Person verabschiedet sich mit Blumen am Sarg © Adobe Stock | Syda Productions

Checkliste Todesfall – Diese Dinge sollten Sie erledigen

Stirbt ein Mensch, stellen sich die Angehörigen und Freunde viele Fragen. Neben Verarbeitung und Trauer stehen viele organisatorische Aufgaben an. Um Ihnen diese Zeit wenigstens etwas zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Schritte zusammengefasst, die Sie nach einem Todesfall beachten sollten.

Erste Maßnahmen


‌Nachstehend finden Sie die wichtigsten organisatorischen Schritte, die Sie nach einem Todesfall erledigen sollten. Die Punkte beziehen sich nicht nur auf Handlungen, die erbrechtlich relevant sind, sondern auch auf solche, die wirtschaftlich und verwaltungstechnisch wichtig sind.

1) ‌Totenschein: Unmittelbar nach dem Sterbefall muss der Arzt einen Totenschein (auch Todesbescheinigung oder Leichenschauschein genannt) ausstellen. Mit einem Totenschein kann man anschließend eine Sterbeurkunde beantragen. 

‌>> Tipp: Ein Totenschein muss nicht extra beantragt werden. Der Arzt händigt einen solchen aus. 

‌2) Sterbeurkunde: Am ersten Werktag nach dem Todesfall sollte man eine Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen. Dafür muss man den Totenschein und einen Personalausweis des Toten (spätestens 3 Tage nach dem Sterbefall) vorweisen können. 

‌>> Tipp: Rufen Sie vorher beim Standesamt an. Möglicherweise brauchen diese dort noch mehr Dokumente, z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil etc. 

‌3) Benachrichtigungen: Sie sollten alle Verwandten und Freunde, sowie Vermieter, Arbeitgeber, etwaige Vereine und andere Institutionen kontaktieren, die über den Todesfall Bescheid wissen sollten. Der Kontakt mit Angehörigen, Freunden und Verwandten kann zudem bei der Kummerbewältigung helfen. 

‌>> Tipp: Übernehmen Sie sich nicht mit den Aufgaben, sondern bitten Sie Nahestehende um Unterstützung bei der Organisation. 

‌4) Trauerfeier: Am ersten Werktag nach dem Todesfall sollte man ein Bestattungsamt kontaktieren. Ein Bestattungsunternehmen kümmert sich dann in der Regel um die Organisation des Begräbnisses. Sie sollten auch jene religiöse Gemeinschaft kontaktieren, der der Verstorbene angehört hat, um einen Gedenkgottesdienst oder andere religiöse Zeremonien zu planen. 

‌>> Tipp: Beachten Sie mögliche Anordnungen im Testament sowie Hinweise auf Wünsche des Erblassers durch ihm Nahestehende. 

‌5) Unterlagen: Dokumente wie Personalausweis, Pass, Geburtsurkunde, Stammbuch, Organspende-Ausweis, Krankenversicherungsgarte, elektronische Gesundheitskarte und Versicherungsverträge zusammensuchen. Diese sind bei vielen Behörden und Ämtern vorzuweisen. 

>> Tipp: Machen Sie einen Ordner, damit Sie das Wichtigste immer griffbereit haben. 

‌6) Vollmacht: Es sollte geprüft werden, ob der Erblasser jemanden Bevollmächtigt hat. Es gibt verschiedene Arten von Vollmacht: trans- oder postmortale Vollmacht, Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, usw. Bevollmächtigte sollten schnell über den Erbfall informiert werden. 

>> Tipp: Als Erbe haben Sie grundsätzlich das Recht, eine Vollmacht zu widerrufen, um handlungsfähig zu bleiben. 

‌7) Testament: Ist ein Testament vorhanden, muss es umgehend beim Nachlassgericht eingereicht werden. Mehr dazu weiter unten.

‌>> Tipp: Das Gesetz schreibt vor, dass auch zerrissene Testamente oder Entwürfe dem Gericht übergeben werden müssen. 

‌8) Lebens- und Unfallversicherung: Unfallversicherung innerhalb von 48 Stunden und Lebensversicherung innerhalb 72 Stunden nach dem Todesfall kontaktieren. Das ist sehr wichtig, um Probleme bei der Auszahlung zu vermeiden. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, an dem Sie über den Tod erfahren. Gibt es einen Bezugsberechtigten, ist oft nicht klar, ob letztlich der Bezugsberechtigte oder der Erbe Anspruch auf Auszahlung hat.

‌>> Tipp: Erbe und Bezugsberechtigter sollten sich ausmachen, wer die Auszahlung erhält. Andernfalls „gewinnt“ einfach derjenige, der schneller handelt.

Erbschaft annehmen oder ausschlagen?

Frage

1. Überblick verschaffen

‌2. Antwort

‌‌
‌3. Antwort

Soll ich Erbschaft annehmen oder ausschlagen?

  • Gibt es ein Testament oder einen Erbvertrag (IV - Erbvertrag)? Damit gehen wichtige Fragen zum Inhalt einher: Muss man einen Pflichtteil auszahlen? Ist das Testament mit Auflage / Vermächtnis beschwert? usw. Mehr dazu im nächsten Abschnitt (IS – 3. Testament und Erbvertrag – wichtige Fragen)
  • Wichtige Rechnungen und Dokumente des Erblassers durchforsten.
  • Mit der Bank in Verbindung setzen und finanzielle Situation des Erblassers klären.
  • Mögliche Gläubiger kontaktieren und Sachlage klären.
  • Nachlassverzeichnis bzw. Vermögensübersicht anfertigen.
  • Ist geerbte Immobilie stark beschädigt oder baufällig?
  • Immobilie möglicherweise von Gutachter bewerten lassen.


  • ‌🡪 Bei Ausschlagung
  • Ausschlagung beim Nachlassgericht bekanntgeben
  • First zur Bekanntgabe: 
    ‌6 Wochen ab Kenntnis über den Erbfall 
    ‌bei Testament läuft Frist ab Verkündung des Testaments ab 
    ‌bei Auslandserbfall = 6 Monate Frist 


  • 🡪 Bei Annahme
  • Erbschaft gilt automatisch als angenommen, wenn sie nicht ausgeschlagen wird. Wollen Sie annehmen, müssen Sie dafür nichts weiter tun. 
  • Testament und Erbvertrag

    Frage

    Antwort‌
    ‌‌‌

    ‌Antwort


    ‌Antwort

    Gibt es ein Testament oder einen Erbvertrag? 
    ‌‌

    🡪 Nein

  • Wer ist gesetzlicher Erbe?
  • Beim Nachlassgericht fragen, vielleicht hat der Verstorbene ein Testament dort hinterlegt.

  • 🡪 Ja, Testament

  • Testament an Nachlassgericht übergeben
  • Wer wurde als Erbe eingesetzt?
  • Wurden Vermächtnisse ausgesetzt?
  • Wurde jemand enterbt, gibt es Pflichtteilsberechtigte?
  • Wurden Auflagen angeordnet oder Bedingungen gestellt?
  • Ist ein Testamentsvollstrecker angeordnet?
  • Wer ist der aktuelle Besitzer des Nachlasses / der Nachlassgegenstände?
  • Vermögen im Ausland vorhanden?
  • Gibt es Erbverzichte oder Pflichtteilsverzichte anderer Erben?
  • Gibt es Ausgleichspflichten?


  • ‌🡪 Ja, Erbvertrag

  • Wer wurde als Erbe bestimmt?
  • Gibt es Vermächtnisnehmer?
  • Wurden Auflagen angeordnet?
  • Bestehen Pflichtteilsansprüche?
  • Wer besitzt den Nachlass / die Nachlassgegenstände?
  • Gibt es im Ausland gelegene Vermögensteile?
  • Hat jemand Ausgleichspflichten?
  • Weitere Maßnahmen


    ‌Nachdem die allerwichtigsten Schritte erledigt sind, sollten Sie sich zudem mit nachstehenden Angelegenheiten beschäftigen. Handeln Sie aber auch hier schnell. Eine Testamentsanfechtung etwa sollte frühzeitig geplant werden. 

    ‌Zudem verlangen die meisten Banken einen Erbschein zur Einsichtnahme oder Kontoverwaltung. Bis der Erbschein auch wirklich bei Ihnen eintrifft, können mehrere Wochen vergehen. Rasches und organisiertes Vorgehen ist also auch hier gefragt: 

    ‌1) Erbschein: 
    ‌Der Erbschein weißt den Erben als solchen aus. Er dient zur Vorlage bei vielen Institutionen, etwa Banken, Versicherungsunternehmen, Grundbuchämtern usw. zur Verfügung über Konten etc. Einen Erbschein muss man beim Nachlassgericht beantragen. In Ausnahmefällen reicht anstelle des Erbscheins ein öffentliches Testament mit Eröffnungsprotokoll. Mehr dazu

    ‌>> Tipp: Am besten Sie rufen jene Institutionen an, bei denen Sie etwas im Zusammenhang mit der Erbschaft erledigen müssen, und fragen, welche Dokumente benötigt werden. 

    ‌2) Testament anfechten: 
    ‌Kann man nachweisen, dass der Erblasser unter Drohung gezwungen wurde, das Testament zu schreiben, oder, dass er es aufgrund einer Irrung verfasst hat, kann eine Anfechtung Sinn machen. Ebenso dann, wenn der Verdacht besteht, dass der Erblasser geistig schwer beeinträchtigt war. Alle Gründe für eine Anfechtung

    ‌>> Tipp: Die Anfechtung eines Testaments ist eine komplizierte Angelegenheit. Lassen Sie sich dabei jedenfalls von einem Anwalt für Erbrecht helfen. 

    ‌3) Nachlass überschuldet: 
    ‌Will der Erbe sein Privatvermögen schützen, weil die Erbschaft mit hohen Schulden behaftet ist, muss er einen Nachlassverwalter oder ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragen. 

    ‌>> Tipp: Eine Nachlassverwaltung ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Nachlass unübersichtlich ist, nicht aber bei ganz offensichtlicher Überschuldung des Nachlasses. 

    ‌4) Bankkonten auflösen: 
    ‌Kontaktieren Sie alle Kreditinstitute, bei denen noch Angelegenheiten zu regeln sind. Da es kein zentrales Kontoregister gibt, muss jede Bank einzeln kontaktiert werden. Um zu erfahren, ob es Konten gibt, melden Sie sich bei folgenden Einrichtungen: Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Service „Kontonachforschung“ des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken, Bundesverband Deutscher Banken (für Privatbanken). 

    ‌>> Tipp: Durchsuchen Sie die Unterlagen des Verstorbenen, um Hinweise auf Konten zu erhalten. 

    ‌5) Laufende Verträge: 
    Mietvertrag, Versicherungen (Krankenversicherung und Krankenzusatzversicherungen, Hausratsversicherung, Kfz-Versicherung, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Unfallversicherung etc.) kündigen. Werden sie nicht mehr benötigt, so sollten auch Verträge beim Mobilfunkanbieter, Telefonanschlüsse, Abos und die Mitgliedschaft bei Vereinen gekündigt werden. 

    ‌>> Tipp: Erben müssen sich stets bewusst sein, dass sie automatisch in die Vertragsbeziehungen des Erblassers eintreten. 

    ‌6) Rente: 
    ‌Ist Ihr Ehegatte verstorben, prüfen Sie, ob Sie eine Hinterbliebenenrente oder die Betriebsrente bekommen. Beantragen Sie die Hinterbliebenenrente beim gesetzlichen Rentenversicherer innerhalb von drei Monaten nach dem Todesfall. 

    ‌>> Tipp: Stirbt Ihr Ehegatte, sollten Sie Ihren Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente prüfen. 

    ‌7) Steuerpflichten: 
    ‌Ein Erbe muss innerhalb von 3 Monaten den Tod des Erblassers beim Finanzamt bekanntgeben. Die zu entrichtende Erbschaftssteuer hängt von der Höhe des Erbschaftswerts ab. Zudem: Klären Sie, ob vielleicht noch eine Steuererklärung aussteht. 

    ‌>> Tipp: Haben Sie den Verdacht, dass der Tote Steuern hinterzogen hat, kontaktieren Sie am besten einen Steuerberater. 

    ‌8) Grundbuch berichtigen: 
    ‌Erben Sie ein Grundstück, müssen Sie sich als neuer Eigentümer im Grundbuch eintragen. Diesen Vorgang nennt man Grundbuchberichtigung. Das erledigen Sie beim Grundbuchamt. 

    ‌>> Tipp: Müssen Sie den Grundbucheintrag ändern, sollten Sie bald einen Erbschein beantragen. 

    ‌9) Nachsendeauftrag: 
    ‌Bei der Deutschen Post soll ein Nachsendeauftrag eingerichtet werden. Das geht online oder in einer Postfiliale. Damit bewirkt man, dass die Post des nun Verstorbenen an eine neue Adresse (des Erben) gesendet wird. So können Sie auch über laufende Verträge und etwaige Verbindlichkeiten erfahren. 

    ‌>> Tipp: Jetzt Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post einrichten 

    ‌10) Aktuelle Gerichtsverfahren 
    ‌Ist zum Todeszeitpunkt des Erblassers ein Gerichtsverfahren anhängig, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie es damit weitergeht. Wurde der Erblasser anwaltlich vertraten und stirbt, wird das Verfahren grundsätzlich weitergeführt. Ohne anwaltliche Vertretung wird das Verfahren vorerst ausgesetzt. Stirbt ein Ehegatte während eines laufenden Scheidungsverfahrens, bevor der Scheidungsbeschluss rechtskräftig ist, wird der überlebende Ehegatte zum Witwer / zur Witwe. 

    ‌>> Tipp: Treten Sie am besten mit dem Anwalt des Erblassers in Verbindung, um die Sachlage zu klären. 

    ‌11) Digitaler Nachlass 
    ‌Sind digitale Daten vorhanden? Konten auf Facebook, Twitter, LinkedIn, Xing, Instagram? Diese sollten möglicherweise gelöscht oder auf „Gedenkzustand“ gestellt werden, damit die virtuellen Freunde sehen können, dass der Mensch verstorben ist. Gegebenenfalls wird eine Sterbeurkunde oder auch ein Erbschein verlangt. Mehr darüber, wie Sie den digitalen Nachlass regeln können. 

    ‌>> Tipp: Finden Sie heraus, ob der Erblasser ein Verzeichnis für Accounts Passwörter erstellt hat.

    Kosten beim Erbfall


    ‌Bei einem Erbfall ergeben sich für mindestens folgende Bereiche Kosten:
  • Beerdigung
  • Gericht und Testamentseröffnung
  • Anwalt und Notar 
  • Erbschein
  • Testamentsvollstrecker
  • Weiterführende Artikel


    ‌Im Zusammenhang mit einem Todesfall sind vor allem auch folgende Themen relevant:

    ‌‌>> Gesetzliche Erbfolge 
    ‌‌>> Erbvertrag
    ‌‌>> Gemeinschaftliches Testament
    ‌‌>> Supervermächtnis
    ‌‌>> Vermächtnis
    ‌‌>> Auflagen
    ‌‌>> Erbengemeinschaft
    ‌‌>> Teilungsanordnung
    ‌‌>> Testamentsvollstrecker
    ‌‌>> Testament anfechten
    ‌‌>> Erbschein

    Hier steht Ihnen eine Checkliste zum Downloaden zur Verfügung:‌
    DOWNLOAD CHECKLISTE

    Checkliste Todesfall – Recht einfach erklärt

    Was tun bei Todesfall?

    Totenschein erhalten; Sterbeurkunde beantragen; Lebens- und Unfallversicherung innerhalb von 48 Stunden nach dem Tod kontaktieren; wichtige Unterlagen zusammentragen; Bestattung organisieren; Verwandte, Freunde, Arbeitgeber kontaktieren; Hinterbliebenenrente oder Betriebsrente klären; wichtig: herausfinden, ob es Testament oder Erbvertrag gibt. 

    ‌Weiterlesen: Allererste Maßnahmen

    Wie bekomme ich einen Totenschein?

    Der Arzt stellt den Totenschein aus, nachdem er den Tod eines Menschen festgestellt hat. Jeder Arzt kann das machen (im Krankenhaus, Privatarzt, Notarzt etc.) 

    ‌Weiterlesen: Allererste Maßnahmen

    Wo bekomme ich eine Sterbeurkunde?

    Die Sterbeurkunde müssen Sie beim Standesamt beantragen. Und zwar bei jenem, das für den letzten Wohnort des Toten zuständig ist. Dafür müssen Sie die Sterbeurkunde des Erblassers sowie einen Ausweis und gegebenenfalls andere Dokumente (Scheidungsurteil o.a.) vorzeigen. 

    ‌Weiterlesen: Allererste Maßnahmen

    Soll ich Erbschaft annehmen oder ausschlagen?

    Das sollten Sie erst beantworten, nachdem Sie sich einen Überblick über den Nachlass gemacht haben. Wie hoch sind die Schulden? Immobilien baufällig? Zudem, äußerst wichtig: Was steht im Testament? Ist es mit Vermächtnis oder Auflagen beschwert? Gibt es Pflichtteilsberechtigte? 

    ‌Weiterlesen: Erbschaft annehmen oder ausschlagen?

    Was, wenn ich ein Testament finde?

    Finden Sie ein Testament, müssen Sie es unverzüglich dem Gericht übermitteln. Auch Entwürfe eines Testaments, ein zerrissenes Testament oder alles, was ungefähr wie ein Testament aussieht, müssen Sie ans Gericht übergeben. Tun Sie das nicht, machen Sie sich strafbar. 

    ‌Weiterlesen: Testament und Erbvertrag

    Wie finde ich heraus, wo der Erblasser Konten hat?

    Da es kein zentrales Kontoregister gibt, sind die Banken einzeln zu kontaktieren. Beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband, können Sparkassenkonten aufgespürt werden. Mit dem Service „Kontonachforschung“ des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken können Konten bei Volks- und Raiffeisenbanken ausgeforscht werden. Dasselbe für Privatbankkonten beim Bundesverband Deutscher Banken. 

    ‌Weiterlesen: Weitere Maßnahmen?

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