Erblasser stellt Vollmacht an Sohn aus, damit sie nach Todesfall Erbschaft verwalten kann. © Adobe Stock | Minerva Studio

Transmortale und postmortale Vollmacht – Vertretung des Erblassers und der Erben

Die transmortale und die postmortale Vollmacht bezeichnen keine eigenen Arten von Vollmacht. Sie machen nur eine Aussage darüber, ab wann die Vollmacht gilt. In der Regel ist damit eine Vorsorgevollmacht gemeint, es kann sich dabei aber auch um andere Vollmachtsarten handeln, z.B. Bankvollmacht.

Transmortale und postmortale Vollmacht – Überblick


  • ‌Mit einer Vollmacht kann der Erblasser bzw. Vollmachtgeber für die Zeit bereits vor sowie unmittelbar nach seinem Tod Sicherheit schaffen. Denn oft ist es so, dass noch nicht gleich bekannt ist, wer den Nachlass erbt. Bis zu einer Testamentseröffnung oder der Erteilung eines Erbscheins vergehen üblicherweise Wochen. Damit der Nachlass also bis dahin nicht „in der Schwebe hängt“, kann die Ernennung eines Bevollmächtigten sinnvoll sein. 

    ‌Die Begriffe transmortale Vollmacht und postmortale Vollmacht bezeichnen also nur, für welchen Zeitraum eine Vollmacht gilt. Über den Inhalt der Vollmacht sagen sie nichts aus. Eine Person kann also in einer Vorsorgevollmacht, Bankvollmacht (auch Kontovollmacht genannt) oder einer anderen Art von Vollmacht bestimmen, dass sie z.B. „über den Tod hinaus“ gültig ist.

Was ist eine transmortale Vollmacht?


‌Eine transmortale Vollmacht ist eine „Vollmacht über den Tod hinaus“. Das bedeutet, sie bleibt auch wirksam, nachdem der Vollmachtgeber verstorben ist. Sie entfaltet ihre Wirksamkeit bereits zu Lebzeiten des Vollmachtgebers und behält sie auch nach seinem Versterben.
Achtung:
Häufig erlischt eine Vollmacht nicht automatisch mit dem Tod des Vollmachtgebers. Hat er nicht ausdrücklich angeordnet, dass die Vollmacht „transmortal“ gelten soll, kann sie unter Umständen trotzdem über den Tod hinaus gelten. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten aufträgt, dieser soll den Nachlass abwickeln. Der Vollmachtgeber soll sich also im Vorab eingehend darüber beraten lassen, welche Auswirkungen die Formulierungen haben.

Was ist eine postmortale Vollmacht?


‌Die postmortale Vollmacht ist eine Vollmacht, die ihre Wirksamkeit erst dann entfaltet, wenn der Vollmachtgeber tot ist. Der Bevollmächtigte kann also erst nach dem Tod des Vollmachtgebers aktiv werden. 

‌Diese Art von Vollmacht wird in Deutschland selten gewählt, in vielen Staaten ist sie gar verboten. Sinn und Zweck dieser Vollmacht ist die Vertretung des Erblassers bzw. der Erben für die Zeit unmittelbar nach dem Todesfall des Erblassers.

Welchen Sinn hat eine transmortale oder postmortale Vollmacht?

  • Vertretung des Erblassers / der Erben: Mit der transmortalen Vollmacht kann der Bevollmächtigte den Erblasser vertreten, wenn dieser nicht mehr handlungsfähig ist. Ebenso kann er nach dessen Tod die Erben vertreten. Die postmortale Vollmacht ermöglicht dem Bevollmächtigten, die Erben zu vertreten. Der Bevollmächtigte kann sogar minderjährige Erben vertreten, ohne eine Zustimmung einholen zu müssen. 
  • Ersetzt Erbschein: Der Bevollmächtigte muss keinen Erbschein oder ein Testament mit Eröffnungsprotokoll vorlegen, um Rechtsgeschäfte zu tätigen. Dadurch kann enorm viel Zeit gespart werden; wichtige Angelegenheiten können sofort nach dem Erblassertod erledigt werden. Damit spart man sich auch die hohen Kosten einer Erbscheinerteilung
  • Bei Testamentsvollstreckung: Hat der Erblasser einen Testamentsvollstrecker angeordnet, vergeht normalerweise einige Zeit, bis der Testamentsvollstrecker aktiv werden kann. Er muss nämlich zuerst auf das Testamentsvollstreckerzeugnis warten. Um diese Wartezeit zu überbrücken, macht ein Bevollmächtigter Sinn. Dieser kann dann den Nachlass sichern und Schäden am Nachlass abwenden. 
  • Verfügung über Grundstücke: Sofern die Vollmacht öffentlich beglaubigt ist, darf der Bevollmächtigte auch über Grundstücke verfügen oder Anmeldungen zum Handelsregister vornehmen. 

  • Welche Formvorschriften gibt es für Vollmachten?

  • Schriftliche Erteilung ist wichtig: Vollmachten können rechtlich gesehen auch mündlich erteilt werden. Aber: Bei einer mündlichen kann es zu Problemen kommen, da ja kaum nachzuweisen ist, was der konkrete Inhalt der Vollmacht ist. Daher ist es in der Praxis unumgänglich, die Vollmacht schriftlich zu erteilen. 
  • Notar bei Immobilien: Wenn die Vollmacht berechtigt, Immobilien zu kaufen und zu verkaufen, muss sie von einem Notar beurkundet werden. 
  • Eigenheiten bei Banken: Viele Banken akzeptieren nur Vollmachten, die von einem Notar beurkundet wurden, oder solche, die auf von der Bank ausgestellten Formularen erteilt wurden. 
  • Hinweis:
    Hat der Vollmachtgeber Vermögen im Ausland, sollte er sich vor dem Abschluss einer Vollmacht erkundigen, ob die Vollmacht im jeweiligen Ausland anerkannt wird. Ein Anwalt, der sich mit internationalen Angelegenheiten auskennt, ist hier die richtige Anlaufstelle.

    Bevollmächtigter „gegen“ Erben?


    ‌Ein Zweck der Vollmacht ist es, den Nachlass direkt nach dem Todesfall des Erblassers zu schützen. Der Bevollmächtigte vertritt die Erben für die Zeit, in der diese handlungsunfähig sind. 

    ‌Der Erbe oder die Erben erhalten zwar ihre Rechtsstellung automatisch mit dem Tod des Erblassers. Die Erbschaft gehört also rechtlich gesehen schon ihnen. Häufig ist es aber so, dass die Erben in der ersten Zeit nach dem Todesfall nicht auf das Erbe zugreifen können. 

    ‌Warum? Weil sie möglicherweise noch gar nichts von ihrer Erbenstellung wissen und / oder zum Beispiel, weil erst noch ein Testament eröffnet werden muss. Möglich ist auch, dass die Erben erst einen Erbschein beantragen muss, um Zugriff auf das Konto des Erblassers zu erhalten.

    Probleme für Erben


    ‌Mitunter geschieht es, dass die Vollmacht für den Erben oder die Erben ein Problem darstellt. Besonders, wenn es eine Erbengemeinschaft (IV auf Erbengemeinschaft) gibt, kann es sein, dass die Erben „ohnmächtig“ sind. Sie müssen nämlich alle wichtigen Entscheidungen gemeinsam treffen. Weigert sich ein Miterbe also gegen den Widerruf der Vollmacht, kann sie auch nicht widerrufen werden.
    Beispiel:
    Es besteht eine Erbengemeinschaft. Der Erblasser hat einen Miterben als Bevollmächtigten auserkoren. Die Erbengemeinschaft darf in wichtigen Belangen nur einstimmig entscheiden. Handelt der gleichzeitig bevollmächtigte Miterbe gegen die Erbengemeinschaft, so hat die Erbengemeinschaft zwar einen Schadenersatzanspruch. Die Verfügungen, die der Bevollmächtigte trifft, sind jedoch wirksam.
    Der Vollmachtgeber (und Erblasser) sollte daher klare Vorgaben geben, wie zu verfahren ist. Er kann den Bevollmächtigten zum Beispiel dadurch beschränken, indem er mehrere Bevollmächtigte einsetzt.

    Transmortale und postmortale Vollmacht – Recht einfach erklärt

    Was bedeutet transmortale Vollmacht?

    Eine transmortale Vollmacht gilt über den Tod hinaus. Stirbt der Vollmachtgeber, behält sie weiterhin ihre Gültigkeit. Der Bevollmächtigte kann also weiterhin den Vollmachtgeber vertreten, darf Verträge abschießen usw. 

    ‌Weiterlesen: Was ist eine transmortale Vollmacht?

    Was bedeutet postmortale Vollmacht?

    Eine postmortale Vollmacht gilt erst nach dem Tod des Vollmachtgebers. Sobald er verstirbt, erhält sie ihre Wirksamkeit. In Deutschland wird sie im Vergleich zur transmortalen Vollmacht selten abgeschlossen. 

    ‌Weiterlesen: Was ist eine postmortale Vollmacht?

    Ersetzt die transmortale Vollmacht den Erbschein?

    Ja. Die postmortale sowie transmortale Vollmacht ersetzt den Erbschein. Damit kann also Zeit und Geld gespart werden. Für die Beantragung des Erbscheins können hohe Kosten anfallen. Und bis ein Testament eröffnet ist, können einige Wochen vergehen. Die Vollmacht sorgt dafür, dass der Nachlass nicht „in der Luft hängt“. 

    ‌Weiterlesen: Welchen Sinn hat eine transmortale oder postmortale Vollmacht?

    Welche Form braucht eine transmortale Vollmacht?

    Eine trans- oder postmortale Vollmacht soll immer schriftlich erteilt werden. So kann man nachweisen, dass man die Vollmacht tatsächlich hat und was darin erteilt wurde. Soll der Bevollmächtigte über Immobilien und Grundstücke verfügen dürfen, braucht es eine Beglaubigung vom Notar. 

    ‌Weiterlesen: Welche Formvorschriften gibt es für Vollmachten?

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