer sind auch Bewegung und Spaziergänge erlaubt und bei manchen Erkrankungen sogar ausdrücklich erwünscht. So etwa bei psychischen Erkrankungen, wie Depression oder Burnout. 
  • Ob etwa ein Restaurantbesuch, ein Barbesuch oder eine Urlaubsreise erlaubt sind, ist abhängig von der jeweiligen Situation. Hat sich ein Arbeitnehmer den Arm verstaucht, steht ein Restaurant- oder Barbesuch seiner Genesung nicht im Weg. Hat er hingegen hohes Fieber, ist dringend davon abzuraten. Bei Asthma oder Bronchitis kann eine Urlaubsreise ans Meer zur Genesung beitragen. Ein Skiurlaub bei Grippe wiederum steht dem Heilungsprozess entgegen.
  • Hinweis:
    Am besten besprechen Sie mit Ihrem Arzt, welche Freizeitaktivitäten während Ihres Krankenstands erlaubt sind. Um sich abzusichern, können Sie sich auch eine schriftliche Bescheinigung geben lassen.

    Arbeiten trotz Krankmeldung


    • ‌Wer sich krankmeldet, muss dem Arbeitgeber spätestens am vierten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Wer vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhält, ist für eine gewisse Zeitdauer krankgeschrieben. Der Arzt schätzt dabei die voraussichtliche Dauer der Erkrankung. Aber was ist, wenn der Arbeitnehmer sich bereits früher wieder fit genug fühlt, um zu arbeiten? Ist dann eine Arbeit trotz Krankschreibung erlaubt? Ja, ist ein Arbeitnehmer frühzeitig genesen, kann er wieder arbeiten. Denn die Krankschreibung beinhaltet kein Arbeitsverbot.
  • Geht ein Arbeitnehmer trotz Krankschreibung zur Arbeit, ist er ganz normal versichert.
  • Bei ansteckenden Erkrankungen sollte der Arbeitnehmer stets zuhause bleiben, bis keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
  • Der Arbeitgeber hat die Fürsorgepflicht. Wenn er findet, dass der Arbeitnehmer noch nicht ausreichend genesen ist, darf er ihn wieder nach Hause schicken. 
  • Krankheitsbedingte Kündigung


    ‌Die krankheitsbedingte Kündigung ist eine Form der personenbedingten Kündigung. Unter Umständen hat der Arbeitgeber das Recht, den Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit zu kündigen. Das ist sowohl bei häufigen Kurzerkrankungen als auch bei Langzeiterkrankungen oder einer dauerhaften Leistungsminderung oder Arbeitsunfähigkeit möglich. Damit eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig ist, müssen allerdings strenge Voraussetzungen gegeben sein:
  • Es muss eine negative Gesundheitsprognose geben. 
  • Die Interessen des Unternehmens müssen entweder wirtschaftlich oder betrieblich stark durch die Erkrankung beeinträchtigt sein. Etwa in Form großer finanzieller Einbußen oder erheblicher Störungen im Betriebsablauf.
  • Eine Weiterbeschäftigung ist nicht möglich. Beispielsweise an einem leidensgerechteren Arbeitsplatz.
  • Es muss eine Interessensabwägung stattfinden. Dabei muss das Interesse des Arbeitgebers an einer Kündigung größer sein als das Interesse des Arbeitnehmers an einer Weiterbeschäftigung.
    ‌‌
  • Krankmeldung – Recht einfach erklärt

    Wie melde ich mich richtig krank?

    Der Arbeitnehmer muss unverzüglich den Arbeitgeber oder einen Stellvertreter über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren. Die telefonische Krankmeldung ist besser, als eine Textnachricht zu schicken. Erlaubt ist beides. Aber bei einer E-Mail oder SMS ist nicht sicher, wann der Arbeitgeber sie liest und ob sie überhaupt ankommt. 

    ‌Weiterlesen: Wie melde ich mich richtig krank?

    Wann muss ein Krankenschein beim Arbeitgeber vorliegen?

    Ist ein Arbeitnehmer länger als 3 Kalendertage krank, muss er dem Arbeitgeber spätestens am darauffolgenden Arbeitstag das Attest vorlegen. Der Arbeitgeber kann aber bereits ab dem ersten Tag einen Krankenschein verlangen. Bringt der Arbeitnehmer den Krankenschein zu spät, riskiert er damit eine Abmahnung. 

    ‌Weiterlesen: Ab wann muss ein Krankenschein beim Arbeitgeber vorliegen?

    Welchen Teil des Krankenscheins schicke ich wohin?

    Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat vier Seiten. Das Original der AU-Bescheinigung muss der Arbeitnehmer an die Krankenkasse schicken. Eine Ausfertigung ohne Diagnose der Krankheit muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber aushändigen. Ein Durchschlag der Originalbescheinigung geht an den Arbeitnehmer und einen behält der Arzt. 

    ‌Weiterlesen: Welchen Teil des Krankenscheins schicke ich wohin?

    Kann ich mich rückwirkend krankschreiben lassen?

    Grundsätzlich ist eine Rückdatierung der Krankschreibung nicht vorgesehen. Ärzten ist es aber erlaubt, einen Arbeitnehmer bis zu 3 Tagen rückwirkend krankzuschreiben. Das sollte aber eine Ausnahme und nicht der Regelfall sein. Zudem muss aus medizinischer Sicht wahrscheinlich sein, dass die Krankheit bereits vor dem Arztbesuch bestand. 

    ‌Weiterlesen: Kann ich mich rückwirkend krankschreiben lassen?

    Wie funktioniert ein digitaler Krankenschein?

    Der digitale Krankenschein soll schrittweise die Papierform ablösen. Dabei sendet der Arzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital an die Krankenkasse. Zudem entfällt die Pflicht des Arbeitnehmers, dem Arbeitgeber das Attest vorzulegen. Dieser kann aber bei der Krankenkasse das Attest anfordern, welche es ihm digital übermittelt. 

    ‌Weiterlesen: Wie funktioniert ein digitaler Krankschein?

    Ist eine Online-Krankmeldung möglich?

    Arbeitnehmer können sich online krankschreiben lassen, ohne einen Arztbesuch zu machen. Dabei geben sie bei einem Online-Anbieter wie „AU-Schein“ ihre Symptome an und erhalten per WhatsApp oder E-Mail eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Allerdings sehen Gerichte bei einer Online-Krankschreibung die ärztliche Sorgfaltspflicht gefährdet. Arbeitgeber können die Krankschreibung anzweifeln und einen anderen Nachweis verlangen. 

    ‌Weiterlesen: Ist eine Online-Krankmeldung möglich?

    Werde ich im Krankenstand bezahlt?

    Der Arbeitgeber muss den Lohn bis zu sechs Wochen Krankheit fortzahlen. Danach erhält der Arbeitnehmer Krankengeld von der Krankenkasse. Der Arbeitnehmer erhält keinen Lohn, wenn die Krankheit selbst verschuldet ist. Oder wenn er innerhalb der letzten sechs Monate wegen derselben Krankheit länger als sechs Wochen krankgeschrieben war. 

    ‌Weiterlesen: Werde ich im Krankenstand bezahlt?

    Wie funktioniert eine Krankmeldung, wenn mein Kind krank ist?

    Wenn das Kind nicht älter als 12 ist und keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht, kann sich der Arbeitnehmer freistellen lassen. Dazu muss er unverzüglich den Arbeitgeber über die Situation informieren. Des Weiteren muss der Arbeitnehmer das Kind noch am selben Tag vom Kinderarzt untersuchen und krankschreiben lassen. Danach muss er dem Arbeitgeber das Attest übermitteln. 

    ‌Weiterlesen: Wie funktioniert eine Krankmeldung, wenn mein Kind krank ist?

    Darf ich im Krankenstand das Haus verlassen?

    Sofern der Arzt keine strenge Bettruhe verordnet hat, darf der Arbeitnehmer rausgehen. Was für Freizeitaktivitäten erlaubt sind, hängt von der Krankheit ab. Kleiner Besorgungen und Bewegung sind fast immer in Ordnung, zum Beispiel spazieren gehen, oder einen Einkauf machen. 

    ‌Weiterlesen: Darf ich im Krankenstand das Haus verlassen?

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