Wenn Sie ein individuell geplantes Haus bauen wollen, ist der Architekt der wichtigste Ansprechpartner. Erfahren Sie hier, wie Sie einen Architekten in der Nähe finden, worauf Sie bei der Beauftragung achten sollten, welche Leistungen der Architekt erbringt und wie sein Honorar berechnet wird.
Inhaltsverzeichnis
Bauen mit Architekt – individuelle Hausplanung
Welche Aufgaben übernimmt der Architekt?
Wie findet man den „richtigen“ Architekten?
Was sollte man bei der Auswahl des Architekten beachten?
Suche nach dem geeigneten Architekten – Der Aufwand lohnt sich
Architekt in der Nähe – Immobilien einfach erklärt
Welche Aufgaben übernimmt der Architekt?
Wie findet man den „richtigen“ Architekten?
Was sollte man bei der Auswahl des Architekten beachten?
Suche nach dem geeigneten Architekten – Der Aufwand lohnt sich
Architekt in der Nähe – Immobilien einfach erklärt
Bauen mit Architekt – individuelle Hausplanung
Ein individuell geplantes Architektenhaus, das perfekt auf die eigenen Wünsche und Bedürfnisse abgestimmt wird, ist der Wunsch vieler Bauherren. Der erste Schritt zum Traumhaus ist die Beauftragung eines kompetenten Architekten in der Nähe, der die gesamte Planung des Bauvorhabens und auf Wunsch sogar die Baufortschrittskontrolle und die Bauendkontrolle übernimmt und damit als Bauleiter fungiert.
Der Architekt wird das Gebäude in enger Absprache mit seinem Auftraggeber konfigurieren und alle Bauphasen begleiten. Aus diesem Grund ist der Architekt Ihr wichtigster Ansprechpartner während des gesamten Bauvorhabens. Es ist deshalb wichtig, dass der Architekt nicht nur Erfahrung mit dem von Ihnen gewünschten Baustil hat, sondern dass außerdem „die Chemie stimmt“. Anders als bei einem Standardhaus aus dem Katalog eines Bauträgers, erfordert der Bau eines Architektenhauses immer wieder Abstimmungsgespräche, sodass eine wesentlich engere Zusammenarbeit erforderlich ist. Doch die Mühe lohnt sich, denn Sie erhalten dafür ein Haus, das in jeder Hinsicht Ihren Vorstellungen entspricht.
Der Architekt ist nicht nur bei der Planung eines Neubaus ein passender Ansprechpartner, sondern auch bei der Altbausanierung. Wenn Sie einen Altbau sanieren möchten, unterstützt Sie der Experte dabei, den Stil des Gebäudes zu erhalten und gleichzeitig einen zeitgemäßen Wohnkomfort zu erreichen. Sie wünschen sich die Integration eines SmartHome-Konzepts in Ihren Altbau? Kein Problem, der Architekt wird Ihnen Vorschläge unterbreiten, wie man eine alte Bausubstanz erhält und gekonnt mit modernster Technik kombiniert.
Welche Aufgaben übernimmt der Architekt?
Die Berufsbezeichnung des Architekten ist ebenso wie die des Innenarchitekten in Deutschland gesetzlich geschützt. Als Architekt darf sich nur derjenige bezeichnen, der ein entsprechendes Studium an einer Universität, Hochschule oder Kunstakademie abgeschlossen hat und sich in die Architektenliste der Architektenkammer seines Bundeslandes eintragen lässt. Neben dem Studium ist es in einigen Bundesländern erforderlich, eine mehrjährige Berufserfahrung nachzuweisen, um sich in der Architektenliste registrieren zu lassen.
Die Eintragung in diese Liste gilt als Nachweis der fachlichen und berufspraktischen Kompetenz und damit außerdem als Voraussetzung dafür, dass der Architekt Baupläne beim Bauamt einreichen darf. Wenn es sich um ein Neubauvorhaben handelt, müssen beim Bauantrag verschiedene Vorschriften beachtet werden. Sie benötigen Bauzeichnungen, die von einem bauvorlageberechtigten Architekten oder Bauingenieur unterschrieben wurden. Der unterzeichnende Architekt oder Bauingenieur ist verantwortlich für den Inhalt des Bauantrags.
Wer verfügt über eine Bauvorlageberechtigung?
Architekten, die Mitglied in der zuständigen Architektenkammer ihres Bundeslandes sind, verfügen ebenso über eine Bauvorlageberechtigung wie Bauingenieure, die ihrerseits in der entsprechenden Liste des Ingenieurkammer eingetragen sind. Die gesetzliche Grundlage der Bauvorlageberechtigung findet sich in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes.
In welchen Fällen wird eine Bauvorlageberechtigung benötigt?
1) Neubau eines Gebäudes
2) Bauliche Änderung eines Gebäudes
3) Abbruch eines Gebäudes
Der Architekt bearbeitet ein umfangreiches Aufgabenfeld und übernimmt die Betreuung des Bauherren vom ersten Planungsgespräch bis zur Fertigstellung des Hauses. Zu diesem Zweck wird der Architekt mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet, die in der Architektenvollmacht schriftlich fixiert werden. Im Rahmen der Bevollmächtigung übernimmt der Architekt neben der Entwurfs- und Genehmigungsplanung beispielsweise die Beauftragung und Kontrolle der verschiedenen Gewerke. Der Umfang der Leistungen wird im Architektenvertrag schriftlich festgelegt.
Wie findet man den „richtigen“ Architekten?
Der Architekt übernimmt die technische, aber auch die gestalterische Planung des Hauses. Deshalb ist es wichtig, einen Architekten zu finden, der sich mit dem gewünschten Baustil und der Bauweise des geplanten Hauses bestens auskennt. Wenn Sie sich eine Stadtvilla im Bauhausstil wünschen, werden andere Architekten infrage kommen als für die Planung eines rustikalen Landhauses. Darüber hinaus ist es sinnvoll, einen Architekten in der Nähe zu wählen, da anders als bei einem Haus aus dem Katalog eines Bauträgers immer wieder iterative Planungsschleifen notwendig werden. Damit das Haus tatsächlich alle Wünsche erfüllt, sind wiederholte Rücksprachen mit den Bauherren erforderlich. Außerdem ist es praktisch, dass der Architekt sein Büro nahe dem Standort des geplanten Hauses hat, damit sich bei der Betreuung des Bauvorhabens und der kontinuierlichen Baufortschrittskontrolle der Fahrtaufwand in Grenzen hält.
Was sollte man bei der Auswahl des Architekten beachten?
Die Wahl des passenden Architekten hat entscheidenden Einfluss auf das Gelingen des Bauvorhabens. Deshalb ist es empfehlenswert, sich Zeit zu lassen und genau zu informieren. Nicht nur die räumliche Nähe sollte als Entscheidungskriterium herangezogen werden. Sie sollten außerdem bei einem Beratungsgespräch eruieren, ob eine Zusammenarbeit auch auf persönlicher Ebene erfolgsversprechend ist.
Der Architekt wird während des gesamten Bauvorhabens Ihr wichtigster Ansprechpartner sein, wenn er nicht nur die Erstellung der Pläne und die Beantragung der Baugenehmigung, sondern auch die Bauaufsicht sowie der Beauftragung und Kontrolle der Gewerke übernehmen soll. Deshalb ist es wichtig, die Entscheidung bestmöglich abzusichern, um spätere Probleme und Konflikte zu vermeiden.
Neben dem Standort beeinflussen folgende Kriterien die Auswahl des Architekten:
Qualität/Referenzen
Baustil
Leistungsumfang
Erstgespräch
Honorar
Qualität/Referenzen
Beim Bau des Eigenheims geht es um viel Geld. Für die meisten Bauherren ist dies die wirtschaftlich bedeutendste Entscheidung ihres Lebens. Deshalb ist es unverzichtbar, bei der Auswahl des Architekten auf die Qualität zu achten. Diese Qualität lässt sich am besten anhand bereits durchgeführter Bauvorhaben und Referenzen beurteilen.
Baustil
Wenn Sie einen bestimmten Baustil bevorzugen, empfiehlt es sich, einen Architekten zu beauftragen, der sich mit diesem Baustil auskennt. Gleiches gilt im Hinblick auf die Bauweise. Sie möchten ein individuell geplantes Eigenheim in Fertigbauweise errichten? Sie planen ein Haus mit Holz-, Glas- oder Metallfassade? Je besser sich der Architekt mit der gewünschten Bauweise auskennt, desto einfacher wird die Zusammenarbeit.
Leistungsumfang
Auch hinsichtlich des Leistungsumfangs gibt es zwischen den Architekten große Unterschiede. Manche Architekten übernehmen ausschließlich die Planung des Gebäudes und die Beantragung der Baugenehmigung, wohingegen andere sich zusätzlich um die Baubegleitung kümmern. Wenn Sie sich für einen Rundum-Service entscheiden, der alle Phasen des Bauvorhabens bis zur Bauendkontrolle des fertiggestellten Gebäudes umfasst, übernimmt der Architekt die Funktion eines Bauleiters. Auf diese Weise werden Bauherren maximal entlastet, denn zu den Aufgaben des Architekten gehört es in diesem Fall, die Gewerke zu vergeben und die ausführenden Firmen zu kontrollieren. Falls Baumängel auftreten, sorgt der Architekt dafür, dass die Mängel fristgerecht beseitigt werden. Der Leistungsumfang wird detailliert im Architektenvertrag aufgeführt.
Erstgespräch
Der Bau eines Architektenhauses erfordert die intensive Zusammenarbeit von Bauherr und Architekt, denn es sind immer wieder Abstimmungsgespräche nötig, um die Planung zu konkretisieren. Deshalb ist es wichtig, dass die „Chemie stimmt“ und eine grundsätzliche Sympathie vorhanden ist. Ein unverbindliches Erstgespräch hilft dabei festzustellen, ob der Architekt bereit ist, auf Ihre Wünsche einzugehen und ob eine konstruktive Zusammenarbeit wahrscheinlich ist.
Honorar
Das Architektenhonorar ist ebenfalls ein Entscheidungskriterium. Obwohl das Honorar frei verhandelt werden kann, bildet die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) üblicherweise den Rahmen für die Festlegung des Honorars. Es ist sinnvoll, im Vorhinein das Honorar festzulegen, um sich vor unangenehmen Überraschungen zu schützen.
In der HOAI wird die Leistung des Architekten in neun Leistungsphasen aufgeteilt, die wiederum einen bestimmten Anteil am Honorar ausmachen. Welche Kosten zu erwarten sind, hängt vom Umfang der gewünschten Leistungen, dem Aufwand und der Komplexität des Bauvorhabens ab. Durchschnittlich beträgt das Architektenhonorar zwischen zehn und 15 Prozent der Baukosten. Honorarvereinbarungen sollten in jedem Fall vor Beginn des Bauvorhabens schriftlich fixiert werden. Bei Problemen mit der Honorarabrechnung können sich Bauherren an die Architektenkammer wenden.
Suche nach dem geeigneten Architekten – Der Aufwand lohnt sich
Der Architekt unterstützt Sie dabei, individuelle Vorstellungen beim Bau des Eigenheims zu realisieren. Zu diesem Zweck erläutert der Experte baurechtliche Rahmenbedingungen und findet Lösungen, um Ihre Wünsche innerhalb der gesetzlichen Vorschriften umzusetzen. Darüber hinaus bietet der Architekt Sicherheit, wenn er nicht nur mit der Planung, sondern auch mit der Baubegleitung und der Bauabnahme beauftragt wird. Sie können sich darauf verlassen, dass Baumängel frühzeitig erkannt werden und sich der Architekt darum kümmert, eine zügige Mängelbeseitigung zu veranlassen, damit die vereinbarte Bauzeit eingehalten wird. Besonders bei schwierigen Grundstücksverhältnissen (z. B. aufgrund einer Hanglage) profitieren Bauherren von der Expertise und Erfahrung eines Architekten. Außerdem sorgt der Architekt dafür, dass die Kosten sich im Rahmen des gesetzten Budgets befinden und bietet Ihnen die Flexibilität, marginale Anpassungen des Plans sogar während der Bauphase vorzunehmen. Es lohnt sich also, Zeit und Mühe in die Auswahl des geeigneten Architekten in der Nähe zu investieren.
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Architekt in der Nähe – Immobilien einfach erklärt
Wo findet man einen geeigneten Architekten?
Im Internet gibt es verschiedene Portale wie die Gelben Seiten, auf denen Architekten nach Postleitzahlenbereichen aufgelistet sind. Außerdem kann man sich an die Architektenkammer des jeweiligen Bundeslandes wenden.
Weiterlesen: Wie findet man den „richtigen“ Architekten?
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Was sollte man bei der Auswahl beachten?
Nicht nur die räumliche Nähe, sondern auch Faktoren wie Referenzen, der Leistungsumfang und das Honorar spielen bei der Entscheidung für einen Architekten eine wichtige Rolle.
Weiterlesen: Was sollte man bei der Auswahl des Architekten beachten?
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Kann man ein Haus ohne Architekt bauen?
Beim Neubau eines Hauses benötigen Sie die Unterstützung eines bauvorlageberechtigten Architekten oder Bauingenieurs, der mit seiner Unterschrift unter die Baupläne die Korrektheit der Angaben bestätigt.
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Wie wird das Honorar des Architekten festgelegt?
Grundsätzlich ist das Honorar frei verhandelbar. Die meisten Architekten orientieren sich aus Gründen der Transparenz jedoch an der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Weiterlesen: Was sollte man bei der Auswahl des Architekten beachten?
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Übernimmt der Architekt immer die Baubegleitung?
Sie können die Bestandteile der Architektenleistung frei wählen und beispielsweise nur die Bauplanung und Beantragung der Baugenehmigung durch den Architekten durchführen lassen. Wenn Sie eine professionelle Baubegleitung, Baufortschritts- und Bauendkontrolle wünschen, wird dies explizit im Architektenvertrag vereinbart.
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