Ein Anwalt zeigt etwas in seinen Unterlagen. Die Mandantin scheint sichtlich verzweifelt zu sein. © Adobe Stock | sebra

Prozesskostenhilfe – Sich das eigene Recht leisten zu können

Prozesskostenhilfe – im Volksmund früher auch „Armenrecht“ genannt – ermöglicht vielen Menschen den Weg vors Gericht. Denn: Prozesskosten sind teuer und für viele nicht leistbar. Wer Anspruch darauf hat, wie die Beantragung läuft und was es sonst noch zu beachten gibt, lesen Sie in diesem Beitrag.

Prozesskostenhilfe – Was ist das?


Prozesskostenhilfe (PKH) bietet Menschen, die sich ein Gerichtsverfahren und die dazugehörigen Anwaltskosten nicht leisten können, finanzielle Sicherheit. Der Staat übernimmt die Kosten und ermöglicht einkommensschwachen Personen die Möglichkeit vor Gericht zu ziehen. Diese Unterstützung des Staates geht zurück auf Art 20 GG. Darin wird die Bundesrepublik Deutschland als sozialer Staat definiert. Prozesskostenhilfe ist demnach eine Sozialleistung, die jenen zu Verfügung stehen soll, die sie benötigen. Denn: In Deutschland ist jeder Mensch vor dem Gesetz gleichgestellt– egal wie viel Geld man hat.

Anspruch auf Prozesskostenhilfe


‌Wenn einer Person die finanziellen Mittel fehlen, um sein Recht geltend zu machen, kommt die Prozesskostenhilfe ins Spiel. Sie ermöglicht Menschen den Zugang zu den Gerichten. Damit soll eine Benachteiligung oder gar Diskriminierung von Personen mit sehr niedrigem Einkommen verhindert werden.

Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht

  • wenn Personen in gerichtlichen Verfahren, die Prozesskosten nicht, zum Teil, oder nur in  Raten zahlen können. § 114 S. 1 ZPO
  • wenn die realistische Chance besteht, den Prozess zu gewinnen = hinreichende Aussicht auf Erfolg). 
  • wenn die Rechtsverfolgung nicht mutwillig erscheint. 
  • Achtung:
    Hinreichende Aussicht auf Erfolg bedeutet: Das Gericht prüft, ob Sie in der Lage sind den Prozess zu gewinnen. Denn: Auch mit bewilligter Prozesskostenhilfe, müssen Sie im Falle einer Niederlage die Anwaltskosten der Gegenseite zahlen.
    Hinweis:
    Als mutwillig gilt jemand mit ausreichendem Einkommen, der nur Klage erheben würde, falls Prozesskostenhilfe bewilligt wird. Andernfalls aber auf den Rechtsweg verzichtet. Dem Betroffenen scheint in diesem Fall das wirtschaftliche Interesse wichtiger zu sein als ein Rechtserfolg. Durch diese Kontrolle der Gerichte soll Missbrauch verhindert werden.

    Wer kann Prozesskostenhilfe beantragen?


    ‌Prozesskostenhilfe kann laut § 114 S. 1 ZPO jeder beantragen, der mit dem eigenen Einkommen, die Prozesskosten nicht bezahlen kann. 

    ‌Folgende Parteien fallen darunter:
  • Kläger und Beklagte 
  • Gläubiger und Schuldner 
  • Juristische Personen (GmbH und Vereine) 
  • Nicht-Staatsbürger und Staatenlose (auch ohne Wohnsitz in Deutschland) 
  • Für grenzüberschreitende Verfahren innerhalb der Europäischen Union gelten die Regelungen in §§ 1076 bis 1078. Hierfür gibt es ein eigenes Formular „Prozesskostenhilfe“

    Nicht jeder mit wenig Geld bekommt automatisch Prozesskostenhilfe

  • Menschen mit einer Rechtsschutzversicherung haben keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe 
  • Falls ein Ehepartner, eingetragener Lebenspartner, oder ein Elternteil für die Kosten aufkommen kann, besteht auch kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe 
  • Wenn Organisationen, wie eine Gewerkschaft die Kosten übernehmen kann 

  • In welchen Verfahren kann Prozesskostenhilfe beantragt werden?


    ‌Prozesskostenhilfe kann in mehreren Verfahren beantragt werden: 

    ‌1) Zivilrecht (§ 114 ZPO

    ‌2) Arbeitsrecht (§ 11a ArbGG

    ‌3) Verwaltungsrecht (§ 166 VwGo

    ‌4) Finanzrecht (§ 142 FGO

    ‌5) Sozialrecht (§ 73a SGG
    Achtung:
    In Strafverfahren haben Täter keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Meist handelt sich dabei um schwere Vergehen, oder Verbrechen. Ein vom Gericht zugewiesener Pflichtverteidiger dient als Unterstützung.
    Bei einer Klage vor dem Sozialgericht entstehen in der Regel keine Prozesskosten. Die Prozesskostenhilfe übernimmt demnach nur die Kosten für den Rechtsbeistand.

    Beantragung Prozesskostenhilfe


    ‌Der Antrag muss laut § 117 ZPO schriftlich beim zugehörigen Prozessgericht eingereicht werden. Entweder persönlich oder über einen Anwalt. Im Antrag muss der Sachverhalt, mit den vorhandenen Beweismitteln, genau dargestellt werden. Das Gericht prüft damit Ihre Aussicht auf Erfolg.

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    ‌Zusätzlich zum Antrag benötigt das Gericht noch Auskunft über Ihr Einkommen, Familienverhältnisse, Beruf, Vermögen und Lasten. Dazu gibt es ein bundesweit einheitliches Formular: „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“. 

    ‌Beigelegt werden sollten zum Beispiel: ein Hartz IV- oder ein Sozialhilfe-Bescheid. Je ausführlicher die Informationen über Ihre finanzielle Situation, desto höher stehen die Chancen auf Bewilligung.
    Hinweis:
    In vielen Bundesländern steht der Antrag für Prozesskostenhilfe als Download bereit.

    Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe


    ‌Für Sie entstehen in der Regel keine Kosten – weder für einen Rechtsanwalt noch für den Prozess selbst. Das Gericht geht bei einer Bewilligung nämlich davon aus, dass Sie den Rechtsstreit gewinnen werden. Tritt das ein, muss die Gegenseite die gesamten Kosten übernehmen. Falls Sie den Prozess doch verlieren sollten, müssen in den meisten Fällen die Anwaltskosten der gegnerischen Seite beglichen werden, jedoch keine Gerichtskosten.
    Achtung:
    Auch wenn Ihnen die komplette Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, kann Sie das Gericht in den folgenden vier Jahren (nicht darüber hinaus) zu (Raten)-Nachzahlungen auffordern. Der Grund: Falls sich Ihr Einkommen in dieser Zeit erhöht, werden Sie automatisch zahlungspflichtig. Das Geld fließt dann in die Staatskasse.

    Gericht lehnt Prozesskostenhilfe ab – Was können Sie tun?


    ‌Wird die Prozesskostenhilfe abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats sofortige Beschwerde § 567 ZPO beim zuständigen Gericht einreichen. Dafür ist auch kein Anwalt notwendig. Ihr Fall wird dann noch einmal begutachtet. Für die Beschwerde gibt es kein allgemeines Formular. Das Schreiben sollte daher folgendes beinhalten:
  • Warum die Gründe für Ablehnung Ihrer Meinung nach unberechtigt sind 
  • Beweise und Belege (je ausführlicher, desto besser) 
  • Achtung:
    Sollte das Gericht die Beschwerde ablehnen, müssen die bisherigen Kosten für Gericht und Anwalt von Ihnen gezahlt werden.

    Prozesskostenrechner


    ‌Mit Hilfe des Prozesskostenrechners einfach herausfinden, ob Sie berechtigt sind PKH zu bekommen. Auch wenn Sie finanziell berechtigt sind, prüft das Gericht darauf noch Ihre hinreichende Aussicht auf Erfolg.

    Wie viel kostet Prozesskostenhilfe?


    ‌Der Staat übernimmt die Kosten – das Geld kommt hauptsächlich von Steuergeldern. Betroffene, die Prozesskostenhilfe bekommen, müssen entweder überhaupt keine Kosten zahlen, oder teilweise in Raten auf maximal 48 Monate zurückzahlen. So ähnlich wie bei einem Kredit. Wenn nach den 48 Monaten noch ein Restbetrag übrigbleibt, muss dieser nicht mehr zurückgezahlt werden.

    Prozesskostenhilfe – Wer zahlt die Anwaltskosten?


    ‌Bei erhaltener Prozesskostenhilfe werden die eigenen Anwaltskosten vom Staat übernommen. Wenn man den Prozess gewinnt, ist die Gegenseite dazu verpflichtet die Kosten für Gericht und Rechtsbeistand zu zahlen. Geht der Prozess verloren, muss man selbst die Anwaltskosten der Gegenseite begleichen – auch mit bewilligter Prozesskostenhilfe. Im Arbeitsrecht gilt diese Regelung nicht. Dort zahlt jeder seine eigenen Anwaltsgebühren.

    Prozesskostenhilfe bei Scheidung


    ‌Im Familienrecht wird die Prozesskostenhilfe auch Verfahrenshilfe genannt. 

    ‌Voraussetzung für die Prozesskostenhilfe bei Scheidung
  • Das Trennungsjahr der Ehepartner muss vorbei sein. 
  • Das Familiengericht muss die Aussicht auf Erfolg sehen 
  • Die finanzielle Bedürftigkeit des Antragsstellers muss vorliegen. Das heißt: Wie hoch ist das monatlich zur Verfügung stehende Einkommen des Antragsstellers, welches er für die Kosten des Scheidungsverfahren einsetzten könnte.  
  • Achtung:
    Für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei Scheidung wird das monatlich zur Verfügung stehende Einkommen abzüglich Ausgaben und Freibeträgen herangezogen. Die Differenz entscheidet, ob PKH gewährt wird.
    Hinweis:
    Falls bei der Berechnung ein Betrag von weniger als 15 €, oder sogar ein Minusbetrag herauskommt, kann volle Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden – ohne Rückzahlung. Sollte sich ein höherer Betrag als 15 € ergeben, kann das Gericht die Prozesskostenhilfe als Vorschuss gewähren. Dieser Vorschuss ist per Ratenzahlung zurückzuzahlen. Die Ratenzahlung darf aber nicht länger wie 48 Monate laufen.

    Was zählt zum einsetzbaren Einkommen?


    ‌Folgende Werte zählen zum einsetzbaren Einkommen:
  • Nettoeinkommen 
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld  
  • Kreditrückzahlungen 
  • Renten und Pensionen 
  • Sozialleistungen
  • Vermögenwerte wie Aktien, Sparbücher, Immobilien
    ‌ 
  • Was zählt zu den Ausgaben?


    ‌Folgende Werte zählen zu den laufenden Ausgaben:
  • Miete und Nebenkosten
  • Fahrtkosten zum Arbeitsplatz  
  • Beiträge für Versicherungen 
  • Luxusgüter wie ein teures Auto und Ausgaben des täglichen Lebens, wie eine Handyrechnung zählen nicht zur Berechnung des Einkommens.

    Wie hoch ist der Freibetrag?

    Folgende Freibeträge gelten für 2021


    ‌1)
    Selbst als Prozesskostenhilfe-Antragssteller 491 € 

    2) Für Berufstätige 223 € 

    ‌3) Kinder über 18 Jahre für die Unterhalt geleistet wird 393 € 

    ‌4) Jugendliche vom Beginn des 15. Bis zur Vollendung 18. Lebensjahres 410 € 

    ‌5)
    Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 340 € 

    ‌6) Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres. 311 € 

    Bestimmte Vermögenswerte werden zur Berechnung nicht herangezogen.
  • Geldvermögen bis 2.000 Euro 
  • Selbstbewohnte Immobilien 
  • Vermögenwerte zur Altersvorsorge
  • Geldvermögen für Berufsausbildung 

  • Prozesskostenhilfe berechnen


    ‌Beispiel: 


    ‌Frau B. lebt seit 1,5 Jahren von Ihrem Mann getrennt und möchte sich scheiden lassen. Ihre Einkünfte: 1.400 Euro netto im Monat + 219 Kindergeld für den gemeinsamen 16-jährigen Sohn der bei ihr lebt. Ihre laufenden Kosten im Monat beziehen sich auf 700 Euro Miete. Ihr Mann verdient ebenfalls 1.400 Euro netto. Es besteht daher kein Anspruch auf Trennungsunterhalt Frau B. hat keine anderen Vermögenswerte.
    Hinweis:
    Neben dem Abzug der laufenden Kosten, können auch Freibeträge angerechnet werden. Damit soll verhindert werden, dass Menschen ihr gesamtes Einkommen für eine Scheidung aufbrauchen müssen.
    Beispiel Berechnung Prozesskostenhilfe:

    ‌Aufgrund des negativen Werts liegt Frau B. unter einem einzusetzenden Einkommen von 15 Euro im Monat. Sie kann somit Prozesskostenhilfe beantragen.

    Unterschied Beratungs- und Prozesskostenhilfe


    ‌Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe dienen beide der Unterstützung von Rechtsuchenden mit geringem Einkommen. Prozesskostenhilfe bezieht sich auf gerichtliche Verfahren. Beratungshilfe richtet sich an außergerichtliche Fälle. Beratungshilfe wird aber nur gewährt, wenn keine andere zumutbare Rechtsberatung in Frage kommt. Zum Beispiel: Beratung bei Verbraucherzentralen, Mieterverbänden, Behörden, Schuldnerberatung oder Rechtsschutzversicherung. 

    ‌Die Beratungshilfe lässt sich über das zuständige Amtsgericht, oder direkt über Ihre ausgewählte Anwaltskanzlei beantragen. Der zuständige Anwalt wird vom Staat pauschal entschädigt und Sie zahlen für die Beratungshilfe lediglich 15 € Eigenanteil.

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    Prozesskostenhilfe im Arbeitsrecht


    ‌Auch im Arbeitsrecht besteht die Möglichkeit für Prozesskostenhilfe. Zum Beispiel wenn Sie wegen einer aus Ihrer Sicht unrechtmäßigen Kündigung vor Gericht gehen möchten. Gleich wie beim Zivilrecht wird der Antrag dann bewilligt, wenn Ihre finanzielle Situation es nicht erlaubt, die Prozesskosten selbst zu zahlen. Wenn das Gericht Ihren Antrag bewilligt, müssen Sie von den anfallenden Kosten selbst nichts zahlen, oder Sie werden zu einer Ratenzahlung der Kosten aufgefordert.

    Prozesskostenhilfe – Recht einfach erklärt

    Wer bekommt Prozesskostenhilfe?

    Prozesskostenhilfe kann jeder beantragen, der sich aus wirtschaftlichen und persönlichen Gründen Gerichts-und Anwaltskosten nicht leisten kann. Das Gericht prüft außerdem, ob in Ihrem Fall hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht. 

    ‌Weiterlesen: Anspruch auf Prozesskostenhilfe

    Ab welchem Einkommen bekommt man Prozesskostenhilfe?

    Das hängt vom monatlich einsetzbaren Vermögen ab. Das wird folgendermaßen berechnet: Nettoeinkommen minus laufende Ausgaben und Freibeträge. Wenn dann ein Betrag unter 15 Euro herauskommt, wird Prozesskostenhilfe gewährt. 

    ‌Weiterlesen: Prozesskostenhilfe Scheidung

    Was sind die Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe (PKH)?

    Das Gericht prüft zunächst die finanzielle Situation des Antragsstellers. Wenn dieser nicht in der Lage ist die Prozesskosten selbst zu zahlen, eine hinreichende Aussicht auf Erfolgt besteht und die Klage nicht mutwillig erfolgt besteht Anspruch auf Prozesskostenhilfe. 

    ‌Weiterlesen: Anspruch auf Prozesskostenhilfe

    Wer bekommt keine Prozesskostenhilfe?

    Obwohl man ein geringes Einkommen hat, kann es sein, dass kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht. Faktoren wie ein Ehepartner mit ausreichend Vermögen, oder eine abgeschlossene Rechtsschutzversicherung bedeuten, dass keine Prozesskostenhilfe bezogen werden kann. 

    ‌Weiterlesen: Wer kann Prozesskostenhilfe beantragen?

    Wie hoch sind die Freibeträge?

    Das hängt vom jeweiligen Freibetrag ab und variiert in der Regel zwischen 200 und 500 Euro. Für Kinder zwischen 15 und 18 Jahren beträgt der Freibetrag beispielsweise 410 Euro, für Berufstätige 223 Euro. 

    ‌Weiterlesen: Wie hoch ist der Freibetrag?

    Wie viel kostet Prozesskostenhilfe?

    Das hängt davon ab, wie Sie finanziell aufgestellt sind. Es kann sein, dass Sie Gerichts- und Anwaltskosten gar nicht zahlen müssen, oder nur in Raten. 

    ‌Weiterlesen: Wie viel kostet Prozesskostenhilfe?

    Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.

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