Erblasser kurz vor dem Tod mit Kind: Risikolebensversicherung dient zur Absicherung des Kindes. © Adobe Stock | Photographee.eu

Lebensversicherung – Alle Möglichkeiten, Vor- & Nachteile

Lebensversicherungen sind beliebt und gleichzeitig höchst umstritten. Oft kosten sie viel Geld und haben eine lange Laufzeit. Eine solche Versicherung kann unter Umständen aber auch Vorteile haben. Erblasser sollten ihre eigene Situation genau prüfen und dann entscheiden, ob es sich lohnen könnte.

Was ist eine Lebensversicherung?


‌Eine Lebensversicherung bezeichnet eine Versicherung, die …
  • Risiken wie zum Beispiel Tod oder Invalidität absichert & 
  • zur privaten Altersvorsorge dient. 

  • ‌Stirbt ein Mensch plötzlich, kann das großen finanziellen Schaden für Hinterbliebene, etwa Familienmitglieder oder Firmenpartner bedeuten. Ist eine Familie z.B. auf den Vater als Alleinverdiener angewiesen, während die Mutter ein Kleinkind betreuen muss und kein eigenes Einkommen hat, kann das im Todesfall des Vaters zu existentiellen Problemen führen. Ein solches Problem kann mit einer Lebensversicherung zumindest abgeschwächt werden. 

    ‌Das Thema Lebensversicherungen ist besonders komplex. Es gibt viele verschiedene Arten und Anbieter von Lebensversicherungen. In diesem Beitrag werden nur die wichtigsten Varianten der Lebensversicherung vorgestellt.
    Hinweis:
    Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch der Beratungsartikel „Lebensversicherung als Sicherheit für das Darlehen“.

    Welche Arten von Lebensversicherung gibt es?


    ‌Im Folgenden werden gängige Arten von Lebensversicherungen vorgestellt. Zuerst wird beschrieben, wie die Versicherung funktioniert. Anschließend werden Vor- und Nachteile erklärt und diskutiert, ob sich die jeweilige Versicherung heutzutage noch lohnt.
  • Hinweis:
    Das Thema Lebensversicherung ist tückisch. Die vielen Anbieter und die große Anzahl verschiedener Vertragsmodelle machen die Sache nicht leichter. Ein unabhängiger Versicherungsberater, zum Beispiel ein Anwalt, kann hier für Klarheit sorgen.

    Risikolebensversicherung


    ‌Die Risikolebensversicherung unterstützt die Familie, wenn ein Elternteil verstirbt. Nach dem Todesfall eines Elternteils können sich die Begünstigten (meist der überlebende Partner und die Kinder) sofort den gesamten Betrag der Lebensversicherung auszahlen lassen. 

    ‌Der Betrag wird aber nur ausgezahlt, wenn der Versicherungsnehmer während der Versicherungslaufzeit verstirbt. Überlebt der Versicherte das Vertragsende, kommt es zum Erlöschen der Versicherung und es wird kein Geld ausgezahlt. 

    ‌Die Risikolebensversicherung bietet nur eine Absicherung für die überlebende Familie, jedoch nicht für den Versicherungsnehmer selbst. Einfluss auf die Höhe nehmen u.a. folgende Umstände:
  • individuellen Faktoren des Versicherten (z.B. sein Gesundheitszustand)  
  • die Versicherungssumme und 
  • die Laufzeit des Vertrags 
  • Vorteile einer Risikolebensversicherung

  • Absicherung von Hinterbliebenen: Stirbt ein Elternteil oder beide, kann das der überlebenden Familie finanzielle Schwierigkeiten bereiten. Eine Risikolebensversicherung kann die Familienmitglieder gegen dieses Risiko absichern.  
  • Auszahlung nach Todesfall: Nach dem Tod des Versicherten zahlt die Versicherung eine sogenannte „Todessumme“ an die überlebende Familie aus. Der Betrag ist eine Art Kompensation dafür, dass die finanzielle Unterstützung eines Elternteils wegfällt. Eine „verbundene Risikolebensversicherung“ kann gemeinsame Ehepartner oder auch Firmeninhaber absichern, sollte einer davon sterben. 
  • Nachteile einer Risikolebensversicherung

  • Kosten sind individuell: Individuelle Faktoren sind maßgeblich dafür, wie viel eine Risikolebensversicherung kostet. Das Alter des Versicherten, riskante Freizeitbeschäftigungen (z.B. Fallschirmspringen), Vorerkrankungen oder ein ungesunder Lebensstil (z.B. Rauchen), treiben die Kosten in die Höhe.  
  • Keine eigene Altersvorsorge: Der Versicherte ist durch die Risikolebensversicherung nicht selbst abgesichert, sondern nur die durch die Versicherung Begünstigten.  
  • Hinweis:
    Der Versicherungsnehmer sollte den Bezugsberechtigten über die Lebensversicherung informieren, solange er noch lebt. Besonders dann, wenn der Bezugsberechtigte nicht gleichzeitig der Erbe ist. Somit muss er nicht extra mit dem Alleinerben oder der Erbengemeinschaft in Kontakt treten. Er kann sich den Betrag einfach auszahlen lassen.

    Kapitallebensversicherung


    ‌Die Kapitallebensversicherung ist eine Mischung aus Todesfallschutz und Sparplan: 

    ‌1) Der eine Teil des Geldes wird dabei angespart und weithin in Anleihen investiert. 

    ‌2) Der andere Teil des Geldes wird zur Absicherung für den Todesfall verwendet. 

    ‌Sofern der Versicherte das Vertragsende erlebt – das wird auch „Erlebensfall“ genannt –, werden die Versicherungserträge ausgezahlt. 

    ‌Heutzutage sollte man keine Kapitallebensversicherung mehr abschließen. Ältere Kapitallebensversicherungen können wegen der hohen Zinsen zwar noch etwas taugen. Bei neu abgeschlossenen Verträgen überwiegen aber die Nachteile deutlich. Wer bereits eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen hat, sollte noch einmal genau nachrechnen, ob sich die Versicherung überhaupt lohnt.

    Vorteile einer Kapitallebensversicherung

  • Steuerbegünstigungen: Auszahlungen sind unter Umständen steuerbegünstigt. 
  • Steuerfrei: Wurde die Versicherung vor 2005 abgeschlossen und beträgt die Laufzeit mind. 12 Jahre, sind die Erträge steuerfrei. 
  • Schlussbonus: Dieser wird am Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt.  
  • Hohe Erträge für Altvertragsnehmer: Altverträge haben oft hohe Garantieverzinsungen. Früher wurde sogar ein Satz von bis zu 4 % gewährt (im Vergleich dazu seit 2017 ein verschwindend kleiner Zinssatz von nur 0,9 %).
  • Nachteile einer Kapitallebensversicherung

  • Hohe Kosten: Sie ist eine teure Variante der Lebensversicherung, da Risikoabsicherung und Vermögensbildung in einem Vertrag „vermischt“ sind. 
  • Geringe Rendite: Der Garantiezins ist über die Jahre stark gesunken und liegt derzeit bei 0,9 %. Die Überschussbeteiligungen sind gering. 
  • Schwer einzuordnen: Die Kapitallebensversicherung lässt sich als Mischprodukt nicht genau klassifizieren. Sie ist Risikoabsicherung mit Vermögensbildung kombiniert.  
  • Undurchsichtige Kostenpunkte: Es ist schwierig, die tatsächliche Kostenhöhe zu berechnen. 
  • Sehr lange Laufzeit: Weniger als 50 % der Kapitallebensversicherungsverträge laufen über die ganze Vertragslaufzeit. Gerade wegen der langen Laufzeit werden die meisten frühzeitig gekündigt. Die Versicherungsnehmer brauchen ihr Geld oft schon viel früher.
  • Fondsgebundene Lebensversicherung


    ‌Diese Art von Lebensversicherung ist eine Mischung aus Risikolebensversicherung und Kapitalanlage. Dabei wird das Geld in Investmentfonds investiert. Es gibt keine Überschussbeteiligung und keinen Garantiezins. Eine fondsgebundene Lebensversicherung kann sehr riskant sein. 

    ‌Die Laufzeit kann verschieden lang vereinbart werden. Verstirbt der Versicherungsnehmer während der Laufzeit, ist sein Todesfall abgesichert. Ebenso wird die Möglichkeit berücksichtigt, dass der Versicherungsnehmer die Versicherungslaufzeit überlebt.

    Vorteile einer fondsgebundenen Lebensversicherung

  • Chancen des Aktienmarkts: Wenn der Aktienkurs steigt, ist das für die Lebensversicherung von Vorteil – und umgekehrt. 
  • Kostenfreie Umschichtung: Je nach Police, kann der Versicherungsnehmer die Fonds kostenlos umschichten lassen. 
  • Nachteile einer fondsgebundenen Lebensversicherung

  • Doppelte Kostenbelastung: Sowohl Lebensversicherung als auch die Fondsgesellschaft müssen bezahlt werden. 
  • Totalverlustrisiko: Die Geldanlage bei dieser Art von Lebensversicherung unterliegt dem schwankenden Aktienkurs. Weil Aktien sehr spekulative Produkte sind, kann es schlimmstenfalls passieren, dass das angelegte Vermögen plötzlich nicht mehr da ist. 
  • Mehrere Fonds = mehrere Risiken: Da das Geld in mehreren Fonds angelegt wird, steigt das Risiko zusätzlich. Jeder Fonds kann eigene Probleme mit sich bringen.  
  • Hohe Abschlusskosten: Zu den Abschlusskosten gibt es keine genaue Regelung. Daher können sie um ein Vielfaches höher sein als bei einer typischen Lebensversicherung.
  • Private Rentenversicherung


    ‌Die private Rentenversicherung ist eine beliebte Art der Altersvorsorge in Deutschland und funktioniert im Prinzip wie eine Lebensversicherung. Der Versicherte muss regelmäßig Beiträge an das Versicherungsunternehmen zahlen (monatlich oder auch jährlich). Davon bekommt der Versicherer einen Teil. Das übrige Geld wird angespart und verzinst. 

    ‌Im Alter wird dann eine Rente ausgezahlt, bis der Versicherungsnehmer verstirbt. Mit dem Todesfall enden also die Rentenzahlungen. Die Hinterbliebenen erhalten also – anders als bei einer Risikolebensversicherung – kein Geld.

    Vorteile einer privaten Rentenversicherung

  • Kapitalauszahlung lebenslang oder einmalig: Der Versicherungsnehmer kann sich aussuchen, ob er sich das Kapital auf einmal oder regelmäßig auszahlen lässt. 
  • Steuervorteile: Während der Ansparphase werden die Beträge steuerlich nicht gefördert, jedoch muss nur der Ertragsanteil versteuert werden.
  • Nachteile einer privaten Rentenversicherung

  • Langfristige Bindung an Versicherer: Man sollte sich beim Abschluss einer solchen Versicherung bewusst sein, dass man sich damit einen sehr langfristigen Versicherungsvertrag eingeht. 
  • Schwache Rentenentwicklung: Da die Bevölkerung stark überaltert ist, entwickeln sich die Renten nur sehr gering.  
  • Hohe Kosten: Kosten für Abschluss, Garantieabsicherung, Verwaltung sowie mögliche Zusatzleistungen werden vom Rechnungszins abgezogen. Der „Rechnungszins“ ist daher nicht für alle Einzahlungsbeiträge garantiert. 
  • Keine staatliche Förderung: Bei einigen Rentenarten gibt es eine staatliche Förderung (Riester etc.). Nicht so bei einer privaten Rentenversicherung. 
  • Geringer Garantiezins: Er liegt nur bei 0,9 Prozent bei neueren Verträgen. Die erwirtschafteten Erträge bei der privaten Rentenversicherung sind also nur noch ganz gering.
  • Welche Alternativen zur Lebensversicherung bestehen?


    ‌Es gibt auch noch andere Vorsorgemöglichkeiten für das Alter bzw. den Todesfall:
  • Staatlich geförderte Produkte (Riester-Rente, Rürup-Rente, usw.) 
  • Gesetzliche Rente 
  • Betriebsrente 
  • Immobilien
  • Aktien
  • Fondssparpläne auf ETF-Basis 
  • Banksparpläne 
  • Hinweis:
    • Günstig für Erben ist, dass die Erbausschlagung keinen Einfluss auf die Auszahlung der Lebensversicherung hat. Schlägt also zum Beispiel der überlebende Ehegatte die Erbschaft des Versicherungsnehmers aus, darf er sich die Lebensversicherung trotzdem auszahlen lassen. Die Lebensversicherung gehört nicht zum Nachlassvermögen und ist auch nicht der Erbschaftssteuer unterworfen.

    Wie kann ich eine Lebensversicherung widerrufen?


    ‌Wer einen ungünstigen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen hat, sollte möglicherweise vom Vertrag aussteigen. Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, einen Lebensversicherungsvertrag wieder los zu werden: 

    ‌1) Widerruf 
    ‌2) Kündigung 
    ‌3) Verkauf
  • Widerruf: Um eine Lebensversicherung nachträglich widerrufen zu können, muss der Versicherungsvertrag rechtliche Schwächen aufweisen. Wer überlegt, seine Lebensversicherung zu beenden, sollte also von einem Rechtsexperten prüfen lassen, ob es Details im Versicherungsvertrag gibt, die einen Widerruf ermöglichen. Ist das der Fall, steigt man viel besser aus als mit einer Kündigung. Bei einem erfolgreichen Widerruf bekommt man die eingezahlten Beträge mit einem Zinssatz zurück.
  • Kündigung: Eine Kündigung ist meist mit Kosten verbunden. Der sogenannte Rückkaufwert ist jener Betrag, den man zurückbekommt, wenn man kündigt. Im Vergleich zu der bereits eingezahlten Summe ist dieser gering. Dauert es nur noch wenige Jahre, bis der Vertrag abgelaufen ist, kann es günstiger sein, nicht mehr zu kündigen. 
  • Verkauf: Schließlich gibt es auch die Option, die eigene Lebensversicherung zu verkaufen. Dabei kauft jemand die Versicherung, um sie selbst weiterzuführen. Der Käufer zahlt dafür ein bisschen mehr als den Rückkaufwert, der bei einer Kündigung fällig wäre. Wenn der Käufer den Vertrag bis zum Laufzeitende durchzieht, bekommt der Kunde – also derjenige, der die Police verkauft hat – einen kleinen Teil des Gewinns als Aufschlag. 
  • Achtung:
    Vor Kündigung, Verkauf oder Widerruf einer Lebensversicherung sollte man sich gut informieren. Möglicherweise ist auch eine Beratung bei einem Anwalt oder Versicherungsberater sinnvoll.

    Was ist zu Lebensversicherung und Erbrecht zu sagen?


    ‌Erben und Versicherungsbegünstigte stellen sich häufig Fragen im Hinblick auf das Erbrecht:
  • Gehört die Versicherung zum Nachlass?  
  • Was ist, wenn pflichtteilsberechtigte Personen enterbt wurden? 
  • Fließt die Lebensversicherung in die Pflichtteilsberechnung ein?
  • Auszahlungsanspruch fällt nicht in den Nachlass


    ‌Der Erblasser kann den oder die Bezugsberechtigten im Lebensversicherungsvertrag klar und deutlich oder auch bloß pauschal (z.B. „mein Erbe“) benennen. Der Bezugsberechtigte darf dann die Versicherungssumme vom Versicherungsunternehmen einfordern, nachdem der Versicherungsnehmer gestorben ist. 

    ‌Mit der genauen Benennung der Begünstigten ermöglicht die Lebensversicherung eine Zuwendung „am Nachlass vorbei“. Die Versicherungssumme ist in diesem Fall nicht Teil des Nachlasses.

    Auszahlungsanspruch fällt in den Nachlass


    ‌Hat der Erblasser keinen Bezugsberechtigten benannt, so kommt der Auszahlungsanspruch automatisch dem Erben zu. In diesem Fall gehört die Versicherung zum Nachlass. Dieser unterliegt der Erbschaftssteuer. In der Praxis jedoch werden die meisten Versicherungen mit einem klar benannten Bezugsberechtigten abgeschlossen. Es ist daher untypisch, dass die Versicherung in den Nachlasswert fällt.

    Lebensversicherung und Pflichtteil

  • Lebensversicherung ganz in die Pflichtteilsberechnung ein: Ist kein Bezugsberechtigter im Versicherungsvertrag benannt, fällt die Versicherungsleistung in den Nachlass. Diese fließt dann auch in eine Pflichtteilsberechnung ein. 
  • Lebensversicherung fließt teilweise in die Pflichtteilsberechnung ein: Fällt die Lebensversicherung nicht in den Nachlass, kann ein Pflichtteilsberechtigter dennoch an der Lebensversicherung teilhaben. Nämlich durch den Pflichtteilsergänzungsanspruch.

  • Lebensversicherung – Recht einfach erklärt

    Wann ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?

    Mit einer Risikolebensversicherung können Menschen finanziell unterstützt werden, für den Fall, dass der Versicherungsnehmer stirbt. In der Regel ist das diejenige Person in einer Familie, die wirtschaftliche besonders wichtig ist (Hauptverdiener). Wenn diese Person stirbt, hat die überlebende Familie dann einen finanziellen „Polster“ und ist dadurch besser abgesichert. 

    ‌Weiterlesen: Risikolebensversicherung

    Wann ist eine Kapitallebensversicherung sinnvoll?

    Der Abschluss einer Kapitallebensversicherung ist heutzutage nicht mehr sinnvoll. Sie ist eine Mischung aus Risikoabsicherung und Vermögensbildung. Insgesamt hat sie mehr Nachteile als Vorteile. Es ist recht undurchsichtig, welche Kosten tatsächlich entstehen. Nur alte Verträge mit einer hohen Verzinsung (bis zu 4%) können vorteilhaft sein. 

    ‌Weiterlesen: Kapitallebensversicherung

    Wann soll ich eine Lebensversicherung widerrufen?

    Man sollte selbst nachrechnen oder von einem Experten (unabhängiger Versicherungsberater, Anwalt) nachrechnen lassen, ob sich die Versicherung für einen tatsächlich lohnt. Kommt dabei heraus, dass sie nachteilig ist, sollte man über eine Kündigung, einen Widerruf oder auch einen Verkauf nachdenken. Hat der Versicherungsvertrag problematische Formulierungen in rechtlicher Hinsicht, kann sie unter Umständen nachträglich widerrufen werden. 

    ‌Weiterlesen: Wie kann ich eine Lebensversicherung widerrufen?

    Wann fällt eine Lebensversicherung in den Nachlass?

    Die Lebensversicherung fällt nur in den Nachlass, wenn im Versicherungsvertrag niemand Bezugsberechtigter benannt wurde. Eine Lebensversicherung fällt nicht in den Nachlass, wenn Bezugsberechtigte klar (mit Namen) oder auch unklar („der Erbe ist bezugsberechtigt“) benannt wurden. Die Versicherung kann also „am Nachlass“ vorbei zugewendet werden, wenn der Bezugsberechtigte bekannt ist. 

    ‌Weiterlesen: Was ist zu Lebensversicherung und Erbrecht zu sagen?

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