Kind mit Down-Syndrom erhält mit seinen Eltern Frühförderung und lächelt. © Adobe Stock | pololia

Frühförderung & Frühförderstellen: Hilfen für behinderte Kinder

Frühförderstellen helfen Kindern mit Entwicklungsschwierigkeiten bzw. Beeinträchtigungen und deren Familien. Das Ziel von Frühförderung: Beeinträchtigungen erkennen, mildern und vermeiden. Welche Unterstützungen gibt es? Was ist interdisziplinäre Frühförderung? An wen können wir uns wenden?

Was ist Frühförderung?


‌Unter „Frühförderung“ versteht man interdisziplinär ausgerichtete Förderungsmaßnahmen, mit denen Menschen im frühen Kindesalter unterstützt werden. Durch gezielte Förderung sollen körperliche und geistige „Behinderungen“ vermieden bzw. gemildert werden. 

‌Um dieses Ziel zu erreichen, versuchen die Fachkräfte in den Frühförderstellen Entwicklungsprobleme so früh wie möglich zu erkennen (Früherkennung) und diesen bestmöglich gegenzusteuern. 

‌Betroffene Kinder und deren Familien können dabei verschiedene Unterstützungsleistungen erhalten. Außerdem wird den Familien geholfen, mit einer Beeinträchtigung besser umzugehen. Die Angebote sind für Kinder bis zum 6. Lebensjahr.
Beispiel:
  • Kind hat große Probleme beim Sprechen >> Logopädie 
  • Ein Kind sucht kaum sozialen Kontakt und ist die meiste Zeit „für sich“ >> Psychotherapie 
  • Ein Kind mit Down-Syndrom hat eine schwach entwickelte Muskulatur >> Physiotherapie  
  • Grundsätze der Frühförderungsarbeit

  • interdisziplinär = Verschiedene Fachdisziplinen arbeiten zusammen 
  • niedrigschwellig = Antragstellung entfällt oder ist sehr einfach, Unterstützung ist leicht zugänglich 
  • ganzheitlich = Das Kind wird umfassend unterstützt, die Familie mit einbezogen 
  • familienorientiert = Die individuelle Familiensituation wird berücksichtigt 
  • Gesetzliche Grundlagen

  • § 46 SGB IX: Früherkennung und Frühförderung 
  • §§ 55/56 SGB IX: Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft / Heilpädagogische Leistungen 
  • § 26 SGB IX: Gemeinsame Empfehlungen 
  • SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung 
  • SGB XII: Sozialhilfe 
  • SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe 
  • Wer kann Frühförderung erhalten?

  • Beeinträchtigung droht oder ist vorhanden: 
    ‌Kinder, die von einer Behinderung bedroht oder bereits durch eine Behinderung eingeschränkt sind.    
  • Entwicklungsverzögerung: 
    ‌Grundsätzlich kann jedes Kind, bei dem es zu Entwicklungsverzögerungen kommt, Angebote in Anspruch nehmen.   
  • Alter des Kindes: 
    Kinder bis 6 Jahre können Leistungen erhalten. 
  • Wann ist Frühförderung nötig?


    ‌Viele Eltern stellen sich zu Recht die Frage, ob eine Förderung in ihrer Situation überhaupt notwendig ist. Die Vereinigung für Interdisziplinäre Frühförderung e.V. (VIFF) empfiehlt Eltern, aufmerksam zu sein und folgende Verhaltensweisen ernst zu nehmen (Beispiele): 

    ‌Kind hat ...
  • Aufmerksamkeitsprobleme 
  • kein Interesse, mit seiner Umwelt zu interagieren 
  • keine Lust zum Spielen bzw. nicht die Fähigkeit, zu spielen. 
  • Schwierigkeiten damit, sich von seinen Eltern beeinflussen zu lassen (Motivation oder Ermahnung bleibt ohne Erfolg) 
  • Probleme, seine Emotionen ausreichend zu kontrollieren (z.B. Kind ist ständig schlecht gelaunt, trotzig, aggressiv, melancholisch) 
  • Probleme damit, aus seinen Erfahrungen lernen zu können 
  • einen Hang zum Alleinsein und beschäftigt sich kaum mit anderen Menschen 
  • Beeinträchtigungen bei den geistigen/motorischen Fähigkeiten (Sehen, Hören, Sprechen) 
  • Schwierigkeiten in der Wahrnehmung (z.B. durch tollpatschiges Verhalten ersichtlich) 
  • keine Lust zu malen und/oder malt sehr schlecht 
  • körperliche Fehlbildungen 
  • genetisch verursachte Störungen 
  • Probleme mit einfachen Bewegungen (z.B. beim Greifen und Verwenden von Gegenständen) 
  • Hinweis:
    Wer sich um die Entwicklung seines Kindes Sorgen macht, kann es bei einer interdisziplinären Diagnostik „durchchecken“ lassen. Bedenken und Ängste der Eltern werden ernst genommen.

    Welche Angebote gibt es?


    ‌In sogenannten Frühförderstellen arbeiten Fachkräfte aus unterschiedlichen Fachdisziplinen zusammen. Zum Beispiel Pädagogen, Psychologen, Logopäden und Physiotherapeuten. Man spricht deshalb auch von „interdisziplinären Frühförderstellen“. 

    ‌Für Kinder:
  • Sozialpädiatrie
  • Logopädie
  • Physiotherapie
  • Ergotherapie
  • Pädiatrie (Heilpädagogik) 
  • Sozialarbeit 
  • Psychologie

  • ‌Für Eltern / Bezugspersonen: 
  • Tipps und Ratschläge zur Anregung, Motivation, Erziehung und Förderung der Kinder 
  • Gespräche bezüglich Entwicklungsfortschritte des Kindes 
  • Austausch über die ergriffenen Maßnahmen und gemeinsames Reflektieren der Erfolge und Verbesserungsmöglichkeiten 
  • Unterstützung bei der Behinderungs- und Krankheitsverarbeitung 
  • Beratung zur Alltags- und Freizeitgestaltung mit den betroffenen Kindern 
  • Vermittlung an weitere Stellen aus einem großen Beratungs- und Hilfsnetzwerk (KiTas, Psychotherapeutinnen, Fachärzte, Rechtsanwälte etc.) 
  • Hinweis:
    Zu aller erst müssen die Eltern mit dem Kind zu einem Arzt. Dieser untersucht das Kind erst einmal (Früherkennung und Diagnostik). Braucht das Kind Unterstützung, erstellt der Arzt gemeinsam mit den Eltern einen Plan zur Unterstützung und Förderung des Kindes.

    Was ist interdisziplinäre Frühförderung?


    ‌Die Frühförderstellen arbeiten in der Regel „interdisziplinär“. Das heißt: Experten aus verschiedenen Fachbereichen wirken zusammen. Zum Beispiel Ärzte, Heilpädagogen, Psychotherapeuten und Physiotherapeuten. Gemeinsam entwickeln sie einen maßgeschneiderten Plan zur Förderung des jeweiligen Kindes.

    Wie finde ich eine Frühförderstelle in meiner Nähe?


    ‌Die Förderleistungen können zuhause beansprucht werden, ebenso wie in einer Kindertagesstätte (KiTa). In diesen Fällen spricht man von „mobile Frühförderung“. Die Fachkräfte kommen nämlich direkt an Ort und Stelle, um zu helfen. 

    ‌Zudem gibt es Fördermöglichkeiten in:
  • interdisziplinären Frühförderstellen 
  • sozialpädiatrischen Zentren 
  • anderen Einrichtungen mit dementsprechendem Handlungsspektrum 
  • Wohin wenden?

  • Wie läuft eine Frühförderung ab?


    ‌1) Förderstelle kontaktieren 

    ‌2) Informationen einholen (nachfragen, wie der Antrag gestellt wird) 

    ‌3) Unverbindliches Beratungsgespräch 

    ‌4) Fachkraft überprüft, ob Förderung notwendig ist (Diagnostik) 

    ‌5)
    Behandlungs- und Förderplan wird erstellt 

    ‌6) Plan wird dem Sozialhilfe- oder Jugendhilfeträger oder Krankenkasse vorgelegt 

    ‌7) Bei Kostenzusage des Trägers beginnt Förderleistung

    Wer übernimmt die Kosten?


    ‌Die Leistungen sind kostenlos. Voraussetzung: Der Arzt verordnet die Behandlung. Die Kosten werden dann von der Krankenkasse, der Eingliederungshilfe oder vom Sozial- oder Jugendhilfeträger übernommen.

    Weitere Beiträge

  • Frühförderung – Recht einfach erklärt

    Was macht man in der Frühförderung?

    Dort wird Unterstützung geleistet, um Entwicklungsprobleme, Behinderungen und daraus resultierende Nachteile bei Kindern zu vermeiden bzw. zu mildern. 

    ‌Weiterlesen: Was ist Frühförderung?

    Wann ist Frühförderung sinnvoll?

    Sie macht Sinn, wenn Eltern Sorgen haben, dass sich ein Entwicklungsproblem oder eine Behinderung beim Kind abzeichnet. 

    ‌Weiterlesen: Wann ist Frühförderung nötig?

    Wer genehmigt Frühförderung?

    Die Unterstützung wird von einem Arzt bzw. der diagnostizierenden Fachkraft verordnet. Daraufhin wird der Plan dem Sozialhilfe- oder Jugendhilfeträger oder der Krankenkasse vorgelegt. Diese sind die Kostenträger der Hilfe. 

    ‌Weiterlesen: Wie läuft eine Frühförderung ab?

    Wer macht Frühförderung?

    Frühförderstellen und sozialpädiatrische Zentren sind in erster Linie für die Leistungserbringung zuständig. 

    ‌Weiterlesen: Wie finde ich eine Frühförderstelle in meiner Nähe?

    Gibt es Frühförderung auch zuhause?

    Ja. Auch zu Hause bzw. im häuslichen Umfeld der Familie kann die Unterstützung erfolgen. 

    ‌Weiterlesen: Wie finde ich eine Frühförderstelle in meiner Nähe?

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