Tochter ist Alleinerbe und erbt Haus und Geld: Den Pflichtteil kann sie ihren Geschwistern aus dem geerbten Geldvermögen auszahlen. © Adobe Stock | Halfpoint

Alleinerbe – Viele Möglichkeiten für einen alleinigen Erben

Alleinerbe ist, wer alles allein erbt. Wird ein Alleinerbe in einer letztwilligen Verfügung eingesetzt, sind alle anderen möglichen Erben automatisch enterbt. Aber wie wird man Alleinerbe? Welche Details sind zu beachten? Dieser Ratgeber gibt einen wichtigen Überblick über das Thema „Alleinerbe“.

Was ist ein Alleinerbe?


‌„Ich bestimme hiermit meine Freundin, Lea Schöneberg (geboren am 23. Mai in Dortmund, wohnhaft in der Apfelstraße 19, 01067 Dresden), zur Alleinerbin meines gesamten Vermögens.“ 

‌Der Begriff „Alleinerbe“ bezeichnet einen Erben, der den Nachlass eines Erblassers alleine erbt. Als Alleinerbe wird er alleiniger Gesamtrechtsnachfolger des Verstorbenen. Außer ihn gibt es keinen bzw. keine anderen Erben. Es hat also niemand das Recht, sich in die Erbangelegenheiten des Alleinerben einzumischen. Die Bezeichnung für eine erbende Person ist unterschiedlich, abhängig davon, welche Erbenstellung sie einnimmt.
  • Ein „Alleinerbe“ erbt alles alleine, im Gegenteil zur „Erbengemeinschaft“, bei welcher mehrere Erben den Erblasser beerben.  
  • Die bloße Bezeichnung „Erbe“ wird häufig als Überbegriff für sowohl einen Alleinerben als auch einen Erben in einer Erbengemeinschaft verwendet.  
  • Ein Erbe in einer Erbengemeinschaft wird zudem auch als „Miterbe“ bezeichnet. 

  • ‌Ein Alleinerbe kann auf verschiedene Art und Weise erben. Er kann zum Beispiel in einem Einzeltestament als Alleinerbe eingesetzt sein. Hat der Erblasser keine letztwillige Verfügung erstellt und gibt es nur einen gesetzlichen Erben, so beerbt dieser den Verstorbenen alleine.

    Welche Vor- und Nachteile hat es, alleiniger Erbe zu sein?


    Vorteile:

  • Auseinandersetzung umgehen: Erbt eine einzige Person, so erspart sie sich die Erbauseinandersetzung in einer Erbengemeinschaft, die möglicherweise noch in einer Teilungsversteigerung enden würde. Dem Erblasser kann es besonders wichtig sein, dass das Vermögen nicht zerschlagen wird. Zum Beispiel, wenn es um eine Hofübergabe geht, oder wenn eine Immobilie vererbt wird. 
  • Hinterbliebenen Partner absichern: Oft wollen Ehepartner, dass der überlebende Partner alleiniger Erbe wird, sobald ein Gatte verstirbt. Dies kann auch einfach wirtschaftliche Gründe haben. Ist zum Beispiel ein Partner vom Anderen finanziell abhängig, macht eine Alleinerbschaft Sinn. Hier ist aber zu beachten, dass Pflichtteilansprüche entstehen können, wenn Verwandte enterbt wurden. 
  • Testierfreiheit nutzen: Das Erbrecht zwingt keinen Erblasser, sein Vermögen an bestimmte Personen zu vererben. Vielmehr gibt es für ihn eine umfangreiche Testierfreiheit. Das heißt: Er kann an eine oder mehrere beliebige Personen vererben, den Nachlass in eine Stiftung geben und vieles mehr.  
  • Anerkennung für einen wichtigen Menschen: Häufig wird ein Alleinerbe eingesetzt, weil er dem Erblasser besonders am Herzen liegt. Vielleicht weil sie gute Freunde waren, der Erblasser sich mit dem Vermögen für die Pflege im Alter bedanken will oder aus anderen Gründen.  
  • Nachteile:

  • Hohe Steuerlast: Den Alleinerben kann unter Umständen eine hohe Steuerlast treffen. Anders als bei einer Erbengemeinschaft wird die Erbschaft nicht aufgeteilt. Ist der Nachlasswert höher als der Steuerfreibetrag der Erbschaftssteuer, muss jener Betrag versteuert werden, der den Freibetrag übersteigt. 
  • Für Schulden allein haften: Liegen hohe Schulden auf dem Nachlass, kann das dem Alleinerben große Probleme bereiten. Er sollte sich also so schnell wie möglich eine Übersicht darüber verschaffen, wie es hinsichtlich Schulden und Verbindlichkeiten aussieht. Ist es schwierig, einen Durchblick zu bekommen, sollte professionelle Hilfe beansprucht werden. Ein Nachlassverwalter kann hierbei helfen. Stellt sich heraus, dass die Erbschaft überschuldet ist oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt, muss umgehend Nachlassinsolvenz eingeleitet werden. 
  • Hinweis:
    Jeder Erbe kann ohne Angabe von Gründen die Erbschaft ausschlagen. Eine Ausschlagung muss aber innerhalb von 3 Monaten erfolgen, gerechnet von dem Zeitpunkt, an dem der Erbe Kenntnis von der Erbschaft erhalten hat. Man sollte sich daher beeilen und schnell prüfen, ob Schulden existieren.
  • Beerdigungskosten allein tragen: Wer alleine erbt, muss auch alleine die Beerdigungskosten zahlen. Die Kosten für die Beerdigung (damit ist auch eine Bestattung oder Beisetzung gemeint) können verschiedene Posten umfassen: Bestattungsinstitut, Trauerfeierlichkeiten, Grabstein, Grabschmuck etc. Eine Bestattung ist durchaus ein Kostenfaktor. Normalerweise kostet sie mindestens 7.000 Euro. Der Betrag kann man von der Erbschaftssteuer absetzen.  
  • Pflichtteilsanspruch entfällt nicht: Manche Erblasser glauben, wenn sie jemanden zum Alleinerben einsetzen, bekommt dieser tatsächlich das ganze Vermögen. Das stimmt nicht ganz. Denn: Pflichtteilsberechtigte (z.B. Abkömmlinge des Erblassers oder der Ehegatte) können einen Pflichtteil fordern. Dann muss ihnen der Alleinerbe die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils auszahlen. Durch eine geschickte Vorgehensweise kann der Pflichtteil der Enterbten verringert werden, sodass der Alleinerbe möglichst viel bekommt. 
  • Hinweis:
    Was gibt es bei einem Todesfall Wichtiges zu tun? Welche Schritte sind zu beachten? Wie organisiere ich eine Beerdigung und wer trägt die Kosten? In den Artikeln Checkliste Todesfall und Checkliste Beerdigung stehen alle relevanten Details.

    Wie kann ich Alleinerbe werden?


    ‌Alleinerbe kann man auf verschiedene Arten werden. Entweder durch …

  • ‌Jede dieser Arten, Vermögen zu erwerben, hat Vor- und Nachteile. Der Erblasser sollte sich daher einen guten Überblick über das Erbrecht verschaffen. Zumindest sollte er die Möglichkeiten kennen, wie er sein Vermögen weitergeben kann. Im Folgenden werden die einzelnen Arten der Erbeinsetzung im Hinblick auf eine Alleinerbschaft beschrieben.

    Alleinerbe durch gesetzliche Erbfolge


  • Gibt es kein Testament und keinen Erbvertrag, tritt beim Tod des Erblassers die gesetzliche Erbfolge ein. 
  • Gibt es mehrere gesetzliche Erben, dann erhält jeder Erbe einen Erbteil, der seiner gesetzlichen Erbquote entspricht. 
  • Gibt es nur einen einzigen gesetzlichen Erben, dann ist er Alleinerbe

  • ‌> Mehr zur gesetzlichen Erbfolge

    Alleinerbe durch Testament

  • Das Testament ist ein beliebtes erbrechtliches Instrument, in dem der Erblasser eine oder mehrere beliebige Personen als Erben einsetzen kann.  
  • Setzt der Erblasser im Testament nur einen einzigen Erben ein, so erbt dieser alles allein
  • Wer eine Person zum Alleinerben einsetzt, schließt damit automatisch alle anderen von der Erbschaft aus. Mit anderen Worten: Er enterbt alle anderen. Enterbt können freilich nur jene Personen werden, für die ein gesetzliches Erbrecht gilt. Diese dürfen dann aber einen Pflichtteil einfordern. 
  • Im Testament können viele weitere Regelungen getroffen werden. Zum Beispiel kann man einen Ersatzerben einsetzen, Vermächtnisse aussetzen, Auflagen erteilen (IV auf Auflagen) und vieles mehr. Darin kann man z.B. auch bestimmen, wer was genau erben soll (Teilungsanordnung). 
  • Es gibt verschiedene Arten von Testament: Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament, Ehegattentestament bzw. Berliner Testament usw. 
  • Das Testament hat für den Erblasser den Vorteil, dass er es jederzeit und ohne Begründung einseitig widerrufen kann. Der ursprünglich eingesetzte Erbe kann nichts dagegen unternehmen. 
  • Hinweis:
    Ein Vermächtnisnehmer ist kein Erbe. Er bekommt zwar einen bestimmten Nachlassteil, aber er tritt nicht in die rechtliche Nachfolge des Erblassers ein. Vermächtnisnehmer haben nur einen Anspruch auf die Herausgabe des Vermächtnisses. Sonst haben sie aber nichts mit der Erbschaft zu tun. Das Vermächtnis ist eine gute Möglichkeit, wie von der Erbschaft ausgeschlossene Personen trotzdem einen Vermögensgegenstand erwerben können.

    Alleinerbe durch Erbvertrag

  • Auch in einem Erbvertrag kann man einen Alleinerben einsetzen. 
  • Ein Erbvertrag ist ein Vertrag, in dem der Erblasser einer Person vertraglich versichert, einen bestimmten Erbteil oder die gesamte Erbschaft zu erhalten. 
  • Ein Erbvertrag entfaltet eine starke Bindungswirkung. Er lässt sich daher grundsätzlich nicht mehr rückgängig machen. Die Vertragspartner können aber eine Widerrufklausel einbauen. 
  • Beenden Ehegatten, die einen Erbvertrag abgeschlossen haben, ihre Ehe durch eine Scheidung, so wird der Erbvertrag automatisch unwirksam
  • Achtung:
    Schließen unverheiratete Personen einen Erbvertrag und trennen sie sich, bleibt der Ehevertrag aufrecht. Daher wird empfohlen, eine Widerrufklausel im Erbvertrag einzubauen.

    Alleinerbe durch Übertragung zu Lebzeiten

  • Alleinerbe kann man auch durch eine oder mehrere Schenkungen werden.  
  • Eine andere Bezeichnung für Schenkung ist Übertragung zu Lebzeiten oder vorweggenommene Erbfolge
  • Ein Vorteil der Schenkung ist die 10 Jahres Frist: Alle 10 Jahre darf der Beschenkte seinen Steuerfreibetrag voll ausschöpfen. 
  • Beispiel:
    Miriam Schneider vererbt ihr ganzes Vermögen an ihren Sohn Kurt. Kurt ist ihr einziges Kind, sie ist geschieden. Das Vermögen – eine Eigentumswohnung, ein Bankkonto und ein Sparbuch – hat einen Wert von 600.000 Euro. Zuerst überschreibt sie Kurt die Wohnung im Wert von 350.000 Euro. Nach 10 Jahren überschreibt sie ihm die restlichen 250.000 Euro. Kurt kann den Freibetrag für Kinder, in der Höhe von 400.000 Euro, geltend machen – alle 10 Jahre. In diesem Fall zahlt er keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer.

    Wie kann ich meinen Partner als Alleinerben einsetzen?


    ‌Für Partner gibt es spezielle Testamentsarten, welche die Erbschaft für den überlebenden Gatten passend regeln können. Zudem gibt es für jede Beziehungskonstellation eine mehr oder weniger geeignete Form der Erbeinsetzung. Was am Geeignetsten ist, muss im Einzelfall entschieden werden.

    Ehegatte wird Alleinerbe

  • Es gibt einen weitverbreiteten Irrtum: „Der Ehegatte erbt automatisch alles“. Wer davon ausgeht, kann sich eine Menge Ärger einhandeln. 
  • Gibt es neben dem Ehegatten Verwandte erster oder zweiter Ordnung, muss der Ehegatte einen Teil der Erbschaft abgeben, wenn keine letztwillige Verfügung (also Testament / Erbvertrag) existiert. 
  • Wenn sich Ehegatten als Alleinerben einsetzen wollen, machen sie das am Besten in einem gemeinschaftlichen Testament.  
  • Der überlebende Ehegatte behält durch das gemeinschaftliche Testament die Kontrolle über die Erbschaft. Je nach enthaltenen Vereinbarungen darf er auf das ganze Vermögen zugreifen oder nur auf einen Teil davon
  • Der Vorerbe hat üblicherweise weit weniger Rechte als ein Vollerbe. Er ist quasi nur der Verwalter des Nachlasses, bis er verstirbt und der Nachlass an die Nacherben geht. 
  • Das populärste gemeinschaftliche ist das Berliner Testament, auch Ehegattentestament genannt. Traditionellerweise ist der überlebende Gatte Alleinerbe (Vollerbe). Die Kinder erben als Schlusserben erst dann, sobald auch der zweite Ehegatte / Elternteil tot ist. 

  • ‌> Mehr über das Erbrecht von Ehegatten
    Hinweis:
    Ehegatten können ein gemeinschaftliches Testament – solange sie leben – jederzeit einvernehmlich widerrufen. Will nur einer das Testament rückgängig machen, muss er beim Notar eine entsprechende Erklärung abgeben.

    Eingetragener Lebenspartner wird Alleinerbe

  • Die eingetragene Lebenspartnerschaft verschafft homosexuellen Paaren einen rechtlichen Rahmen für ihre Beziehung. Sie sind Ehepaaren rechtlich mittlerweile weitgehend gleichgestellt. 
  • Eingetragene Lebenspartner können sich mit denselben erbrechtlichen Instrumenten beerben wie Ehegatten. 
  • Ein überlebender eingetragener Lebenspartner wird Alleinerbe, wenn es keine Verwandten der ersten und zweiten Ordnung und auch keine letztwillige Verfügung gibt, in der etwas anderes bestimmt wurde.  
  • Lebensgefährte wird Alleinerbe

  • Für Paare in nichtehelichen Lebensgemeinschaften ist das Erben in mehrfacher Hinsicht erschwert.  
  • Lebensgefährten können sich gesetzlich nicht gegenseitig beerben. Sie sind nämlich nicht verwandt.  
  • Sie können zudem kein gemeinsames Testament erstellen. 
  • Personen, die in „wilder Ehe“ leben und sich als Alleinerben einsetzen wollen, müssen also auf andere Möglichkeiten zurückgreifen. 
  • Sie können sich entweder in zwei Einzeltestamenten zu Alleinerben einsetzen. 
  • Oder sie schließen einen Erbvertrag ab, in dem sie sich wechselseitig zu Alleinerben bestimmen. Dabei sind grundsätzlich dieselben Formulierungen, wie auch in einem gemeinschaftlichen Testament möglich. Der Gang zum Notar ist für den Erbvertrag Pflicht. 
  • Ein anderer Nachteil besteht bei der Besteuerung: Lebensgefährten können nur einen kleinen Steuerfreibetrag von 20.000 Euro nutzen. Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner jedoch 500.000 Euro. 
  • Achtung:
    Es passiert mitunter, dass ein Erblasser verheiratet ist und eine außereheliche „Freundin“ hat, die er als Alleinerbin einsetzt. Früher war das noch unmöglich. Ob das rechtlich durchgeht, hängt unter anderem davon ab, zum Beispiel wie lange die außereheliche Beziehung Bestand hatte. Mittlerweile ist die Gesetzgebung in dieser Hinsicht nicht mehr so streng. Wer so etwas plant, sollte im Vorhinein einen Anwalt fragen, welche Möglichkeiten es gibt.

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    Wer erbt, wenn der Alleinerbe verstorben ist?


    ‌Viele stellen sich die Frage, wer erbt, wenn der Alleinerbe verstirbt. Dabei kommt es darauf an, ob der Alleinerbe die Erbschaft schon angetreten hat, oder ob er vor dem Erblasser verstirbt.

    Alleinerbe hat die Erbschaft schon angetreten

  • Nachdem der Erblasser verstorben ist, erbt der eingesetzte Alleinerbe automatisch. Er braucht nichts weiter zu tun, um die Erbschaft zu erhalten.  
  • Wenn dann auch der Alleinerbe verstirbt, beerben ihn seine gesetzlichen Erben bzw. jene, die er als Erben bestimmt hat.
    ‌ 
  • Alleinerbe verstirbt, bevor der Erblasser verstirbt

  • In diesem Fall erbt der Ersatzerbe, sofern ein solcher eingesetzt wurde. Wurde kein Ersatzerbe bestimmt, so kann der Erblasser sein Testament widerrufen und einen anderen Erben einsetzen.  
  • Verstirbt der Erblasser ohne das Testament ändern zu wollen oder zu können, so kann das Testament auch ausgelegt werden. Dabei wird versucht, herauszufinden, wen der Erblasser als Ersatzerben möchte. 
  • Wird kein Ersatzerbe gefunden, kommt die gesetzliche Erbfolge zur Geltung. In diesem Fall erbt die nächste erbberechtigte Verwandtschaftsordnung. 
  • Hinweis:
    Wenn sich der Erblasser schon die Mühe macht, ein Testament zu erstellen, sollte er gleich auch einen Ersatzerben bestimmen. Sicher ist sicher. Ansonsten würden vielleicht Personen an die Erbschaft kommen, die der Erblasser bewusst vom Nachlass ausschließen wollte.

    Vorlagen fürs Einsetzen eines Alleinerben im Testament


    ‌Folgende Formulierungen dienen als Beispiel. Sie können im eigenen Testament übernommen werden. Diese Vorlagen sind nur Beispiele, die auf die eigene Situation angepasst werden müssen. Wichtig ist auch, dass im Testament oder Erbvertrag auch immer Angaben zu den persönlichen Daten der eingesetzten Erben gemacht werden müssen.

    Wichtig für das Testament ist:

  • Testament muss entweder von einem Notar oder handschriftlich vom Erblasser erstellt werden. 
  • Datum und Ort sollen am Testament ersichtlich sein. 
  • Die eingesetzten Erben sollten mit Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und Wohnadresse angegeben werden, um Missverständnisse zu vermeiden. 
  • Die Formulierungen sollen klar sein und sich nicht widersprechen. Widersprüchlich verwendete Rechtsbegriffe zum Beispiel, können ein Testament unwirksam machen. 
  • Hinweis:
    Wer ein Testament schreibt, muss viele Formvorschriften beachten. Ein handschriftliches (privatschriftliches) Testament ist anfällig für Fehler. Die sicherere Variante wäre, für die Erstellung einen Anwalt bzw. Notar zu beauftragen.

    Vorlage für Alleinerbschaft im gemeinschaftlichen Testament


    ‌„Wir Ehegatten, Simon und Sarah Roßmann, setzen uns hiermit gegenseitig zu Alleinerben ein.“

    Vorlage für Alleinerbschaft im Berliner Testament


    ‌„Wir Ehegatten, Mario und Sandra Krunic, setzen uns wechselseitig als Alleinerben ein. Nachdem der von uns überlebende Ehegatte verstorben ist, sollen unsere Kinder, Mila Radic (geboren am 12. März 1990 in Brandenburg, wohnhaft in Bauweg 54, 86157 Augsburg) und Dragan Krunic (geboren am 8. Dezember 1998 in Berlin, wohnhaft in Rüdigergasse 19, 13055 Berlin), als Schlusserben zu gleichen Teilen erben.“

    Vorlage für Alleinerbe mit Auflagen und Ersatzerben


    ‌„Ich, Lana Löffler, setze hiermit meinen Sohn, Ralph (geboren am 26. Juli 1987 in Frankfurt, wohnhaft in Palmgasse 38, 60486 Frankfurt), als Alleinerben ein. Sollte Ralph vor mir versterben, soll meine Schwester, Michaela (geboren am 14. Februar 1970 in Münster, wohnhaft in Hofstraße 71, 96052 Bamberg), Ersatzerbin werden. Der Erbe hat für die Grabpflege meines Grabes ein Leben lang zu sorgen. “

    Wann muss der Alleinerbe einen Pflichtteil auszahlen?


    ‌Wer vom Erblasser enterbt wurde, kann eine Pflichtteilsanspruch haben. Ein Alleinerbe muss den Pflichtteil an die Pflichtteilsberechtigten auszahlen. Tut er das nicht, können die Pflichtteilsberechtigten vor Gericht gehen und ihn dort durchsetzen. Sie müssen den Pflichtteil aber innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis des Erbfalls einfordern. Ansonsten verjährt der Anspruch.

    Folgende enterbte Personen haben Anspruch auf Pflichtteil:

  • Alle Kinder des Erblassers (eheliche, uneheliche und adoptierte Kinder
  • Enkel und ihre Abkömmlinge (wenn deren erbberechtigter Elternteil verstorben ist) 
  • Der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner des Erblassers 
  • Eltern des Erblassers (wenn keine Verwandten ersten Grades bzw. der Ehegatte leben) 
  • Hinweis:
    Hat der Erblasser jemanden weniger als 10 Jahre vor seinem Tod beschenkt, so gilt: Diese Schenkung muss zu einem gewissen Prozentsatz zur Erbschaft hinzugezählt werden. Der Pflichtteilsbetrag des Enterbten erhöht sich dadurch. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch kann also mitunter verhindern, dass Personen durch Schenkungen komplett enterben werden.

    Keinen Anspruch auf Pflichtteil haben (entgegen der häufigen Meinung):

  • Geschwister des Erblassers 
  • Ex-Partner / Ex-„eingetragene Lebenspartner“ des Erblassers
  • Die Eltern des Erblassers (nur wenn Verwandte ersten Grades leben) 
  • Lebensgefährten und alle anderen Nicht-Verwandte des Erblassers 
  • Wie viele Steuern zahlt ein Alleinerbe?


    ‌Aus Sicht der Erbschaftssteuer kann es für einen Alleinerben Nachteile geben. Einem alleinerbenden Ehegatten beispielsweise steht ein Steuerfreibetrag von 500.000 Euro zu. Möglicherweise kann er auch einen Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro beanspruchen. Gibt es Witwenrente, wird dieser Freibetrag gekürzt. 

    ‌Alles, was den Erbschaftssteuerfreibetrag übersteigt, muss zu einem bestimmten Steuersatz versteuert werden. Die Erbschaftssteuer steigt progressiv mit dem Nachlasswert. Wichtig ist auch der Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Alleinerben: Dieser bestimmt die Steuerklasse.

    Erbschaftssteuerfreibeträge (Auszug)

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro steuerfrei 
  • Kinder (leibliche und adoptierte sowie Stiefkinder: 400.000 Euro steuerfrei 
  • Enkel: 200.000 Euro steuerfrei 
  • Lebensgefährten: 20.000 Euro steuerfrei 
  • Achtung:
    Grundsätzlich muss man jede Erbschaft und Schenkung beim Finanzamt melden. Das macht man in einer formlosen Erklärung, die man dem Finanzamt innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis des Erbfalls oder der Schenkung übermittelt. Liegt der Erwerb über dem Steuerfreibetrag, verlangt das Finanzamt eine Erbschaftssteuererklärung.

    Steuern sparen für Alleinerben


    ‌Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Erblasser und Alleinerbe die Steuer umgehen oder mindern können. Zum Beispiel durch …
  • Vermächtnisse (z.B. Supervermächtnis im Berliner Testament) 
  • Ausschöpfung des Steuerfreibetrags / der Steuerfreibeträge 
  • Vorweggenommene Erbfolge 
  • Herstellung einer Verwandtschaftsbeziehung zwischen Erblasser und Alleinerben 
  • Ausnutzung bestimmter Möglichkeiten bei Immobilien
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  • Alleinerbe – Recht einfach erklärt

    Welche Vorteile und Nachteile gibt es für Alleinerben?

    Da ein Alleinerbe in die Gesamtrechtsnachfolge des Verstorbenen eintritt, ist er ab dem Erbfall für den gesamten Nachlass allein verantwortlich. Ein großer Vorteil ist zum Beispiel, dass sich der Alleinerbe eine Erbauseinandersetzung einer Erbengemeinschaft erspart. Ein Nachteil ist zum Beispiel: Sind Schulden und Verbindlichkeiten vorhanden, muss er sich grundsätzlich allein um ihre Begleichung kümmern. 

    ‌Weiterlesen: Welche Vor- und Nachteile hat es, alleiniger Erbe zu sein?

    Wie wird man alleiniger Erbe?

    Um Alleinerbe zu werden, gibt es eine ganze Reihe an rechtlichen Möglichkeiten. Da gibt es das Einzeltestament, das gemeinschaftliches Testament (z.B. für Ehegatten), den Erbvertrag oder die gesetzliche Erbfolge. Das gesetzliche Erbrecht wird angewendet, wenn keine letztwillige Verfügung vorhanden ist. Zudem gibt es beliebte Möglichkeiten, Vermögen möglichst steuergünstig weiterzugeben: etwa die Schenkung zu Lebzeiten. 

    ‌Weiterlesen: Wie kann ich Alleinerbe werden?

    Wie wird mein Partner Alleinerbe?

    Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner bietet sich besonders ein gemeinschaftliches Testament an. Darin können sie sich wechselseitig zu Alleinerben bestimmen. Lebensgefährten können kein gemeinsames Testament erstellen; sie können aber gleichwertige Regelungen in einem Erbvertrag vereinbaren. 

    ‌Weiterlesen: Wie kann ich meinen Partner als Alleinerben einsetzen?

    Wer bekommt den Nachlass, wenn der Alleinerbe verstorben ist?

    Gibt es keine letztwillige Verfügung, greift ja das gesetzliche Erbrecht. In diesem Fall erben einfach jene Personen, die in der nächsten Ordnung der Erbberechtigten stehen. Gibt es aber eine letztwillige Verfügung, kann der Erblasser einen Ersatzerben einsetzen. Wenn kein Ersatzerbe bestimmt wurde, kann das Testament ausgelegt werden. Dabei wird erwogen, welchen Willen der Erblasser am ehesten hätte. Die Frage, wer anstelle des Alleinerben erbt, hängt also von einigen Faktoren ab. 

    ‌Weiterlesen: Was ist, wenn der Alleinerbe verstorben ist?

    Wann hat der Alleinerbe Pflichtteilsberechtigte zu befriedigen?

    Hat der Erblasser einen Alleinerben eingesetzt und gibt es noch andere Erbberechtigte, so sind diese faktisch enterbt. Der Alleinerbe muss dann einen Betrag auszahlen, der der Hälfte des gesetzlichen Erbteils des Enterbten entspricht. 

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