Besucher einer Kunstausstellung begutachten Kunstgegenstände: Kunst vererben kann für die Öffentlichkeit bedeutsam sein. © Adobe Stock | AntonioDiaz

Kunst vererben & erben: Erleichterungen bei der Erbschaftssteuer

Wer Kunst vererben möchte, kann von Steuererleichterungen profitieren: Werden gewisse Voraussetzungen erfüllt, kann Kunst steuerbefreit oder gar vollständig steuerfrei vererbt werden. Dieser Beitrag gibt Aufschluss darüber, wann es eine 60%ige und wann eine 100%ige Befreiung von der Erbschaftssteuer gibt.

Wann ist Kunst von der Erbschaftssteuer befreit?


‌Damit Kunst steuererleichtert oder gar steuerfrei vererbt werden kann, müssen die Kunstgegenstände von öffentlichem Interesse – zum Beispiel für Kunst, Kultur, Wissenschaft – bzw. denkmalgeschützt sein. Zusätzlich gibt es jedoch noch weitere Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.
Hinweis:
Kunst im Nachlass muss jedenfalls in der Erbschaftssteuererklärung angegeben werden. Wer darauf vergisst, kann sich der Steuerhinterziehung schuldig machen.

Wann gibt es eine teilweise Befreiung von der Erbschaftssteuer?


‌Nach § 13 Abs. 2 ErbStG (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz) gibt es eine Steuerbefreiung von 60 % der Erbschaftssteuer für Kunst, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind. Diese Befreiung von der Steuer nennt sich auch „kleine Kulturgutbefreiung“:

60 % Ersparnis bei der Erbschaftssteuer:

  • Der Kunstgegenstand ist für Wissenschaft, Kunst und Geschichte bedeutend. Dies muss in der Regel von einem Gutachter bestätigt werden. 
  • Das Kunstwerk wird für Forschung und Bildung der Öffentlichkeit verfügbar gemacht. Denkbar ist z.B. auch bloß das Zugänglichmachen der Gegenstände, immer sobald wissenschaftlicher Forschungsbedarf besteht. 
  • Das Kunstobjekt ist es wert, erhalten zu werden. 
  • Die jährlichen Kosten sind höher als die erzielten Einnahmen, die für das Kunstwerk aufgewendet werden (Unrentabilität). 
  • Hinweis:
    Kosten für Kunstgegenstände ergeben sich in der Regel aus Restaurierungsarbeiten, Versicherungen, Lagerung, Wertsicherung etc. Die Kostenhöhe kann mitunter beträchtlich sein. Einnahmen hingegen entstehen nur selten bzw. gar nicht. Aus diesem Grunde übersteigen die Kosten üblicherweise die Einnahmen.

    Wann ist Kunst vollständig von der Erbschaftssteuer befreit?


    ‌Wer Kunst vererben möchte, kann den Erben bis zu 100% der Erbschaftssteuerlast ersparen. Diese vollständige Steuerbefreiung nennt sich auch „große Kulturgutbefreiung“ (§ 13 Abs. 1 Nr. 2b ErbStG). Und zwar gibt es diese, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

    100 % Ersparnis bei der Erbschaftssteuer:

  • Die gleichen Voraussetzungen wie bei einem 60%igen Ersparnis sind erfüllt.  
  • Zusätzlich: Es besteht die Bereitschaft zur Denkmalpflege und das Denkmalamt muss darüber innerhalb von 6 Monaten in Kenntnis gesetzt werden.
  • Das Kunstwerk ist im Verzeichnis national wertvollen Kulturguts oder in einem ähnlichen Register eingetragen. 
  • Oder: Der Kunstgegenstand oder die Kunstgegenstände befinden sich schon über 20 Jahre in Familienbesitz. 
  • Hinweis:
    Unter Familie werden auch Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Familienstiftungen verstanden.

    Was ist die sogenannte Haltefrist?


    ‌Bei Kunst im Nachlass gibt eine sogenannte Haltefrist. Sie besagt, dass die Steuerbefreiung vom Finanzamt rückwirkend aufgelöst werden kann (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 ErbStG). Und zwar dann, wenn innerhalb von 10 Jahren eines der eben genannten Voraussetzungen entfällt. Oder, wenn das Kunstobjekt veräußert wird.
    Hinweis:
    Ausgenommen von der Haltefrist sind Schenkungen oder die Vererbung von betreffenden Kunstwerken innerhalb dieser 10-Jahresfrist. Schenkungen und Erbschaften lassen die Steuerbefreiung nicht entfallen.

    Wann gibt es außerdem eine Erbschaftssteuerbefreiung?

    Hingabe von Kunstgegenständen an Zahlung statt


    ‌Als Erbe oder Beschenkter kann man ein Kunstwerk aus Erbschaft oder Schenkung an das Bundesland abgeben, sofern für den Gegenstand ein öffentliches Interesse besteht (§ 224a AO). Dies dient als Ersatz für die Steuerzahlung. Dafür braucht es einen eigenen öffentlich-rechtlichen Vertrag. Das Bundesland ist jedoch nicht verpflichtet, auf einen solchen Handel einzugehen. Es kann den Kunstgegenstand ablehnen und auf die Steuerzahlung bestehen.
    Hinweis:
    Um ein solches Geschäft überhaupt zu ermöglichen, muss der Interessent bei der obersten Finanzbehörde des Bundeslandes ein sogenanntes „Vertragsangebot“ abgeben. Ein Anwalt für Erbrecht ist hierfür der richtige Ansprechpartner.

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    Schenkung oder Erbschaft an gemeinnützige Stiftung


    ‌Wer Kunst vererben will, kann auch an eine gemeinnützige Stiftung denken. Dabei gibt es den Vorteil, dass diese Erbschaft steuerfrei den Eigentümer wechselt. Dasselbe gilt auch für Schenkungen, also für unentgeltliche Übertragungen zu Lebzeiten. Dies kann auch den Vorteil haben, die Erben vor zu hohen Erbschaftssteuerzahlungen zu schützen.
    Hinweis:
    Wird für einen Kunstgegenstand bereits Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer gezahlt, dann kann diese rückwirkend entfallen, wenn der Gegenstand innerhalb von 2 Jahren nach Anfall der Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer an eine gemeinnützige Stiftung übertragen wird.

    Wie hoch sind die Freibeträge bei Kunstnachlässen?


    ‌Für jede Erbschaft gibt es einen Erbschaftssteuerfreibetrag. Das heißt: Bis zu einem gewissen Erbschaftswert müssen keine Steuern gezahlt werden. Nur für den Wert, der den Freibetrag übersteigt, wird Erbschaftssteuer entrichtet.

    Was tun mit geerbter Kunst?


    ‌Erbt man Kunst im Nachlass, ist deren Wert, genauso wie bei allen anderen geerbten Gegenständen, dem Finanzamt bekanntzugeben. Das bedeutet in vielen Fällen, dass die Erben die Kunstwerke erst begutachten lassen müssen, um eine Wertangabe machen zu können.
    Hinweis:
    Ausschlaggebend für das Finanzamt ist der sogenannte Verkehrswert. Das ist jener Wert, den man erzielt hätte, wenn das Kunstwerk zum Todeszeitpunkt des Erblassers verkauft worden wäre.

    Wann ist ein Anwalt für Erbrecht sinnvoll?


    ‌Da bei Kunst im Nachlass hohe Steuern gespart werden können, ist eine anwaltliche Beratung sehr empfehlenswert. Ein Erbrechtsexperte kann prüfen bzw. prüfen lassen, inwiefern die Erbschaft wichtig für Wissenschaft, Kunst, oder andere öffentliche Bereiche ist. 

    ‌Die Komplexität von Erbrecht sollte nicht unterschätzt werden. Ein Anwalt für Erbrecht kann beurteilen, ob Freibeträge, und, wenn ja, in welcher Höhe geltend gemacht werden können.

    Weitere Beiträge

  • Kunst vererben & erben – Recht einfach erklärt

    Wann gibt es eine 60%ige Steuerbefreiung bei Kunst im Nachlass?

    Für eine teilweise Befreiung von der Erbschaftssteuerlast bei Kunstgegenständen müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Zum Beispiel: Das Kunstwerk wird der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, damit daran geforscht werden kann, das Objekt kommt in ein Museum oder in eine Ausstellung etc. 

    ‌Weiterlesen: Wann gibt es eine teilweise Befreiung von der Erbschaftssteuer?

    Wann ist Kunst im Nachlass gänzlich erbschaftssteuerfrei?

    Kunst im Nachlass ist dann zur Gänze von der Erbschaftssteuer befreit, wenn zusätzlich zu den Bedingungen, die für eine teilweise Steuerbefreiung vorliegen, auch noch weitere Kriterien erfüllt werden: Das Kunstobjekt muss z.B. der Denkmalpflege unterstellt werden. 

    ‌Weiterlesen: Wann ist Kunst vollständig von der Erbschaftssteuer befreit?

    Was bedeutet Haltefrist bei Kunst in der Erbschaft?

    Haltefrist bedeutet, dass die Vergünstigung bei der Erbschaftssteuer im Nachhinein entfällt. Das ist dann der Fall, wenn das Kunstobjekt innerhalb von 10 Jahren, nachdem das Erbe angefallen ist, verkauft wird. Oder auch dann, wenn andere Bedingungen für die Erbschaftssteuerbefreiung nicht mehr vorliegen. 

    ‌Weiterlesen: Wann ist Kunst vollständig von der Erbschaftssteuer befreit?

    Hat die Übertragung von Kunst auf eine Stiftung Steuervorteile?

    Wird die Kunst auf eine gemeinnnützige Stiftung übertragen, so entfällt die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein rückwirkender Entfall der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer möglich. 

    ‌Weiterlesen: Wann gibt es außerdem eine Erbschaftssteuerbefreiung?

    Wie kann man die Erbschaftssteuer für Kunst außerdem umgehen?

    Es ist unter Umständen möglich, anstelle der Erbschaftssteuerzahlung einen Kunstgegenstand an den Staat abzugeben. Das Bundesland kann, muss aber nicht auf ein solches Geschäft einsteigen. Zudem ist auch die Übertragung an eine Stiftung, die gemeinnützige Zwecke verfolgt, steuerfrei. 

    ‌Weiterlesen: Wann gibt es außerdem eine Erbschaftssteuerbefreiung?

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