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Abwicklungsvertrag – verstehen und anwenden

Ein Abwicklungsvertrag legt fest, nach welchen Bedingungen das Ende eines Dienstverhältnisses abläuft. Oft unterzeichnen Arbeitnehmer den Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage. Im Gegenzug bekommen sie eine hohe Abfindung. Aber aufgepasst: Manchmal kommt es zu einer Sperre des Arbeitslosengelds.

Allgemeines und Unterscheidung zum Aufhebungsvertrag

Was ist ein Abwicklungsvertrag?


‌Wird ein Dienstverhältnis beendet, zum Beispiel durch eine Kündigung, so besteht in Deutschland die Möglichkeit, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Abwicklungsvertrag schließen. Darin klären beide Parteien einvernehmlich, zu welchen Bedingungen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses verläuft, wie das Ganze also „abgewickelt“ werden soll. Es wird festgelegt, welche Folgen die Kündigung hat. Auch werden die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien bestimmt. Durch Kompromisse und Zugeständnisse, die im Rahmen eines Abwicklungsvertrags gemacht werden, kann langwierigen Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht vorgebeugt werden.
Hinweis:
Nicht nur bei einer Kündigung, sondern auch wenn ein befristetes Dienstverhältnis ausläuft, können Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Abwicklungsvertrag abschließen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Abwicklungsvertrag und einem Aufhebungsvertrag


‌Der Aufhebungsvertrag stellt eine Alternative zur Kündigung dar und beendet aktiv das Dienstverhältnis. Dabei wird auch der Ablauf der Beendigung vertraglich vereinbart. Der Abwicklungsvertrag hingegen kommt erst zum Einsatz, wenn das Arbeitsverhältnis bereits vertraglich gelöst wurde. So wird etwa nach einer Kündigung mithilfe eines Abwicklungsvertrags geklärt, nach welchen Bedingungen die Beendigung des Dienstverhältnisses verläuft. Häufig geschieht dies, um Streitigkeiten zu vermeiden und Klarheit zwischen den Parteien zu schaffen.

Vertragsform


‌Ein Aufhebungsvertrag beendet das Dienstverhältnis und erfordert somit nach Paragraph 623 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) einen schriftlichen Vertrag in Papierform. Ein mündlicher oder elektronischer Vertrag ist nicht gültig. 

‌Ein Abwicklungsvertrag hingegen beendet nicht das Dienstverhältnis und hat grundsätzlich keine Formvorgabe. Er kann zum Beispiel auch mündlich oder per E-Mail erfolgen. Allerdings ist es sicherer, einen schriftlichen Vertrag zu schließen, sowohl als Beweis als auch aus Gründen der Rechtssicherheit. Zudem gibt es Ausnahmen, in denen nach Paragraph 623 ein schriftlicher Vertrag erforderlich ist. Beispielsweise folgende: 

‌1. Der Arbeitnehmer verzichtet auf eine Kündigungsschutzklage. (Hier bedarf es einer schriftlichen Erklärung) 

‌2. Es soll vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, sein Dienstverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist zu beenden. (Siehe Sprinterklausel)

Gemeinsamkeiten von Abwicklungsvertrag und Aufhebungsvertrag


‌Der Abwicklungsvertrag und der Aufhebungsvertrag haben viel gemein. Denn in beiden werden die Modalitäten geklärt, zu denen das Arbeitsverhältnis gelöst werden soll. Dadurch können auch offene Angelegenheiten vertraglich geregelt werden, etwa, wie mit restlichen Urlaubstagen verfahren wird. Des Weiteren bergen beide Vertragsarten die Gefahr einer Sperre des Arbeitslosengeldes. (Siehe Sperre des Arbeitslosengeldes)

Inhalt des Abwicklungsvertrags


Möglicher Inhalt eines Abwicklungsvertrags

  • Erklärung des Arbeitnehmers: Der Arbeitnehmer akzeptiert die Kündigung und erkennt sie als rechtmäßig an. 
  • Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage: Der Arbeitnehmer verzichtet schriftlich auf eine Kündigungsschutzklage. Ist bereits eine Kündigungsschutzklage erfolgt, verpflichtet er sich dazu, diese zurückzunehmen. 
  • Ende des Dienstverhältnisses: Bezugnahme darauf, wie das Dienstverhältnis beendet wurde. (Kündigung, Aufhebungsvertrag, Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrags) 
  • Abfindung: Es besteht kein Anspruch auf eine Abfindung. Allerdings sind viele Arbeitgeber dazu bereit, eine zu zahlen, wenn im Gegenzug der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzlage verzichtet. Die Höhe ist verhandelbar. Häufig wird mit einem halben bis ganzen Bruttomonatslohn pro Beschäftigungsjahr gerechnet. Die Abfindung muss voll versteuert werden. Aber es sind keine Abgaben an die Sozialversicherung zu leisten. ‌
  • Arbeitszeugnis: Ein qualitatives Arbeitszeugnis steht dem Arbeitnehmer auf Wunsch ohnehin zu. Aber im Abwicklungsvertrag kann vertraglich festgehalten werden, wie dieses auszusehen hat. Beispielsweise kann ein sehr gutes Arbeitszeugnis verlangt und gegebenenfalls sogar der Inhalt mitbestimmt werden. 
  • Wettbewerbsverbot: Es kann ein Wettbewerbsverbot vertraglich festgehalten werden, dass der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in keine Konkurrenz mit dem Arbeitgeber gehen darf. Das gilt allerdings für höchstens zwei Jahre. 
  • Rückgabe von Firmeneigentum: Dabei wird eine Vereinbarung getroffen, wann Firmeneigentum (Dienstwagen, Diensthandy etc…) zurückgegeben wird. 
  • Resturlaub/Überstunden: Es sollte im Rahmen des Vertrags geklärt werden, ob Überstunden und ausstehender Urlaub ausbezahlt werden oder verfallen. 
  • Freistellung: Häufig kommt es vor, dass Arbeitnehmer bis zum Ende des Dienstverhältnisses freigestellt werden. Sie müssen also nicht mehr zur Arbeit erscheinen. 
  • Zeitpunkt des Dienstendes: Der genaue Zeitpunkt des Dienstendes wird vereinbart. 

  • ‌Zusätzlich gibt es noch verschiedene Klauseln, die in einem Abwicklungsvertrag stehen können.
    ‌‌

    • Salvatorische Klausel

    ‌‌Wenn einzelne Punkte des Vertrags sich als undurchführbar oder unwirksam herausstellen, soll nicht gleich der ganze Vertrag unwirksam werden. Die übrigen Punkte sollen davon unberührt und somit gültig bleiben. Im Weiteren werden die kritischen Punkte des Vertrags in Augenschein genommen und gegebenenfalls neu verhandelt.

    Verschwiegenheitsklausel


    ‌Häufig wird vertraglich festgehalten, dass der Arbeitnehmer auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses Stillschweigen über betriebsinterne Informationen bewahren muss.

    Ausgleichsklausel


    ‌Es wird im Rahmen der Ausgleichsklausel festgehalten, dass es außerhalb der im Vertrag vereinbarten Punkte keine ausstehenden Ansprüche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt.

    Sprinterklausel


    ‌Im Rahmen des Abwicklungsvertrags kann auch eines sogenannte Sprinterklausel (Turboklausel) vereinbart werden. Insbesondere bei längeren Kündigungsfristen wird diese Klausel häufig vereinbart. Falls der Arbeitnehmer bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist eine neue Arbeitsstelle antreten möchte, hat er durch die Sprinterklausel ein Sonderkündigungsrecht und kann früher aus dem Dienst ausscheiden. Die Sprinterklausel hat einige Vorteile, sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. 

    ‌1) Der Arbeitnehmer kann früher eine neue Arbeitsstelle antreten. 

    ‌2) Der Arbeitnehmer bekommt zumeist eine höhere Abfindung (Gelder, die sich der Arbeitgeber durch das frühere Ausscheiden des Arbeitnehmers spart, werden dazugerechnet.) 

    ‌3) Der Arbeitgeber kann die Stelle früher neu besetzen
    Achtung:
    Die Sprinterklausel muss schriftlich ausgeübt werden. Es gibt eine Benachrichtigungspflicht. Nach dieser muss der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber eine Ankündigungsfrist einhalten. Das heißt, er muss den Arbeitgeber ein paar Tage vor dem Ausscheiden aus dem Dienst schriftlich benachrichtigen. Wird die Form nicht eingehalten, kann dies negative Folgen haben. Etwa eine Einbehaltung der Abfindung und eine fristlose Kündigung.

    Muster für einen Abwicklungsvertrag


    ‌Wer möchte, kann sich im Internet ein Muster für einen Abwicklungsvertrag herunterladen. Dazu muss man die Vorlage mit individuellen Daten ausfüllen. Es gibt sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige Angebote. Mithilfe der Muster kann man individuell anpassen, welche Punkte im Abwicklungsvertrag enthalten sein sollen. Die Muster dienen der Orientierung und bieten demnach eine Hilfestellung. Sie ersetzen aber keineswegs eine fachkundige Beratung. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, der wendet sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

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    Vor- und Nachteile des Abwicklungsvertrags

    Mögliche Vorteile für Arbeitnehmer


  • Sehr gutes Arbeitszeugnis
  • Freistellung
  • Mögliche Nachteile für Arbeitnehmer

  • Sperre des Arbeitslosengeldes (in der Regel 12 Wochen) 
  • Verzicht auf Kündigungsschutzrecht
  • Vorteile für Arbeitgeber

  • Die Kündigung wird als solche anerkannt. Sofern sie es vorher noch nicht war, wird sie dadurch rechtlich wirksam. 
  • Zumeist wird ein Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage vereinbart.
  • Sperrzeit


    ‌Unter gewissen Voraussetzungen kann ein Abwicklungsvertrag eine Sperrzeit auslösen. Wirkt ein Arbeitnehmer aktiv mit an der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses, droht ihm eine Sperre des Arbeitslosengeldes.
    Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn die oder der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe).

    Die Sperrzeit beträgt in der Regel 12 Wochen, kann unter Umständen aber auch länger sein. Früher war ein Abwicklungsvertrag von der Sperrzeit ausgenommen, da er nicht wie eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag das Dienstverhältnis beendet. Allerdings hat das Bundessozialgericht am 18.12.2003 entschieden, dass auch ein Abwicklungsvertrag als aktives Zutun gewertet werden kann. Das hat den Hintergrund, dass mit der Unterzeichnung des Vertrags die Kündigung hingenommen und anerkannt wird.

    ‌Auch wenn sie zuvor noch nicht vor einem Arbeitsgericht standgehalten hätte, wird sie dadurch wirksam. Zudem werden in der Regel Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber getroffen, die beiderseitige Vorteile bringen. Der Arbeitnehmer verzichtet auf eine Kündigungsschutzklage und bekommt vom Arbeitgeber eine Abfindung.

    Wann gibt es keine Sperrzeit?

  • Wenn die Kündigung des Arbeitgebers rechtmäßig war.
  • Wenn der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund hatte, dem Abwicklungsvertrag zuzustimmen .
  • Achtung:
    Wenn es darum geht, ob die Kündigung rechtmäßig war, so liegt die Beweispflicht gegenüber der Agentur für Arbeit beim Arbeitnehmer.

    Rechtliches zum Abwicklungsvertrag


    Widerruf


    ‌Im Allgemeinen hat der Arbeitnehmer nicht das Recht, einen Abwicklungsvertrag zu widerrufen. Es sei denn, im Abwicklungsvertrag wird ein Widerrufsrecht vereinbart. Eine Ausnahme stellt ein Vertragsbruch des Arbeitgebers dar. So einer ist beispielsweise gegeben, wenn der Arbeitgeber eine vereinbarte Abfindung nicht zum Fälligkeitsdatum zahlt.

    Anfechtung


    ‌Im Allgemeinen ist ein abgeschlossener Vertrag bindend und kann nicht ohne weiteres angefochten werden. Jedoch gibt es auch hier Ausnahmen. Denn unter gewissen Voraussetzungen kann ein Abwicklungsvertrag angefochten werden. Dies ist nach § 123 des Bürgerlichen Gesetzbuchs etwa der Fall, wenn eine arglistige Täuschung oder eine widerrechtliche Drohung vorliegt.
    Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

    ‌(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.

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    Abwicklungsvertrag – Recht einfach erklärt

    Was ist der Unterschied zu einem Aufhebungsvertrag?

    Ein Aufhebungsvertrag ist eine Alternative zur Kündigung. Er beendet ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich und muss schriftlich in Papierform abgefasst sein. Der Abwicklungsvertrag hingegen erfolgt erst nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Darin werden die Modalitäten geklärt, zu denen die Beendigung verläuft. Die Form ist nur unter bestimmten Umständen von Bedeutung.

    ‌Weiterlesen: Was ist der Unterschied zu einem Aufhebungsvertrag?

    Was ist der Inhalt eines Abwicklungsvertrags?

    Im Abwicklungsvertrag können verschiedene Dinge geregelt werden. Meistens enthält er eine Erklärung des Arbeitnehmers, dass er die Kündigung als rechtswirksam akzeptiert und auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Zudem werden häufig eine Abfindung und ein sehr gutes Arbeitszeugnis vereinbart. Auch Punkte wie Urlaubsanspruch, Freistellung und Rückgabe von Firmeneigentum werden geklärt. 

    ‌Weiterlesen: Was ist der Inhalt eines Abwicklungsvertrags?

    Was ist eine Sprinterklausel?

    Eine Sprinterklausel im Abwicklungsvertrag ermöglicht es Ihnen, das Dienstverhältnis früher als vorgesehen zu beenden.. Die Sprinterklausel gilt dann, wenn Sie vor Ende der Kündigungsfrist eine neue Arbeitsstelle antreten möchten. Diese Regelung wird insbesondere bei längeren Kündigungsfristen vereinbart. 

    ‌Weiterlesen: Was ist eine Sprinterklausel?

    Welche Vor- und Nachteile hat ein Abwicklungsvertrag für Arbeitnehmer?

    Mit einem Abwicklungsvertrag verzichtet ein Arbeitnehmer in der Regel auf sein Kündigungsschutzrecht. Im Gegenzug bekommt er meistens eine Abfindung und ein gutes Arbeitszeugnis. Möglicher Nachteil: Unter Umständen kommt es zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes. 

    ‌Weiterlesen: Welche Vor- und Nachteile hat ein Abwicklungsvertrag für Arbeitnehmer?

    Wann bekomme ich keine Sperrzeit?

    Sie bekommen keine Sperrzeit vom Arbeitslosengeld, wenn die Kündigung bereits rechtmäßig war. Oder wenn Sie einen anderen guten Grund vorweisen können, warum Sie dem Abwicklungsvertrag zugestimmt haben. 

    ‌Weiterlesen: Wann bekomme ich keine Sperrzeit?

    Kann ich den Abwicklungsvertrag anfechten?

    In Ausnahmefällen ist es möglich, einen Abwicklungsvertrag anzufechten. Beispielsweise wenn dem Unterzeichnen des Abwicklungsvertrags eine arglistige Täuschung oder eine widerrechtliche Drohung des Arbeitgebers vorausgeht.

    ‌Weiterlesen: Kann ich den Abwicklungsvertrag anfechten?

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