Erblasser organisieren Hilfe für arme Kinder aus den Erträgen einer Stiftung © Adobe Stock | Africa Studio

Stiftung gründen & Stiftung als Erbe einsetzen – Das Wichtigste

Die Stiftung ist eine interessante Möglichkeit für Erblasser. Mit ihr können sie Vermögen besonders zielgerichtet und langfristig einsetzen. Zum Beispiel für die eigene Familie oder einen gemeinnützigen Zweck. Das Vermögen kann auf verschiedene Art auf die Stiftung übergehen und verwendet werden.

Den Nachlass in eine Stiftung geben


‌Mit einer Stiftung kann Vermögen für einen speziellen Zweck langfristig eingesetzt werden. Meistens hat die Stiftung eine eigene Rechtsform: die Stiftung bürgerlichen Rechts. Eine Stiftung kann gemeinnützig oder privatnützig ausgerichtet sein. Entgegen der landläufigen Meinung muss ein Stifter nicht „superreich“ sein. Ab einem Vermögen von bereits 50.000 Euro kann sich eine Stiftung rentieren. 

‌In Deutschland gibt es viele bekannte Stiftungen. Darunter Flaggschiff-Stiftungen wie die Else Kröner-Fresenius-Stiftung oder die Robert Bosch Stiftung GmbH. Heute ist letztere zwar eine GmbH. Ursprünglich war sie jedoch eine Stiftung, die auf das Testament von Robert Bosch zurückgeht. Darin veranlasste er, dass sein Vermögen zur Förderung des Gemeinwohls in vielen verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen wie Gesundheit, Bildung, Erziehung, Sport usw. verwendet werden soll. 

‌Eine andere Möglichkeit für Erblasser ist, nicht selbst eine Stiftung zu errichten, sondern den Nachlass an eine bereits bestehende Stiftung zu vererben.

Was ist eine Stiftung?


‌Die grundsätzliche Funktionsweise einer Stiftung sieht folgendermaßen aus:
  • Die Stiftung verwendet das Stiftungskapital für einen bestimmten Zweck
  • Das Vermögen der Stiftung wird auf Dauer erhalten. Destinatäre (durch die Stiftung begünstigte Personen) können nur einen Betrag aus den Stiftungserträgen bekommen. 
  • Bereits ab einem Stiftungskapital von 50.000 Euro kann sich eine Stiftung lohnen. Zudem kann grundsätzlich jeder eine Stiftung gründen. Entgegen dem Vorurteil, dass das nur für „Reiche“ sei.  
  • Ein für die Stiftung zentraler Begriff ist die „Satzung“. Die Satzung ist sozusagen die „Verfassung“, mit der der Stifter genau regelt, wofür und wie das Vermögen zu gebrauchen ist. Der Stifter kann grundsätzlich frei entscheiden, was in der Satzung steht. 
  • Jede Stiftung braucht eine Organisationsstruktur. Eine Person oder mehrere Personen sind für die laufenden Geschäfte zuständig. Das ist meist der Vorstand. Zusätzlich gibt es in der Regel auch ein Überwachungsgremium, das die Arbeit des Vorstands kontrolliert. 
  • Stiftungsformen


  • Rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts: Diese Stiftungsform ist sozusagen für die Ewigkeit angelegt. Das Stiftungsvermögen darf nicht angegriffen werden. Die Arbeit der Stiftung wird nur durch ihre Erträge finanziert. Eine Auflösung ist nur möglich, wenn der Stiftungszweck den Umständen entsprechend unerfüllbar ist oder wegfällt. 
  • Familienstiftungen: Bei dieser Art von Stiftung soll das Familienvermögen dauerhaft zusammengehalten werden. Der Stifter / Erblasser will, dass sein Vermögen nicht durch eine Erbengemeinschaft, beispielsweise durch eine Teilungsversteigerung, zerschlagen wird. Durch die Gebundenheit der Abkömmlinge und anderer Familienmitglieder können häufig Erbenstreits vermieden werden. 
  • Unternehmensnahe Stiftungen: Solche Stiftungen sind eng mit einem Wirtschaftsunternehmen verbunden. Dabei stellt das Unternehmen der Stiftung Geld zur Verfügung. Oft halten diese Stiftungen auch Firmenanteile.  
  • Stiftungsverein, Stiftungs-GmbH, Stiftungs-AG: Stiftungsvereine sowie Stiftungs-GmbHs ermöglichen Stiftern eine erhöhte Flexibilität. Insgesamt hat die Gründung von solchen Stiftungen Ähnlichkeiten mit einer Vereinsgründung. Dabei ist das Stiftungsvermögen meist nicht starr festgelegt. Auch der Stiftungszweck kann nach Absprache der Mitgliederversammlung geändert werden. 
  • Treuhandstiftung: Die Treuhandstiftung ist kein eigenständiger Rechtsträger. Der Treuhänder führt und verwaltet die Stiftung. Er ist Eigentümer des Stiftungsvermögens; nur er darf Verträge abschließen.  
  • Kirchliche Stiftungen: Zweck davon ist die Erfüllung kirchlicher Aufgaben. Darunter fallen traditionell häufig auch karitative Zwecke, wie Armen- oder Entwicklungshilfe. Solche Stiftungen können von kirchlichen Einrichtungen aber auch von Privatpersonen gegründet werden. Die Überwachung erfolgt durch eine kirchliche Aufsicht. 
  • Bürgerstiftung: Hinter dieser Form steht nicht nur ein Stifter, sondern mehrere bzw. eine große Anzahl an Stiftern, aus denen sich die Stiftung finanziert. Oft können solche Stiftungen bereits mit wenig Stiftungsvermögen gegründet werden, sofern bald sogenannte „Zustiftungen“ folgen. 
  • Verbrauchsstiftungen: Bei dieser Art wird das Stiftungskapital aufgebraucht. Daher der Name „Verbrauchsstiftung“. Die Stiftung wird dann beendet, wenn kein Geld mehr da ist. Eine solche Variante gebraucht das Vermögen schneller, als wenn nur der Grundstock angerührt würde. Das macht dann Sinn, wenn der Stifter mit einer großen „Finanzspritze“ in kürzerer Zeit etwas Bestimmtes erreichen möchte. 
  • Trägerstiftungen: Die Trägerstiftung wird gegründet, um mit ihren Erträgen ein bestimmtes Unternehmen zu unterstützen (zu „tragen“). 
  • Stiftungen des öffentlichen Rechts: Solche Stiftungen sind in die staatliche Struktur eingebunden und maßgeblich vom Staat abhängig.  
    ‌‌
  • Welche Gründe gibt es für eine Stiftung?


    ‌Die folgende Tabelle zeigt die Motivationsfaktoren eines Stifters, sein Vermögen gemeinnützig oder für die eigene Familie nutzbar zu machen. Die gemeinnützige Stiftung ist die häufigste Stiftungsform in Deutschland. Es gibt aber noch weitere Stiftungsformen, die alle einen anderen Zweck verfolgen und unterschiedlich aufgebaut sind.

    Gemeinnützige Stiftung

    Familienstiftung

  • Gemeinwohl unterstützen: Jemand hat ein bestimmtes Anliegen und möchte sein Vermögen dafür einsetzen. Zum Beispiel in einem speziellen Gesellschaftsbereich, wie etwa Sport oder Religion.
  • Familienvermögen schützen: Jemand möchte das Vermögen erhalten. Die Erben bekommen in der Regel nur die Stiftungserträge ausgezahlt, während alles andere unberührt bleibt. Sie können keinen „Anteil verkaufen“.
  • Fiskalerbschaft vermeiden: Jemand hat keine Erben und möchte verhindern, dass sein Vermögen an den Staat geht.
  • Unternehmen weiterführen: Jemand findet keine Nachfolger für sein Unternehmen und möchte es in Form einer Stiftung fortführen lassen. Damit ist es vor einer Zerschlagung geschützt.
  • Image verbessern: Eine Stiftung wird oft auch aus Marketing-Zwecken gegründet. Das „wohltätige Image“ verkauft sich gut. 
  • Erben einschränken: Jemand hat Bedenken, dass die Erben das Vermögen verprassen könnten. 
  • Steuervorteile nutzen: Eine Stiftung bringt in der Regel Steuervorteile.
  • Erbschaftsstreit vermeiden: Da die Erben das Vermögen normalerweise nicht angreifen können, bleibt Streit oft von vorneherein erspart.
  • Wie entsteht eine Stiftung? – Checkliste


    ‌Wer eine Stiftung gründen möchte, sollte sich Folgendes durch den Kopf gehen lassen:
  • Welches Ziel? In erster Linie muss sich der Erblasser fragen, welchen Zweck er mit der Stiftung erfüllen will. Welche Art von Stiftung soll entstehen? Soll das Vermögen der Familie oder der Gesellschaft zu Gute kommen? (Familienstiftung oder gemeinnützige Stiftung) 
  • Wann erfolgt Errichtung? Die Stiftung kann entweder schon zu Lebzeiten des Erblassers oder mit seinem Tod gegründet werden. Die letztere Variante kann in einem Testament formuliert werden. 
  • Welches Vermögen? Im nächsten Schritt ist zu klären, wie viel Geld bzw. Vermögen in die Stiftung gehen soll.  
  • Welcher Standort? Auch der Sitz der Stiftung ist von Bedeutung. Soll der Stiftungssitz in Deutschland oder im Ausland sein? Es gibt nämlich steuerlich deutlich vorteilhafte Staaten als Deutschland. Zum Beispiel Liechtenstein, Luxemburg oder die Kanalinsel Jersey. 
  • Wie finanzieren? Welche Möglichkeiten zur Finanzierung kommen für die Stiftung in Frage? Sollen nur die Erträge verwendet werden oder das ganze Vermögen? 
  • Wie verwalten? Wer soll im Stiftungsrat sein, wer im Vorstand? Soll es einen Treuhänder geben? Eine externe Vermögensverwaltung? 
  • Welche Satzung? In der Satzung steht alles Wichtige zur Stiftung. Sie ist sozusagen die Verfassung, das Regelbuch jeder Stiftung; ganz gleich, ob die Stiftung rechtsfähig oder treuhänderisch geführt wird. 
  • Welcher Name? Nicht zuletzt muss sich der Stifter auch für einen angemessenen Namen entscheiden. Die Bezeichnung sollte nicht zu lange und gut einprägsam sein. 
  • Achtung:
    Die Errichtung einer Stiftung kann ein kniffliges Unterfangen sein. Zumal auch jede Stiftung einen anderen Zweck und andere Rahmenbedingungen hat. Jeder Erblasser, der über eine Stiftung nachdenkt, sollte sich jedenfalls von einem Anwalt beraten lassen.

    Habe ich einen Pflichtteilsanspruch gegen die Stiftung?


    ‌Enterbte und pflichtteilsberechtigte Personen haben ihren Anspruch auf einen Pflichtteil, auch bei einer Stiftung. Das heißt: Hat der Erblasser mit seinem Vermögen eine Stiftung errichtet bzw. es an eine bestehende Stiftung vererbt, besteht gegen die Stiftung ein Pflichtteilsanspruch. Der Anspruch besteht aber nur, wenn der Stifter sein Vermögen weniger als 10 Jahre vor seinem Tod in eine Stiftung gegeben hat.

    Welche Steuern fallen bei einer Stiftung an?


    ‌Gemeinnützige Stiftungen werden steuerlich begünstigt, während privatnützige Familienstiftungen keine Steuervorteile bringen.

    Steuern und gemeinnützige Stiftungen


    ‌>> Voraussetzungen:
  • Die Abgabenordnung legt Voraussetzungen fest, die für eine Steuerbegünstigung eingehalten werden müssen.  
  • Dasselbe gilt neben gemeinnützigen Stiftungen auch für solche mit mildtätigen oder kirchlichen Zwecken.  
  • Der Stifter sollte jedenfalls mit dem jeweiligen Finanzamt abklären, ob die Stiftung (besonders die Satzung) die Anforderungen für die Steuerbegünstigung erfüllt.  
  • Die Stiftung muss die Voraussetzungen für die Begünstigungen laufend erfüllen. 

  • ‌>> Steuervorteile im Detail:
  • Erbschaftssteuer- bzw. Schenkungssteuerbefreiung, wenn Vermögen anfänglich oder nachträglich auf Stiftung übertragen wird. 
  • Entfall der Körperschaftssteuer 
  • Ermäßigte Umsatzsteuer 
  • Spendenabzugsmöglichkeit
  • Gewerbssteuerbefreiung
  • Grundsteuerbefreiung
  • Hinweis:
    Das Finanzamt ist verpflichtet, zu prüfen, ob die Gemeinnützigkeit der Stiftung vorliegt. Das sorgt für Rechtssicherheit. Stellt das Finanzamt keine Gemeinnützigkeit fest, kann auch das Gericht entscheiden.

    Steuern und Familienstiftungen


    ‌Eine Familienstiftung mit privatnütziger Ausrichtung hat keine Steuerbegünstigungen. Hinsichtlich Erbschaftssteuer ist zu sagen:
  • In der Regel keine Vergünstigungen in der Erbschaftssteuer. 
  • Alle 30 Jahre wird das Stiftungsvermögen betrachtet und als eigener Erbgang gewertet. Dementsprechend kann alle 30 Jahre Erbschaftssteuer fällig werden. 
  • Es gilt immer die schlechteste Steuerklasse, der ein berechtigter Destinatär (von der Stiftung Begünstigter) zugeteilt ist. Mit anderen Worten: Ist ein Destinatär der Ehegatte des Verstorbenen und ein anderer der Cousin, so ist der Steuerfreibetrag für den gesamten Erwerb der Stiftung auf nur 20.000 Euro beschränkt. Obwohl der Ehegatte einen Erbschaftssteuerfreibetrag von 500.000 Euro hätte. 

  • Den Nachlass in eine Stiftung geben – Recht einfach erklärt

    Wie kann ich meinen Nachlass einer Stiftung vererben?

    Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie und wann der Nachlass in eine Stiftung gehen kann. Der Erblasser kann bereits zu Lebzeiten eine Stiftung errichten und Vermögen in ihr anlegen. Er kann die Errichtung der Stiftung aber auch in einem Testament bestimmen. Ebenso kann er seinen Nachlass an eine bereits bestehende Stiftung vererben. 

    ‌Weiterlesen: Den Nachlass in eine Stiftung geben

    Was ist eine Stiftung?

    Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die einem bestimmten Zweck dient. Dieser Zweck wird mit einem Stiftungsvermögen unterstützt. Der Stifter stellt das Stiftungsvermögen zur Verfügung. In der Regel wird das Stiftungsvermögen selbst nicht angetastet; nur die Stiftungserträge werden für die weitere Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet. Es gibt viele Stiftungsformen. Grundsätzlich teilen sie sich in gemeinnützige und in privatnützige Stiftungen, wobei es viele andere Unterscheidungskriterien gibt. 

    ‌Weiterlesen: Was ist eine Stiftung?

    Welche Vorteile hat eine Stiftung?

    Das kommt ganz auf die Stiftungsform an. Eine gemeinnützige Stiftung stellt Vermögen der breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung. Der Stifter kann damit etwas Gutes tun und besonders den Bereich fördern, der ihm besonders am Herzen liegt. Für einen Erblasser ohne Erben stellt eine Stiftung eine gute Möglichkeit dar, seinen Nachlass sinnvoll und nachhaltig einzusetzen. 

    ‌Weiterlesen: Welche Gründe gibt es für eine Stiftung?

    Was muss ich beachten vor der Stiftungsgründung?

    Folgende Fragen: Ziel (Zweck), Gründung lebzeitig oder mit dem Tod, Höhe des eingebrachten Vermögens, Standort der Stiftung? Wird das Stiftungsvermögen angetastet oder nicht? Wie wird die Stiftung verwaltet? Was steht in der Satzung? Wie soll die Stiftung heißen? 

    ‌Weiterlesen: Wie entsteht eine Stiftung? – Checkliste

    Kann ich mit einer Stiftung Erbschaftssteuer umgehen?

    Mit einer gemeinnützigen Stiftung – ja. Mit einer Familienstiftung, die auf den Privatnutzen ausgelegt ist – nein. Zudem gibt es gewisse Voraussetzungen für Stiftungen, damit sie Steuerbegünstigungen geltend machen können. Das Finanzamt prüft, ob die Voraussetzungen für eine gemeinnützige Stiftung erfüllt werden. 

    ‌Weiterlesen: Welche Steuern fallen bei einer Stiftung an?

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